Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zum Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung wie folgt: Frage 1 zum Stufenplan der Krippen, Kindergärten und Kinderpflege: Die Kindertagespflege ist schon seit dem 4. Mai 2020 wieder komplett geöffnet, insofern haben wir da kein Stufenkonzept, sondern sind seit einigen Wochen schon wieder im Normalbetrieb, denn das sind feste Gruppen von fünf Kindern, die aus Infektionsgesichtspunkten jetzt wieder betreut werden können wie vorher. Der Stufenplan für die Kindertagesbetreuung wurde von Herrn Minister Holter in der Regierungsmedienkonferenz am 12. Mai vorgestellt. Das Video und der Text sind auf der Homepage zu finden. Ich erläutere das aber gern. Thüringen orientiert sich bei den nächsten Schritten für die Kindertagesbetreuung am Konzept der Jugend- und Familienministerkonferenz. Dieses Konzept wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Kanzlerin am 6. Mai 2020 als Grundlage für das weitere Vorgehen bestätigt. Dieses JFMK-Stufenmodell sieht die Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und infektionshygienischer Auflagen vor. Es sieht vier Phasen vor: die Notbetreuung, die erweiterte Notbetreuung, dann der eingeschränkte Regelbetrieb und der normale Regelbetrieb. Wir befinden uns jetzt am Übergang von Phase zwei zu Phase drei und haben das Zeitfenster für die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs ab kommenden Montag geöffnet. Es endet am 15. Juni 2020. Die Einrichtungen entscheiden eigenverantwortlich, an welchem genauen Datum sie diese Umstellung von der Notbetreuung einiger Kinder in den eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder vornehmen. Das Infektionsgeschehen in Thüringen lässt zum Glück zurzeit eine solche Öffnung zu. Darüber hinaus zeigen aktuelle Studien, dass Kinder nicht nur deutlich seltener und milder als Erwachsene erkranken, sondern auch noch seltener Überträger des Virus sind. Sollte sich allerdings zeigen, dass diese Studien uns trügen und das Infektionsgeschehen regional zu stark ansteigt, müssen wir diese Öffnung notfalls auch wieder zurücknehmen. Was Einrichtungen angeht, die noch nicht sofort in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, wird ab Montag die Notbetreuung noch ein letztes Mal erweitert und Kinder, die zum nächsten Schuljahr eingeschult werden, können gemeinsam mit ihren Geschwistern wieder in den Kindergarten. Ihre Fragen 2 bis 4 beantworte ich gemeinsam. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Kommunen und Träger ausreichend informiert wurden? Erstellen wir Hygienepläne, an denen sich Kommunen und Träger orientieren können? Wie unterstützen wir Kommunen und Träger bei der Umsetzung und Anwendung von Hygieneplänen? Seit Beginn der Schließung der Einrichtungen fanden und finden Telefonkonferenzen mit den Spitzenverbänden der Träger statt. Das sind der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, an denen teilweise auch der Minister persönlich teilgenommen hat, normalerweise aber die Fachebene. Zudem haben wir regelmäßig Telefonkonferenzen auf Fachebene mit den Leitern der Jugendämter. In diesem Rahmen haben wir gemeinsam an dem Hygienekonzept gearbeitet und werden auch in der nächsten Woche damit anfangen, die Umsetzung des Hygienekonzepts gemeinsam mit den Jugendämtern zu beraten. Auch hier gilt, was ich bereits zur vorangegangenen Frage in Bezug auf die Einbeziehung gesagt habe: Die aktuelle Lage ändert sich sehr dynamisch und häufig ist das, was wir an Informationen rausgegeben haben, am nächsten Tag schon überholt und auch die Entwicklung von Konzepten muss häufig so schnell an die aktuelle Lage angepasst werden, dass eine Abstimmung sehr schnell – ich will nicht sagen, sich überholt hat, aber jedenfalls – neu angepasst werden muss.
