Daniel Reinhardt
Fragestunde
Herr Präsident, werte Abgeordnete! Am 2. Mai 2020 liefen in Gera 300 „Spaziergänger“ durch die Innenstadt. Auf Bildern in den sozialen Netzwerken war zu erkennen, dass die Vorgaben nach der 3. Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 fast vollständig missachtet wurden. So sind etwa Mindestabstände nicht eingehalten und fast durchgängig keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen worden, während die Polizei vor Ort gewesen ist und diese Demonstration bzw. diesen sogenannten Spaziergang zeitweise begleitet haben soll. Für den 9. Mai 2020 wurde ein erneuter Spaziergang angekündigt, den der Abgeordnete Kemmerich medial auch etwas begleitet hatte. Nach Angaben von Beobachtern sollen auch Polizisten am 2. Mai 2020 keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche allgemeinpolizeilichen Maßnahmen und Maßnahmen zur Umsetzung der 3. ThürSARSCoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurden durch die Polizei und Versammlungsbehörde unter welcher Einstufung für die Aufzüge am 2. und am 9. Mai 2020 in Gera ergriffen? 2.Wurden aufgrund der Verstöße gegen die 3. Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung polizeiliche Maßnahmen wie Auflösungen, Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren im Zusammenhang mit den Aufzügen am 2. und 9. Mai 2020 in Gera abgewogen und veranlasst und, wenn nein, warum nicht? 3. In welcher Weise sind Polizeibeamtinnen und beamte angehalten, Mund-Nasen-Bedeckung im Dienst zu verwenden, und warum geschah dies bei dem Aufzug in Gera am 2. Mai 2020 nicht? 4. Wie viele Mund-Nasen-Bedeckungen und OPMasken stehen neben den Hygieneschutz-Sets – also zwei FFP3-Masken pro coloriertem Funkstreifenwagen – den Thüringer Polizeibeamtinnen und beamten im Außendienst jeweils zur Verfügung? ‑
