Dr. Wolfgang Lauerwald
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, Gäste und Zuhörer am Livestream, es empfiehlt sich, wie so oft im Leben, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen – im Parlamentsbetrieb insbesondere immer dann, wenn irgendwelche Gesetze besonders dringlich aufgrund einer EU-Richtlinie geändert werden müssen. Dringlichkeit jedoch lässt vermuten, dass man unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit etwas durchwinken möchte. Was hier zunächst harmlos daherkommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als das Gegenteil. 2018 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die nicht ganz unerhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des nationalen Berufsrechts, insbesondere auch der Heilberufe, haben wird. Gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der Europäischen Kommission vorzulegen. Um Klarheit hinsichtlich der Kriterien, die von den Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit anzuwenden sind, zu schaffen und um eine uneinheitliche Kontrolle dieser Kriterien zu unterbinden, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie 2018/958 ein Prüfungsschema für die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung an die Hand gegeben. Diese soll bei der Überprüfung bestehender oder beim Erlass neuer Berufsreglementierungen Anwendung finden. Diese EU-Richtlinie, die Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfs ist, ist von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Damit gab es auch aus Thüringen, also von Vertretern der Landesregierung, keine Einwände, diese EURichtlinie eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Ohne abschließende Aussprache hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung am Donnerstag, dem 7. Mai 2020, in zweiter Lesung gegen die Stimmen der AfD und der Linken angenommen. So viel zum Hintergrund.
(Beifall AfD)
Aber was verbirgt sich nun hinter der hier vorliegenden Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes? Dahinter steckt ganz glockenklar die Bestrebung der Kommission, berufsrechtliche Vorgaben für regulierte Berufe abzubauen, meine Damen und Herren. Brüssel verfolgt den Ansatz, Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht zu fördern. Das soll nach Auffassung der Kommission zur Intensivierung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und damit zu einer Steigerung der Mobilität der Beschäftigten in der EU führen. Die Europäische Kommission hat sich diese Argumentation zu eigen gemacht, denn bei mehr als 5.500 regulierten Berufen in Europa prognostizieren ökonomische Studien, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurden, dass durch den Abbau von unnötigem und unverhältnismäßigem Berufsrecht rund 700.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden könnten. Diesen Politikansatz der Kommission betrachte ich mit großer Sorge. Die deutschen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden. Welche Zukunft haben sonst die in Deutschland bewusst regulierten Berufe im europäischen Binnenmarkt noch? Das Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit ist grundsätzlich nicht neu. Schon jetzt sind alle EUMitgliedstaaten an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Er ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaats, an dem sich das Handeln des nationalen Gesetzgebers messen lassen muss. Insofern hätte es keiner zusätzlichen Richtlinie bedurft. Letztlich wird ein hoher Argumentations- und Begründungsaufwand notwendig werden, um Berufsrecht künftig europafest zu machen. Angetrieben vom Leitgedanken, die freie Berufsausübung in der gesamten EU voranzutreiben, werden die nationalen Gesetzgeber de facto in ihrer Kompetenz für den Erlass des Berufsrechts immer weiter eingeschränkt.
(Beifall AfD)
Unter der Prämisse, den grenzüberschreitenden Binnenmarkt weiterzuentwickeln, geht die Kommission über Leichen, um jegliche Hemmnisse, die sich dem Vorhaben entgegenstellen werden, unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit gnadenlos zu beseitigen. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen, meine Damen und Herren, dienen zum einen dem Gesundheits- und Patientenschutz und zum anderen sind sie Garant für die Qualität der Patientenversorgung.
(Beifall AfD)
Eine Betrachtung, die nur auf Marktentwicklung, Wachstum, Arbeitsplätze und Ökonomie ausgerichtet wäre, ist hier nicht sachgerecht. Der ökonomische Ansatz der Europäischen Kommission, Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht zu stimulieren, greift zu kurz. Es besteht die reelle Gefahr, dass nur einmalige Beschäftigungseffekte generiert werden, ohne die Folgekosten und negativen Auswirkungen für Verbraucher und Patienten einzukalkulieren. Die Ökonomie kann nur einer von mehreren Parametern sein, an denen sich Berufsrechte messen lassen müssen. Dies gilt im besonderen Maße für die Gesundheitsberufe. Hier müssen der Schutz der Patienten sowie die Sicherheit und das Niveau der Versorgung im Mittelpunkt stehen.
(Beifall AfD)
Tendenzen, Deregulierung mit dem Thema „Qualität“ zu verbinden, halte ich für äußerst gefährlich. Nur weil andere Länder Berufsregulierungen, wie sie etwa in Deutschland und Österreich für Heilberufler existieren, nicht kennen, ist das noch lange kein Grund, unsere deutschen Standards nach unten zu korrigieren. Es sollte Anspruch und zugleich Motivation anderer Länder sein, unsere Standards zu übernehmen. Das wäre im Interesse der Patienten in der Europäischen Union.
(Beifall AfD)
Von der Europäischen Kommission wird versucht, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beschneiden, obwohl die Verantwortung für die Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung bei den Mitgliedstaaten liegt. Der Richtlinienvorschlag verstößt für den Bereich des Gesundheitswesens gegen das Subsidiaritätsund das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist daher strikt abzulehnen. Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie wird der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU Mitgliedstaaten nicht ge‑ recht.
(Beifall AfD)
Die europäischen Dachverbände der Heilberufe haben unisono für eine Herausnahme der Gesundheitsberufe aus dieser Regelung plädiert. Die AfDFraktion unterstützt daher die gemeinsame Forderung der Heilberufe. Diese Berufsgruppe hätte vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ganz ausgenommen werden müssen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
