Mario Voigt
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Antrag der FDP-Fraktion. Wir haben heute schon viel über Bildungsbegriffe hier vom Podium gehört. Bildung ist ja gemeinhin ein vielschichtiger Begriff. In gewisser Weise versucht er im Kern zu beschreiben, was eigentlich mein eigenes Verständnis, mein persönliches Wissen, mein Weltbild ist und das mit der Wirklichkeit in Abgleich zu bringen. Und es scheint mir, was das Thema „Digitalisierung der Hochschulen“ angeht, dass wir dazu schon eine sehr unterschiedliche Sichtweise haben. Der Antrag der FDP-Fraktion und vor allen Dingen die Rechtsverordnung, die jetzt zurückgezogen wurde, haben mich schon ein klein wenig überrascht. Aus zweierlei Gründen – ich will das auch sagen –: Das eine – ganz praktisch –, die Rechtsverordnung entspricht fast wörtlich einer Rechtsverordnung, die in Nordrhein-Westfalen am 15. April beschlossen worden ist. Insofern finde ich, wir sollten zumindest darauf achten, dass nicht noch die nordrhein-westfälischen Begriffe hier ins Thüringer Hochschulsystem übernommen werden. Da wünsche ich mir schon mehr Präzision in der Arbeit. Aber das Zweite ist natürlich die Fragestellung – und da finde ich, greift der Antrag der FDP schon einen wichtigen Aspekt auf –: Wie halten wir es eigentlich mit der Digitalisierung in der Hochschullandschaft und sind wir in Thüringen fit genug dafür? Da kann man, wie der Kollege Müller gesagt hat, natürlich sagen, wir haben es im Mantelgesetz ja irgendwie alles schon geregelt. Ich glaube aber, da greift das gemeinsame Nachdenken darüber, was eigentlich Digitalisierung in der Hochschullandschaft benötigt, zu kurz. Denn das, was im Mantelgesetz geregelt wurde, ist jetzt die unmittelbare Krisenbewältigung für das Semester. Das, was wir uns aber nicht gestellt haben bisher – und das habe ich auch bei keiner Wortmeldung gehört –, ist die Frage: Wie halten wir es eigentlich mit dem Digitalisierungsgrad der Thüringer Hochschullandschaft und glauben wir nicht, dass wir in Thüringen dort massiven Nachholbedarf haben? Ich will nicht auf die Diskussionen eingehen, die wir zur Reform des Thüringer Hochschulgesetzes hier geführt haben. Sie kennen die Position meiner Fraktion. Wir haben mit einem Gutachten belegt, dass es gegen die Hochschulgesetz-Novelle massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Ich bin mir sicher, dass es bei der Frage, wenn es jetzt verfassungsrechtlich geprüft wird, schon auch eine Zurückweisung geben wird, weil ich einfach glaube, dass dort massive Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit gegeben sind. Das darf es nicht geben. Aber das wird an anderer Stelle zu diskutieren sein. Was wir heute hier vorliegen haben, ist die Frage: Wollen wir stärker die Chancen nutzen in dem Maße, wie jetzt die Hochschulen herausgefordert worden sind? Da bin ich nicht ganz bei dem Kollegen Kaufmann. Qualität muss nicht darunter leiden, dass wir versuchen, den Schritt in die Zukunft zu gehen, sondern wir müssen diese Chancen der Qualitätssicherung über Potenziale von Online-Vorlesungen, über die Frage von virtuellen Seminaren, über die Fragestellung von digitalen Sprechstunden, bessere Erreichbarkeit auch der Kolleginnen und Kollegen in der Professorenschaft nutzen. All das sind Potenziale und Möglichkeiten, wie wir Digitalisierung besser nutzen können. Deswegen, glaube ich, lohnt es sich schon, in diese Diskussion im Ausschuss auch noch mal tiefer einzusteigen, weniger in der Frage – da bin ich bei Kollege Müller –, ob wir das jetzt für die Krisenbewältigung nutzen können, sondern eher in dem Aspekt, wie wir es eigentlich schaffen, Digitalisierung nach vorn zu denken. Wir kennen in Deutschland momentan bisher nur Online-Prüfungen als sogenanntes Open-BookVerfahren, also dass man quasi permanent bei Klausuren dabei ist. In anderen Ländern wird das mittlerweile schon komplett digitalisiert durch Softwarelösungen genutzt, auch tatsächliche Klausurabnahme. Wir kennen Konzepte von Blended Learning, die, ich glaube, die Zukunftsvisionen ausmachen. Wir müssen uns die Frage stellen: Macht es nicht vielleicht Sinn, herzugehen und zu sagen, ich kann mir Module von der Hochschule in Australien, von der in Jena, von der in Ilmenau und dann eben von der in Santa Barbara in Kalifornien holen? Das sind doch die Potenziale, wie wir einen globalen Wissenschaftsraum begreifen sollten. Hier würde ich mir wünschen, dass wir ein klein wenig innovativer sind, als nur darüber nachzudenken, wie wir die nächste IT-Technik einführen. Es wird darum gehen, dass wir eine bundesweite Vernetzung von digitalen Lernangeboten sicherstellen, didaktische Konzepte besser aufarbeiten. Wir haben mittlerweile ein Hochschulforum „Digitalisierung“, was versucht, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Ich glaube, wir brauchen einen qualitativen Schub in der Digitalisierung der Hochschullandschaft. Da muss Thüringen auch Geld in die Hand nehmen. Und ich will das schon sagen: Es gibt andere Länder, die jetzt in der Corona-Krisenbewältigung nicht nur Gesetze verändern, sondern auch sagen, wir stellen den Hochschulen Geld zur Verfügung. Hessen hat das weitestgehende Programm aufgelegt für die Zeit bis 2024. Die haben gleich einen konzeptionellen Entwurf vorgelegt. Darin stellen sie insgesamt 112 Millionen Euro für die Digitalisierung der Hochschullandschaft zur Verfügung. NordrheinWestfalen hat jetzt im Rahmen der Soforthilfe 20 Millionen Euro hingelegt. Daran sieht man, wenn Union dort regiert, dann wird auch etwas für die Digitalisierung der Hochschullandschaft getan.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Na ja!)
Dementsprechend will ich Ihnen nur eins sagen: Wir sollten diese Konzepte auch mal nebeneinander legen, weil das Bildung ausmacht, unseren eigenen Horizont vielleicht auch zu erweitern. Wenn uns das gelingen soll, dann würde ich dafür werben, dass wir den Antrag der FDP nutzen als das, was er jetzt noch ist, nämlich für das gemeinsame Nachdenken darüber, was Digitalisierungsschübe in Thüringer Hochschullandschaften bedeuten könnten. Wir werben für eine Überweisung an den Ausschuss und wünschen uns in dem Sinne auch eine reale Beratung. Schönen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
