Steffen Dittes
Fragestunde
Herr Minister, Sie haben von den 40 Spaziergängen gesprochen, die nicht angezeigt oder angemeldet worden sind. In wie vielen Fällen wurde denn durch die Polizei ein anmeldepflichtiger Veranstalter festgestellt, der ja dadurch dann eine Straftat im Sinne des Versammlungsgesetzes begangen hat? Wurden entsprechende Ermittlungsverfahren in diesen 40 Fällen eingeleitet? Zweite Frage: Bei den Versammlungen wäre es ja jederzeit möglich, praktisch auch vor Ort Auflagen durch die Versammlungsbehörde, wenn vor Ort, oder durch die Polizei zu erlassen. Sie hatten gesagt, dass Infektionsschutzverstöße festgestellt worden sind. Wurden diese Spaziergänge denn vor Ort beauflagt und welche Auflagen wurden da erteilt? Im Detail werden Sie es wahrscheinlich jetzt nicht beantworten können, aber die erste Frage ist mir doch wichtig und wenn die zweite nachgereicht werden kann, wäre ich Ihnen dankbar.
