Robert-Martin Montag
Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Lieber Herr Gröning, ich diskutiere ja gern über europäische Fragestellungen hier im Parlament, nicht nur im Ausschuss. Aber ich bin doch ein bisschen enttäuscht über das, was Sie hier abgezogen haben, denn das war argumentativ ziemlicher Schwachsinn, wenn ich das so sagen darf, es war ziemlich dünn.
(Beifall CDU, FDP)
Sie haben erstens gesagt, dass Europa sozusagen ein Klimaschutzgesetz macht, das in der Krise – Sie suggerieren damit, Europa würde nicht helfen, die Krise zu bewältigen. Das genaue Gegenteil ist nämlich der Fall. Noch einmal ein paar kurze Argumente dazu: 1,5 Billionen Euro für den Wiederaufbaufonds, 1.000 Milliarden Euro Rettungsschirm gespannt. Europa ist aktiv, auch diese Krise zu bewältigen.
(Beifall SPD)
Aber darum ging gar nicht, wenn wir über dieses Klimaschutzgesetz reden. Denn das Einzige, was Sie hier hätten kritisieren können, ist die Verhältnismäßigkeit. Und das haben Sie gar nicht getan. Sie haben es aus Ihrer Sicht politisch kritisiert. Aber man muss dann schon auch die Kompetenzen des Thüringer Landtags kennen. Ich will kurz sagen, warum wir einen Punkt absolut kritisch sehen und da bin ich mal gespannt auf Ihre Argumentation, wie Sie darauf reagieren werden. Am Ende steht hinter dieser Frage, dass sich die EU-Kommission Kompetenzen bis 2050 gibt – keine Frage, die den Thüringer Landtag betrifft, auch keine Frage, die den Bundestag betrifft. Denn wir haben ein Klimaschutzgesetz, was eben auch die europäische Ebene auffordert, tätig zu werden, und zwar gleich in § 1 des deutschen Klimaschutzgesetzes. Also das deutsche Parlament, der Bundestag, hat dem zugestimmt. Es macht natürlich auch Sinn, wenn man eine so große gesellschaftliche Aufgabe vor sich hat, dass man es auf europäischer Ebene regelt und eben nicht in Klein-Klein verfällt – Stichwort „Energiewende“. Es ist genau das, was wir auch an dem Murks, der da teilweise regional zersplittert passiert, kritisieren. Aber der eigentliche Kritikpunkt müsste etwas anderes sein, nämlich dass die EU-Kommission das Europäische Parlament und auch den Europäischen Rat aus der Debatte raushält. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie mehr parlamentarische Teilhabe fordern, müssten Sie eigentlich die Weiterentwicklung des EUParlaments zu einem Vollparlament mit Initiativrecht fordern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn genau auf diese Ebene zwischen EU-Kommission, zwischen Rat und Europäischem Parlament gehören die Diskussionen hin, wenn nachgeordnete Parlamente, nationale Parlamente nämlich diese Ebene legitimiert haben, zu handeln.
(Beifall FDP)
Und das ist in diesem Fall der Fall. Jetzt sind Sie in einem Dilemma – Sie fordern parlamentarische Debatten ein und wollen aber eigentlich das EU-Parlament abschaffen.
(Beifall AfD)
Da haben wir einen anderen Ansatz. Wir wollen ein Vollparlament mit Initiativrecht. Wir wollen auch den EU-Rat zu einer echten zweiten Kammer, einer parlamentarischen Kammer weiterentwickeln. Und dann kann man auch tatsächlich legitime, vollumfängliche parlamentarische Rechte auf europäischer Ebene wahrnehmen. Und das ist gut für den europäischen Gedanken. Also befassen Sie sich damit mal ein bisschen. Ich hoffe, die Argumente gehen dann beim nächsten Mal in eine andere Richtung. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
