Robert-Martin Montag
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Plötner hat es schon vollumfänglich dargestellt. Viele Alternativen haben wir nicht, weil wir dieses Recht umsetzen müssen. Dennoch will ich ein, zwei Anmerkungen machen, denn diese Frage der Begründung der Verhältnismäßigkeit hat gerade bei denen, die für freie Berufe stehen, erhebliche Ängste und Sorgen und vor allen Dingen Diskussionen ausgelöst. Europa hat ein Motto: Einheit in Vielfalt. Natürlich ist es wichtig, dass wir unser europäisches Recht angleichen, einfach weil wir einen Binnenmarkt und gänzlich unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben. Marktzugangsvoraussetzungen sind immer problematisch, wenn man faire Wettbewerbsbedingungen herstellen möchte. Aber es gibt auch natürlich gewachsene, historisch gewachsene Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Dazu gehört beispielsweise die Verkammerung unserer freien Berufe. Es hat aus meiner Sicht einen Vorteil, dass bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, auch in Österreich, die Berufsgruppen selbst dafür zuständig sind, ihr Berufsrecht nach Qualität festzulegen, dass es eben nicht die Politik ist, die sagt, wie beispielsweise Patientinnen und Patienten richtliniengemäß behandelt werden. Auch die Frage des Zugangs, wer darf Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Rechtsanwalt usw. werden – gerade in diesen ganz sensiblen Bereichen ist es wichtig, dass man eins gewährleistet: den Schutz derer, die man behandelt, die man vertritt oder für die man zur Verfügung steht. Insofern werden wir natürlich der Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, sehen aber tatsächlich die Frage dieser Regulierung, vor allem dieser Prüfung, dieser Rechtfertigung deutlich kritisch. Eine Anmerkung noch zu dem, was im Gesetzentwurf bei der Frage „Verwaltungskosten“ steht. Dort steht, es würden keine anfallen. Ich glaube, wer sich mit Kammern unterhält, weiß, dass diese zwölf Kriterien geprüft werden müssen, dass abgewogen werden muss, Stellungnahme gefasst werden muss. Ich darf auch noch mal darauf hinweisen, dass die Kosten, die dort intern bei den Kammern zukünftig entstehen werden, natürlich durch diejenigen getragen werden, die diese Kammern finanzieren. Das sind deren Mitglieder. Insofern: Es ist europäisches Recht, ich glaube aber, dass wir gut daran tun, auch zukünftig Verhältnismäßigkeit dort zu wahren. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
