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Olaf Müller

GRÜNE 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen Gesetzentwurf der FDP vorliegen, über den wir meiner Meinung nach eigentlich gar nicht mehr reden brauchten. Aber vielleicht müssen wir in diesem Zusammenhang über das Verständnis der parlamentarischen Arbeit der FDP reden, und das scheint mir im besten Fall – gelinde gesagt – doch relativ abenteuerlich zu sein. Die Sondersituation in der Corona-Zeit hat uns zurzeit alle fest im Griff. Gleichwohl gilt es auf unbestimmte Zeit, in dieser Sondersituation zu leben, zu arbeiten und zu forschen. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir das erkannt und bereits im letzten Plenum Maßnahmen unter anderem für den Hochschulbereich eingebracht, die sich auch schon in der Anhörung befinden. Das müsste der FDP eigentlich bekannt sein, denn Sie waren sowohl im Plenum als auch im Ausschuss dabei. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, umso befremdlicher liest sich Ihr vorliegender Entwurf. Sie wollen in § 55 einen neuen Absatz 6 einfügen. Es ist schon witzig, denn § 55 hat schon sechs Absätze. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den bestehenden streichen und ersetzen wollen. Dann gäbe es nämlich die Möglichkeit eines Freiversuchs nicht mehr. Inhaltlich wollen Sie hier nachschärfen und die Möglichkeit von Online-Prüfungen betonen. Das wird ja auch im bestehenden Hochschulgesetz nicht ausgeschlossen. Und siehe da: Auch die explizite Klarstellung zur Online-Prüfung haben wir bereits letzte Woche im Plenum behandelt, abgestimmt und somit auch in die Anhörung gegeben. Und ich werde nicht müde, zu sagen: Sie waren anwesend. Ich will Ihnen da kurz helfen. Drucksachennummer 7/686 im Abgeordneteninformationssystem aufrufen und dann mit Strg und F nach Online-Prüfung suchen. Ja, Digitalisierung funktioniert so. Dann noch Ihr größter Coup: Die liberale FDP, die Anträge in dieses Plenum eingebracht hat, dass die Corona-Maßnahmen endlich gelockert werden sollen, Bürgerrechte wieder vollumfänglich hergestellt werden müssen und man dazu in Gera auch gern in spannender Gesellschaft auf die Straßen geht, fordert in Punkt 3, dass neue Regelungen für den Hochschulbereich an allen Hochschulgremien vorbei nur von der Exekutive gefasst werden sollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das würde man nicht glauben können, wenn man es hier nicht lesen würde. Sie schlagen vor, alle demokratischen Teilhaberechte in den Wind zu schießen. Auch hier muss ich erst einmal den Hinweis bringen: Wir haben das letzte Woche bereits behandelt – mit einem wesentlichen besseren Ergebnis. In Artikel 12 § 1 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir ermöglicht, dass die Hochschulen von bestehenden Regelungen zukünftig temporär abweichen können, beispielsweise über Sonderrahmensatzungen. Das machen die Hochschulen selbst, in ihren Gremien, mit ihren Statusgruppen, eigenständig, autonom, ohne Exekutive. So geht nämlich Hochschulautonomie. Fernab des kruden Inhalts Ihres Gesetzes sieht man, dass Sie parlamentarische Verfahren tatsächlich an dieser Stelle nicht überblicken. Selbst wenn Sie Ihren Entwurf an den Ausschuss überweisen und wenn wir ihn anhören lassen, erreichen Sie nur mit Mühe den Juli, wahrscheinlich eher den September. Sie haben es schlicht verpasst, Ihr Gesetz letzte Woche einzubringen. Sie liegen jetzt völlig neben der Zeitschiene. Ihre Änderungen wären in einem eigenen Verfahren und erreichen die Hochschulen erst im Wintersemester. Ihr Entwurf und Ihr angestrebtes Verfahren lassen die Hochschulen in Thüringen im Stich. Ohne auf den Inhalt zu schauen, würde eine Weiterbefassung Ihres Entwurfs eine massive Beschädigung des Thüringer Hochschulstandorts bedeuten. Inhaltlich ist Ihr Entwurf im besten Fall redundant, aber eben auch antidemokratisch und autoritätshörig. Da kann man wohl kaum sagen, dass er von einer liberalen Partei kommen soll. Ich sehe keinerlei Sinn darin, Ihren Entwurf in irgendeiner Weise weiterzuberaten. Wir haben die Problemlage letzte Woche diskutiert und letzte Woche das Verfahren dazu in Gang gesetzt. Es ergibt auf keiner Ebene zu keiner Zeit und selbst in keinem Paralleluniversum irgendeinen Sinn, ein solches neues Verfahren anzustoßen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, wir könnten uns allen sehr viel Zeit ersparen, wenn die FDP sich erinnern würde, in welchen Abstimmungsrunden und an welchen Terminen sie teilgenommen hat, welche Inhalte wir diskutieren und wie parlamentarisches Verfahren funktioniert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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