Dorothea Marx
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, anders als die AfD mit ihrem Antrag offenbar suggerieren möchte, hat es in den vergangenen Wochen bereits eine Beratung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur Klimaneutralität im Landtag gegeben, und zwar in den fachlich zuständigen Ausschüssen und eben nicht, wie Sie behauptet haben, nur durch Umlaufverfahren, denn der federführende Ausschuss, der Europaausschuss, hat dazu haptisch, analog, mit menschlicher, physischer Anwesenheit getagt, und das auch öffentlich, wie das nach den Regeln des Parlaments vorgesehen ist. Das heißt, ausnahmsweise da nicht öffentlich, stimmt, an dem Tag, aber wir haben im Ausschuss diskutiert. Aber lassen Sie mich jetzt erst mal dazu kommen, was eigentlich der Hintergrund ist, warum Sie das Ganze im Plenum noch mal aufrollen wollen: Eigentlich ist nämlich nur das Beratungsergebnis nicht in Ihrem Sinne ausgefallen. Der Vorschlag der EU-Kommission, über den wir dort beraten haben, ist Teil des Europäischen Green Deal und dient der Verankerung des Ziels einer bis 2050 in der EU zureichenden Klimaneutralität im europäischen Recht. Wie gesagt, wir haben auch nationale Klimagesetze, die dieses Ziel untermauern und unterstützen. Mit dieser Zielsetzung 2050 würde dieses Klimaziel dann automatisch allgemeine Gültigkeit erlangen und für die Mitgliedstaaten unmittelbar bindend werden. Laut Verordnungsvorschlag soll die EUKommission ermächtigt werden, zur Zielerreichung sogenannte delegierte Rechtsakte zu erreichen. Da ist die Frage, was das eigentlich ist. Nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können der Rat und das Parlament die EU-Kommission in Gesetzgebungsakten ermächtigen, sogenannte delegierte Rechtsakte zu erlassen. Diese delegierten Rechtsakte, die in etwa unseren Rechtsverordnungen entsprechen, dürfen die zentralen Elemente des jeweils zugrunde liegenden Gesetzgebungsakts nicht verändern und daher lediglich zur Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Punkte dieses Gesetzgebungsakts führen. Zudem verbleibt beim Rat und beim Parlament als den eigentlichen Gesetzgebungsorganen auch im Falle einer solchen delegierten Gesetzgebung das Recht, die Befugnisübertragung an diese Kommission jederzeit zu widerrufen oder konkrete, von der Kommission geplante delegierte Rechtsakte durch Einspruch wieder von der Agenda zu nehmen. Die Übertragung gesetzgeberischer Befugnisse an die Kommission erfolgt also in einem sehr engen, genau definierten Rahmen. Diese enge Rahmensetzung beachtet auch der Verordnungsvorschlag selbstverständlich. Das wird in seinen einzelnen Bestimmungen deutlich, die eine EU-weite Rahmensetzung zur Erreichung des Klimaziels zum Inhalt haben, nicht jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten etwa spezifische Politikansätze oder Maßnahmen vorschreiben würden. In Artikel 9 werden zudem ausdrücklich die dem Rat und dem Parlament nach Artikel 290 ohnehin zukommenden Rechte festgehalten, die Delegation gesetzgeberischer Kompetenzen – ich sagte schon – in die EU-Kommission jederzeit zu widerrufen oder durch konkrete Einsprüche zu stoppen. Nichts wird also hier, wie Sie von der AfD behaupten, für die Ewigkeit zementiert, absolut gesetzt, den Mitgliedstaaten oder dem Europaparlament etwa einfach so übergestülpt. Der federführende Europaausschuss hat da in einem vom Ältestenrat gebilligten und der Einschränkung des Parlamentsbetriebs in Corona-Zeiten geschuldeten Umfrageverfahren keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erkennen können. Dem haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, für Wirtschaft und für Umwelt im Umfrageverfahren angeschlossen. Lediglich der Infrastrukturausschuss hat eine Stellungnahme der AfD zu seiner eigenen Position gemacht und Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erhoben. Die sind aber unberechtigt, das habe ich Ihnen eben schon geschildert. Das hat auch nicht etwa etwas damit zu tun, dass die Ausschussmitglieder nun mehrheitlich ins Lager der Antieuropäer und Leugner der Klimakatastrophe gewechselt wären, zu denen Sie ja gehören, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass sich bei diesem Ausschuss nur ein Teil der Ausschussmitglieder am Umfrageverfahren beteiligt hat. Ich will das gar nicht weiter bewerten. Das Abstimmungsergebnis im Infrastrukturausschuss war danach so, wie es ist. Wichtiger ist aber, dass der federführende Europaausschuss in der Folge die in seiner Geschäftsordnung eingeräumte Kompetenz genutzt und seine eigene Position noch mal bestätigt hat. Damit steht als parlamentarisches Votum korrekt fest, dass keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gesehen und daher der Verordnungsvorschlag lediglich zur Kenntnis genommen wird. Denn das, was wir hier formell machen könnten, wäre, eine sogenannte Subsidiaritätsrüge zu erheben. Die wäre aber nicht gerechtfertigt. Dass Ihnen ein solches Ergebnis nicht gefällt, ist klar. In Ihrer Stellungnahme, die der Infrastrukturausschuss vorliegen hatte, scheint zwischen den Zeilen des ellenlangen pseudojuristischen Wortgeklingels sehr deutlich durch, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht. Sie präsentieren sich hier ein weiteres Mal als Leugnerin der menschengemachten und fachwissenschaftlich zweifelsfrei belegten Klimakatastrophe. Sie halten die Festschreibung des europäischen Ziels, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, für unnötig und lehnen den gesamten Europäischen Green Deal ab. Und Sie agieren europafeindlich wie eh und je und wenden sich mit widerlegten Behauptungen vehement gegen jede echte oder von der AfD bloß konstruierte dauerhafte Kompetenzübertragung an EU-Institutionen. Dann kam auch wieder der Standardeinwand „Corona und jetzt machen wir Klimaschutz“. Ich will Ihnen mal eins sagen: Wenn wir hoffentlich diese Pandemie mal im Griff haben und dann verhindern können, dass Leute an Covid-19 sterben, dann wollen wir aber trotzdem nicht in küstennahen Gebieten an überhöhten Wasserständen
(Heiterkeit AfD)
und Klimadingen ersaufen. Das ist auch kein schöner Tod. Da haben wir mit dem Klimawandel – den leugnen Sie, aber den gibt es – unsere Aufgaben zu erledigen. Das tun wir hier auch im Thüringer Landtag, indem wir hier keine unnötigen Beschwerden erheben, die weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt sind – schade um die Zeitstehlerei.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
