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Jonas Urbach

CDU 14.05.2020 Sitzungen 7/13

Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/683/719)

Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Antrag fast wortgleich als Stellungnahme im zuständigen Europaausschuss sowie in allen beteiligten Ausschüssen bis auf den genannten durchgefallen war, versucht die AfD mit diesem Plenarantrag, heute erneut ihre abwegigen Positionen zu den Themen „Klimawandel“ und „Europa“ öffentlich zu machen und nutzt – eigentlich sollte das nicht so sein – diesen Verordnungsvorschlag für eine generelle Debatte, die mit dem Thema des Entwurfs nicht ganz so viel zu tun hat. Worum geht es konkret? Die Landesregierung hatte den Landtag am 12. März über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und Veränderung der EU-Verordnung – also das Europäische Klimagesetz, darum geht es hier – im Rahmen des bewährten Frühwarnverfahrens unterrichtet. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich daraufhin mit der Vorlage befasst und hat mehrheitlich keinen Verstoß gegen Subsidaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsgrundsätze feststellen können und das Dokument dementsprechend zur Kenntnis genommen. Inhaltlich bezieht sich der Verordnungsvorschlag auf das Europäische Klimagesetz als Teil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, das dazu beitragen soll, bis zum Jahr 2050 die Nettotreibhausgasemissionen der EU auf null zu reduzieren. Ein großes Anliegen für die meisten Menschen in diesem Land und weltweit – nur nicht für die AfD, die in ihrem Antrag dieses legitime Ziel erneut infrage stellt. Nach unserer Auffassung ist der Klimawandel eine globale Herausforderung, die nicht allein durch nationale Maßnahmen bewältigt werden kann. Daher ist der Verordnungsvorschlag als gesamteuropäische Initiative durchaus ein probates Mittel, dieser Herausforderung zumindest in Europa gerecht zu werden und dem Klimawandel mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Sehr geehrte Damen und Herren, der AfD-Antrag befasst sich jedoch nicht inhaltlich mit der Zweckmäßigkeit des EU-Verordnungsvorschlags, die avisierte Klimaneutralität zu erreichen, sondern zielt einzig und allein darauf ab, den europäischen Einigungsgedanken erneut zu diskreditieren, indem die europäischen Entscheidungsgremien und ihre Befugnisse infrage gestellt werden. In ihrem Antrag vertritt die AfD die Position, dass der Verordnungsvorschlag gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde, weil die dadurch übertragenen Befugnisse unverhältnismäßig seien. Angesichts der relativ großen Zeitspanne des Verordnungsrahmens bis zum Jahr 2050 könnte laut AfD die Ausgestaltung dieses Zielpfads und damit die Festlegung der Geschwindigkeit der Zielerreichung für die Mitgliedstaaten als wesentliche Regelung angesehen werden, die nur durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und nicht durch die Kommission erlassen werden sollte. Doch die CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hält diesen Verordnungsvorschlag durchaus für verhältnismäßig, zumal wir auch der Auffassung sind, dass Klimaschutzmaßnahmen natürlich europaweit abgestimmt werden sollten und uns ist auch im Gegensatz zur AfD klar, dass die entsprechenden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum entwickelt und entfaltet werden müssen. Zudem sieht der Verordnungsvorschlag keine für die Mitgliedstaaten spezifischen Maßnahmen vor, sondern lediglich einen langfristigen allgemeinen EU-weiten Zielpfad 2030 bis 2050 für die Verringerung der Treibhaus emissionen. Außerdem überträgt der Verordnungsvorschlag an die EU-Kommission Befugnisse, Empfehlungen auszusprechen, wenn nationale Maßnahmen mit dem Erreichen des Klimaziels unvereinbar oder dafür ungeeignet sind. Auch die Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten ist aus unserer Sicht verhältnismäßig, da EU-Parlament und Rat die Delegation solcher Rechtsakte an die Kommission – die Kollegin hat es bereits erwähnt – zur Verwirklichung der Klimaneutralität jederzeit widerrufen oder Vorbehalte gegenüber dem delegierten Rechtsakt vorbringen können. Die Verhältnismäßigkeitsbedenken der AfD sind auch deshalb unbegründet, weil durch die beanstandete Befugnis der EU-Kommission bezüglich des Erlasses delegierter Rechtsakte auch nur der erwähnte Zielpfad festgelegt werden kann. Dieser Zielpfad soll auch nicht eins zu eins auf jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat Anwendung finden, sondern es soll weiterhin ein flexibles Handeln für jeden einzelnen Mitgliedstaat möglich sein. Aus diesen genannten Gründen teilen wir die Bedenken der AfD nicht und werden den Antrag ablehnen, denn es ist weder unsozial, undemokratisch und schon gar nicht verantwortungslos, sondern zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, dem Klimawandel zu begegnen und ihn nach Möglichkeit zu stoppen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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