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Kerst

14.05.2020 Sitzungen 7/13

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand vom 13. Mai sind insgesamt 61.567 Anträge für die Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen. Bislang gab es im Soforthilfeprogramm Corona 2020 für die gewerbliche Wirtschaft 453 Antragsteller mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 5,01 bis 5,99, die in die Kategorie bis fünf Beschäftigte eingeordnet wurden. Aufgrund des Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 2 und 3 zusammen: Thüringen hat ein Soforthilfeprogramm konzipiert, noch bevor der Bund ein entsprechendes Programm verabschiedet hat. Das Land geht mit diesem Soforthilfeprogramm seit Anfang an deutlich weiter als der Bund. Der Freistaat Thüringen ist sehr großzügig bei der Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Beschäftigten. So lässt es das Land zu, den Inhaber eines Unternehmens bei der Anzahl der Beschäftigten zu berücksichtigen. Zudem hat das Land die Möglichkeit genutzt und den Unternehmen die Chance eingeräumt, Auszubildende in die Grundgesamtheit der anzusetzenden Beschäftigungszahlen einzubeziehen. Auch die anteilige Berücksichtigung von Minijobbern wird gestattet. Ungeachtet der genannten großzügigen Anrechnungsmöglichkeiten und der sehr weitgehenden Hilfen des Landes wird derzeit geprüft, inwieweit es Möglichkeiten gibt, den Verwaltungsvollzug anzupassen. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bewusst, dass gegen die von der Thüringer Aufbaubank im Namen des Freistaats Thüringen erlassenen Bescheide kein Widerspruch eingelegt werden kann, sondern auf Grundlage des § 68 Abs. 1 Nr. 1 VwGO direkt Klage gegen den Freistaat erhoben wird. Dies betrifft nicht nur die Corona-Soforthilfeprogramme des Freistaats Thüringen, sondern alle zuschussgebundenen Förderprogramme des Landes. Vielen Dank.

Protokoll ↗