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Holter

14.05.2020 Sitzungen 7/13

Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir debattieren und reden in diesem Tagesordnungspunkt über die Frauen und Männer, die in Corona-Zeiten als die Heldinnen und Helden der Zeit bezeichnet werden. Das kommt mir in der Debatte zu kurz. Diejenigen, die nicht nur in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Coronavirus grassiert, sondern auch davor und danach Unwahrscheinliches leisten, den Dienst am Menschen erfüllen – ja, die brauchen doch die Hochachtung dieses Hohen Hauses und auch der Landesregierung. Bringen wir das doch mal zum Ausdruck. Danke, meine Damen und Herren, dass Sie jeden Tag, jede Stunde diese Leistungen bringen! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Und liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren der AfD: Ja, Sie thematisieren das Thema „Schulgeld“, aber ich habe nicht mit einem Wort, nicht mit einem Satz von Ihnen, auch nicht von der CDU, gehört, dass Sie mehr Geld für diese Frauen und Männer einfordern, dass ihr monatliches Gehalt, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihr monatlicher Lohn erhöht wird. Das erhöht die Attraktivität dieser Berufe, und das motiviert auch mehr junge Leute, genau in diese Richtung zu gehen und sich für diese Berufe zu entscheiden. Ein Schritt dazu ist natürlich die Abschaffung des Schulgelds wie von allen Fraktionen auch gefordert. Aber, meine Damen und Herren, es gibt einen Unterschied zwischen populistischer Opposition und verantwortungsvoller Regierungspolitik. Sie können natürlich, meine Damen und Herren der AfD, fordern, das Schulgeld soll sofort abgeschafft werden und dann noch, wie Herr Wolf ausgeführt hat, jetzt sofort im Rahmen dieses Haushalts, was natürlich erstens gar nicht geht und auch nicht machbar ist. Aber Sie haben nicht mit einem Wort aufgezeigt, wie das pragmatisch in Thüringen umgesetzt werden soll. Eine Losung zu formulieren und einzufordern, das Schulgeld abzuschaffen, ist einfach, das ist blanker Populismus. Das ist aber keine Verantwortungspolitik gegenüber den Menschen in Thüringen. Das Thema ist komplex, das stimmt. Ich meine, lang und breit kann man darüber reden. Wichtig ist auch, dass die Menschen, wie ich bereits ausgeführt habe, mehr Anerkennung bekommen und auch mehr Geld tatsächlich Monat für Monat im Portemonnaie haben. Die Anträge der AfD und der CDU geben mir die Gelegenheit, darüber Aufklärung zu leisten, wie der aktuelle Stand aussieht. Und in dem einen Antrag ist auch formuliert, dass die Landesregierung berichten soll, wie die Beratungen im Bundesgesundheitsministerium am 4. März ausgesehen haben, welche Ergebnisse diese gebracht haben. Dieser Aufforderung möchte ich jetzt nachkommen. Am 4. März 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium sein Gesamtkonzept „Gesundheitsberufe“ veröffentlicht. Schwerpunkt dort ist die Neuordnung und Stärkung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Teil der vorgeschlagenen Änderungen ist nun die Revision der Berufsgesetze und die Durchlässigkeit der Ausbildung. Und genau hier wird der Weg beschrieben, wie man zur Schulgeldfreiheit kommen kann. Es geht auch um Akademisierung, es geht um Direktzugang, vor allem aber geht es dort auch um – und Sie ahnen es – die Abschaffung des Schulgelds und die Ausbildungsvergütung. Das sollte zumindest die CDU wissen, denn Jens Spahn ist meines Wissens ja CDU-Mitglied – zu Recht. Um bedarfsgerecht Fachkräfte im Gesundheitswesen ausbilden zu können, müssen wir wie auch in vielen anderen Bereichen viele junge Menschen für diesen Berufszweig gewinnen. Dabei ist es wichtig, keine zusätzlichen Hürden beim Zugang zur Ausbildung aufzubauen und vor allen Dingen keine finanziellen Hürden. Da sind wir uns wirklich alle einig, wie das hier auch zum Ausdruck gebracht wurde. Der Bund – so das Ergebnis der Beratung vom 4. März – wird das Schulgeld und vergleichbare Geldzahlungen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen daher abschaffen. Dazu werden entsprechende Regelungen für die verschiedenen Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe entwickelt, nach denen eine Vereinbarung über die Verpflichtung der Schülerin oder des Schülers, für die Ausbildung eine Entschädigung, Schulgeld oder vergleichbare Geldforderung zu zahlen, nichtig ist. Kurz gesagt oder auf Deutsch gesagt: Mit den Entscheidungen des Bundes fällt die Schulgeldverpflichtung weg. Im Krankenpflegegesetz, im Notfallsanitätergesetz und im Pflegeberufegesetz ist das bereits der Fall. Ich hoffe, die Fraktionen der AfD und der CDU wissen das. Die Länder, also auch der Freistaat Thüringen, sollen flankierend dazu im Vorgriff ihre Verantwortung im Bereich der Schulen wahrnehmen und darauf hinwirken, dass Schulen, die mit Krankenhäusern notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes – KHG – sind und damit auch über das Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert werden, nicht noch zusätzlich Schulgeld oder vergleichbare Geldzahlungen erheben. Die Länder, also auch der Freistaat Thüringen, sollen weiterhin anstreben, die geltenden Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen auch über das Krankenhausfinanzierungsgesetz bestmöglich zu nutzen. Das wird die Landesregierung Thüringen selbstverständlich tun. Die Landesregierung wird dazu zügig das Notwendige veranlassen. Ihnen, meine Damen und Herren der AfD, muss ich sagen: Sie tragen Eulen nach Athen. Das, was Sie fordern, wird längst umgesetzt. Aber das scheint kein Einzelfall zu sein, dass Dinge gefordert sind, die wir längst in der Mache haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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