Georg Maier
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Grundsätzlich werden durch die Landesregierung keine gesonderten statistischen Daten zur finanziellen Situation kleiner Gemeinden mit einem hohen Kinderanteil an der Einwohneranzahl erhoben. Aufgrund der Kenntnis über die finanziell angespannte Situation der Gemeinde Schönhagen hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vor wenigen Tagen das Thüringer Landesverwaltungsamt jedoch um eine Berichterstattung unter Benennung weiterer vergleichbarer Fälle gebeten. Damit soll abgeschätzt werden, ob es sich um ein flächendeckendes Problem handelt und entsprechender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung angezeigt sein könnte. Frage 2: Nach Aussage der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wirken die Aufwendungen der Gemeinde für die Kinderbetreuung zwar zunehmend belastend auf die Haushaltslage der Gemeinde, diese befindet sich jedoch nicht in der Haushaltssicherung. Für das Jahr 2020 wird bei der Betrachtung der dauernden Leistungsfähigkeit eine freie Spitze von 8.200 Euro ausgewiesen, der Ergebnisplan befindet sich jedoch mit 4.200 Euro geringfügig im Minus. Ob die Gemeinde künftig zur Haushaltssicherung verpflichtet sein wird, kann gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und möglicher Hilfsmaßnahmen des Landes derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Frage 3: Es werden keine statistischen Daten erhoben, aus welchen vielschichtigen Gründen antragstellende Kommunen konkret Mittel aus dem Landesausgleichsstock beantragen und erhalten. Aktuell bekannt ist aber die bereits von mir erwähnte Gemeinde Schönhagen, die ihre Haushaltsprobleme insbesondere auf eine im Vergleich zu ihrer Gesamteinwohnerzahl hohe Anzahl von Kindern, die im Kindergarten betreut werden, zurückführt. Frage 4: Der Aufgabenbereich Kinderbetreuung stellt einen der bedeutendsten Posten in der Aufgabenstruktur einer Gemeinde dar. Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen den Gemeinden neben den eigenen Einnahmen aus Steuern auch die allgemeinen Zuweisungen in Form von Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG werden die Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kinderbetreuung getrennt ausgewiesen. Der Anteil ist aktuell mit 20,5 Prozent generell für alle Gemeinden bestimmt. Mit der Ausweisung des Anteils geht jedoch keine Zweckbindung einher. Zur Festsetzung der Schlüsselzuweisung der Gemeinde ist ein Finanzbedarf zu bestimmen. Dafür bilden der Hauptansatz nach der Einwohnerzahl sowie ein Kinderansatz nach der Zahl der Kinder von null bis sechs Jahren den Gesamtansatz. Die Anzahl der Kinder wird gemäß § 9 Abs. 2 ThürFAG hierzu mit dem Faktor 6,7 multipliziert. Dieser Faktor wird regelmäßig überprüft und wurde zuletzt im Ausgleichsjahr 2016 von zuvor 4,5 auf 6,7 angehoben. Damit werden Gemeinden mit Kindern der Altersgruppe null bis sechs begünstigt und den erhöhten Ausgaben der Kommune in diesem Aufgabenbereich wird damit bereits Rechnung getragen. Wenn man sich das Beispiel der Gemeinde Dieterode ansieht, zeigt sich, dass diese Gemeinde zum Stand 31. Dezember 2018 eigentlich nur 75 Einwohner, davon fünf Kinder zwischen null und sechs Jahren aufweist. Durch den Kinderansatz im Schlüsselzuweisungssystem steigt die Einwohnerzahl um 33,5 auf 108 Einwohner und dadurch die Schlüsselzuweisung für die Gemeinde deutlich an. Zudem umfasst der Kommunale Finanzausgleich für Gemeinden einen Sonderlastenausgleich für Aufgaben der Kinderbetreuung. Anders als bei den Schlüsselzuweisungen werden den Gemeinden hier steuerkraftunabhängig Landeszuschüsse sowie eine Infrastrukturpauschale für Kinder, zum Beispiel anhand der Anzahl der betreuten Kinder oder der im letzten Jahr geborenen Kinder, nach dem Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz gewährt. Der Haushaltsansatz hierfür ist beispielsweise von 2013 bis 2020 um rund 60,9 Millionen auf rund 271,4 Millionen Euro gestiegen, um den gestiegenen Belastungen der Kommunen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden weitere Zuweisungen aus dem Ressorthaushalt insbesondere zum Ausgleich für die beitragsfreien Kinderjahre. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Thüringer Kommunen hinsichtlich der besonderen Belastungen für die Kinderbetreuung bereits durch verschiedene Finanzbausteine systematisch und in erheblichem Umfang durch das Land unterstützt werden. Sollten Gemeinden in besonderen Ausnahmefällen dennoch nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, besteht zudem noch das Instrument der Bedarfszuweisung, wobei die Antragslage hier 2019 deutlich rückläufig war. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
