Gudrun Lukin
Fragestunde
Sehr geehrte Staatssekretärin, ich habe eine Frage vom Logistikverband Thüringen, und zwar wird in der TAB sehr unterschiedlich die De-minimis-Regelung gehandhabt. Das heißt, einmal werden 100.000 Euro Kleinbeihilfe zu Rate gezogen, zum anderen 800.000 Euro. Ist das inzwischen geregelt worden, sodass auch die Mitglieder des Logistikverbands – die Lkw-Unternehmen – eine Beihilfe aus dem Corona-Soforthilfeprogramm erhalten können oder gibt es da immer noch Schwierigkeiten?
