Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir darauf schauen, wie kurzfristig dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist, dann ist das schon eine etwas hemdsärmelige Art und Weise, ein Gesetz zur Regelung eines Berufsstands auf den Weg zu bringen. Es erweckt fast den Eindruck, als solle da etwas durchgepeitscht werden. Deshalb, meine Damen und Herren, sage ich auch, dass ich mir ausdrücklich eine abschließende Prüfung und Meinungsbildung vorbehalte. Denn nicht alles, was gerade in Sachen Ingenieur- und Architektenrecht aus Brüssel kommt, wird auch immer diesem Recht in unserem Lande gerecht, und ich erinnere dabei vor allem auch an den Umgang mit dem Honorarrecht. Als Liberale sind wir natürlich sehr offen für die Selbstverwaltung der Berufsstände und werden also deswegen natürlich eine sehr sorgfältige Debatte dieses Gesetzentwurfs anstreben. Der richtige Raum dafür – das haben Sie selbst, Frau Kollegin Lukasch, schon gesagt – ist der Infrastrukturausschuss. Deswegen beantrage ich auch namens meiner Fraktion die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Ich glaube, wir sollten uns auch im Justizausschuss darüber unterhalten. Deswegen beantrage ich auch das und freue mich auf eine fundierte inhaltliche Debatte zunächst im Ausschuss. Danke schön.
(Beifall FDP)
