Henry Worm
Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage
Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegt kein Wunsch nach Ausschussüberweisung vor. Das ist so. Dementsprechend stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/586 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP, 1 Stimme aus der Reihe der Fraktion der CDU. Mehrere der CDU sind gegen diesen Antrag. Wer enthält sich? Also ist der Antrag der AfD damit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten nun in die 30-minütige Mittagspause bis 14.00 Uhr ein. Ich bitte um pünktliches Erscheinen um 14.00 Uhr, weil direkt danach die Wahlen anstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 28, 29, 30, 32, 33, Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/769 Zu Tagesordnungspunkt 28 gebe ich folgenden Hinweis: In der 1. Sitzung des Landtags am 26. November 2019 wurde Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt. Sie hat mit Schreiben vom 11. Mai 2020 mitgeteilt, ihr Amt mit Ablauf des 13. Mai 2020 niederzulegen. Die diesbezügliche Unterrichtung durch die Präsidentin hat die Drucksachennummer 7/768. Aufgrund des Amtsverzichts von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich ist eine neue Vizepräsidentin des Landtags zu wählen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/769 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/770 Zu Tagesordnungspunkt 29 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag. Dabei entfallen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/770 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Ringo Mühlmann und Stefan Möller. Wird diesbezüglich die Aussprache gewünscht? Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/771 Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 30: Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G 10Kommission aus der bzw. dem Vorsitzenden, die bzw. der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 5. Sitzung des Landtags am 30. Januar 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/771 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird diesbezüglich Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/772 Zu Tagesordnungspunkt 32 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/772 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann und Robert Sesselmann. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 Zu Tagesordnungspunkt 33 ergeht folgender Hinweis: Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden. Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/773 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Dieter Laudenbach und Jens Cotta. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/747 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/774 Zu Tagesordnungspunkt 34 folgender Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium in den Stiftungsrat, der aus insgesamt neun Personen besteht, fünf Mitglieder, davon zwei auf Vorschlag des Landtags, die nicht Mitglied des Landtags sein müssen. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke und der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/747 und 7/774 vor. Vorgeschlagen sind Frau Abgeordnete Katja Maurer und Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das ist hier nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/749 Zu Tagesordnungspunkt 37 folgender Hinweis: Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Statutarischen Resolution CM/Res (2015) 9 vom 8. Juli 2015 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat vom 8. Juli 2015 setzt sich der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinden und Regionen zusammen, die entweder ein auf direkten Wahlen beruhendes allgemeines Mandat in einer Gemeinde oder Region innehaben oder gegenüber einer direkt gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Für die laufende 11. Mandatsperiode hatte der Landtag zunächst den ehemaligen Abgeordneten Jörg Kubitzki und nach dessen Ausscheiden aus dem Landtag Herrn Abgeordneten Markus Gleichmann als Mitglied benannt. Für die anstehende 12. Mandatsperiode hat das Kabinett am 28. April 2020 beschlossen, dass dem Landtag im Zuge der engen europapolitischen Zusammenarbeit die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds überlassen wird. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/749 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Ich erläutere das Wahlverfahren. Das heutige Wahlverfahren weicht von den Ihnen bislang bekannten Wahlverfahren ab. Daher erläutere ich es detailliert und bitte Sie um Beachtung der Hinweise. Die Wahlen finden als Blockwahl statt. Das heißt, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zu den heute durchzuführenden Wahlen alle Stimmzettel gleichzeitig. Insgesamt sind es sieben farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel, die Sie erhalten. Es stehen zwei Wahlkabinen zur Verfügung, die sich von mir aus gesehen rechts befinden. Ich bitte die Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen an den Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal an das Schreibgerät. Benutzen Sie bitte Ihren eigenen Stift, der blau oder schwarz schreiben sollte, und nehmen Sie diesen bitte auch wieder aus der Wahlkabine mit. Sollten Sie keinen Stift haben, erhalten Sie einen von der Landtagsverwaltung, den Sie dann bitte ebenfalls mitnehmen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 28, 30, 32, 33 und 37 können Sie auf jedem Stimmzettel entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 29 können Sie auf dem Stimmzettel hinter beiden Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 34, die eine Verhältniswahl ist, können Sie entweder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD votieren oder sich enthalten. Ich bitte nun die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
