Steffen Dittes
Fragestunde
Herr Minister, vielen Dank. Am 9. Mai handelte es sich ja um eine angemeldete Versammlung, die beauflagt worden ist. Sie haben gesagt, es gab Auflagenverstöße von Teilnehmern, die als Ordnungswidrigkeit durch die zuständigen Behörden verfolgt werden. Nun handelt es sich ja bei einem Auflagenverstoß durch die Veranstalter um eine Straftat. Deswegen meine Frage: Wie wurde denn vor Ort durch die Polizei bzw. durch die Versammlungsbehörde auf diese Straftat reagiert und ist diesem Straftatbestand des Verstoßes gegen Auflagen durch den Veranstalter entsprechend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ähnlich wie in dem Verfahren am 2. Mai der Vorgang der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Bewertung vorgelegt worden?
