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Lutz Liebscher

SPD 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Montag, als Sie gestern zur Beratung der Tagesordnung Ihren Gesetzentwurf zu TOP 22 zurückgezogen haben, hatte ich die vage Hoffnung, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt auch gleich mit zurückziehen. Einen guten Grund hätte es gegeben, das ist gerade schon gesagt worden. Denn genau wie bei Ihrem Antrag zur Handlungsfähigkeit von Hochschulen liegt mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie der regierungstragenden Fraktionen seit letztem Freitag ein Gesetzespaket auf den Tischen der Ausschüsse, das die von Ihnen hier benannten Fragen bereits beantwortet und darüber hinaus weiter gehende Regelungen zum gesamten Komplex Studium und Hochschule vorsieht. Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf zwei Punkte an. Der erste zielt darauf, Online-Prüfungen zu ermöglichen. Hier stellt unser Gesetzentwurf in § 12 Abs. 6 bereits fest, dass die Hochschulen befugt sind, Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abzunehmen, sofern die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, und dass die Hochschulen diese auch außerhalb ihres Standorts durchführen können, bei Bedarf auch unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter, auch im Wege der Amtshilfe. Um diese Frage zu regeln, hätte es Ihren Gesetzentwurf also nicht mehr gebraucht und Sie hätten ihn mit der gleichen Begründung ebenfalls zurückziehen können. Aber nun ist der Entwurf auf der Tagesordnung und es gibt mir Gelegenheit, über den eigentlichen Knaller dieser Vorlage zu sprechen. Das ist der zweite Punkt Ihres Entwurfs. Hier wollen Sie das Wirtschaftsministerium ermächtigen, auf dem Weg einer Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen, die die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Regelstudienzeit und vieles mehr betreffen. In welche Richtung diese Regelungen aber gehen sollen, das heißt, in welchen Leitplanken diese Verordnung Festlegungen treffen soll, dazu sagen Sie nichts. Genau das müssen wir aber hier im Landtag diskutieren und per Gesetz regeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dass Sie hier als Oppositionsfraktion ernsthaft vorschlagen, weite Teile eines Gesetzes unter Verordnungsvorbehalt der Landesregierung zu stellen, kommt einem parlamentarischen Offenbarungseid gleich. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Danke schön! Was ist das für ein Niveau?) Ist das, Herr Montag, die oppositionelle Entsprechung des Mantras „lieber nicht regieren, als falsch regieren“? Ich weiß es nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fast hätte ich gesagt, dass mir das recht sein soll, denn wir haben ja als regierungstragende Fraktionen nach wie vor keine Mehrheit hier im Parlament. Aber ich habe nicht vergessen, was sich hier vor 99 Tagen in diesem Hohen Haus abgespielt hat – die Menschen im Freistaat auch nicht. Denn Sie schaffen es ja sogar, wenn Sie spazieren gehen, quasi im Vorbeigehen, alle daran zu erinnern, womit man bei Ihnen rechnen muss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe FDP-Fraktion, bitte entscheiden Sie sich. Sie können nicht das Ausbooten des Parlaments in der Corona-Krise kritisieren und im nächsten Moment der Regierung einen Blankoscheck ausstellen wollen, alles auf dem Wege einer Rechtsverordnung zu klären. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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