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Christoph Zippel

CDU 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Freiwillige Helfer während der Corona-Pandemie Nach Angaben der Landesärztekammer Thüringen haben sich zahlreiche nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende während der Corona-Epidemie als freiwillige Helfer zur Bewältigung der Corona-Pandemie gemeldet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die berufliche Haftpflicht in diesen Fällen dar, und sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die freiwilligen Helfer von einer Haftung im Rahmen ihrer Tätigkeit freizustellen? 2. Wie ist die Unfallversicherung in diesem Fall geregelt, und sieht die Landesregierung gegebenenfalls die Möglichkeit, die Unfallversicherung für die freiwilligen Helfer zu übernehmen?

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