Dirk Bergner
Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Liberale sind wir immer für Gedanken offen, die der Stabilisierung der Wirtschaft und auch der Kommunen dienen. Voraussetzung ist natürlich, es muss funktionieren und Sinn haben. Da bin ich dem Kollegen von der CDU-Fraktion sehr dankbar für seine Ausführungen. Das spiegelt einiges wider, was auch unsere Gedanken sind. Die Gewerbesteuerumlage, meine Damen und Herren, ist immer nur ein Teil der umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gemeinden, Bund und Ländern. Wenn man da als Praktiker vielleicht auch die eigene Kämmerin fragt, dann hört man, dass die Gewerbesteuerumlage seit Jahren konstant bei 35 Prozent liegt. Die Gewerbesteuerumlage wird bei der Auszahlung der Einkommensteuer direkt verrechnet. Die Berechnungsgrundlage sind die IstEinnahmen aus dem vorigen Quartal; das heißt, Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Krise werden im nächsten Quartal bereits wirksam. Es ist also anders, als das bei anderen Steuerarten die Form ist – das ist ja auch gerade schon geschildert worden.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbst ein Blick in Wikipedia hätte schon geholfen. Da steht nämlich schon geschrieben: „Die Gewerbesteuerumlage ist jährlich zum 1. Februar des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres – unter Anrechnung der geleisteten Abschlags-/Vorauszahlungen – von den Gemeinden abzuführen (Schlussabrechnung). Die kassenmäßigen Abflüsse (Abschlagszahlungen) erfolgen vierteljährlich bis zum 1. Mai, 1. August und 1. November entsprechend der Höhe des Gewerbesteuer-Istaufkommens des jeweils vorangegangenen Quartals.“ Bereits jetzt sieht also die Gewerbesteuer Freibeträge vor und man kann die Aussetzung von Vorauszahlungen beantragen, wenn begründet erkennbar ist, dass Verluste anstehen. Das ist ja der eigentliche Fall, um den es geht. Deswegen, meine Damen und Herren, sehen wir Ihren Antrag nicht als zweckdienlich an. Ich würde mich einer Ausschussüberweisung nicht verweigern, weil es um die Diskussion im Gesamtpaket geht. Aber der Antrag an sich springt schlicht und einfach zu kurz. Was wir brauchen, was schneller helfen würde, um zum Beispiel bei solchen Anträgen der Unternehmen helfen zu können, ist eine Flexibilisierung der Kassenkredite, ist ein angemessener Umgang mit den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung, sodass man als Kommune nicht gleich fürchten muss verhauen zu werden, wenn man mit Augenmaß vorgegangen ist.
(Beifall FDP)
Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein Gesamtpaket – das Stichwort „KFA“ fiel gerade –, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit bewahrt, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit ermöglicht, um auf die derzeit harten Probleme der Unternehmen einzugehen, und auch ein Handlungspaket, das uns die Möglichkeit gibt, beispielsweise bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen flexibler, schneller zu reagieren. Das sind die Punkte. Deswegen sage ich, Ihr Antrag ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht, einer Ausschussdiskussion verweigern wir uns nicht, aber mehr ist da nicht drin. Danke schön.
(Beifall FDP)
