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Thomas Hartung

SPD 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich teile die Auffassung des Herrn König, dass dieser Antrag der AfD fundiert ist, ausdrücklich nicht. (Beifall DIE LINKE) Es ist wie immer: Unter der Maßgabe einer einschlägigen Überschrift wird ein sehr, sehr pauschalierter, undifferenzierter Antrag vorgelegt. Die AfD fordert mal eben die Abschaffung des Schulgelds für knapp 50 Berufe – 50! Das bedeutet, hier wird pauschal festgestellt, dass alle diese Berufe Mangelberufe sind, dass alle diese Berufe sich überwiegend über private Schulen zur Ausbildung begeben usw. In der Begründung steht dann noch, dass andere Länder das abgeschafft haben und in Rheinland-Pfalz für 50 Prozent der Schulen kein Schulgeld mehr erhoben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen gehen 80 Prozent aller Menschen, die eine Berufsausbildung machen, in staatliche Schulen. Für die ist die Ausbildung sowieso kostenfrei. Wenn ich jetzt zugebe, dass für den einen oder anderen Gesundheitsfachberuf der Anteil der privaten, der freien Schulen höher ist als die 20 Prozent im Durchschnitt, dann mag das so sein. Aber wir müssen doch schauen, ob wir pauschal jeden Beruf in der Ausbildung kostenfrei stellen oder wie wir es begründen. Wir müssen es nämlich begründen. Wir müssen begründen, wenn wir bestimmte Berufe anders behandeln als andere Berufe. Ich möchte an dieser Stelle mal nachfragen: Gibt es denn tatsächlich in allen diesen Berufen Versorgungsmängel? Das sind nämlich Berufe von der Altenpflege, wofür die Bundesregierung die Schulgelder ab diesem Jahr abgeschafft hat, über den Heilpraktiker, über den Tierheilpraktiker, über den medizinischen Bademeister bis hin zum zytologischen Assistenten. Das alles sind Gesundheitsfachberufe. Sind das alles Mangelberufe, bei denen wir rechtfertigen können, sie in der Ausbildung kostenfrei zu stellen, oder gibt es vielleicht auch andere Berufe, bei denen das so ist? Können wir zum Beispiel begründen, warum der Feinmechaniker im Zweifel ein Schulgeld bezahlen muss und der chirurgische Mechaniker nicht? Sind das tatsächlich in ihrer Wertigkeit unterschiedliche Berufe? Ist es tatsächlich beim Mangel unterschiedlich? Warum muss der Tierpfleger beispielsweise Schulgeld bezahlen und der Tierheilpraktiker muss es nach Antrag der AfD nicht? Da fehlt mir bei der AfD so ein bisschen die Analyse, wo es tatsächlich einen Mangel gibt, wo wir tatsächlich Handlungsbedarf haben und wo eigentlich nicht, wo tatsächlich dieser Mangel gar nicht bestehen könnte. Der zweite Punkt, der gegen den Antrag der AfD spricht, ist die Ausbildungssystematik. Stellen Sie sich mal vor, einer der Gesundheitsfachberufe ist der Heilpraktiker. Das sind überwiegend Fernkurse mit einigen Präsenzveranstaltungen. Wenn wir hier auf Kosten der Thüringer Steuerzahler tatsächlich die Ausbildung freistellen, werden wir in ein paar Jahren ganz viele Briefkästen von Ausbildungsfirmen haben, die im Prinzip hier nach Thüringen ihre Ausbildung verlagern, und wir werden für halb Deutschland die Heilpraktiker ausbilden. Brauchen wir das tatsächlich? Können wir das rechtfertigen? Der nächste Punkt, über den wir vielleicht mal nachdenken müssen, ist das Vermittlungsproblem. Es gibt in Gotha beispielsweise einen großen freien Schulträger, das ist die GOBI. Die werden dann von ihren Grundschülern und Regelschülern weiterhin Schulgeld erheben müssen, können aber die Ausbildung zum medizinischen Bademeister – und ich will den Beruf gar nicht abwerten – dann kostenfrei anbieten. Ist das wirklich unser Wille? Wollen wir nicht gezielt die Berufe fördern, die wir tatsächlich im Moment aufgrund von Mangel brauchen? Wollen wir dieses Dilemma, dass wir den Diätassistenten, der wichtig ist – keine Frage –, anders behandeln als zum Beispiel den Fliesenleger, der mittlerweile auch ein Mangelberuf ist? All diese Punkte werden im Antrag der AfD gar nicht beleuchtet. Es gibt gar keine Begründung. Es gibt keine Begründung für diese fast 50 Berufe, welche Mangelberufe sind und welche nicht. Das ist bei der CDU ein wenig anders. Deswegen bin ich der CDU für diesen Alternativantrag ausdrücklich dankbar. Den würden wir auch gern im Ausschuss beraten, vor allem auch vor dem Hintergrund, wie wir eine intelligente Förderung erreichen, die am Ende dazu führt, dass der eine oder andere dieser Berufsabsolventen eine längere Zeit in Thüringen seine Ausbildung macht. Ich will nämlich ausdrücklich nicht jeden unbedingt kostenfrei stellen, sondern ich möchte in erster Linie die kostenfrei stellen, die unsere Thüringer Bevölkerung tatsächlich dann auch versorgen. Das wäre mir wichtig. Man könnte beispielsweise über ein Darlehenssystem, ein zinsfreies Darlehen reden, das dann verfällt, wenn man eine bestimmte Zeit in Thüringen gearbeitet hat. Dann wird das gestrichen. Über solche Dinge könnte man sprechen. Diese pauschalierte Freistellung von fast 50 Berufen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Mangelberufe sind oder nicht, lehnen wir ab und deswegen werden wir diesen Antrag auch nicht überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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