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Heike Werner

14.05.2020 Sitzungen 7/13

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Nein, für die Landesbehörden und den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landkreisen und kreisfreien Städten müssen keine Kosten für vom Land verteilte PSA erstattet werden. Damit entfällt auch Frage 2.

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