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Plenarprotokoll 17/80

29.11.2023 · 193 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (19)SPD (17)GRÜNE (15)AfD (15)FDP (13)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 80. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. (Unruhe) – Es ist noch immer sehr laut. Danke. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Behrens, Frau Abg. Bogner-Unden, Frau Abg. Goll, Herr Abg. Gruber, Frau Abg. Neumann-Martin, Frau Abg. Schindele, Herr Abg. Schoch, Herr Abg. Stein und Frau Abg. Wolle sowie nachmittags Frau Abg. Wehinger. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Hassler und ab 15 Uhr Frau Ministerin Walker und Frau Staatssekretärin Boser. Außerdem entschuldigt ist Frau Staatssekretärin Dr. Leidig. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Tok und Herr Abg. Scheerer, die Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf ihrer Delegationsreise nach Finnland begleiten. Auch Herr Abg. Frey ist entschuldigt; er vertritt mich in der Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen. Nun kommen wir zur Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH. Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat Frau Abg. Dr. Susanne Aschhoff mitgeteilt, dass sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus diesem Gremium ausscheidet. Das Vorschlagsrecht für die Nachwahl steht der Fraktion GRÜNE zu, die Herrn Abg. Köhler als neues Mitglied vorschlägt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor (Anlage). Ich lasse darüber abstimmen. Wer der Wahl von Herrn Abg. Köhler zum Mitglied des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass begleitend zu unserer heutigen Sitzung der große Weihnachtsbaum aus dem nördlichen Schwarzwald angeliefert wird. Sie wissen: Das Schmücken eines Baumes dieser Größe dauert einfach mehrere Tage, und deshalb beginnt der Hausdienst schon heute mit dem Schmücken. Ich setze auf Ihr Verständnis, dass sie nebenher schmücken. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 tokoll vom 29. November 2023 10:03 Uhr Die feierliche Übergabe findet am 13. Dezember statt. Die Einladung hierfür haben Sie schon bekommen. An dieser Stelle können wir, wie ich finde, einen herzlichen Dank an die fleißigen Kolleginnen und Kollegen vom Hausdienst und an alle in der Landtagsverwaltung richten und uns mit einem großen Applaus dafür bedanken, dass sie einfach dafür sorgen, dass der Parlamentsbetrieb reibungslos abläuft. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Vielen herzlichen Dank. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Arzneimittelstandort Baden-Württemberg – sichere Lieferketten und starke Apotheken – beantragt von der Fraktion GRÜNE Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Krebs.

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Petra Krebs GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mich hier im Saal so umschaue, wage ich jetzt einfach mal die Behauptung, dass mindestens die Hälfte der Kolleginnen und Kollegen heute Morgen schon ein Medikament eingenommen haben – (Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Bei den Grü- nen glaube ich das! – Zuruf von der AfD: Sie viel- leicht!) mindestens ein Medikament, viele auch mehr – gegen Bluthochdruck, gegen Schilddrüsenunterfunktion, gegen Gicht, gegen Arthrose, vielleicht auch gegen Diabetes. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Altersdurchschnitt hier im Parlament liegt bei über 50 Jahren. (Zuruf von der CDU: Na, na!) Das ist das Alter, in dem die Bürgerinnen und Bürger täglich im Durchschnitt ein Medikament einnehmen. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist extrem laut. (Abg. Raimund Haser CDU: Es ist auch extrem lus- tig! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das liegt nicht an uns!) Sie müssen jetzt nicht Ihre Medikamentenlisten auf die Tische legen, aber es wäre schön, wenn Sie der Kollegin zuhören würden. Vielen Dank. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Unruhe kommt, weil die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr sicher sind, ob sie ihre Medikamente eingenommen haben!)

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Petra Krebs GRÜNE

Der Anteil der über 60-Jährigen, und damit derer, die laut Statistik drei bis sogar fünf Medikamente pro Tag einnehmen, liegt bei uns im Parlament bei über 30 %. – Es sind also ganz schön viele Medikamente, die jeden Morgen schon über den Tisch gehen. Ich hoffe, Sie haben das auch tatsächlich alle gemacht. Hier in Deutschland gibt es 100 000 Medikamente, die zugelassen sind. Rund die Hälfte davon sind verschreibungspflichtig. Das bekannteste Medikament ist (Die Rednerin macht eine Sprechpause.) Aspirin. – Ich hätte jetzt gedacht, dass Sie das hier wie aus der Pistole geschossen gerufen hätten. – Aspirin können Sie überall, weltweit unter diesem Namen erwerben – und natürlich auch in einer der 2 300 Apotheken hier in Baden-Württemberg. Aspirin ist übrigens in Deutschland erfunden oder entdeckt oder entwickelt worden, wie auch immer. Allein in Baden-Württemberg und Bayern sind in diesem Jahr schon 125 Apotheken geschlossen worden. Deutschlandweit sind es 400 seit Beginn dieses Jahres. Das ist ein besorgniserregender Zustand, der uns zu denken gibt. Denn die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung ist eine wichtige Aufgabe, die vor allem die Apotheken vor Ort erfüllen. Darum brauchen wir die Apotheken auch. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD, der FDP/DVP und der AfD) Gerade in Zeiten, in denen Fehl- und Falschinformationen an allen Ecken und Enden zu hören sind, in Zeiten starker Verunsicherung, die davon geprägt sind, dass wir ständig damit konfrontiert werden, Fehlinformationen zu bekommen, braucht es Apotheken mit Ansprechpersonen, mit Expertinnen und Experten vor Ort, denen die Menschen vertrauen. Diese geben die Medikamente ab und beraten die Patientinnen und Patienten von Mensch zu Mensch. Sie haben im letzten Winter aufgrund des Mangels an Antibiotika und Fiebersäften diese selbst hergestellt; Apotheken wurden auch Teil der Impfinfrastruktur. Also: Ja, die Apothekenteams sind unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Florian Wahl SPD) Ganz wichtig, meine Damen und Herren: Genau aus diesem Grund brauchen die niedergelassenen Apotheken ein ausreide – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 chendes betriebswirtschaftliches Fundament, sonst wird eine hochwertige Versorgung auf Dauer nicht mehr funktionieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dass das Honorar pro abgegebenem Medikament seit zehn Jahren nicht erhöht wurde, ist nicht nachvollziehbar; dies muss dringend neu geregelt werden. Dass es sogenannte Retaxationen gibt, auch bei von anderen verschuldeten Fehlern – das bedeutet, Apotheken müssen es rückerstatten –, ist zumindest fragwürdig. Dass es aktuell keine Bevorratung mit Arzneimitteln gibt, diese also nicht erlaubt ist – nicht einmal für die von Lieferengpässen betroffenen Medikamente –, kann man wirklich niemandem in Baden-Württemberg und Deutschland erklären. Das muss der Bund dringend regeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sehr gut!) Ich hoffe sehr, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach dies hört und dies auch macht. Er muss da endlich reagieren. In der vergangenen Woche haben hier auf dem Schlossplatz Apothekenteams – Apotheken sind immer Teams – aus Bayern und Baden-Württemberg unter dem Motto „Apotheken stärken. Jetzt!“ demonstriert. Es war eine wirklich tolle Veranstaltung. Bei dieser Veranstaltung haben auch Kolleginnen und Kollegen, auch ich, gesprochen. Im Rahmen der Veranstaltung hat die Vorsitzende der Apothekervereinigung Baden-Württemberg, Tatjana Zambo, vor über 4 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – das war wirklich super organisiert; es waren viele Menschen anwesend – ganz klar, laut und deutlich verkündet, dass sie mit der Arbeit unseres Landesgesundheitsministers Lucha sehr einverstanden sind und sich von ihm gut unterstützt fühlen. Herzlichen Dank hierfür, Herr Minister. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Herr Minister Lucha, als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz haben Sie mit dem Vorschlag für ein gerechteres Vergütungssystem, für eine Stärkung der Apotheken und vor allem für weniger Bürokratie wirklich den Nerv der Zeit getroffen. Noch mal herzlichen Dank dafür. Diese Veranstaltung hat es gezeigt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Neben den Apotheken bildet aber natürlich auch die pharmazeutische Industrie einen wichtigen Teilbereich der Gesundheitswirtschaft im Land. Sie ist sehr bedeutend für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Hier geht es nicht nur um die Versorgung mit Arzneimitteln, sondern hier geht es auch um Beschäftigung, Innovationen und Wertschöpfung. Auf Initiative von Herrn Ministerpräsident Kretschmann wurde im Jahr 2018 das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg gegründet. Von Anfang an ging es darum, eine engere Vernetzung der Bereiche Forschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsversorgung zu entwickeln. (Abg. Anton Baron AfD: Eine Kaffeerunde!) (Petra Krebs) Bei den Arzneimitteln geht es vorrangig um die enge Verzahnung von Wirkstoffentwicklung und -produktion. Beides haben wir hier im Land, meine Damen und Herren. An Deutschlands größtem Pharmaindustriestandort mit ca. 120 Arzneimittelherstellern und über 30 Wirkstoffentwicklern trifft Forschung auf Innovation. Aber: Die Krisen der letzten Jahre haben uns die Fragilität der Lieferketten ganz deutlich aufgezeigt. Wir erinnern uns noch daran, dass insbesondere während der Coronapandemie Medikamente – wichtige Medikamente! – nicht mehr geliefert werden konnten. Propofol wird in Mailand hergestellt – da war Chaos, da kam es nicht mehr bei uns an, und Menschen konnten nicht mehr narkotisiert werden. Es geht also vordergründig darum, sowohl die heimische Gesundheitswirtschaft als auch die Forschung zu stärken. Das machen wir, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Darum investieren Pharmaunternehmen in den Standort Baden-Württemberg und bauen ihre Produktionskapazitäten hier auch aus. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Das ist ein Resultat der Prioritätensetzung dieser Regierung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dies, meine Damen und Herren, kommt den Patientinnen und Patienten, die darauf angewiesen sind, hier Innovationen zu bekommen, damit sie länger leben, länger gesund bleiben, auch zugute. Mit Krisen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft haben wir uns in der Enquete ausführlich beschäftigt. – Viele der hier Anwesenden sitzen auch mit in der Enquete. – Dabei ging es immer wieder auch um Lieferketten und im Umkehrschluss darum, dass resiliente Lieferketten dazu beitragen, die Gesellschaft krisenfester zu machen. Aber allein können wir das in Baden-Württemberg nicht stemmen. Hier brauchen wir den Bund, und die Bundesregierung hat dazu mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz erste Maßnahmen angestoßen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sag es noch einmal! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Ein Zungenbrecher. Aber gut so, liebe Bundesregierung. – Auch wenn manch einer hier im Haus davon träumt, Grenzen zu schließen, (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) und vom Teilen, von Fairness und Menschlichkeit nichts mehr wissen will, ist doch eines ganz klar: Ohne internationale Partnerschaften, ohne eine starke europäische Gesundheitsunion hätten wir die Coronapandemie niemals gemeistert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Darum brauchen wir einen Binnenmarkt für Arzneimittel in der Europäischen Union. Darum ist es gut, dass es inzwischen ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 eine europäische Behörde für Krisenvorsorge und Krisenreaktion bei gesundheitlichen Notlagen gibt, HERA, die auch in persona bei uns in der Enquete war. Darum ist es genauso wichtig, dass es die Europäische Arzneimittel-Agentur, die EMA, gibt. Und darum ist es so wunderbar, dass es Zusammenarbeit in Europa, in der Wirtschaft, aber auch politisch im Europäischen Parlament gibt. Gemeinsam mit einem starken Europa werden wir es schaffen. Herzlichen Dank, und bleiben Sie gesund. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Preusch das Wort.

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen heute Morgen eine Ampulle mitgebracht, (Der Redner hält eine Ampulle hoch.) eine Ampulle, auf die wir Anfang des Jahres 2020 weltweit alle intensiv gewartet haben und die Ende 2020 zur Verfügung stand. (Der Redner stellt die Ampulle vor sich auf dem Re- depult ab.) Sie enthielt den Impfstoff Comirnaty und damit den ersten mRNA-Impfstoff als eine der effektivsten Maßnahmen, um sich gegen eine Infektion mit Covid-19 zu schützen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Er hat die Welt verändert, zumindest für diejenigen, die daran glauben, dass sich die Welt dreht – (Vereinzelt Heiterkeit) im positiven Sinn, wie die Zahlen eindeutig belegen, auch wenn in diesem Parlament bis heute einige daran zweifeln. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Impfstoff und wesentliche Teile seines Wirkmechanismus wurden in Deutschland entdeckt und entwickelt. Ich erspare uns jetzt die Diskussion, warum dies in Mainz und nicht in Heidelberg, Tübingen, Ulm oder Freiburg passiert ist. An diesem Beispiel will ich aber plastisch verdeutlichen, welchem Wandel sich die Politik stellen muss bzw. sich bereits seit Jahren hätte stellen müssen. Forschung und Entwicklung sind Grundbausteine der Arzneimittelproduktion. Standorte bleiben dann attraktiv und aktiv, wenn das so oft beschriebene Scientific Environment stimmt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Noch ist „THE LÄND“ Deutschlands größter Pharmastandort mit großen Unternehmen wie Boehringer Ingelheim, Pfizer, Roche, aber auch – das muss insbesondere betont werden – vielen mittelständischen Unternehmen, die den großen Bereich der Biotechnologie abdecken. (Dr. Michael Preusch) Was gehört nun zu dieser fruchtbaren Umgebung? Das ist zunächst das Bekenntnis zur Freiheit der Wissenschaft und das Vertrauen, dass Forschung und Entwicklung primär dem Menschen dienen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zur Freiheit gehört damit auch die Methodenfreiheit. Ich sage dies insbesondere, wenn es um gentechnische, besser: molekularbiologische Verfahren geht. Dazu gehört beispielsweise auch die Genschere CRISPR/Cas, eine Methode, die in den letzten Monaten in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder kritisch diskutiert wurde. Basierend auf diesem Verfahren wurde übrigens jüngst eine Therapie für eine in der Regel tödlich verlaufende Erkrankung, die ATTR-Amyloidose, entwickelt. Es hilft den Menschen und der Wissenschaft wenig, als Partei auf bundespolitischer und europäischer Ebene Biotechnologie zu beschränken und in Baden-Württemberg den Schafspelz überzuwerfen und den Biotech-Standort zu feiern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das betrifft im Übrigen auch das Thema Tierversuche, die u. a. für die forschende Pharmaindustrie in diesem Land wesentlich sind und – ich sage es Ihnen – auch weiterhin wesentlich sein werden. Ich bin froh, dass wir, die CDU-Fraktion, hier die immer wiederkehrende Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückführen können. (Beifall bei der CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Regierungspräsidien für die Bewältigung der Tierversuchsanträge und die rechtliche Bearbeitung klinischer Studien in diesem Haushalt zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Die bisherigen Rückmeldungen der RPs, der Industrie, aber auch der Hochschulen dazu sind durchweg positiv. Neben der Verkürzung der Dauer der Genehmigungsverfahren, in die wir, die Koalition, uns intensiv einbringen, liegen wichtige Entscheidungen zu den deutlich zu langen Zulassungsverfahren beim Bund. Ferner benötigen Industrie und Hochschulen einen deutlich besseren Zugang zu Gesundheitsdaten. Die Entwicklung eines neuen Medikaments nimmt in der Regel über zehn Jahre in Anspruch. Von vielen getesteten Substanzen bleiben am Ende nur wenige in der Zulassung. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Der Forderung nach Arzneimittelsicherung wird man daher auch damit begegnen müssen, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu verkürzen. Dass wir dies können – jetzt komme ich wieder auf meine kleine Ampulle vom Anfang zurück –, zeigt genau dieses Medikament. Dieses Deutschland-Tempo darf aber keine Ausnahme sein, sondern muss in diesem Land endlich zur Regel werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Ich darf daher auch im Namen meiner Fraktion begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister nun Aktivität entwickelt. So lese ich im gestrigen „Handelsblatt“, dass Herr Lauterbach für den morgigen Donnerstag zu einem Pharmagipfel ins Kanzleramt eingeladen hat. Vor dem Hintergrund, dass der Minisde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 ter in der Regel beispielsweise den Apothekern immer wieder das persönliche Gespräch verweigert hat, ist das zumindest einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir, die demokratischen Fraktionen dieses Hauses, waren am vergangenen Mittwoch – Frau Kollegin Krebs hat es schon erwähnt – zur Großkundgebung der Apothekerteams aus Baden-Württemberg und Bayern geladen. Im Gegensatz zu meiner heutigen Postinfektstimme war die Stimme der Apotheker laut und deutlich zu hören. Für uns, die CDU-Fraktion, ist die Apotheke vor Ort Teil der Daseinsvorsorge und ein wesentliches Glied in der Kette einer guten medizinischen, aber auch pflegerischen Versorgung in Stadt und Land. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wer vor dem Problem die Augen schließen möchte, darf gern ganz objektiv die Zahlen auf sich wirken lassen: Mit knapp 2 300 Apotheken gab es zum Jahresende 2022 gut ein Fünftel weniger als 2006. Wenn man es auf das Versorgungslevel umrechnet, wird hier im Land mit einer Betreuung von nahezu 5 000 Einwohnern je Apotheke eine höhere Versorgungsleistung als im gesamten Bundesdurchschnitt erbracht. – Diese Zahlen entstammen übrigens einem aktualisierten Apothekengutachten, welches das Ministerium für Ländlichen Raum in Auftrag gegeben hat. Für dieses Thema, die Bearbeitung und den Einsatz danke ich Herrn Minister Hauk und Herrn Minister Lucha insbesondere. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Darstellung der Zahlen allein ist für die Interpretation der Versorgungsstruktur aber nicht genug. Auf die wichtigen, vielfältigen Aufgaben, die die Apotheken vor Ort erfüllen, ist meine Vorrednerin bereits eingegangen: Sie sind neben dem Arzt der einzige relevante Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten, wenn es um deren Medikation geht. Mit der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation sind sie zudem eine unverzichtbare Säule der Qualitätssicherung für ein besonders gefährdetes Patientenkollektiv, nämlich die Patienten, die mehr als eine Tablette einnehmen – Frau Krebs hat es erwähnt –, insbesondere bei komplexen Herz-Kreislauf- und Tumorerkrankungen. Im Rahmen der Pandemie haben die Apotheken wiederholt demonstriert, wozu sie fähig sind. Eines will ich auch als Arzt konträr zu einigen meiner Kolleginnen und Kollegen noch einmal klarstellen: Wir, die CDU-Fraktion, sind den Apotheken für ihr Engagement in Sachen Impfung dankbar und sehen diesen Einsatz nicht nur als kurzfristige Pandemiestrategie. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir müssen uns über die Aufgabenteilung im Gesundheitswesen unterhalten und klar definieren, welche Dienstleistungen auch außerhalb der Ärzteschaft erbracht werden können. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) (Dr. Michael Preusch) Wir tun dies mittlerweile im Bereich der Notfallsanitäter, in der Pflege und bei anderen Therapieberufen. Wir müssen mit den Apothekerinnen und Apothekern besprechen, welche zusätzlichen Aufgaben gegen eine faire Vergütung von ihnen übernommen werden können. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen in den Apotheken strukturell gegeben. Die Apothekerinnen und Apotheker sowie die PTAs sind bestens ausgebildet. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der Bund spricht von einer Reform der Finanzierung im Sinne einer Vorhalte- und Leistungsfinanzierung. Wir, die CDU, sind für die Diskussion hier grundsätzlich offen. Nur, wenn ich mir die Diskussion im Rahmen der Krankenhausreform anhöre, bin ich mir nicht sicher, wie erfolgreich diese Diskussion geführt werden kann. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das Bohren dicker Bretter!) Als Abgeordnete wurden wir vor allem im letzten Herbst und Winter vielfach von besorgten Eltern und von Kinderärzten kontaktiert. Wer hätte gedacht, dass in diesem Land noch einmal der Mangel an Arzneimitteln eine Rolle spielen würde? Viele unserer Apotheken haben Antibiotika und Fiebersäfte selbst hergestellt, sofern die Rohstoffe verfügbar waren. Apothekerinnen und Apotheker haben sich nachts an den Computer gesetzt und über die Onlinebestellplattformen Bestellungen getätigt. Dieses Engagement wurde und wird ihnen bis heute leider nicht angemessen vergütet. Das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg hat das Thema Arzneimittelknappheit erfreulicherweise sehr effektiv aufgegriffen. Auf die Publikation zu den Handlungsempfehlungen gehe ich jetzt aus Zeitgründen nicht ein, darf aber raten, zu versuchen, diese ebenso zeitnah umzusetzen – weg vom Ankündigungsriesen und Umsetzungszwerg hin zur konkreten Gestaltung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wer das komplette Spektrum der Vor-Ort-Apotheken nutzen will, muss wissen, dass diese Leistungen nicht umsonst erbracht werden können. Es muss daher das primäre Ziel sein, die Apotheken vor Ort zu stärken. Der Verweis des Bundes darauf, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Vor-Ort-Apotheken durch den Versandhandel von Arzneimitteln ergänzt wird, hilft nicht wirklich weiter, weil auch der Versandhandel nicht von Lieferengpässen ausgenommen ist. Ein klares Bekenntnis zur Daseinsvorsorge durch die Apotheke vor Ort sieht nun wirklich anders aus. Das große Rad lässt sich leider nur durch den Bundesgesetzgeber drehen. Wir, die Länder, haben hier kaum Spielräume. Deshalb bin ich, zugegeben, schon etwas überrascht, aber auch sehr, sehr erfreut, dass die SPD, namentlich Herr Wahl, im Rahmen der Apothekenkundgebung neben viel blumigem Lob auch klare Worte in Richtung des eigenen Bundesgesundheitsministers gefunden hat. Wir werden die Stimmung auf dieser Kundgebung an die Bundestagsfraktion weiterleiten. Wir, die Fraktion, werden die Position der Apothekerinnen ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 und Apotheker nach Berlin tragen; der genaue Wortlaut wird in Kürze durch den Verband veröffentlicht. Sie von der SPD-Landtagsfraktion stimmen folglich den Ausführungen Ihres Bundesgesundheitsministers nicht zu. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Plenum und insbesondere auch Teilen Ihrer Fraktion die Forderungen der Apothekerinnen und Apotheker kurz darlegen würden, die Professor Lauterbach bis dato nicht umsetzen möchte, die Sie aber von ihm einfordern werden. (Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Kommen Sie bitte zum Schluss. (Abg. Sascha Binder SPD: Wird auch Zeit!)

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Dr. Michael Preusch CDU

Mache ich gleich. – Ich sehe hier durchaus die Möglichkeit eines interfraktionellen Konsenses, der für unsere Apotheken vor Ort wichtig – oder lassen Sie mich besser sagen: überlebenswichtig – ist. Die CDU beteiligt sich gern daran. Ich begleite Sie gern nach Berlin, weil ein kollegialer Austausch auch mir noch nie geschadet hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wahl das Wort. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

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Florian Wahl SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wogegen haben denn die 4 000 Menschen – Sie haben mich da absolut richtig zitiert – letzten Mittwoch demonstriert? Sie haben – die Schilder haben Sie alle gesehen – demonstriert, weil seit zehn Jahren nichts in der Honorierung für die Apotheken passiert ist. Wer hat innerhalb der letzten zehn Jahre acht Jahre lang den Bundesgesundheitsminister gestellt? Das waren Sie. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Sie erwähnen die Krankenhausreform. (Zuruf von der CDU) Ja, darüber muss man reden. Wo ist jahrelang, über zehn Jahre lang nichts passiert? Wer hat die Gesundheitsminister Gröhe und Spahn gestellt? Das waren Sie. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Zur Sa- che!) Es geht weiter. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Inhaltlich! Zur Sa- che! – Weitere Zurufe – Lebhafte Unruhe) – Nein, das ist total zur Sache, was ich sage. Denn es geht doch darum, für den Bund, die Länder und die Kommunen (Florian Wahl) Strukturprobleme in seriöser Weise zu lösen, die Sie jahrelang nicht angegangen sind. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Weiter! Jetzt inhaltlich!) Stattdessen – – (Anhaltende Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Preusch, Herr Abg. Wahl hat das Wort.

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Florian Wahl SPD

Stattdessen hat Minister Spahn innerhalb von 20 Monaten 20 Gesetze gemacht – eine Leistungsausweitung nach der anderen –, sodass wir die Situation haben, dass die GKVen am Rande sind, dass sie Milliardenlöcher haben – jetzt, da sie eigentlich die Kohle bräuchten, um gerade so Dinge wie bezüglich der Apotheker zu machen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Zur Sache! Inhaltlich! –

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Dr. Michael Preusch CDU

Leistungsausweitungen machen die Leute gesünder! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer hat denn mitregiert die letzten 20 Jahre? Mein Gott! War die SPD nicht in der Bundesregierung?) Wer war es denn? Das waren Sie, die das gemacht haben. Und jetzt fangen Sie an, sich hier wohlfeil vorn hinzustellen und zu sagen, dass Herr Lauterbach und die Ampel die Probleme – die Sie verursacht haben – nicht schnell genug wegräumen würden. (Abg. Manuel Hagel CDU: Projekt 10 %!) So geht es echt nicht. (Beifall bei der SPD – Abg. Raimund Haser CDU: Jetzt kann man auch nicht sagen, ob zu viel oder zu wenig Medikamente genommen wurden!) Sie hatten damals die Verantwortung dafür. Und wir bringen es jetzt in Ordnung; wir gehen ein Thema nach dem anderen an. Deswegen ist es doch toll, dass – – (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Andreas Deuschle: Das hätten Sie doch ausführen können! – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Deuschle – – (Zurufe) – Ich habe die Redezeit im Griff.

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Florian Wahl SPD

Jetzt haben wir wenigstens geklärt, welcher Teil hier heute Morgen welche Medikamente genommen hat oder nicht genommen hat. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Ich habe Sie gesehen. Ich habe es im Griff. – Es ist einfach zu laut. (Vereinzelt Beifall) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023

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Florian Wahl SPD

Ich verweise auf Kollegin Krebs. – Es geht doch darum, dass wir das Problem lösen, und es ist doch wirklich erst einmal ein richtiges und wichtiges Zeichen, dass wir da einen großen demokratischen Konsens haben und dass wir uns auch inhaltlich in sehr ähnlichen Richtungen bei den Demonstrationen geäußert haben – die ja stattgefunden haben –, und das ist auch die Richtung der Apothekerinnen und Apotheker. (Abg. Manuel Hagel CDU: Konsens hilft uns hier nicht weiter!) Wir erleben in diesem Land – in dem es an vielen Stellen ziemlich rau geworden ist – Demonstrationen, bei denen gegen alles demonstriert wird. Und da hatten wir mit den 4 000 Leuten, die wirklich einen positiven, einen optimistischen, aber auch einen deutlichen Spirit hatten, ein Signal, wie stark in einer solchen Demokratie Demonstrationen wirken können. Dass wir in dieser Frage einen großen Konsens haben, ist eine gute Sache. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Dass wir uns einig sind, dass die Apotheken zentrale Einrichtungen an der Versorgungsschnittstelle für die Patientinnen und Patienten sind, das ist doch auch ein gutes Zeichen. Wir müssen sehen, dass wir die Strukturen so auf die Reihe bringen, dass es auch in der Fläche auch in Zukunft noch die Apotheke vor Ort gibt. Auch das ist dann ein gutes Zeichen. Ein gutes Zeichen ist auch, dass hier niemand auf Reflexe anspringt und von „bestimmten Apothekern, die einen Tesla fahren“ spricht, von „dem Apotheker“ usw. usf. Dass wir dabei nicht gewisse klassenkämpferische Töne reinbringen, ist auch ein gutes Zeichen. Ganz ehrlich, Herr Preusch: Da können wir uns die Polemik wirklich sparen. Wir sollten stattdessen sehen, dass wir parteiübergreifend, länderübergreifend – die 16 Sozialminister sind sich auch einig – eine Lösung finden. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Parteiübergreifend? Alles machen wir parteiübergreifend, und nichts funk- tioniert! Deutschland macht alles gemeinsam, und nichts funktioniert! Projekt 10 % läuft!) Da brauchen wir kein billiges Lauterbach-Bashing. (Beifall bei der SPD) Die Situation ist in Baden-Württemberg noch gravierender als im Bundesgebiet insgesamt. Seit 2020 hat die Zahl der Apotheken bundesweit um 700 abgenommen; in Baden-Württemberg ist der Rückgang noch deutlich stärker ausgefallen. Da sind wir alle gefragt; da können wir auch nicht einfach nur auf den Bund verweisen, sondern da müssen wir uns auch selbst etwas überlegen. Deswegen: Zitieren Sie meine Rede, die ich auf der Demonstration gehalten habe, bitte vollständig. Ich habe gesagt: Wir brauchen im Sozialausschuss eine Anhörung dazu, was wir, das Land, hier vor Ort tun können. (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Andreas Deuschle: Ja, das hilft bestimmt! Eine Anhörung? Wir können auch einen Arbeitskreis gründen!) (Florian Wahl) Denn um die Versorgungssicherheit auch bei den Apotheken im ländlichen Raum zu sichern, müssen wir auch da den Schulterschluss hinbekommen. Und dann machen wir unseren eigenen Job auch. (Beifall bei der SPD) Dass wir eine neue Honorierungsstruktur brauchen, dass die Tariflöhne gestiegen sind, dass die Mieten gestiegen sind, dass die Nebenkosten gestiegen sind, dass der Fixzuschlag für die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel seit zehn Jahren – übrigens: wieder zehn Jahre – nicht angepasst worden ist, darüber herrscht, denke ich, große Einigkeit, und auch darüber, dass wir uns dieser Problematik stellen müssen. Wir müssen natürlich auch darüber hinaus schauen, was wir machen. Es ist ein riesiges Problem, was wir an Bürokratie im Gesundheitswesen haben. In der letzten Woche gab es zu diesem Thema eine Regierungserklärung. Was den Abbau der Bürokratie im Gesundheitswesen betrifft, ist das ja, ehrlich gesagt, der erfolgloseste politische Kampf der letzten 30 Jahre. Seit 30 Jahren reden wir, redet jeder von Bürokratieabbau. Jeder Minister aber – da nehme ich überhaupt keinen aus – geht mit mehr Bürokratie aus seinem Amt, als er hineingegangen ist. Es ist wirklich wichtig, dass wir da etwas machen. Da müssen wir auch sehen, dass wir in Sachen Digitalisierung vorankommen. Aber auch da war in den letzten Jahren, Herr Preusch, seitens des Bundesgesundheitsministers Spahn nichts passiert. EPA – wie stehen wir denn da? Digitalisierung, gematik? Sie sind Arzt, Sie wissen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen sagen. (Zuruf des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Das ist so witzig. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Nehmen Sie mal ein Beispiel aus Baden-Württemberg!) – Das ist eher der dialogische Stil.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Preusch, Herr Abg. Wahl hat das Wort. (Zurufe)

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Florian Wahl SPD

Seit Jahren wissen Sie von diesen Problemen. Sie gehen diese Probleme im Bund nicht an. Die Konflikte, denen sich die Ampel nun stellt, weil sie die Verantwortung für die Strukturen und für die Versorgungssicherheit der Menschen hat, sitzen Sie über Jahre aus. Jahrelang gab es Steuereinnahmen, dass es nur so krachte, sodass man das wirklich hätte machen können. Nun, nach der Krankenhausreform und nach den ganzen Projekten, die Herr Lauterbach, die die Bundesregierung gestartet haben, fragen Sie: Was hat der denn in zwei Jahren hinbekommen? Hey, so können wir doch nicht Politik machen! Das ist doch nicht seriös. Was soll denn das? (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Sie kön- nen es wirklich nicht!) Ich denke, es ist wichtig, dass sich Bund und Länder da ins Benehmen setzen. Alle 16 Sozialminister sind ziemlich einer Meinung, übrigens auch, was das Thema Apotheken angeht. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Der Bund hat angekündigt, dass er da ins Doing kommt. Jetzt gibt es den Pharmagipfel. Ich glaube, da sind wir wirklich ordentlich aufgestellt. Wenn Sie da mit an Bord sind und das mit unterstützen, wäre das total super. Bitte sagen Sie das auch noch Ihrer Bundestagsfraktion; von dort aus hört man andere Töne. Ich glaube, dann bekommen wir das in Zukunft ganz gut hin. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Krebs, ich war gespannt, was Sie jetzt, eine Woche nach dem Protesttag der Apothekerinnen und Apotheker, hier noch verkünden. Ich will es einmal so interpretieren: Die Grünen haben ihr Herz und ihre Liebe zur Pharmaindustrie entdeckt. Das entnehme ich Ihren Aussagen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wenn ich mir die Wahlprogramme der Grünen aus dem Jahr 2013 anschaue, dann stelle ich fest, dass Sie einen Quantensprung machen. (Zuruf von den Grünen: Dazu sind wir in der Lage!) Das bezieht sich beispielsweise auch auf das Thema Tierversuche. Die Grünen haben also die Pharmaunternehmen entdeckt und außerdem festgestellt, wie wichtig sie für den Standort Baden-Württemberg sind. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Applaus, Applaus, Applaus!) Es war ein eindrucksvoller Protesttag am vergangenen Mittwoch hier in Stuttgart. Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, dass Apothekerinnen und Apotheker mal demonstrieren würden? Das wäre damals unvorstellbar gewesen. Es ist sehr eindrucksvoll, was Apothekerinnen und Apotheker mit ihren Teams in Baden-Württemberg, in Bayern und in Deutschland für die Versorgung leisten. Daher möchte ich mich namens unserer Fraktion bei den Apotheken in Baden-Württemberg ganz herzlich dafür bedanken, dass sie die Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten, für unsere Bevölkerung sichern. Für diese Leistung, die sie tagein, tagaus rund um die Uhr erbringen, sage ich einen herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Mein Dank gilt auch der Landesapothekerkammer und dem Landesapothekerverband, die uns immer mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch das sind wichtige Gesprächspartner, die uns bei den wichtigen Themen sehr eng begleiten. Wir sind sehr dankbar dafür. Deswegen noch einmal herzlichen Dank an den Verband und die Kammer in Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Jochen Haußmann) Mit Blick auf die vergangene Dekade ist nachvollziehbar, dass die Apothekerschaft protestiert und Unruhe entsteht. Das betrifft etwa das Thema AMNOG, den Rx-Versandhandel, die Retaxationen, die Abzüge von Honoraren usw. Während der Coronapandemie hat die Apothekerschaft großes Engagement an den Tag gelegt. All die Dinge in Verbindung mit der Problematik der Honorierung haben dazu geführt, dass jetzt das Maß voll ist und sich die Apothekerschaft entsprechend zu Wort meldet. Der Bund hat reagiert. Die Bundesregierung hat jetzt das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz verabschiedet. Mir wäre es lieber gewesen, man hätte, statt so einen komplizierten Namen zu vergeben, diesen Punkt einfach unbürokratischer geregelt. Aber gut, das ist ein richtiger Schritt. Die FDP hat dafür gekämpft, dass die Retaxationen reduziert werden. Da sind auch erste Erfolge da. Die Krankenkassen entwickeln ja eine erstaunliche Kreativität in manchen Dingen, aber es sind erste Erfolge erreicht worden. Insofern ist es jetzt, denke ich, ganz wichtig – das wäre auch eine Aufforderung an den Bundesgesundheitsminister –, dass man die Möglichkeiten des ALBVVG flexibel nutzt. Ich nenne als Beispiel § 129 SGB V, der jetzt wiederum vom Bundesgesundheitsministerium so eng ausgelegt wurde, dass auch in Bezug auf die Lieferengpässe in der Zusammenarbeit zwischen den Apotheken viele Möglichkeiten verbaut worden sind. Man muss also nicht das Gesetz ändern, sondern die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet. Dafür setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion vehement ein. Wir sind froh, dass man auch bei dem Thema Retaxationen vorangekommen ist. Das ist auch ein Verdienst der FDP im Deutschen Bundestag. (Beifall bei der FDP/DVP) Ganz aktuell hat die FDP-Bundestagsfraktion ein Innovationsprogramm für die Biomedizinunternehmen in Deutschland herausgebracht, mit dem wir gezielt die Preisgestaltung, die steuerliche Förderung, die Innovationsmöglichkeiten angehen. Auch das ist ein klares Bekenntnis zu einer Technologie, mit der wir in Deutschland Maßstäbe setzen können. Es geht aber nicht nur um den Bundesgesundheitsminister – der dringend den Dialog mit der Pharmaindustrie suchen muss, weswegen wir den Pharmagipfel auch begrüßen, aber auch den Dialog mit den Apotheken; denn die Vorschläge, die er jetzt gemacht hat, verdienen es, in den Dialog zu gehen –, nein, es geht auch um den Bundeswirtschaftsminister. Sie hatten jetzt vier Tage lang Parteitag in Karlsruhe. Manche sind noch ganz erschlagen von diesen Herausforderungen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wer denn? – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Was ist denn das für ein Geschwätz?) Die Apotheken waren dem Vernehmen nach auch bei Ihrem Parteitag vertreten. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Wie man gehört hat, war auch Ihr Bundeswirtschaftsminister am Stand der Apotheken und konnte sich informieren, dass er selbst die Möglichkeit hat – also nicht nur Professor Lauterde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 bach, sondern auch Ihr Minister Habeck –, die Apotheken zu unterstützen. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Dieser Festzuschlag nach § 78 des Arzneimittelgesetzes läuft nämlich über den Bundeswirtschaftsminister. Er hat also jetzt bei Ihrem Parteitag am Stand der Apothekerschaft offensichtlich mitbekommen, dass er da Einfluss nehmen kann. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Den Grünen-Par- teitag besuchen lohnt sich, Herr Kollege!) Insofern, liebe Frau Krebs: Wenn Sie Ihrem Bundeswirtschaftsminister, Ihrem Parteifreund Robert Habeck, auch noch mal vonseiten Ihrer Fraktion aus mitteilen, dass er beim Festzuschlag, bei den 8,35 €, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: § 78!) im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsminister eine Handlungsmöglichkeit hat, dann ist es auch Ihr Bundeswirtschaftsminister, der da etwas tun kann. Denn dieser Festzuschlag ist jetzt seit zehn Jahren unverändert. Ich glaube, wir brauchen nicht darüber zu diskutieren. Also: Wir freuen uns, wenn dann auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium ein konkreter Vorschlag kommt. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Zur Landesebene, Herr Minister Lucha – Sie haben ja Ihren Herrn Lucha gelobt –: (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Jetzt lesen wir die Handlungsempfehlungen des Forums Gesundheitsstandort BW. Jawohl, diese elf Seiten von September 2023 sind eine gute Grundlage. Da steht ganz am Ende drin – man muss es komplett durchlesen –, Herr Minister Lucha, dass die Fachleute, die Expertinnen und Experten auch empfehlen, in den Dialog mit den 120 Pharmaunternehmen, die es hier gibt, mit den Wirkstoffherstellern zu gehen. Deswegen, denke ich, hören wir heute von Ihnen, der Fraktion GRÜNE – die die Aktuelle Debatte beantragt hat –, wie Sie da jetzt in den Dialog gehen, so, wie es die Expertinnen und Experten empfehlen, und wie Sie damit umgehen – nicht nur mit Blick auf das, was man hier beim Thema Lieferengpässe tun kann, sondern auch beim Thema „Unterstützung der Apothekerschaft, der Apothekerinnen und Apotheker“. Auch da werden Beispiele genannt; ich nenne § 17 der Apothekenbetriebsordnung. Da können auch unsere Kontrollbehörden unterstützen; da kann also auch das Land etwas tun. Deswegen bin ich einfach gespannt, was Sie heute dazu vortragen, was das Land Baden-Württemberg dafür tut. Es geht um die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung, es geht um die Erhaltung der Apotheken in unserem Land, es geht um die Sicherung unseres Pharmastandorts, einem der Innovationstreiber in diesem Bereich weltweit. Insofern freue ich mich auf Ihre Informationen, was Sie als Basis aus dieser Handlungsempfehlung des Forums Gesund- (Jochen Haußmann) heitsstandort Baden-Württemberg herausziehen. Darauf bin ich gespannt. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Eisenhut das Wort. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Jetzt bin ich ge- spannt, warum für den Ausländer schuld sind!)

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Bernhard Eisenhut AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer heutzutage mit Apothekern ins Gespräch kommt und sie nach ihren drängendsten Problemen fragt, der bekommt in der Regel folgende Antworten: Erstens: die stetig wachsende bürokratische Last. Die Verpflichtung der Apotheken zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung hat immer neue Vorschriften hervorgebracht, die kaum noch sachlich zu begründen sind. Die Verpflichtung zur Einhaltung immer neuer DIN-Normen und zur Zertifizierung erhöht tendenziell die Personalkosten. Zweitens: unzählige fehlende Arzneimittel, die dann mit großem Aufwand beschafft werden müssen. Falls ein Medikament nicht lieferbar ist, also weder in der Apotheke noch beim Großhandel vorliegt, kann der Apotheker im besten Fall den Arzt um ein Rezept für ein vorhandenes Medikament bitten. Im schlimmsten Fall und entsprechend der Dringlichkeit bemüht sich der Apotheker um die Beschaffung aus dem Ausland. Das ist aber mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden und erhöht das Haftungsrisiko des Pharmazeuten. Die tägliche Liste nicht lieferbarer Arzneimittel umfasst derzeit rund 500 Artikel – 500 Artikel! Zum größten Teil sind davon Kinder- und Krebsarzneimittel betroffen. Das ist dramatisch. (Beifall bei der AfD) Und drittens: die Stagnation bei der Honorierung bei steigenden Energie- und Personalkosten. Seit zehn Jahren tragen die Apotheker die steigenden Kosten für Personal und Energie faktisch aus der Privatschatulle. Beim größten Umsatzanteil, den verschreibungspflichtigen Medikamenten, besteht kein Spielraum beim Preis. Tendenziell sinkt damit die Ertragskraft mit der Folge eines beschleunigten Apothekensterbens. Jeder von uns merkt das, wenn er den Apothekennotdienst in Anspruch nehmen muss, an wachsenden Entfernungen zur diensthabenden Apotheke. Wir sehen: Am Ende der Lieferkette stehen wir als Apothekenkunden. Hier werden die gesundheitspolitischen Fehler von Jahrzehnten am deutlichsten spürbar. (Beifall bei der AfD) Antibiotika, Arzneimittel gegen Diabetes oder Asthma und Medikamente für Kinder stehen mengenmäßig an der Spitze der nicht lieferbaren Arzneimittel. Der Landesapothekerverband kommentiert diesen Zustand lapidar mit: Die Engpässe sind nie weg gewesen. Die Ursachen für diesen beklagenswerten Zustand liegen auf der Hand. Die Krankenkassen haben 2006 mit den pharmaode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 zeutischen Herstellern Rabattverträge geschlossen, um die Kosten für Arzneimittel zu begrenzen. 17 Jahre später haben die Krankenkassen ihre Einsparungsziele weitgehend realisiert, aber alles auf Kosten der Patienten. Kein Gesundheitspolitiker sollte von der Pharmaindustrie die Produktion von Fiebersäften unter Einstandspreis erwarten, und kein Gesundheitspolitiker sollte sich über die Abwanderung großer Teile der Wirkstoffproduktion nach China und Indien wundern. Ebenso sollte kein Politiker, der im Gesundheitsbereich tätig ist, die Abhängigkeit des deutschen Arzneimittelmarkts vom Import strategisch wichtiger Medikamente aus Fernost beklagen. Ich habe neulich den Satz gehört: China braucht keinen Krieg gegen Europa zu führen – um Europa zu besiegen, braucht China lediglich die Antibiotikalieferungen einzustellen. (Heiterkeit bei der AfD) Aber bereits Fertigungsprobleme hatten dramatische Auswirkungen auf den deutschen Markt. In der Folge waren etwa Fiebersäfte, Hustenmittel, Blutdrucksenker, Magensäureblocker oder Brustkrebsmedikamente schwer bis gar nicht zu bekommen. Mit anderen Worten: Diese strategische Abhängigkeit kann hier im Land Menschenleben kosten. (Beifall bei der AfD) Baden-Württemberg ist Pharmastandort Nummer 1 in Deutschland: 23 000 Arbeitnehmer tragen in 92 Unternehmen sehr stark zur Wirtschaftskraft bei. Frau Hoffmeister-Kraut hat in diesem Sommer die vieldeutige Aussage getroffen: Die bislang starke Stellung des Pharmaproduktionsstandorts Baden-Württemberg ist keine Selbstverständlichkeit. Wenn diese Unternehmen im Land gehalten werden sollen: Was – das frage ich Sie – kann die Landespolitik dazu beitragen? Wie können die Pharmaunternehmen auf wirtschaftlich schlüssige Weise zur Rückholung der Generikaproduktion bewegt werden? Das sind offene Fragen von wahrhaft strategischer Dimension. Aber was wird jetzt im Winter geschehen? Allein der Mangel an Kinderarzneimitteln werde sich fortsetzen, befürchtet der Präsident des Kinderärzteverbands, Thomas Fischbach. Eltern müssten sich darauf einstellen, dass Fiebersäfte, Zäpfchen und andere Standardmedikamente knapp werden. Achtung: Er rät daher, die Hausapotheke rechtzeitig aufzufüllen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau, Hamsterkäu- fe!) Mir ist durchaus bewusst, dass der Erhalt des Pharmaziestandorts Baden-Württemberg nicht allein von Stuttgart aus betrieben werden kann. Aber eines können Sie, Herr Minister Lucha, doch für die sichere Arzneimittelversorgung tun: Bitten Sie Ihre grüne Parteikollegin im Auswärtigen Amt, künftig keine Staatsoberhäupter mehr zu beschimpfen. Es gibt kein Medikament gegen solche außenpolitische Dummheit. Vielleicht hilft aber schon ein ernsthaftes Wort des amtierenden Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz. (Beifall bei der AfD) (Bernhard Eisenhut) Woran in den letzten zwei Jahren kein Mangel vorlag, das waren Arzneimittel, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen sollten. Nun hat die Europäische Arzneimittelbehörde dieser Tage schockierende Tatsachen zu den mRNA-Impfstoffen gemeldet. Ich verweise auf die „Berliner Zeitung“ vom 17. November 2023, laut der die Impfstoffe nur Geimpfte schützen würden. (Lachen bei den Grünen – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das geht ja mal gar nicht!) Laut EMA habe es im Zulassungsverfahren einen Mangel an Daten zur Ansteckungsgefahr gegeben. Es habe keinerlei Belege dafür gegeben, dass die Impfstoffe eine Infektion verhindern würden. Sämtliche Impfkampagnen, die in mehreren EU-Ländern durchgeführt worden seien und die Botschaft verbreitet hätten, dass man mit der Impfung auch die anderen schützen würde, seien somit unberechtigt und irreführend gewesen. (Zuruf von der AfD: Lüge!) Zum Glück haben wir das nicht selbst geschrieben. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Für Ihre Ideologie haben Sie ja sogar einen Kollegen geopfert!) Ich hoffe doch sehr, dass Sie, Herr Lucha, davon Kenntnis erhalten haben. Sie haben aber noch am 30. Oktober des Jahres über dpa zur Coronaimpfung aufgerufen: Angeblich würden dadurch die Erwachsenen die Kinder nicht mehr anstecken können. – Mein Gott, wie realitätsfern! Heute wäre hier eine gute Gelegenheit, sich für Ihre fortgesetzten massiven Aufrufe zur Impfung – vor allem in diesem Haus und in der Öffentlichkeit von Baden-Württemberg – endlich einmal zu entschuldigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir jetzt gerade überlegt – um bei dem Bild von Frau Abg. Krebs zu bleiben –, wer wie medikamentiert ist. Eines habe ich festgestellt: Der Kollege Wahl braucht keine Adrenalinsubstitution; (Heiterkeit) er produziert das in ausreichendem Umfang. (Abg. Andreas Stoch SPD: Völlig gesund! – Weitere Zurufe) Bei anderen Dingen – – Genau. Und beim Schlussbeitrag: War es ein Halluzinogen? Ich weiß es nicht. (Vereinzelt Heiterkeit) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Auf alle Fälle darf ich der Fraktion GRÜNE ganz herzlich danken, dass sie dieses extrem wichtige Thema auf die Agenda gesetzt hat. Ich danke auch für die mehrheitlich – wenn ich den letzten Beitrag einmal weglasse – wirklich sehr profunde Debatte. In der Tat: Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weist vor allem in den Herbst- und Wintermonaten schon länger Defizite auf. Eine der großen Herausforderungen sind die Lieferengpässe – das haben Sie dankenswerterweise richtig festgestellt – eben auch bei Arzneimitteln der Grundversorgung, beispielsweise Penizillin und Antibiotika für Kinder. Allerdings gibt es – entgegen der Schlussäußerung eben – tatsächlich auch positive Botschaften. Bezüglich der Versorgungslage in Baden-Württemberg gibt es ganz aktuell eine Mitteilung der Landesapothekerkammer und des Landesapothekerverbands, mit denen wir in wöchentlichem Austausch stehen und die übrigens auch fester Bestandteil unserer Taskforce Kindergesundheit sind – dazu erzähle ich Ihnen nachher noch etwas ganz Praktisches, was wir immer im Auge haben müssen –: Nach unserem ganzjährigen Appellieren – und auch dem vieler Apotheken – auf allen Ebenen, auch in Richtung Bundespolitik, können wir im Augenblick sehen, dass Fiebersäfte und Antibiotika ausreichend bevorratet sind. Natürlich bestehen noch Fragen bei niedrig dosierten Antibiotika; da ist die Versorgungslage noch nicht so ausreichend, dass wir ganz sicher sein können. Aber auch hier gibt es erste Zeichen, dass es besser wird. Der weitere Verlauf der Infektionssaison ist noch unklar. Der von mir außergewöhnlich geschätzte Dr. Fischbach war bei seinem August-Interview zur Infektionslage bei Influenza auf der südlichen Halbkugel etwas zu aufgeregt, was dann tatsächlich Hamsterkäufe ausgelöst hat, die wir eigentlich nicht haben wollen. Die Apothekerinnen und Apotheker sowie auch der Großhandel sind eigentlich für rollierende Nachfragesysteme ausgerüstet. Niemand hat einen Überblick, in welchem Schrank zu Hause jetzt eigentlich was steht, aber wenn wir den Überblick in den Apotheken haben, können wir auf Lagen reagieren. Wir gehen aber davon aus, dass es zu keinen Versorgungsproblemen kommt. Sie wissen, dass wir auf der Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abkürzung BfArM, 500 Medikamente aufgelistet haben. Das sind zu viele. Meine Damen und Herren, es sind – das haben Sie richtigerweise angemerkt – alle politischen Ebenen gefordert: die EU-Ebene, der Bund und natürlich wir im Land. Gut unterstützt auch durch das Forum Gesundheitsstandort BW sind wir hier, glaube ich, sehr vorbildlich unterwegs, weil wir generell die Verbesserung der Arzneimittelversorgung und die Stärkung der Apotheken – Sie haben die Stichpunkte genannt – dauerhaft, als Dauerthema nicht aus dem Auge verlieren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Kollege Haußmann, ich glaube tatsächlich, dass wir da einen unglaublich guten Arbeitsnachweis liefern. Nicht zuletzt haben wir am 11. September 2023 – Baden-Württemberg als (Minister Manfred Lucha) Vorsitzland zusammen mit den bayerischen Kollegen – eine Südschienen-Konferenz veranstaltet. Wir haben die vier Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg, die ja die großen Standorte sind, zusammengespannt und haben auch unsere Positionen, von denen ich Ihnen einige Punkte noch nennen werde, zusammengefasst, die in der bundespolitischen Beratung natürlich eine große Rolle spielen. Ich werde bereits am 14. Dezember im meinem Haus wieder einen Pharmadialog haben. Ich möchte Ihnen auch etwas vom Fachgespräch „Arzneimittelstandort Europa: Versorgungssicher und innovativ“ am 23. Oktober auf meine Einladung hin in der Landesvertretung in Brüssel berichten. Zentrales Anliegen dieses Formats war es, zu erörtern, wie wir in der EU wieder mehr Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln herstellen können. Hier waren wir mit Vertretern der badenwürttembergischen Pharmaindustrie, der Kassen, der EU-Kommission, aus dem EU-Parlament, aber auch aus der klinischen und forschenden Versorgung präsent. Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch einmal den Kommissionsvorschlag vom April dieses Jahres, der für uns sehr wichtig ist, besprochen, weil wir seitens Baden-Württemberg mit dieser Delegation auch die Rückmeldung zum EU-Pharmapaket geben. Wir mussten kritisch anmerken – diese Stellungnahme legen wir auch vor –, dass die geplante generelle Kürzung des Unterlagenschutzes um zwei Jahre nicht zielführend ist. Dies ist unserem Ziel der Steigerung der Attraktivität Baden-Württembergs, vor allem – Sie haben es erwähnt – für die forschende Pharmaindustrie, abträglich. Sie steht auch dem Ziel, eben mehr und insbesondere kritische Arzneimittel bei uns, in der EU und in Baden-Württemberg, zu produzieren, entgegen. Ein weiterer Aspekt, für den wir uns einsetzen, betrifft die Defekturherstellung von Arzneimitteln in Apotheken. Apotheken haben im vergangenen Winter entscheidend zur Versorgungssicherheit beigetragen. Ich möchte mich hier noch einmal dafür bedanken und Ihnen ein praktisches Beispiel auch unserer Krisenstruktur nennen. Wir hatten im letzten Winter – Sie wissen es – bei den Kindern aufgrund der Situation, dass sie immunitätsentwöhnt waren, überproportionale Infektionszahlen, und wir haben in unserer Taskforce mit unserem Kindergesundheitsgipfel, den wir jetzt als ständigen Beraterkreis implementiert haben, auch mit einem sehr ergebnisstarken Fachsymposium Kassen und Apotheken am Tisch gehabt – also am digitalen „Tisch“ –, und in der Sitzung selbst konnte zwischen den Kassenvertretern und den Pharmavertretern vereinbart werden, dass sie selbst Arzneimittel herstellen und dafür eine Vergütungsstruktur vereinbaren. Das ist möglich, und das soll auch weiterhin möglich bleiben. Wenn das EU-Pharmapaket so durchkäme, wäre diese Selbstproduktion gefährdet. Sie sehen also: Hier müssen wir deutlich unsere Stimme erheben, und wir tun es. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD) Insofern ist es uns wirklich wichtig, dass die in den Apotheken hergestellten Arzneimittel eben nicht den gleichen aufode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 wendigen Zulassungsanforderungen ausgesetzt sind wie industriell hergestellte Produkte. Es war sehr gut, dass wir genau im Oktober in Brüssel waren. Denn wir pflegen einen sehr engen Kontakt zu Belgien, auch zu Ostbelgien, die uns auch regelmäßig besuchen. Auch der ostbelgische Gesundheitsminister war auf unserer GMK-Hauptversammlung in Friedrichshafen; die haben nämlich jetzt den Vorsitz in der EU-Kommission und werden die gemeinsame Pharmastrategie mit uns, auch mit Bundesminister Lauterbach, in einem kurzen Abstimmungsprozess umsetzen, weil wir diese Rahmenbedingungen verbessern wollen. Ich möchte auch noch auf Pläne zu einer EU-Gesetzgebung spezifisch für kritische Arzneimittel hinweisen, die dazu beitragen könnten, strategische Investitionen in die heimische Produktion zu tätigen, um die Abhängigkeit von Drittstaaten wie China und Indien zu reduzieren. Wir benötigen dringend mehr diversifizierte Lieferketten, und hier bringen wir, das Land Baden-Württemberg, uns ein, und wir ruhen uns selbstverständlich nicht auf der Bundesebene aus. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz des Bundes, (Vereinzelt Heiterkeit) ALBVVG, führt bei allgemeinen Lieferengpässen keinen grundlegenden Umschwung herbei. Wir Länder haben im Beschluss zum Thema Arzneimittelknappheit auf der Hauptkonferenz in Friedrichshafen unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg noch einmal an den Bund adressiert, worauf wir hinwirken müssen. Dazu gehört – das ist jetzt tatsächlich geschehen; es wird morgen stattfinden – ein umfassender und konstruktiver Dialog mit der Pharmabranche unter Beteiligung der Länder. Denn wir brauchen eine grundlegende Trendwende. Wir müssen aber auch hier ganz klar Hauptpunkte bearbeiten: Wir brauchen eine systematische Stärkung der Lieferketten in der Arzneimittelherstellung. Wir brauchen dringend regulatorische Erleichterungen für Apotheken, um Patientinnen und Patienten trotz Lieferengpässen ausreichend und kurzfristig mit Arzneimitteln zu versorgen. Schließlich brauchen wir bis zu der kritischen Evaluierung der Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes ein Verbot von exklusiven Rabattverträgen. Diese führen tatsächlich zu Verknappungen. Auch müssen die Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland verbessert werden. Hier wird Bürokratie langfristig dazu führen, dass Unternehmen abwandern könnten oder in der Entwicklung neuer Arzneimittel gehemmt werden. Wir haben das Gott sei Dank nicht und könnten uns das auch nicht erlauben. Wir haben auch große Investitionen unterstützt, z. B. bei Boehringer Ingelheim, und wir haben ein gutes Zusammenwirken. Ich möchte nur eine Randbemerkung machen, weil so ein bisschen ein altes Bild hochgekommen ist: Geschätzter Kollege Preusch, die grüne Position zur Gentechnik in der Medizin war immer klar und definiert. Da gibt es überhaupt kein Wenn und Aber. (Beifall bei den Grünen) (Minister Manfred Lucha) Bei Fragen der Landwirtschaft ist die Debatte wesentlich komplexer. (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Jeder kann sich weiterentwickeln! Das ist doch gut! – Abg. Anton Ba- ron AfD: Die Grünen sind rückwärtsgewandt!) Wenn Herr Haußmann das Jahr 2013 anführt, dann möchte ich Folgendes sagen: Ich hoffe, Sie sind nicht im Jahr 2013 stehen geblieben, Herr Haußmann. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Ba- ron AfD) Wir brauchen – das haben Sie dankenswerterweise herausgearbeitet; da bin ich Ihnen und der grünen Fraktion sehr dankbar – die wohnortnahe Arzneimittelversorgung; das sind die Apotheken. Das haben Sie richtig beschrieben. Jeder von Ihnen weiß, wo Beratung stattfindet, wo auch die etwas ältere Patientin Nachfragen beantwortet bekommt. Das geschieht durch die ihr vertraute PTA, durch ihre Apothekerin. Die erklären ihr noch einmal das Medikament, helfen ihr beim Blutdruckmessen, bei allen wichtigen Dingen. So etwas kann nur in den Apotheken geleistet werden. Ich habe bei meinen unzähligen Terminen – ich habe gerade meine Sommertour dafür genutzt – sehr viele Apotheken vor Ort besucht. Das, was sich dabei an uns direkt richtete, tendierte eigentlich gegen null, außer dass wir um Unterstützung gebeten wurden mit Blick auf unseren Einfluss bei bundesund europapolitischen Maßnahmen. Dazu gehörte natürlich auch die Frage des Investitionsstandorts. Ich war heuer bei Pfizer, ich war bei Boehringer, die mir Rückmeldungen gaben. Das sind Unternehmen, die wirklich zukunftsfähig sind. Dazu gehört auch Roche, wenn Sie bedenken, wie bedeutend die Roche-Niederlassung in Mannheim für uns ist – die größte außerhalb der Schweiz. Deshalb an dieser Stelle auch großen Dank für diese Weitsicht an Roche und auch an Mannheim, an den damaligen Oberbürgermeister Dr. Kurz und auch an die Kolleginnen und Kollegen im Mannheimer Stadtrat, (Abg. Anton Baron AfD: Hat der Masken verkauft für die CDU?) von denen ja einige hier sitzen, die damals beteiligt waren. Gehen Sie hin, und schauen Sie sich das an: Wenn wir am Anfang Roche nicht gehabt hätten, wären wir bei der Pandemie überhaupt nicht durch das Testen gekommen. Also, dafür auch jetzt noch einmal herzlichen Dank. Wir brauchen das ausreichende betriebswirtschaftliche Fundament für die hochwertige Versorgung. Ich höre auch, dass wir uns da einig sind. Die Finanzierungskonzepte, die eine Preisgestaltung neu regeln und Anpassungsmechanismen schaffen, um auf Inflation und Lohnsteigerung zu reagieren, können jetzt in eine neue politische Runde gehen. Dafür bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Erlauben Sie mir, noch einen Punkt anzusprechen. Was ist am besten? Wissen Sie, was meine Oma immer gesagt hat? „Die beste Krankheit ist nichts.“ – Also, am besten ist, sie nicht zu bekommen. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Meine Damen und Herren, Sie haben am Schluss wieder dieses wirklich krude Zeug gehört, das der Kollege ausgeführt hat. Wir befinden uns wieder in einer Infektsaison, (Abg. Anton Baron AfD: „Verkriecht euch!“ „Ver- kriecht euch!“, oder was? – Zuruf des Abg. Hans-Jür- gen Goßner AfD) und wir müssen uns einfach immer wieder ermuntern: Impfen ist der beste Schutz! (Oh-Rufe von der AfD) Ja, bei SARS-CoV-2 – – (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Bei SARS-CoV-2 – auch bei Influenza – steht nicht grundsätzlich der Infektionsschutz, sondern der Verlaufsschutz im Mittelpunkt für den, der geimpft ist, der zur Zielgruppe zählt und sich impfen lässt. Wir sehen es alle: Corona zirkuliert, aber wir haben überhaupt keinen Notstand, weil diejenigen, die betroffen sind, auch vulnerable oder besonders schützenswerte Personen, (Abg. Anton Baron AfD: Durchseuchung! Mann, Mann, Mann!) beherrschbare Verläufe haben. Im Übrigen sollten die über 60-Jährigen auch schnell Paxlovid einnehmen, damit ihre Krankheitsverläufe wirklich beherrschbar bleiben. Deshalb gilt, wenn Sie nicht ohnehin schon dagegen geimpft sind: Gehen Sie bitte noch zu einer Influenzaimpfung. Kollege Preusch, Sie haben es richtigerweise angesprochen: Ich bin sehr stolz darauf, dass wir Impfportale und Termine haben, und zwar sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Apothekerschaft. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Wann gibt es die Impfung gegen Grüne?) Die beste Prävention ist der Impfschutz. Dadurch schützen wir uns und unsere Mitmenschen, (Zurufe von der AfD: Ja, ja, ja! – Abg. Miguel Klauß AfD: Alles gelogen!) und wir schützen das medizinisch-pharmazeutische System. Das ist das Wichtigste. Danke an diese Seite für die qualifizierte Debatte. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Krebs das Wort.

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Petra Krebs GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch ganz kurz: 1997 gab es die große Gesundheitsreform. Von wem? Horst Seehofer, CSU, schwarzer Minister im Bund. Damals war das Schlagwort „Kostenexplosion“. (Petra Krebs) Mittlerweile, eigentlich seit 2010, reden wir davon, dass wir in einer Kostendegression sind. Warum? Weil niemand mehr da ist, der im Gesundheitssystem arbeiten will. Genau aus diesem Grund, geehrter Herr Haußmann, sind wir durchaus lernfähig, und wir wissen, dass es, wenn wir die Pharmaindustrie im Land jetzt nicht stärken und festigen, dann irgendwann dort auch niemanden mehr geben wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Darum: „Apotheken stärken. Jetzt!“ Und: Pharmaindustrie stärken! Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Michael Preusch und Stefan Teufel CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

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Jochen Haußmann FDP

Also: Wir haben ein überfraktionelles Bekenntnis zum Pharmastandort. Somit war es schon eine lohnenswerte Debatte. Ich möchte jetzt aber gern die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Minister Lucha, noch ein paar Punkte für die Pharmadialoge auf Landes- und auf Bundesebene mitzugeben. Ein Thema wird auch in den Handlungsempfehlungen des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg angeführt. Da Sie gesagt haben, es sei Ihnen nicht so ganz klar, dass es auch auf Landesebene Themen gebe, weise ich auf die Seiten 4 und 5 hin. Dort geht es um die vereinfachte Möglichkeit zum Arzneimittelbezug von anderen Apotheken. Diesbezüglich könnten die Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg bereits mit einer gewissen Flexibilität Abhilfe schaffen. Somit müssten wir hierfür noch nicht einmal ein Gesetz ändern, sondern es genügt, einfach flexibel zu agieren. Ich will noch einen Punkt ansprechen, den Sie auch in den Dialog auf Bundesebene mitnehmen sollten. Es geht um das Arzneimittelneuordnungsgesetz, AMNOG, das zwar vom Grundsatz her von den Pharmaunternehmen unterstützt wird, jedoch angepasst und reformiert werden muss. Es wurde Boehringer Ingelheim angesprochen. In diesem Zusammenhang will ich nur ein Beispiel nennen. Es geht um das Arzneimittel Spesolimab, ein hervorragendes Medikament, das einen Therapiedurchbruch für seltene Hauterkrankungen erzielt hat. Es wird auch international gefeiert und wurde mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnet. Der G-BA in Deutschland hat aber keinen Zusatznutzen erkannt. Dieses Medikament ist nicht mehr erhältlich. So bekommen wir die Pharmaunternehmen in Baden-Württemberg nicht nach vorn. Wir brauchen flexible Lösungen, auch im AMNOG, damit da nicht entsprechende Abzüge vorgenommen werden – also keine Abschaffung des AMNOG; vielmehr brauchen wir Anpassungen. Da bitte ich Sie, auf Bundesebene dann auch für unseren Standort einzuwirken. Ich denke, wir haben eine große Chance, ...

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Muhterem Aras

Herr Abg. Haußmann, schauen Sie mal auf die Uhr, bitte. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023

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Jochen Haußmann FDP

... das auch entsprechend umzusetzen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung somit erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Genießerland braucht Gastwirtschaft – für eine starke Gastronomie – beantragt von der Fraktion der CDU Auch für diese Aktuelle Debatte hat das Präsidium eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für jede Fraktion steht eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.

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Winfried Mack CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steckt in der Krise. Das ist überhaupt keine Frage, und das ist allen klar. Wen müssen wir deshalb motivieren? Auf wen können wir in dieser Situation setzen? (Zuruf von der AfD: Auf die AfD!) Es kommt auf jede und auf jeden an. Es kommt auf die Schaffer und auf die Tüftler in unserem Land an. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir brauchen jetzt das Signal an die Bürgerinnen und Bürger: Miteinander schaffen wir es! Was wir nicht brauchen, ist eine Motivationsspirale nach unten, (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) die den Menschen nur Sorgen aufbürdet, wie sie ihren Alltag noch bestehen können. Wir verzeichneten im Oktober 2023 bei Nahrungsmitteln eine Inflation von plus 6,1 % – (Zuruf: Unglaublich!) nach 12,5 % im Vorjahr. Im Jahr 2022 sind die Energiepreise um 34,7 % gestiegen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Und in dieser Situation verirrt sich die Bundesregierung auch noch im Heizungskeller. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deshalb müssen wir uns schon fragen: Was müssen wir jetzt tun? Die Belastung am Arbeitsplatz nimmt für viele weiter zu, weil Arbeitskräfte und auch Unterstützungskräfte fehlen. Deshalb ist das Bürgergeld für diejenigen, die arbeiten können, schlicht falsch. Alle, die arbeiten können, müssen auch arbei- (Winfried Mack) ten. Diese Ressource müssen wir heben. Wir brauchen Unterstützung in der Pflege, in der Kita, im Handwerk und in der Gastronomie. (Beifall bei der CDU) Die Energiepreise müssen für alle runter, das Energieangebot muss erhöht werden, die Energiesteuern müssen für alle gesenkt werden. – Punkt, fertig. Und wir müssen in Deutschland unsere Prioritäten neu ordnen. Worauf müssen wir uns konzentrieren? Was ist nebensächlich? Wenn, ja wenn jetzt die richtigen Konsequenzen gezogen werden, war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein heilsamer Schock für all diejenigen, die gemeint haben, trotz Rekordsteuereinnahmen könne man immer noch mal einen obendrauf satteln. Das funktioniert nicht. Wir müssen mit dem Geld wirtschaften, das wir haben. (Beifall bei der CDU) Und dann kommt die Frage, wie wir mit der Gastronomie umgehen. Das ist zentral, und das ist nicht nebensächlich. Wenn ich die ganze Woche schaffe, mir aber keinen Gasthausbesuch mehr leisten kann, frage ich mich: Wofür soll ich schuften? Klar, ich könnte ja Speisen für 7 % Mehrwertsteuer abholen und sie zu Hause verzehren – zusammen mit einer Dose Bier. Aber ist das das Zielbild unserer Leistungsgesellschaft? Nein. Ein Gasthaus am Ort und im Quartier ist kein „Nice to have“, sondern ein Ort der Kultur, der Kommunikation, der Gastlichkeit. „Hier bin ich Mensch, hier darf ich sein.“ (Beifall bei der CDU) Hier komme ich raus aus meiner Blase, vielleicht aus meinem Schneckenhaus, aus meiner Alltagsmühle. Hier treffe ich andere Leute und Gesichter. Und wenn ich für die politische Linke im Land noch ein Beispiel nennen darf: Es ist auch ein Ort der Demokratie. Denken Sie an den „Salmen“ in Offenburg, eine Gaststätte, die im Vormärz eine große Rolle gespielt hat. Dort fand die Proklamation der 13 Forderungen des badischen Volkes statt. Das war der Vorläufer einer demokratischen Bewegung. Das hat im Gasthaus stattgefunden. Das Gasthaus ist ein Ort der Demokratie. (Beifall bei der CDU) Deswegen die Frage: Wollen wir dies gefährden? Wenn der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie 19 % beträgt, ist dies nicht nur unsozial, sondern auch ökonomisch und ökologisch falsch. Ökonomisch sind 19 % falsch: Warum 7 % Mehrwertsteuer auf den Außerhausverkauf, aber 19 %, wenn ich am Tisch sitzen darf und eine warme Stube habe? Das ist unlogisch. Die Geselligkeit leidet. Deswegen haben wir da schon zu Anfang der Coronakrise – Guido Wolf weiß das – die entsprechenden Signale gesetzt. Es ist auch ökologisch falsch: Lieber Porzellan als Styropor, Pappe und Plastik. (Beifall bei der CDU) Wir müssen auch an die Gastronomen in unserem Land denken. Gastronomie ist ein harter Job. Die Gastronomen in unde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 serem Land sind Schaffer. Sie müssen Schaffer sein, sonst gehen sie unter. Oft sind es Familienbetriebe. Die ganze Familie arbeitet mit. Am Wochenende und bis spät abends sind sie für uns da. Sie bilden aus. In vielen Regionen ist die Gastronomie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ohne Gastronomie gibt es keine lebendigen Innenstädte, keinen funktionierenden Tourismus. Hinzu kommt das unternehmerische Risiko der Gastronomen. Gastronomie ist schwer planbar. Ich weiß nicht, wie viele Gäste heute kommen. In dieser Situation, in der der Gastronom alles schultern muss, in der es Preissteigerungen bei den Lebensmitteln, bei der Energie gibt, in der die Kunden mit den Preissteigerungen zurechtkommen müssen, soll der Gastronom dem Gast erklären, dass er zum Jahreswechsel 12 % aufschlagen muss. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Aber der Bundes- kanzler hat doch was anderes gesagt!) Wie soll das gehen? Das wäre ein schwerer Schlag für unsere Gasthauskultur. Manche müssten das Gasthaus schließen. Wenn 3,4 Milliarden € abgeschöpft werden, indem die Mehrwertsteuer auf 19 % gesetzt wird, dann fehlen diese 3,4 Milliarden € im System. Viele Gastronomen müssten dann ihre Türen schließen. Das wollen wir verhindern. (Zurufe) Deshalb appellieren wir an Bundestag und Bundesrat: (Abg. Dr. Michael Preusch CDU: Mal Realität leben und nicht nur in der Bundestagskantine sitzen! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Bundesrat! Was ist mit dem Bundesrat? Der hat zugestimmt!) Kehren sie um! Stehen Sie an der Seite unserer Gastronomie und an der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Ja- wohl! Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Bauer.

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Theresia Bauer GRÜNE

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade einmal sechs Wochen her, da hatten wir hier in diesem Saal eine Debatte zum Thema „Gastronomie stärken“. (Abg. Anton Baron AfD: Von uns!) Heute reden wir über das Thema „Genießerland braucht Gastwirtschaft“. Das ist ohne Zweifel lyrischer, schöner formuliert. Man muss aber schon fragen: Was ist an der Debatte heute jetzt neu? (Abg. Raimund Haser CDU: Na ja, die Situation hat sich schon ein bisschen geändert!) Was hat sich in den sechs Wochen getan? In den sechs Wochen haben sich auf Bundesebene ein paar Dinge geklärt. (Abg. Sabine Hartmann-Müller CDU: „Geklärt“!) (Theresia Bauer) Der Haushalt ist durch den Finanzminister aufgestellt worden. Es ist eine Steuerschätzung eingegangen. Es ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen, und es ist eine Klärung der Position der Ampelfraktionen in Bezug auf die Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer erfolgt, die ohne Zweifel für die betroffene Branche sehr bitter und sehr enttäuschend war, auch weil große Hoffnungen bestanden haben und viele Hoffnungen genährt wurden, dass das anders ausgehen würde. Wir, die tourismuspolitischen Sprecher der demokratischen Fraktionen, waren vor Kurzem bei der Jahresversammlung des DEHOGA und konnten dort die Frustration, die Enttäuschung erleben. Ich kann das nachvollziehen. Ich glaube aber, als Politiker müssen wir mithelfen, einen gewissen Realitätssinn und die Fähigkeit, nach vorn zu schauen, zu pflegen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Der Bundeskanzler hat das anders gesagt!) Schon vor sechs Wochen, als wir hier diskutiert haben, haben Sie versucht, dieses Thema, die Klärung und auch die Frage, welche Gegenfinanzierung es hier gibt, zum Landesthema zu machen und so zu tun, als würde das hier in Baden-Württemberg entschieden oder als würde unser Ministerpräsident sozusagen das Ding drehen können. Das war vor sechs Wochen schon erkennbar falsch, und heute ist es nicht besser, auch wenn man noch so oft versucht, es so darzustellen. (Beifall bei den Grünen) Es ist nötig, dass im Bundestag diese Frage geklärt und dass geeint wird, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer hat es denn ver- sprochen?) und dann liegt das Thema dem Bundesrat zur Kommentierung vor. Schon bei der Diskussion vor sechs Wochen und bei verschiedenen Gelegenheiten draußen hat die Landesregierung klargemacht: An Baden-Württemberg wird eine Einigung im Bund nicht scheitern. Das war eine kluge Antwort. (Beifall bei den Grünen) Es war eine kluge Antwort, weil sie zeigt: Wir sind konstruktiv. Wir verstehen die Nöte der Branche. (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir tun nicht so, als wäre das ein Landesthema. Vielmehr liegt die Zuständigkeit auf Bundesebene. Dann setzen wir uns damit auseinander. Deswegen bin ich der Landesregierung dankbar für die moderaten Töne, die in dieser Debatte angeschlagen wurden – statt hier den Söder zu machen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist doch der beste Kumpel vom Kretschmann, also bitte!) unseren Nachbarn aus dem Süden, der bekanntermaßen gern spät um die Ecke kommt, dann aber umso schriller, der so tut, als könne er die Branche fester umarmen, als alle anderen es ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 können, und einen Vorschlag unterbreitet, von dem er weiß, dass dieser null Komma null Prozent Umsetzungschancen hat. Er schlägt nämlich vor, dass die 7 % Mehrwertsteuer künftig nicht nur auf die Speisen, sondern auch auf die Getränke erhoben werden sollten – mit der kleinen Nebenbemerkung: Zahlen soll das komplett der Bund. So ist der Vorschlag aus Bayern. Wer so Politik macht, schafft Verdruss. Der schafft keine Problemlösungen, sondern schafft Enttäuschung und Verdruss in der Welt, weil er weiß, dass Emotionen geschürt und keine Lösungen herbeigeführt werden. Deswegen bin ich für die Tonlage hier so dankbar. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Ich würde deshalb heute gern die Gelegenheit nutzen, dass wir uns darauf konzentrieren: Was können wir hier im Land tun, um der Gastronomie, die Stress hat und unter Druck steht, zu helfen und um ihr mit den Kompetenzen und mit den Möglichkeiten, die wir hier im Land haben, wirklich beizustehen? Ich werde ein paar Beispiele nennen. Die Branche ist während der Covidpandemie durch extrem harte Zeiten gegangen und war extrem belastet; das alles ist vor sechs Wochen schon sehr gut dargelegt worden. Die Branche hat weiter mit den Themen Energie und Inflation zu kämpfen, die die Lebensmittelbranche besonders stark treffen. Die Branche hat damit zu kämpfen, dass sie einen Arbeitskräftemangel hat. Das alles ist wahr. Es sind Investitionen zu tätigen. Der Markt ist unübersichtlich und instabil. Es sind also große Aufgaben zu bewältigen. Daher haben wir gute Gründe, der Branche in unserem Land zur Seite zu stehen, sie zu beraten und zu unterstützen, wo wir können. Lassen Sie mich die drei meines Erachtens größten Herausforderungen, die wir hier im Land begleiten können, nennen. Erstens: Es fehlen Arbeitskräfte. Es werden zunehmend mehr Arbeitskräfte gesucht – auch unter denen, die z. B. nicht gut Deutsch sprechen. Es werden verstärkt auch Arbeitskräfte gesucht, die erst seit wenigen Jahren hier sind. Es werden auch verstärkt direkt im Ausland Arbeitskräfte angeworben – mit der entsprechenden Aufgabe, die Sprache zu lernen, sich hier zu etablieren und Fuß zu fassen. Das ist eine gewaltige Aufgabe und eine gewaltige Anstrengung. Eine Zahl würde ich Ihnen da gern nennen: Allein zwischen 2018 und 2022 ist der Anteil der nicht deutschen Auszubildenden in dieser Branche von 24 % auf 35 % gestiegen. Das zeigt, dass es eine unglaublich dynamische Entwicklung ist. Dahinter steckt Arbeit. Auch beim Thema Auszubildende – es ist nicht ganz einfach, Auszubildende zu finden – ist die Problematik der vorzeitigen Vertragsauflösung nach wie vor virulent und wachsend. Wir haben rund 25 % Vertragsauflösungen in dieser Zeit. Deswegen müssen wir alles dafür tun und mithelfen, dass es möglichst nicht zu solchen Vertragsauflösungen kommt. Zweitens geht es um das Thema „Bürokratie, Bürokratieabbau und Investitionsfähigkeit“ und in Verbindung damit um das Thema Unternehmensnachfolge. Auf sechs Unternehmen, die eine Nachfolge suchen, kommt nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber. Auch da haben wir alle Hände voll zu tun, mitzuhelfen. (Theresia Bauer) Die Gastronomie im Land braucht also unsere Unterstützung. Es ist ja umgedreht – das gefällt mir an dem Titel der Aktuellen Debatte heute sehr gut –: Genau genommen ist es so, dass unser Land die Gastwirtschaft und die Gastronomie braucht. Das ist die richtige Version. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Deswegen ist das sehr schön: Unser Genießerland Baden-Württemberg braucht die Gastwirtschaft, unser Tourismusland braucht die Gastwirtschaft, und unser Innovationsland – Baden-Württemberg ist Innovationsland Nummer 1 in Europa – braucht die Gastwirtschaft, um zu funktionieren und um gut aufgestellt zu sein. Deswegen gilt: Von der kleinen Kneipe bis zur Spitzengastronomie, vom Angebot im Ballungsraum bis zur abgelegenen Dorfkneipe, von der guten traditionellen Küche bis zur internationalen koreanischen, syrischen oder polnischen Küche, whatever: Wir brauchen sie alle, um als Land gut aufgestellt zu sein, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) mit einem dichten Netz, in der ganzen Vielfalt und Breite und Verschiedenheit, wie sie da sind. Deswegen möchte ich es gern unterstreichen: Es geht hier jetzt nicht nur um einen wirtschaftlich wichtigen Bereich und um die vielen Arbeitsplätze, die dort angesiedelt sind, es geht nicht nur darum, die Zahlen auf das Vor-Covid-Niveau zurückzuführen; es geht tatsächlich darum, die Lebensqualität und die Attraktivität unseres Landes zu erhalten für all diejenigen, die als Besucher hierher kommen, die als Touristen kommen, die hierher kommen, um bleiben zu wollen, für diejenigen, die wir anwerben wollen als Topwissenschaftler, und für die Spitzenunternehmen, die wir hier bei uns ansiedeln wollen. All diejenigen werden ihre Entscheidungen auch davon abhängig machen, wie gut man hier mit seiner Familie sein kann, wie gut man hier leben kann, das Leben genießen kann – die reichhaltigen Produkte, die schönen Landschaften, die spannende Kultur –, und wie gut man hier dann Teil des Ganzen werden kann. Was also können wir tun, was müssen wir tun? Ich möchte drei Beispiele etwas näher beleuchten – Beispiele dafür, was in unserer eigenen Hand liegt. Erstens: Wir brauchen für diejenigen, die mit begrenzten Sprachkenntnissen in dieser Branche Arbeit finden, besser angepasste, flexiblere und praxisnähere Angebote. Dafür müssen wir mit dem Kultusministerium, mit den Berufsschulen, auch mit den IHKs gemeinsam maßgeschneiderte, neue Lösungen finden, und zwar in besonderer Weise für diejenigen, die frisch angeworben werden und die oft noch nicht mal den sogenannten B1-Level haben, damit sie in unseren Berufsschulen erfolgreich zu einem Abschluss gebracht werden können. (Beifall bei den Grünen) Das ist eine gemeinsame Anstrengung. Zweitens: Wir brauchen – dafür benötigen wir das Justizministerium, die Ausländerbehörden, die Kommunen – bessere Verfahren. Wir brauchen in den Ausländerbehörden Prozesse, die schneller sind, die effektiver sind, die auch freundlicher de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 sind, die vor allem digitaler sind, damit Themen wie Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung, „Verlängerung der Arbeitsgenehmigung“ oder die Möglichkeit, zu heiraten – all solche Fragen –, besser, zuverlässiger und mit weniger Aufwand entschieden werden. (Beifall bei den Grünen) Mir ist klar: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Ausländerbehörden sind nicht faul, sie sind total überlastet. Sie stehen an den Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit, weil sie zurzeit sehr viel zu tun haben. Deswegen müssen wir ihnen helfen, digitaler, schneller und effektiver zu werden. Dafür gibt es Unternehmen; dafür gibt es inzwischen übrigens auch KI. Manche Kommunen sind bereit, Modellprojekte aufzusetzen, und wir sollten nach Kräften mithelfen, damit es hier gut vorangeht. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Drittes Thema – das führt über alle Ressortgrenzen hinweg; es betrifft nicht nur das für Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium, da hängen auch das MLR, das Kunstministerium, das Verkehrsministerium mit dran –: Mit allen zusammen sollten wir dafür sorgen, dass unser Standort mit seinem kulturellen Reichtum, mit den Naturschönheiten, mit den Wegen, mit den Angeboten im Bereich „Denkmäler, Schlösser, Burgen“ – (Beifall des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) UNESCO-Weltkulturerbe, alles was wir haben – besser verbunden wird, besser erreichbar ist, besser sichtbar ist. Jeder einzelne Standort, jeder Gasthof, egal, wo er ist, wird davon profitieren, dass wir unser Land in seiner Gesamtheit digitaler, ansprechender, attraktiver vermarkten können. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir haben dafür eine super Aufstellung, wir haben gute Strukturen für die Zusammenarbeit, aber wir haben auch noch jede Menge zu tun. Lassen Sie uns also daran arbeiten! Es geht darum, nicht Emotionen und Enttäuschungen zu schüren und damit noch Salz in die Wunden zu streuen, sondern an Lösungen mitzuwirken, die wir erarbeiten können. Da ist noch ein bisschen Luft nach oben. Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir in der Welt unterwegs sind – – Sie sind ja manchmal auch unterwegs; ich war letzte Woche gemeinsam mit Staatssekretär Stegmann in Singapur, da findet man ja immer wieder diesen wunderbaren Aufkleber: „Not bad. Aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg?“ (Abg. Anton Baron AfD: Bald kommen ganz neue Aufkleber!) Ich sage Ihnen: Das funktioniert. Die Leute kommen. Lassen Sie uns daran arbeiten, dass sie nicht enttäuscht sind, sondern dass dies eine unvergessliche Erfahrung wird und dass sie kommen, auch um zu bleiben. In diesem Sinn: Lassen Sie uns an die Arbeit gehen! Danke schön. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Storz das Wort.

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Hans-Peter Storz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit drei Jahren gibt es bei uns in Singen ein neues Einkaufscenter, das CANO. Gestern war die Centermanagerin bei uns im Gemeinderat und berichtete über die Zahlen und über die Situation des Centers. Sie hat deutlich gemacht: Es läuft gut. Das freut uns, die Stadt, natürlich. Aber dass ich heute davon berichte, hat folgenden Grund: Sie hat anhand der Zahlen festgestellt: 10 % des Gesamtumsatzes dieses Centers werden über die Gastronomie, über den sogenannten Food Court, erzielt. Das macht für mich deutlich, auch bei der heutigen Debatte, welch wichtige Funktion die Gastronomie für unsere Innenstädte und auch für den Handel vor Ort hat. Die Kollegin hat es schon deutlich gemacht: Erst vor sechs Wochen haben wir hier über die Gastronomie debattiert. Wir haben über die Beibehaltung der Senkung der Mehrwertsteuer gesprochen. In einem großen parteiübergreifenden Konsens konnten wir feststellen, dass fast alle Fraktionen wissen, welch wichtige Funktion die Gastronomie bei uns hat. Dabei geht es nicht nur um die Demokratie, Herr Kollege Mack, sondern es geht auch um das soziale Leben. Gastronomie ist ein Ort der Begegnung. Aber gerade auch für unsere Ferienregionen sind gastronomische Angebote wichtige Anziehungspunkte. Wenn die nicht mehr da sind, hat man einfach keine Lust mehr, zu wandern oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein; schließlich möchte man ja auch irgendwo einkehren. Wir alle haben uns für die Fortsetzung der Mehrwertsteuerermäßigung in der Gastronomie ausgesprochen. Für viele Betreiber und Beschäftigte in der Gastronomie waren diese Einigkeit und die vielfältig geäußerte Solidarität ein Zeichen der Hoffnung. Umso größer ist nun die Enttäuschung – wir haben das bei der DEHOGA-Kundgebung gespürt –; denn die Bundesregierung konnte sich nicht zu einer Verlängerung der Steuerermäßigung entschließen. (Abg. Winfried Mack CDU: Wer ist denn in der Bun- desregierung?) Ich will hier noch einmal verdeutlichen und zusammenfassen, wie es auf Bundesebene zugegangen ist und warum die Regierungskoalition so gehandelt hat. (Zuruf von der CDU: Das würde mich auch interes- sieren!) Die Haushaltspolitiker waren bereit, die Umsatzsteuer auf dem niedrigeren Niveau zu belassen. Sie hatten gemeinsam ein Paket geschnürt und eine tragfähige und vertretbare Gegenfinanzierung gefunden. Doch letztlich haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es war der Bundesfinanzminister, der FDP-Vorsitzende Christian Lindner persönlich, der die Einigung platzen ließ. (Abg. Raimund Haser CDU: Immer diese Finanzmi- nister!) Herr Lindner stellt sich hin und sagt: „Die Grünen und die SPD sind schuld, dass es keine Einigung gegeben hat.“ Das ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 ist dreist und schlichtweg gelogen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Storz, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte zu?

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Hans-Peter Storz SPD

Nein, lassen Sie mich das zu Ende ausführen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die CDU hatte schon Ge- legenheit! – Zuruf von der CDU: Wieso nicht? Das wäre bestimmt interessant!) Mich wundert, dass Sie diese Debatte heute aufgerufen haben. Der Kollege Wahl hat es heute Morgen schon in der Debatte über die Apotheken deutlich gemacht: Wer war denn in den vergangenen 16 Jahren in der Bundesregierung? (Oh-Rufe von der CDU-Fraktion – Zuruf von der CDU: Wer hat denn die Mehrwertsteuer auf 7 % ge- senkt?) Wer hatte damals volle Kassen? Da hätten Sie alles machen können, (Unruhe) um die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu verstetigen. Sie haben es aber nicht getan, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zurufe) Sie haben auf den Bundesrat verwiesen, lieber Kollege Mack. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag getagt. Da war aber kaum etwas zu hören. Im Gegensatz zu den mächtigen Rufen hier im Haus war unser stellvertretender Ministerpräsident, Herr Strobl, im Bundesrat sehr, sehr leise. Man kann dies als Unterschied zwischen Reden und Handeln beschönigen; in Wirklichkeit täuschen Sie aber die Öffentlichkeit. (Beifall bei der SPD – Abg. Willi Stächele CDU: Bil- lige Ausrede!) Klar ist – das wissen wir seit gestern –: Herr Strobl hat von unserem Ministerpräsidenten keinen großen Rückhalt; denn Herr Kretschmann hat gestern gesagt – ich zitiere –: Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss ... Meine Damen und Herren, jetzt wissen wir, warum der Kollege Seimer in der Debatte vor sechs Wochen so herumlavierte und keine eindeutige Aussage treffen konnte. Das war der Hintergrund. Der politische Kampf um die ermäßigte Mehrwertsteuer ist vorerst verloren. Das ist aus meiner Sicht ein schwerer politischer Fehler. Dies gefährdet Arbeitsplätze und Existenzen. Die Wirtinnen und Wirte in unserem Land haben aber nicht nur Sorgen wegen des Anstiegs der Steuerbelastung. Jetzt ist es wichtig, weitere existenzgefährdende Probleme der Gastronomiebetreibenden nicht aus dem Blick zu verlieren. (Hans-Peter Storz) Seit Jahren klagen die Unternehmen über fehlendes Personal. Fast an jeder Gaststätte finden wir ein Schild, das darauf hinweist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht werden. Viele Restaurants reduzieren ihre Öffnungszeiten und ihre Angebote. Mittlerweile haben fast 40 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gastronomie einen ausländischen Pass. Die Bundesregierung hat darauf reagiert. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll bis 2026 eine gestaffelte Erleichterung der Einwanderung erreichen. Zu den besonders wichtigen Änderungen gehört die Westbalkanregelung. Hier hat die Politik die hohe Nachfrage erkannt und reagiert. Seit 2016 dürfen Arbeitskräfte aus dem Westbalkan mit vorliegendem Jobangebot auch ohne spezifische Qualifikation nach Deutschland kommen. Diese Regelung gilt ab dem nächsten Jahr unbefristet. Außerdem profitieren mehr Menschen von ihr; denn das Kontingent wird von 25 000 auf 50 000 Aufenthaltstitel erhöht. Die Westbalkanregelung ist für die Gastronomie eine echte Hilfe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. (Beifall bei der SPD) Neben der Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte ist es wichtig, die Integration zugewanderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dabei ist das Gastgewerbe Vorreiter – das muss hier erwähnt werden –, benötigt aber weitere Unterstützung. Da bin ich bei Ihnen, Frau Bauer: Wenn es darum geht, Arbeitsgenehmigungen zu erteilen, Sprachkurse zu vermitteln, Beschäftigungshindernisse abzubauen, dann sehen Sie uns an Ihrer Seite. Hier brauchen wir mehr Kinderbetreuungsplätze, wir brauchen mehr Wohnungen. Denn genau das belastet auch das Hotel- und Gastgewerbe: dass sie keine Mitarbeiter finden, weil diese keine Wohnmöglichkeiten haben. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es! – Abg. Willi Stächele CDU: Umso schlimmer ist die Steuererhöhung jetzt!) Ohne ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es also nicht gehen. Umso unverständlicher ist – das geht jetzt auch wieder in Ihre Richtung, meine Damen und Herren von der CDU –, dass Sie so lange gegen das moderne Einwanderungsrecht gewettert haben. Vergessen Sie nicht: Sie gewinnen dabei nichts, sondern Sie schaden nur unserer Wirtschaft. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Klar ist: Arbeitsplätze in der Gastronomie – Sie haben es gesagt, Herr Mack – werden oft angeführt, wenn es um den Unterschied zwischen Löhnen und dem Bürgergeld geht. (Zuruf von der CDU: Immerhin hat er zugehört!) Viele gerade aus der Merz-CDU betreiben hier eine Kampagne, die mit falschen Zahlungen und Weglassungen agiert. (Abg. Raimund Haser CDU: Das ist doch Quatsch! Das ist Tatsache! Die kann man nicht wegdiskutie- ren! Es geht nicht immer nur um Kommunikation, es geht auch um Fakten!) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Aber nicht nur im Gastgewerbe wird oft vergessen: Den Schlüssel zum Lohnabstand besitzen die Arbeitgeber, und sie sollten ihn in ihrem eigenen Interesse nutzen. Wer erst durch das Gesetz veranlasst wird, nach Mindestlohn zu bezahlen, der darf sich nicht über fehlende Arbeitskräfte beklagen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Willi Stächele und Raimund Haser CDU) Die Kollegin hat auch die bürokratischen Hürden angedeutet. Wir haben im Bereich der Gastronomie über 100 Vorschriften, die die gastronomischen Unternehmen beachten müssen. Das Messen der Kühlschranktemperatur, das bei der letzten Debatte aufgezeigt wurde, ist da das kleinste Problem. Es geht um Datenschutz, Hygienevorschriften, Allergenkennzeichnungen und viele andere Dinge. (Abg. Anton Baron AfD: Wer ist denn seit Jahrzehn- ten in der Bundesregierung?) Gerade das gastronomische Kleingewerbe leidet hier unter den vielfältigen Auflagen, die es zu erfüllen gilt. Bürokratieabbau: Auch hier wird oft und gern darüber geredet, aber auch hier im Land – das wissen wir – wird viel zu wenig dafür getan, meine Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: Es reden die von Bürokra- tieabbau, die diese Bürokratie aufgebaut haben!) Das Land fördert mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm; das ist gut und richtig. Das Land hat jetzt auch das Programm „Tourismusfinanzierung Plus“ aufgelegt, mit dem kleine Unternehmen gefördert werden. Die Finanzierung besteht aus einem Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Damit sollen Modernisierungen und Investitionen ermöglicht werden. Aber klar ist bei der Tourismusförderung: Wenn Konsumenten Zurückhaltung üben und Wirtinnen und Wirten die Kosten davonlaufen, dann nützen Kredite kaum. Denn um diese zurückzuzahlen, braucht es eine Basis, die aber viele Unternehmen nach zahlreichen Krisenjahren gar nicht mehr haben, meine Damen und Herren. Ich möchte am Schluss zusammenfassen: Unsere Innenstädte und Ferienregionen brauchen gut geführte Restaurants, Bars, Cafés. Ohne diese Angebote würde mancher Einkauf oder Ausflug nicht mehr stattfinden. Gastronomiebetriebe sind nicht einfach so da. Wenn sie aufgeben müssen – wie es leider vielfach während der Coronapandemie passiert ist –, dann hinterlassen sie schwer zu schließende Lücken. Ich will deswegen all den Menschen, die für eine gepflegte Gastlichkeit in unserem Land sorgen, die auch unter erschwerten Bedingungen jeden Tag für uns, für ihre Gäste, da sind, herzlich danken. Und ich will, meine Damen und Herren, noch mal deutlich machen: Nicht nur im Bund, sondern auch vonseiten des Landes müssen wir künftig alles tun, um die Gastronomiebetriebe nicht zu vergessen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Abg. Willi Stächele CDU: Auf Worte müssen Taten folgen!)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Storz, wenn man halbwahre Dinge wiederholt, dann wird es nicht besser. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Hans-Peter Storz SPD: Aber wenn sie wahr sind, dann sind sie wahr!) Wenn Sie es mir nicht glauben, dann fragen Sie mal Ihre Parteivorsitzende, Frau Esken, die im Moment im Kreis Calw herumrennt und allen Gastronomen, die sie danach fragen, sagt: „Ich konnte mich halt in meiner Bundestagsfraktion nicht durchsetzen.“ (Abg. Manuel Hagel CDU: Aha!) Die Einzigen, die einen Vorschlag mit einer vorab besprochenen Finanzierung auf den Tisch gelegt haben, waren die FDP-Haushaltspolitiker. (Abg. Hans-Peter Storz SPD: Das stimmt doch gar nicht!) Hierüber konnte keine Einigung erzielt werden – hören Sie doch zu; vielleicht lernen Sie noch was –, weil die Gegenfinanzierung (Abg. Sascha Binder SPD: Ihnen nicht gepasst hat!) der SPD nicht gepasst hat. Wir waren auch zu Kompromissen bereit. Aber wenn man nicht bereit ist, auch beim Bürgergeld herunterzugehen, dann wird es halt schwierig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) In diesem Punkt muss man sehen: Wenn man – dies auch im Lichte eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Herr Binder – einen Vorschlag zehn Stunden auf dem Tisch liegen lässt und dann sieht, dass keine Einigung zustande kommt, weil nicht alle dahinterstehen, muss man ihn irgendwann auch mal wieder vom Tisch nehmen. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Wenn man dann dieses Vom-Tisch-Nehmen jetzt so darstellt, als hätte sich die FDP, die die einzige Fraktion war, die dafür gekämpft hat, (Abg. Hans-Peter Storz SPD: Das stimmt doch gar nicht!) nicht eingesetzt, dann stimmt das einfach nicht, Herr Kollege Storz. (Beifall bei der FDP/DVP) Was mir aber gefallen hat, war der Beitrag der Kollegin Bauer; die schätze ich insbesondere. Die erwähnte Kampagne „Nett hier. ...“ war eine tolle Kampagne. Ich würde mir wünschen, das stünde auf den Laptops von Ihnen allen und nicht dieses „THE LÄND“-Gedöns. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Das war nämlich mal eine gute Kampagne: „Nett hier. Aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg?“ Wir kennen die Kampagne nicht bloß von Aufklebern. Frau Bauer, Sie wissen, ich schätze Ihre Analysen, und ich schätze Ihre Positionierung. Sie waren ja auch dafür. Aber sich hinzustellen und zu sagen: „Das war schon gut“, dazu muss ich sagen: Manchmal braucht es auch ein Signal von Baden-Württemberg, ob man etwas möchte oder ob man etwas nicht möchte. Das hat gefehlt, Frau Bauer, und das war ein Fehler. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Kollege Mack, Sie haben gesagt, wir sollen an der Seite der Schaffer stehen. Jawohl, da bin ich bei Ihnen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Bürgergelderhöhung!) Dann schauen wir mal, wer auf der Seite der Schaffer steht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Besser als dane- ben stehen!) Was im Bund passiert, Herr Mack, haben wir gerade beleuchtet. Jetzt gab es eine Entscheidung im Bundesrat. (Abg. Manuel Hagel CDU: Bürgergelderhöhung!) Wenn ich die Fernsehbilder richtig gesehen habe, waren bei dieser Sitzung des Bundesrats zwei Vertreter von Baden-Württemberg dabei. Beide sind gerade nicht da. Einer sitzt normalerweise hier vorn auf der Regierungsbank; seine Mappen liegen ja da. Dieser kommt mir ein bisschen vor wie ein taumelnder Boxer, der sich nach einem effektiven Leberhaken überlegt: Was kann ich tun? (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Kollege Hagel, es tut mir leid, aber wahrscheinlich trauert er dem Parteivorsitz nach. Da fehlt ihm die Kraft, in der Sitzung des Bundesrats, in der das zur Abstimmung kommt, die Hand zu heben, weil er einfach zu sehr angeschlagen ist. – Mensch, was ist denn das? Man kann doch nicht tagelang herumrennen und auf die FDP schimpfen, aber dann, wenn es im Bundesrat darauf ankommt, einfach die Hand unten lassen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Da muss ich schon sagen: Das hat schon eine ganz besondere Qualität. Wenn er vorher ruhig gewesen wäre, hätte ich gar nichts gesagt. Aber das passt nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Abg. Willi Stächele CDU: Das sagt einer, der sich in seiner Koalition nicht durchsetzen konnte!) – Wissen Sie, was auch nicht zusammenpasst, Herr Vorsitzender des Europaausschusses und geschätzter Kollege Stächele? (Zurufe von der CDU) Was nicht zusammenpasst, ist Folgendes: Vor einem Jahr war Herr Strobl Hauptredner beim DEHOGA-Tag. Da hätte er auch etwas zu der Frage sagen können, was das Innenministerium für die Gastronomie tun kann. Da gibt es nämlich Mög- (Dr. Erik Schweickert) lichkeiten, und nicht nur im Zuständigkeitsbereich von Frau Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) – Nein, in Rust. Sie waren auf dem DEHOGA-Wasen. Herr Hagel, es gibt zwei Veranstaltungen: Es gibt den Delegiertentag, und es gibt es den DEHOGA-Wasen. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Beim Delegiertentag in Rust war Herr Strobl da. Er wurde gefragt: Wie sieht es aus mit dem Tanzverbot an besonderen Feiertagen? Wie sieht es aus mit der Sperrstunde zwischen 5 Uhr und 6 Uhr? Passt eine Sperrstunde ab 22 Uhr für die Außengastronomie noch? (Zurufe von der FDP/DVP – Gegenruf des Abg. Win- fried Mack CDU: Was habt ihr gegen das Tanzver- bot?) Was ist denn in der Zeit passiert? Was hat denn der Minister – der die Hand nicht hochbekommt, weil er zu sehr taumelt – für diese Bereiche getan? Nichts! Das ist genau der Punkt. Sie können sich nicht hier hinstellen und sagen: „Bei der Gastronomie muss das Land an der Seite der Schaffer stehen“, aber dann einfach nichts machen. Das geht nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Wenn ich dann einmal schaue – – Der Kollege Blenke regt sich gerade ziemlich auf. (Zuruf des Staatssekretärs Thomas Blenke) – Ja, Sie sind im Innenministerium, aber jetzt sitzen Sie hier als Parlamentarier. Herr Kollege Blenke, Sie haben in Ihrem Wahlkreis doch sehr gute Gastronomiebetriebe. Gehen Sie einmal dorthin und fragen, wie viele von denen jetzt im Moment damit beschäftigt sind, nicht diese Debatte hier zu verfolgen, sondern die Rückzahlungsverpflichtungen zur Coronasoforthilfe auszufüllen. Warum? (Abg. Manuel Hagel CDU: Weil Sie die Steuern er- höhen! Steuererhöhungspartei!) Weil man von Ihrer Seite einen nicht zurückzahlbaren Kredit ins Schaufenster gestellt hat, Herr Hagel. Den hat man ins Schaufenster gestellt. Und was wurde es? Es wurde ein Kredit, weil das Land vorgegangen ist wie in so einer Drückerkolonne, wo im Kleingedruckten steht: Wir rechnen nicht die Zeit, in der ihr den Lockdown hattet, sondern wir machen es dann, wenn ihr euren Antrag eingereicht habt, zum Monatsende. (Abg. Manuel Hagel CDU: Fake News!) Meine Damen und Herren, 85 000 Betriebe mussten bisher zurückzahlen; 60 000 sind noch offen. Das wird bis zum 1. Januar sein. Fragen Sie mal, wie viele davon in der Gastronomie sind. Das hat das CDU-geführte Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg vermurkst; denn in anderen Bundesländern war es nicht so, da war der Betrachtungszeitraum ein anderer. Deshalb muss man schon danach fragen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der SPD und der AfD) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ein letzter Punkt: Der Herr Präsident ruft wahrscheinlich gleich die Landesregierung auf. Er ruft nicht das CDU-geführte Wirtschaftsministerium auf, er ruft zum Thema Gastronomie und der Frage, was das Land dafür tut, die Position der Landesregierung auf. Da bin ich mal gespannt, was die Position, Herr Staatssekretär – es ist ja sonst keiner da, die Ministerin ist nicht da –, der Landesregierung zu diesem Thema ist: Das würde mich mal interessieren. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Schweickert, bevor die Landesregierung vom Präsidenten aufgerufen wird, ist zunächst noch die AfD-Fraktion an der Reihe. Deshalb erteile ich das Wort jetzt Herrn Abg. Gögel. Bitte sehr.

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Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich der CDU zu ihrer Kreativität gratulieren: Vor sechs Wochen hat die AfD hier eine Aktuelle Debatte unter dem Titel „Gastronomie stärken“ eingebracht. Um nicht ganz wortgleich zu bleiben, haben Sie heute die Debatte „Starke Gastronomie“ eingebracht. Ich finde, dazu kann man Sie wirklich beglückwünschen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Das haben Sie falsch ver- standen!) Die AfD wird in allen Bereichen kopiert, jetzt schon bei Debattentiteln innerhalb von sechs Wochen – herrlich. (Beifall bei der AfD) Interessant ist die Debatte auch angesichts der Tatsache, dass der Ministerpräsident Ihnen gestern voll in die Parade gefahren ist und die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz verteidigt hat. Die Meinung des Koalitionspartners interessiert den Ministerpräsidenten offenbar ähnlich wenig bzw. er hält sie für ähnlich unwichtig wie das wirtschaftliche Wohlergehen der Gastronomen in Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD) Dennoch: Auch diese zweite Debatte ist sicherlich wichtig für die Gastronomie in unserem Bundesland und deshalb auch angemessen; denn vor sechs Wochen war die Mehrwertsteuerfrage noch nicht geklärt. Mittlerweile dürfte hingegen feststehen, dass der ermäßigte Satz in der Gastronomie nicht verlängert wird – gegen alle Regeln der Logik, der wirtschaftlichen Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit. (Beifall bei der AfD) Wieso verstößt diese Entscheidung gegen jegliche Logik? Nun, wir haben einen ermäßigten Steuersatz auf die meisten Lebensmittel. Dies gilt in Supermärkten, aber auch für Speisen zur Abholung oder bei Lieferung durch Restaurants. Während das aufwendig verpackte Sushi vom Lieferservice unter den ermäßigten Steuersatz fällt, wird die frisch gefangene Forelle im Dorfgasthaus also künftig wieder voll besteuert. Kein Bürger kann das nachvollziehen. (Beifall bei der AfD) (Bernd Gögel) Das können die Einwohner der größeren Städte nicht verstehen, die gastronomisch weiter veröden werden, aber erst recht können das die Bürger im ländlichen Raum nicht nachvollziehen. Diese werden von der Ampel, aber auch hier im Land von Grün-Schwarz ohnehin völlig abgehängt. (Zuruf von der AfD: Genau!) Nicht umsonst löst die AfD die CDU als Partei des ländlichen Raums in Baden-Württemberg immer mehr ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Ein Beispiel: 2019 waren 113 Gemeinden in Baden-Württemberg gastronomisch unterversorgt, 2021 waren es bereits 188. Die meisten davon hatten weniger als 3 000 Einwohner. Diese Gemeinden haben entweder gar keinen gastronomischen Profibetrieb oder aber weniger als einen Betrieb pro 1 000 Einwohner. Das ist ein immenser Anstieg innerhalb von zwei Jahren. Damit wären wir aktuell wieder bei der CDU. Sie stellt mit dieser Debatte nicht nur dem eigenen Koalitionspartner ein Bein, sondern auch sich selbst. Es war nämlich die von Ihnen mitverantwortete Coronapolitik in Bund und Land, die zu dieser Zunahme geführt hat. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Die von Ihnen zwangsverordneten, überwiegend nachweislich wirkungslosen Maßnahmen haben nach Branchenberechnungen zu Verlusten von 12 Milliarden € allein in Baden-Württemberg geführt, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) Da war es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung und eine Frage der Logik, zu diesem Zeitpunkt endlich den ermäßigten Satz in der Gastronomie einzuführen. (Zurufe von der CDU und des Abg. Anton Baron AfD) Dieser gilt übrigens in 23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten, und 82 % der Deutschen sprechen sich laut einer Umfrage für die Beibehaltung aus. Derart deutliche Mehrheiten hätten Ihre Parteifreunde im Bund zum Nachdenken über ihre Prioritäten bewegen müssen, meine Damen und Herren von Grünen, SPD und FDP/DVP. Die Enthaltung von CDU-Minister Strobl im Bundesrat zur Mehrwertsteuer wirft aber auch Fragen zur Glaubwürdigkeit der CDU als Einbringerin dieser Debatte heute auf. Dass Herr Rülke von der FDP/DVP, dessen Parteichef die Erhöhung verantwortet, dann Strobls Votum kritisiert, setzt dem Ganzen die Krone auf. Klar ist für uns: Würden sich CDU und FDP von ihrer koalitionären und inhaltlichen Umklammerung durch links-grüne Parteien lösen, würde das nicht nur ihnen selbst nutzen, sondern auch unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Die AfD-Fraktion hingegen steht schon immer für wirtschaftliche Vernunft und wirtschaftliche Zukunft, während Sie Rezession und Stagnation in diesem Land zu verantworten haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Ihnen sind sogenannte Klimaschutzmaßnahmen und die Alimentierung sogenannter Flüchtlinge wichtiger als unsere heimische Wirtschaft. Der niederländische Wahlsieger Geert Wilders von unserer Schwesterpartei PVV hat solche unwichtigen Politikfelder einst sehr treffend als „linke Hobbys“ bezeichnet. Klar ist: Für Ihre Hobbys auch hierzulande möchten die Bürger nicht länger bezahlen und setzen daher zunehmend auf die Alternative für Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –

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Willi Stächele CDU

Wer Wilders zitiert, der zieht das Niveau ganz nach unten!) Wobei die Mehrwertsteuererhöhung – das ist interessant – vermutlich noch nicht einmal zu relativen Mehreinnahmen führen wird. Wenn überhaupt, dann fallen diese viel geringer aus, als die Bundesregierung prognostiziert. Die repräsentative Circana CREST-Studie liefert dazu anschauliche Zahlen. Minimale Mehreinnahmen bei maximalem wirtschaftlichen Schaden also – das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren. Maximal ist der Schaden Ihrer Politik vor allem für jene Bürger mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Der Restaurantbesuch mit der Familie wird zum Luxus, während die Landtagsabgeordneten im Restaurant „Plenum“ weiterhin für 10,50 € inklusive Getränk speisen werden, (Abg. Manuel Hagel CDU: Sie auch, oder?) und das einschließlich – – (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Dann gehen Sie doch nicht hin! Kann doch jeder selbst entscheiden! Ich habe Sie auch gesehen!) – Nein, im Restaurant „Plenum“ nicht. Ich stärke die heimische Gastronomie in normalen Restaurants in Stuttgart. Dort liegt der Preis deutlich höher. (Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Manuel Hagel: Ich habe Sie doch gesehen im Restaurant „Plenum“! Ich habe Sie gesehen!) – Das muss sehr lange her sein. (Abg. Manuel Hagel CDU: Verzichten Sie auf die Pauschale? – Zurufe der Abg. Nese Erikli und Daniel Lede Abal GRÜNE – Unruhe) Und das trotz einer Verpflegungspauschale von 51 € pro Sitzungstag. Die AfD-Fraktion kritisiert diese arrogante Elfenbeinturmmentalität seit jeher sehr scharf, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ge- hen Sie nicht hin?) (Bernd Gögel) Die meisten Arbeitnehmer in der Gastronomie hingegen, die ohnehin eher eine Niedriglohnbranche ist, dürften erst einmal keine Lohnerhöhung bekommen, obwohl 50 € mehr am Tag dort wirklich einen Unterschied ausmachen würden. Das wird das Personalproblem in dieser Branche nicht verbessern. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Hauptsache, keine Schwarzarbeit!) Die soziale Gerechtigkeit bleibt also auf der Strecke – wie die wirtschaftliche Vernunft und die politische Logik. Nur die AfD-Fraktion, meine Damen und Herren, steht noch für diese Werte in unserem Land. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD) Der erste Teil Ihres Debattentitels klingt ein wenig nach einer Werbeagentur, die Sie dafür eingeschaltet haben. Demgegenüber an dieser Stelle noch etwas Kultur, nämlich ein Zitat der Schriftstellerin Muriel Barbery: Ein Koch kann nur Koch sein, wenn er seine fünf Sinne einsetzt. Versuchen Sie alle – von CDU über FDP/DVP, GRÜNE und SPD – endlich, als Politiker Ihre fünf Sinne einzusetzen! (Abg. Raimund Haser CDU: Mit Ihrer ausländer- feindlichen Politik bleibt die Küche den ganzen Tag kalt! Unglaublich!) Das Gastgewerbe hat in Baden-Württemberg einen Umsatz von über 13 Milliarden € und insgesamt fast 280 000 Beschäftigte. Lassen Sie diese Branche nicht mit der Lkw-Maut-Explosion zum 1. Dezember, mit horrend steigenden Energiepreisen, zum Januar mit der steigenden CO -Bepreisung und einer hohen Mehrwertsteuer noch zusätzlich im Regen stehen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Willi Stächele CDU: Das ist Ihr Applaus!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Rapp das Wort.

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Dr. Patrick Rapp

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die tourismuspolitische Sprecherin, Frau Bauer, hat darauf hingewiesen, dass wir hier eigentlich nicht über ein Landesthema reden, sondern über ein Bundesthema. Jetzt will ich das aber einmal zum Anlass nehmen, vielleicht ein paar Bemerkungen zu Beginn zu machen. Nein, das ist kein Landesthema, welches in die politische Entscheidung geht. Aber wir, das Land Baden-Württemberg, sind als Genießerland und als Tourismusland natürlich direkt von den Folgen – – Ich will jetzt nicht „bedroht“ sagen, aber mit den Folgen müssen wir leben, und wir haben auch die Verantwortung für die Betriebe in unserem Land Baden-Württemberg. Ja, das ist ein Bundesthema, weil dort die Entscheidung getroffen wird. Liebe Kollegen von der SPD, so ein Bundeshaushalt wird von der Bundesregierung aufgestellt und vom Bundestag beschlossen und nicht vom Bundesrat. Insofern müssde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 ten wir das eine oder andere Backgroundwissen noch einmal ein bisschen nachjustieren. Was ich aber damit sagen will: Es ist immer schwierig, wenn die Entscheidungs- und die Verantwortungsebene auf unterschiedlichen Feldern sind. Das merken wir jetzt, und das haben wir jetzt auch bei dieser Debatte gemerkt, bei der dieses Thema hier doch auch in einer erstaunlichen Bandbreite bespielt wurde und bei der sich der eine oder andere Redner auch verhakt hat und sich – vielleicht auch eine neue Erkenntnis – beim Reden etwas verlaufen hat. Lieber Herr Professor Schweickert, beim Kollegen Staatssekretär Blenke im Wahlkreis sind nicht nur die besten Restaurants, aktuell ist das weit beste, was wir eben im Wahlkreis – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein! Das ist Freudenstadt! – Abg. Miguel Klauß AfD: Wahl- kreis Freudenstadt! – Weitere Zurufe – Unruhe) Aber Baden-Württemberg als Genießerland – dies wurde zuletzt durch die vielen Auszeichnungen sowohl im Gault& Millau-Führer als auch im Guide MICHELIN dargestellt, und die Spitzenleistungen der Gastronomie in Baden-Württemberg wurden damit auch dokumentiert. Aber es ist nicht nur die Spitzengastronomie – Kollegin Bauer hat darauf hingewiesen –, es ist die Vielfalt der Angebote, die wir haben, von Spitzengastronomie über die heimischen Spezialitäten bis hin zur Eventgastronomie. Es ist für jeden etwas dabei, an mancher Stelle vom Einfachen das Beste. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten; denn sie erhält zugleich auch die Attraktivität des Genießerlands und Tourismuslands Baden-Württemberg. Wir wissen auch: Tourismus und Einzelhandel leben davon, dass es Möglichkeiten zur Einkehr und zum Rasten gibt, sei es auf der Shoppingtour, die Möglichkeit, einfach mal gemütlich sitzen zu bleiben. Oder wenn man beim Wandern oder Radfahren ist, hat man auch auf entlegenen Routen die Möglichkeit zur Einkehr. Das alles macht das Ganze attraktiv. Ohne die florierende Gastronomie verlieren sowohl die Innenstädte als auch die ländlichen Räume sowie unsere Gemeinden einen wesentlichen Anziehungspunkt. Nicht selten ist die Infrastruktur vor Ort, auch der Freizeitwert vor Ort verknüpft mit der Entscheidung: „Soll ich mich am Ort niederlassen?“ oder – das für das eine oder andere Unternehmen –: „Soll ich hier überhaupt einen Werksstandort gründen?“ Auch das spielt eine Rolle, wenn es darum geht, Fachkräfte anzuwerben und Fachkräfte zu sichern. Klar ist auch – das wurde in der Debatte bereits klar –: In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, den Standard, den Baden-Württemberg als Genießerland, als Gastronomiestandort hat, zu halten. Über die Folgen von Pandemie, von Kriegen, von weltweiten Spannungen und Unsicherheiten brauche ich hier nicht zu reden. Klar ist aber auch allen – – (Abg. Winfried Mack CDU: Die Bundesregierung verdirbt einem auch den Appetit!) – Das kommt noch dazu. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) Klar ist aber auch – Kollege Mack hat schon darauf hingewiesen –: Die politischen Rahmenbedingungen seitens des Bundes sind nicht zwingend schmackhaft. Das heißt, der Branche ist momentan keine Atempause gegönnt, und das Wort von der selbst verursachten Haushaltsnotlage macht in Berlin mittlerweile die Runde. Aus unserer Sicht ist das nicht zwingend übertrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Bundesregierung geurteilt und hat ihr damit auch etwas ins Stammbuch geschrieben, was wenig Interpretationsspielraum bietet und vor allem in der Tragweite in der Geschichte der Bundesrepublik bisher ohne Beispiel ist. Vieles von dem, was die Bundesregierung geplant, versprochen, zugesichert hat, was sie an Instrumentarien entwickeln und damit auch die klimapolitische Transformation wirtschaftlich steuern und sozial abfedern wollte, steht aufgrund dieser miserablen Haushaltsplanung ohne Finanzierungsgrundlage da. (Beifall bei der CDU – Zuruf: Hört, hört!) Keine Frage: Auch dem ehemaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist mittlerweile klar geworden – jetzt als Bundeskanzler –, dass deswegen alles noch einmal auf den Prüfstand muss. Das wird mehr oder minder alle politischen Felder betreffen. Eine Anmerkung dazu: Wenn die Bundesregierung gesagt hätte, nun müsse man eben auch die Fortführung oder – besser – die Entfristung des seit Juli 2020 auf 7 % gesenkten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastro noch einmal überdenken und im Gesamtkontext anderer möglicher Einsparungen betrachten, dann wäre es immerhin nachvollziehbar und auch eine Grundlage für eine weitere Diskussion gewesen. Aber das hat die Bundesregierung nicht gesagt. Kaum war das Urteil verkündet, öffentlich aufgenommen, kam prompt die Entscheidung, die temporäre Absenkung zum 1. Januar endgültig auslaufen zu lassen. Deshalb gibt es durchaus Anlass zur Feststellung, dass die Gastrobetriebe die ersten Opfer einer selbst verschuldeten Haushaltskrise in Berlin sind. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Es wurde hier ja schon mehrfach versucht, das Thema Fachkräfte im Bereich der Gastro mit anzusprechen. Das ist gut und richtig, das ist legitim, das ist auch ein Riesenproblem in der Branche. Aber ganz zum Schluss, wenn es keine Gäste mehr gibt, die Betriebe in die Knie gehen, dann brauchen wir uns nicht mehr über die Fachkräfte zu unterhalten, sondern müssen über die Strukturen in den ländlichen Räumen und in den Städten sprechen. (Beifall bei der CDU) Klar ist auch: Die Ursachen für die jetzige Situation sind bekannt. Wir reden hier tatsächlich von existenzbedrohenden Situationen. Wir reden von nachlassender Kaufkraft. Das wirkt sich aus auf Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern, insgesamt aufs Weggehen. Dann kommt die nach wie vor hohe Quote an ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Homeoffice dazu. Das heißt, die Menschen, die vorher in der Stadt, im Städtle waren, fehlen jetzt natürlich als Kunden in der Gastronomie. Es liegt auch an den exorbitanten Kostensteigerungen in den Betrieben bei Einkaufspreisen für Lebensmittel, Personalkosten, Energie, Miete, Reinigung, Zulieferung, Lieferdiensten insgesamt. All das kann ein Gastronomiebetrieb nicht zu 100 % auf die Endpreise aufschlagen. Wenn aber pro Essen weniger Geld verdient wird, die Marge also kleiner ist, und die Gästefrequenz zurückgeht, muss auch klar sein, mit welchen Reaktionen bzw. mit welchen Rückgängen wir in Zukunft zu rechnen haben. Insgesamt werden nach mehreren Berechnungen statistischer Ämter, aber auch von Finanzdienstleistern, 13 bis 14 % der Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland, speziell in Baden-Württemberg, aus dem Markt gehen. Das sollte uns schon zu denken geben. Das haben alle Rednerinnen und Redner hier auch betont und dargelegt. Es geht aber nicht nur um die wirtschaftliche Situation, die wir gerade skizziert haben, es geht teilweise auch um Aspekte wie Resignation oder den Eindruck, dass sich der Einsatz – Kollege Mack hat es angesprochen – und all die Mühen, tagein, tagaus, die man als Gastronomin, als Gastronom bis zur späten Stunde, am Wochenende erbringt, nicht mehr lohnen. Hinzu kommt manchmal auch, dass sich die Nachfolgegeneration davor scheut und sagt: „Nein, das machen wir nicht mehr. Ich gehe lieber woanders arbeiten, da sind die Jobs weniger fordernd, oder sie sind lukrativer.“ Wirtsleute machen dieser Tage Eingaben sowohl an Regierungsmitglieder als auch an Abgeordnete, in denen sie immer auf ihre wöchentliche Arbeitszeit hinweisen und vorrechnen, welcher Stundenlohn übrig bleibt. Sie vergleichen das dann – auch damit muss man sich ernsthaft auseinandersetzen – mit der bevorstehenden Erhöhung des Bürgergelds um 12 % ab Januar 2024. Kann man es ihnen verdenken, dass sie die Frage aufwerfen, ob das am Ende noch gerecht ist? Aber man kann und man sollte vor allem auch die politische Frage aufwerfen, was in der aktuellen Phase eigentlich vernünftig und was unvernünftig ist. Ich glaube nicht, dass es vernünftig ist, wenn man in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage, in der wir uns befinden, Fleiß und Leistung bestraft und das Überleben vieler betrieblicher Existenzen riskiert. (Beifall bei der CDU) Was in diesen Diskussionen aktuell relativ selten zum Tragen kommt und in den Debatten selten Eingang findet, ist die Tatsache, dass alles, was der Staat einnimmt und wieder verteilt, z. B. mit dem Bürgergeld oder mit anderen Programmen, vorher erwirtschaftet werden muss – von Betrieben, von Bürgerinnen und von Bürgern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Bereits vor wenigen Wochen, lieber Kollege Professor Schweickert, haben wir hier an gleicher Stelle darauf hingewiesen, dass wir, die Landesregierung, einer dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) nicht entgegenstehen, dass wir allerdings vom Bund eine Gegenfinanzierung erwarten. Sie hatten damals vorgerechnet: 3,1 bis 3,3 Milliarden € Steuermindereinnahmen durch die dauerhafte Absenkung. Wenn es da zu Konzepten gekommen wäre – was die Bundesregierung nicht geschafft hat –, in denen aufgezeigt wird, wie die voraussichtlichen Mindereinnahmen von 150 Millionen € für Baden-Württemberg und von 50 Millionen € für die Kommunen kompensiert werden können, dann wäre es für uns überhaupt kein Thema gewesen, dem zuzustimmen, das mitzumachen. Allerdings: Diesen Schritt der Gegenfinanzierung haben wir aus Berlin nicht erlebt. Das hat schlussendlich auch zur Enthaltung der Landesregierung in der Bundesratsdebatte am vergangenen Freitag geführt. (Abg. Winfried Mack CDU: Was? Das ist ja neu! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Jetzt noch ein paar Anmerkungen: Innerhalb der Haushaltsverhandlungen haben weder die verantwortlichen Bundesminister noch die liberale Bundestagsfraktion die Fortführung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes priorisiert. Es ist daher aus meiner Sicht sehr fragwürdig, wie eine derartige Haushaltsführung in Berlin jetzt als Landesthema dargestellt werden kann und weshalb jetzt mit einem Finger auf den Innenminister des Landes Baden-Württemberg gezeigt wird, wobei drei Finger auf einen selbst zeigen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nach wie vor ein Bundesthema. Nach wie vor wäre es besser gewesen, statt hier Sonntagsreden zu halten, einmal den Blick in Richtung Berlin, in Richtung der dort regierenden Fraktionen zu richten. (Beifall bei der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Und mit der CDU wird dann alles anders? Märchenstun- de! – Gegenruf von der CDU: Besser!) Klar ist aber auch: In einer ehrlichen, offenen, differenzierten Debatte sollten wir tatsächlich das eine oder andere neu justieren und neu überdenken. Wir, die Landesregierung, wollen selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker, Unternehmerinnen und Unternehmer nicht länger entmutigen, nicht mit immer mehr Steuern, mit immer mehr Abgaben und Vorschriften aller Art belasten. Vielmehr muss es der Versuch politischer Gestaltung sein, sie in dem zu bestärken, was sie tun, sowie Innovation und Engagement in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das heißt auch, wir müssen die Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr anerkennen, von Menschen, die ihr Kapital, ihre Arbeitskraft in den eigenen Betrieb investieren und dabei auch ein hohes Risiko eingehen. An diesem Anspruch müssen wir auch die Ergebnisse unserer Entlastungsallianz messen lassen. Das gilt auch und gerade für den Tourismus, die Hotels und die Gaststätten in Baden-Württemberg. Der Erhalt der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit ist aus unserer Sicht entscheidend – nicht nur für den Wohlstand. Er ist entscheidend für den Lebensstandard, den wir gewohnt sind, und er ist entscheidend für die Zukunft Baden-Württembergs. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das heißt, wir dürfen auch die Branchen, die die weichen Standortfaktoren liefern, nicht vergessen. Die Gastlichkeit, die Gastfreundschaft, die Gastronomie gehören zu diesen weichen Standortfaktoren. Sie gehören zur Mentalität und zur Art, zu leben. Das haben Sie, lieber Kollege Storz, vorhin auch dargelegt. Sie sind das, was unsere Gesellschaft, unser Gemeinwesen sympathisch und lebendig macht. Das macht Baden-Württemberg aus. Daher – weil auch die Frage aufgeworfen wurde, was die Landesregierung denn in diesem Feld macht – stelle ich nur ein paar Elemente kurz dar: im Kernbereich das Programm „Tourismusfinanzierung Plus“, bei kommunaler Beteiligung das Tourismusinfrastrukturprogramm, im Querschnittsbereich das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Programme zum Radwegebau, zum Ausbau des ÖPNV, das Landessanierungsprogramm, Programme zur Steigerung der Energieeffizienz und Programme im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, teilweise zu 100 % auf die Branche zugeschnitten und teilweise im Querschnitt über mehrere Ressorts eingesetzt und umgesetzt. Wir unterstützen damit die kleinen und die mittleren Betriebe sowohl direkt als auch indirekt, vor allem mit Blick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unser Ziel ist es nach wie vor, auch das Bewusstsein für den Bereich Tourismus, für das, was auch an Struktur in Baden-Württemberg durch die Gastfreundschaft, die Gastronomie, das Genießerland entsteht, zu schärfen und die Akzeptanz zu erhöhen. Insofern haben wir auch diese Kampagne gemacht. Ich hätte erwartet, dass die Ampelfraktionen in Berlin in dieser sicherlich schwierigen, nicht einfachen Haushaltslage zumindest einen konstruktiven und ausreichend durchdachten Lösungsansatz gebracht hätten. Da stellt sich natürlich z. B. die Frage nach der Arbeitszeitflexibilisierung. Das halte ich auf jeden Fall für sinnvoller, als die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich zu fordern. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Hans-Peter Storz SPD) Der zuständige Bundesarbeitsminister heißt Heil. Ihm stehen Sie etwas näher als wir. Der nächste Punkt ist: Warum hat man nicht – – Frau Schwesig hat es, nachdem das der Tourismusverbandspräsident von Baden-Württemberg schon geäußert hat, mal eingebracht: um diesen Finanzausgleich zu schaffen, beispielsweise auf einen Satz von 10 % auf die Speisen und von 10 % auf die Übernachtungen gehen zu können. Da die Kosten für eine Übernachtung höher sind als für die Speisen, könnte diese Anpassung tatsächlich zum Ausgleich der Finanzierungslücke – zumindest zu deren Verringerung – führen. Aber da haben wir nichts gehört. Gleichzeitig könnte man mit einem derartigen System etwas schaffen, was seit zehn, 15 Jahren in der Diskussion ist, nämlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen, des baden-württembergischen Tourismus im Vergleich mit anderen EU-Staaten. 23 von 27 EU-Staaten haben einen abgesenkten Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie. Hätten wir mit 10 % und 10 % gearbeitet oder wäre dieser Vor- (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) schlag in Berlin wenigstens einmal durchdacht worden, hätte man auch diesen Wettbewerbsnachteil und diesen Konkurrenzdruck kompensieren können. Sie sehen, es gäbe Optionen. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, über konstruktive Ansätze zu reden, als uns hier gegenseitig Vorwürfe zu machen. Das heißt, ich möchte Sie bitten und an Sie appellieren, dass wir gerade in diesem Haus überlegen, wie wir diese Branche, wie wir die Männer und Frauen in der Gastronomie ermutigen können, dass sie wieder mehr Freude an der täglichen Arbeit haben, dass sie mit Zuversicht in die Zukunft gehen, dass wir sie entlasten können und vor allem, dass ihre Leistung auch honoriert wird. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde erteile ich in der bewährten Reihenfolge jetzt dem Kollegen Mack für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es gibt kei- ne zusätzliche Redezeit!)

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Winfried Mack CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Kollegin Bauer hat gefragt, was neu an dieser Debatte ist. Neu an dieser Debatte ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass die bisherige Methode der Bundesregierung auf Sand gebaut ist, (Beifall bei der CDU) nämlich einfach Coronakredite aus den Jahren 2020, 2021 zu nutzen, um damit in den Jahren 2023, 2024, 2025 Schulden zu machen (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört!) und damit Leistungen zu bezahlen, die man gar nicht bezahlen müsste, wenn man eine vernünftige Politik machen würde. (Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Ge- nau!) Sie steigen mutwillig aus der Kernkraft aus, Sie – auch die FDP – stimmen einem Verbrennerverbot zu, Sie verirren sich im Heizungskeller, Sie fordern ein bedingungsloses Grundeinkommen beim Bürgergeld – Gott sei Dank haben wir das aufgehalten –, und dann wollen Sie die Schäden mit Geld überdecken und beklagen sich darüber, dass das Geld weg ist. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie machen doch mit!) Diese Methode hat sich erschöpft. Das ist neu in Deutschland. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist die Methode Merkel! – Abg. Miguel Klauß AfD: Sie, die CDU, machen doch alles mit!) Deshalb müssen wir diese Finanzpolitik wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Wir müssen eine Politik für eine soziale Marktwirtschaft machen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Mit den Grünen als Koali- tionspartner!) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Wir müssen danach schauen, dass die Wirtschaft läuft. Deswegen ist es falsch, in dieser Situation den Steuersatz auf 19 % zu erhöhen. Wir müssen vielmehr schauen, dass wir die 7 %, die wir 2020 für die Gastronomie eingeführt haben, auch halten können. (Beifall bei der CDU) Wir haben erlebt, was die Ampel hier geboten hat. Herr Storz und Herr Kollege Schweickert, es war durchaus interessant, Ihnen zuzuhören. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Am Ende haben aber Sie die Verantwortung für diese Politik in Deutschland, und Sie müssen sich dafür rechtfertigen. Was Sie da untereinander hin und her besprechen, interessiert uns relativ wenig. Es muss das Richtige herauskommen. Das ist das Entscheidende. Deswegen fordern wir Sie auf, im Wachstumschancengesetz die Chancen auf Wachstum in der Bundesrepublik Deutschland zu stärken und da entsprechend die 7-%-Regelung für die Gastronomie wieder aufzunehmen. (Beifall bei der CDU) Dass es im Bundesrat ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten gibt, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das hat Sie überrascht!) wenn sich die Partner nicht einig sind, das haben wir bei jeder Landesregierung schon gehabt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Dann können Sie sich bei dem Koalitionspartner in der Politik nicht durchset- zen!) Aber wir werden für die 7 % in der Gastronomie weiterhin kämpfen. Das ist überhaupt keine Frage. Deswegen hat sich die Landesregierung auch entsprechend (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Enthalten!) enthalten. (Lachen bei der FDP/DVP und der AfD) Herr Schweickert, jetzt komme ich noch zu dem Thema Coronarückzahlungen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Jawohl!) Wer hat denn darauf bestanden, dass wir das so machen, wie wir das jetzt machen? Das war doch der Bundesfinanzminister. Das waren zunächst Scholz und dann der Finanzminister Lindner, die darauf bestanden haben, dass wir diese Rückzahlungen erheben müssen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das ist doch Blödsinn!) (Winfried Mack) Ich sage Ihnen eines: Wir werden nächstes Mal in einer solchen Situation anders handeln müssen. Wir werden vom Bund fordern, dass wir die Finanzen zwischen Bund und Ländern ordnen und dass wir, die Länder, eigenständig handeln können. Dann müssen wir solche Rückzahlungsbescheide nicht erlassen, wie wir sie jetzt auf Geheiß des Bundes erlassen müssen. (Beifall bei der CDU) Ein Letztes: Auf das Wort des Bundeskanzlers und eines Bundeskanzlers muss man sich verlassen können, Herr Storz. (Abg. Manuel Hagel CDU: Respekt für dich!) Der Bundeskanzler hat in der „Wahlarena“ im September 2021 gesagt – ich zitiere –: Wir haben die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie gesenkt und das noch mal verlängert, und ich will Ihnen gerne versichern: Ich habe dieser Verlängerungsentscheidung zugestimmt und der Einführung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab. Also das ist jetzt etwas, was für die Gastronomie auch gelten soll, und da können Sie sich darauf verlassen. (Zurufe, u. a.: Aha! – Daran kann er sich nicht mehr erinnern! – Unruhe) Das hat Bundeskanzler Scholz gesagt. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege, bitte denken Sie an Ihre Redezeit. – Okay, alles klar. Herr Abg. Storz hat das Wort.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Schweickert, der Wahrheit wegen wollte ich es einfach noch einmal sagen: Die Haushälter im Bund hatten eine Gegenfinanzierung. Finanzminister Lindner wollte es nicht. Er hätte es gekonnt, aber er wollte es schlichtweg nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf: War das alles?)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde erteile ich für die FDP/DVP-Fraktion nochmals dem Kollegen Dr. Schweickert das Wort. (Abg. Sascha Binder SPD: „Ich gebe dem Kollegen Storz recht! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!“)

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mack hat gesagt: Es muss am Ende das Richtige herauskommen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Jawohl, im Bundesrat hat man mit der kraftvollen Enthaltung gesehen, wie es ist, wenn am Ende das Richtige herauskommt. Zum Kämpfen: Zum Kämpfen gehört auch, dass das Land Baden-Württemberg nicht nur andere auffordert, sondern es vielde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 leicht auch so macht wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, die gesagt haben: „Ja, das sind die Bedingungen. Was sind wir, das Land, bereit, zu tragen?“ Da kam von Baden-Württemberg nichts. Ich freue mich jetzt auf Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Wir haben eine Gegenfinanzierung vorgelegt. Die SPD und die Grünen wollten die 1-Milliarde-€-Bürgergeldsenkung nicht mitgehen. Ich bin gespannt, was Ihr Vorschlag ist. Jetzt kommt ein schöner Punkt – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie haben gerade wortreich nicht dargelegt, weshalb der Finanzminis- ter die Vorschläge wieder zurückgezogen hat!) – Sie haben ein bisschen zu viel Wasen-TV geguckt, Herr Lede Abal. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein, nein!) Der Staatsekretär hat vorhin die Kampagne „DU.bist Tourismus“ angesprochen. Diese wurde vom Bund der Steuerzahler kritisiert: Warum braucht man eine solche Kampagne? Normalerweise stimmen wir, die FDP/DVP, dem Bund der Steuerzahler in seiner Kritik zu. Aber das Problem ist: Der Bund der Steuerzahler konnte sich gar nicht vorstellen, dass das Land auf seiner Homepage schreibt – ich zitiere –: Der Tourismus ist eine Leitökonomie für Baden-Württemberg ... Er konnte sich nicht vorstellen, dass in diesem Land eine Regierung die Kampagne nicht für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für die Touristen, sondern für den Koalitionspartner, Herr Lede Abal, machen muss, damit dieser endlich einmal kapiert, dass der Tourismus eine Leitökonomie ist. Das ist der Grund. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP) Daran zeigt sich, was hier zu wenig gemacht wird. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Blödsinn!) Herr Staatssekretär, Sie haben das Thema Wochenarbeitszeit aufgerufen. Wir werden da nicht quer im Stall stehen. Eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden und in der Summe im Durchschnitt 48 Stunden würde die Flexibilität für die Gastronomie bringen, die sie dringend braucht. Ich kann Ihnen nur sagen – ich glaube, da war einmal irgendetwas; 2012 gab es einen frisch gewählten Ministerpräsidenten –: Gucken Sie einmal nach, was der Ministerpräsident beim DEHOGA gesagt hat, Herr Lede Abal: „Da muss man etwas tun.“ Da gab es auch von CDU-Abgeordneten Initiativen. Wo bleibt denn die Bundesratsinitiative, dass man hier endlich etwas tut, meine Damen und Herren? (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Noch mehr Worte! Wer hat die Finanzie- rung der Vorschläge zurückgezogen? Das können Sie nicht wegdiskutieren!) (Dr. Erik Schweickert) Da muss schon etwas mehr kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Es wäre schön gewesen, wenn Sie von Anfang an in der Aktuellen Debatte dabei gewesen wären. Das nächste Mal einfach rechtzeitig da sein und nicht zum Blöken hier hereinkommen; ich glaube, dann hätten wir alle einen Vorteil. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich war die ganze Zeit da und habe Ihren Ausführungen gelauscht! Aber sie waren nicht sehr erhellend! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie fort, Herr Abgeordneter, bitte sehr.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, gern. – Es wird sich nach all diesem – ich sage es einmal so – Klarstellen zeigen, wer nachher für welche Projekte kämpft. Aber eines muss klar sein: Wenn man nur sagt: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ und: „Ich beziehe keine Position“, wie wir das vor sechs Wochen erlebt haben, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn am Ende nichts herauskommt. Sich dann einfach hinzustellen und zu sagen: „Okay, es ist nichts gekommen. Wir fordern es erneut, sind aber nicht bereit, Position zu beziehen“, das wird nicht funktionieren. (Zuruf von der CDU: Wir haben doch Position bezo- gen! Haben Sie nicht zugehört, Herr Kollege?) Dann werden wir dieser Aktuellen Debatte mit dem Titel „Genießerland braucht Gastwirtschaft – für eine starke Gastronomie“ nicht gerecht werden, meine Damen und Herren. (Zuruf von der CDU: Klare Position!) Ich fordere diese Landesregierung auf, endlich einmal Position zu beziehen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Winfried Mack CDU: Sie haben nicht zugehört, Herr Kollege!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Abschließend erteile ich für die AfD-Fraktion nochmals Herrn Abg. Gögel das Wort. Bitte sehr.

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Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Mack, Sie haben hier über die Beseitigung von Problemen referiert, die ohne Ihre Merkel-Regierung überhaupt nicht auf dem Tisch liegen würden. (Heiterkeit bei der AfD) Sie haben vergessen, dass diese Jahre entscheidend waren, was die heutigen Energiepreise betrifft, was die unsägliche Energiewende betrifft. All diese Dinge hat Ihre Kanzlerin, die Ex-Kanzlerin, hier zu verantworten. Sie kritisieren heute eine Regierung, die gewiss nicht zu unseren Freunden zählt, die aber im Unterschied zur Kanzlerschaft der Union erst zwei Jahre Zeit gehabt hat, um die Proode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 bleme zu bewältigen oder sie zu beseitigen. Das kann aus unserer Sicht doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall bei der AfD) Zum Thema Corona und zu den Coronarückzahlungen: Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man, wenn man vom Staat, vom Steuerzahler – von uns allen – Geld bekommen hat, das einem nachweislich nicht zusteht, das zurückzuzahlen hat. Ich glaube, da gibt es keinen grundsätzlichen Dissens; das ist doch völlig klar, und dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, um dies zu bearbeiten, war auch klar. Wenn der eine oder andere nicht in der Lage war, seinen wirtschaftlichen Schaden tatsächlich korrekt abzurechnen – da muss man gar nichts unterstellen –, dann war auch dies völlig klar. Es wird noch Jahre dauern, bis all diese Themen abgewickelt sind. Ich glaube nicht, dass das Gegenstand von Debatten sein muss. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Willkommensgesetz für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den Pflege- und Gesundheitsberufen – Drucksache 17/5090 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/5792 Berichterstattung: Abg. Tim Bückner Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von – wie üblich – fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Norbert Knopf das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir brauchen gut qualifizierte Zuwanderer, auch aus Nicht-EU-Staaten. (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) Vorschläge in diesem Bereich müssen selbstverständlich unvoreingenommen geprüft werden. Doch dafür extra ein neues Gesetz zu verabschieden, das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich zitiere gern die Worte von Herrn Stoch aus seiner Rede von letzter Woche zum Thema Bürokratieabbau: Wenn wir mit den Regelungen über das Ziel hinausschießen, dann entsteht eine Situation, in der wir die ganzen gut gemeinten Ziele nicht mehr erreichen, weil wir das Gegenteil von dem erreichen, was wir ursprünglich wollten. (Norbert Knopf) Da hat es der Fraktionsvorsitzende doch schon auf den Punkt gebracht. Denn dieses Gesetz sorgt für mehr Bürokratie, mehr Kosten und mehr Aufwand, ohne das Ziel, eine Willkommenskultur zu schaffen, zu erreichen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Gern führe ich unsere Kritikpunkte im Einzelnen aus: Die Genehmigungsfiktion, also eine Anerkennung nach Fristablauf ohne Prüfergebnis, ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Im Anerkennungsverfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir auf externe Partner angewiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine sehr große Bandbreite von Berufen angesprochen. Gutachten für exotische Berufe können sich über Monate hinziehen, und auch Termine für Fachprüfungen sind nicht beliebig zu bekommen. Bei solchen externen Verantwortlichkeiten liegt eine Genehmigungsfiktion daher oftmals nicht in der Hand des Regierungspräsidiums; dies schadet daher häufig mehr, als es nutzt. Zusätzlich wird eine Steuerung externer Partner aufgebaut werden müssen, was sehr viele Ressourcen bindet und die Bürokratie mehrt. Das wurde auch von den Sachverständigen in der Anhörung so gesehen. Zweitens. Die Beratungspflicht für Antragstellerinnen und Antragsteller ist unangemessen. Dies wurde von den Experten während der Anhörung durchweg bestätigt. Der vorgelegte Änderungsvorschlag ändert daran wenig. Es muss weiterhin Bürokratie aufgebaut werden, und sei es nur, um zu prüfen, wer nun nicht mehr beraten werden muss und wer als sachkundige Person infrage kommt. Außerdem hat das Sozialministerium unter Minister Manne Lucha bereits reagiert. Aktuell soll eine vorgeschaltete Koordinierungs- und Beratungsstelle als zentrale Behörde eingesetzt werden. Die sogenannte One-Stop-Agency soll bereits 2024 an den Start gehen. Drittens: Die geforderte Kostenübernahme der verschiedenen Gebühren durch das Land würde zu Mehrkosten von mindestens 5 Millionen € führen, ohne dass es dafür einen Grund gibt. Es sind nicht die Gebühren, die die Bewerber abschrecken, sondern das komplexe Verfahren und die langwierige Dauer. Für die Bewerber ist jeder Monat, in dem sie nicht arbeiten können, in der Regel teurer als die Gebühren, die anfallen können. In der Anhörung wurde zwar ein Anreiz durch eine Gebührenbefreiung gerade bei Helferberufen gesehen, aber dies sei keine wirkliche Hürde für die Standortwahl Deutschland. Auch hier werden wieder Ressourcen verbraucht, mehr Bürokratie geschaffen und ein Anreiz gesetzt, die Preise anzuheben, wenn der Staat für die Kosten aufkommt. Ich kann nur erneut sagen: Lassen Sie uns die Mittel lieber dorthin geben, wo sie wirklich gebraucht werden. Ich meine damit das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Stelle. Die dort eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind es nämlich, die dafür sorgen, dass der Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen weiterhin auf qualitativ hohem Niveau bleibt. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Was diesen Willkommensgesetzentwurf abschließend betrifft: In der Anhörung im Sozialausschuss hat sich mir ein wahrer Satz ins Gedächtnis gebrannt, nämlich dass die Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich noch besser werden müssen. Das ist die eigentliche Aufgabe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Florian Wahl SPD: Das ist Ihre Aufgabe!) – Herr Wahl, Sie sind gleich dran. Das ist die eigentliche Aufgabe. Dann kommen nämlich nicht nur mehr Arbeitskräfte, sondern diejenigen, die dort arbeiten, verbleiben auch länger im Beruf. So müssen wir keine Hochdurchsatzmaschinerie aufbauen. Wir brauchen ein schlankes Verfahren, mit dem auf die Qualität der Bewerber geachtet wird und gleichwertige Berufe zuverlässig anerkannt werden. Wir, die Fraktion GRÜNE, lehnen diesen Gesetzentwurf ab; denn er sorgt für mehr Bürokratie, mehr Kosten und mehr Aufwand. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Tim Bückner.

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Tim Bückner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Lesung, der öffentlichen Anhörung und der Ausschussberatung befassen wir uns heute zum vierten Mal mit diesem Gesetzentwurf der SPD. In der mündlichen Anhörung in der vergangenen Woche wurde nochmals unterstrichen, was auch aus den schriftlichen Stellungnahmen hervorging. Das mit diesem Gesetzentwurf aufgegriffene Thema ist wichtig und aktuell. Der Gesetzentwurf insgesamt hingegen ist ungeeignet und schießt an entscheidenden Stellen weit über das Ziel hinaus. Ich möchte hier stellvertretend den DBfK nennen, aus dessen schriftlicher Stellungnahme im Anhörungsverfahren ich mit Erlaubnis des Präsidenten zwei Passagen zitiere. Eingangs heißt es: Grundsätzlich können wir den Gedanken, die Prozesse im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, nachvollziehen und unterstützen. Eine Seite weiter heißt es: Wir lehnen den Gesetzentwurf aufgrund der Schaffung von Doppelstrukturen und einer eher anmutenden Deprofessionalisierung ab. Diese Stellungnahme ist exemplarisch für viele Stellungnahmen sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Anhörung in der vergangenen Woche. Dass niemand mit gesundem Menschenverstand etwas gegen eine Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren haben kann, versteht sich von selbst. Das betrifft nicht nur die sozialen Berufe, sondern das betrifft jegliches Verwaltungshandeln. Die beiden zuständigen Ministerien arbeiten mit Hoch- (Tim Bückner) druck daran, hier Abhilfe zu schaffen. Der Kollege Knopf hat die One-Stop-Agency bereits genannt, mit der man mit Sicherheit auf dem richtigen Pfad ist. Dass Beschleunigungen und Vereinfachungen aber nicht um jeden Preis erfolgen dürfen und der Zweck hier nicht die Mittel heiligt, sollte sich ebenso von selbst erklären. Die meisten Verbände haben das auch erkannt und so artikuliert. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich möchte drei Punkte in diesem Gesetzentwurf konkret ansprechen, die in vielen Stellungnahmen, auch in der mündlichen Anhörung, auf teils massive Kritik gestoßen sind. Das ist erstens die Beratungspflicht, die das Gegenteil dessen bewirken könnte, was beabsichtigt ist, nämlich eine Verzögerung, Ausbremsung und einen Bürokratieaufbau. Und wenn man nachdenkt, könnte man den Konjunktiv eigentlich auch streichen: Sie wird genau das Gegenteil bewirken, weil sich ein beträchtlicher Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Unterlagen vollständig und korrekt sind, erst noch wird beraten lassen müssen, während die Unterlagen längst in Bearbeitung sein könnten. Die Landeszahnärztekammer befürchtet in ihrer Stellungnahme in diesem Zusammenhang – ich zitiere noch mal – „groteske Fälle“. Zweitens: Eine Absenkung des geforderten Sprachniveaus auf B1 wird äußerst kritisch bis ablehnend betrachtet. Genauso höre ich es auch bei jedem Besuch vor Ort, wo dringend davor gewarnt wird. Gesundheits-, Pflege- und Heilberufe sind mehr von Kommunikation abhängig und darauf angewiesen als alle anderen Berufsstände. Kleine Missverständnisse können hier besonders große Folgen zeitigen. Der Patientenschutz muss hier genauso an erster Stelle stehen wie bei meinem dritten Punkt, zu dem ich nun komme: die Genehmigungsfiktion, die sich von selbst verbietet. Die Quantität der Antragsberatungen und der Antragsbearbeitungen darf doch um Himmels willen nicht zulasten der Qualität gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Es stellt sich hier zusätzlich und grundsätzlich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ob Ihr Adressatenkreis für dieses Gesetz überhaupt richtig gewählt ist. Sie haben hier Berufsgruppen mit eingeschlossen, die gar nicht verstehen, warum. Exemplarisch zu nennen sind die Zahnärzte, die in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass sie überhaupt keinen Mangel haben, und die inständig bitten, aus dieser Katalogaufzählung wieder herausgenommen zu werden. In einer anderen Stellungnahme wird darum gebeten, die akademischen Heilberufe komplett herauszunehmen. Jetzt hat uns gestern Abend noch ein Änderungsantrag erreicht, der uns dann doch überrascht hat – nicht dass er kam, sondern was da kam: ein kleiner kosmetischer Änderungsantrag, der ein schlechtes Gesetz kein bisschen besser macht. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, schon einen Änderungsantrag machen, warum haben Sie dann nicht beantragt, § 14 einfach ersatzlos zu streichen, wie das in fast allen Stellungnahmen ausnahmslos gefordert wird? Weshalb haben Sie nicht die Beratungspflicht ersatzlos gestrichen, wie es fast überall gefordert wird? (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Sie hätten ja zumindest die Berufsgruppen, die sich darin gar nicht wiederfinden wollen, herausnehmen können. Man muss sich tatsächlich bei diesen Punkten die Frage stellen, ob Sie diese Stellungnahmen überhaupt gelesen haben. Ist es Ihnen egal, dass in jeder Stellungnahme darauf hingewiesen wird, dass eine Genehmigungsfiktion eklatant gegen den Patientenschutz verstößt? Jetzt haben wir uns zum vierten Mal mit diesem Gesetzentwurf befasst. Der Worte sind genug gewechselt, die Argumente sind ausgetauscht. Die CDU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Er mag gut gemeint sein, das gestehen wir ein, er ist jedoch übers Knie gebrochen, und er schießt in bedeutenden Teilen weit über das Ziel hinaus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnetenkollege Florian Wahl. Bitte sehr.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil die Situation glasklar auf dem Tisch liegt. Auch deswegen wollen wir uns dagegen verwahren, wir würden mit diesem Gesetz mit Kanonen auf Spatzen schießen, Kollege Knopf. Weil Sie es uns von der Opposition vielleicht jetzt nicht glauben, lese ich Ihnen eine E-Mail aus einem Regierungspräsidium vor; sie ist keine vier Wochen alt. Da wird einem Antragsteller von diesem Regierungspräsidium geschrieben – ich zitiere –: Wir haben letztes Jahr über 60 % mehr Anträge von Ärzten aus Drittstaaten erhalten als im Jahr 2021, und 2021 waren es 30 % mehr als im Jahre 2020. Trotz erheblicher und verstärkter Anstrengungen führte die Steigerung der Antragszahlen dazu, dass sich der Zeitraum für die Prüfung der Anträge teilweise deutlich verlängert hat. Eine Beschleunigung der Verfahren ist jedoch ohne Personalaufwuchs nicht möglich. Danach geht es weiter: Somit können wir Ihnen ... nur mitteilen, dass wir momentan eine Wartezeit von ... 8 Monaten haben, bis Ihr Antrag das erste Mal geprüft wird. Das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen eine sehr hohe Belastung, und wir bedauern diesen Umstand zutiefst. Dem Sozialministerium und unserer Hausspitze ist dieser Umstand bekannt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Diese Mail endet mit folgender Aussage: Bitte sehen Sie deshalb von weiteren Fragen nach dem Bearbeitungsstand ab. Sie werden jedes Mal immer nur diese E-Mail bekommen. Menschen, die sich entscheiden, in Baden-Württemberg in der Pflege oder in einem ärztlichen Beruf zu arbeiten, werden so (Florian Wahl) willkommen geheißen. Das ist doch kein Zustand. Und da sagen Sie hier, wir würden mit Kanonen auf Spatzen schießen. (Beifall bei der SPD) Es ist doch ein Hilfeschrei, dass Beamte unserer eigenen Verwaltung solche E-Mails schreiben müssen, sich entschuldigen müssen. Dass sie den Minister, dass sie das Ministerium über die prekären Zustände informieren, das ist doch ein Hilfeschrei – Leute, die Sie im Regen stehen lassen. Deswegen – bis 2040 100 000 Vollzeitäquivalente, die allein in der Pflege fehlen, was wir überhaupt nicht mit Ausbildung selbst auf die Reihe bekommen – ist die Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs fast schon parlamentarische Nothilfe. (Beifall bei der SPD) Wenn man alles zusammenfasst, was Sie sagen, ist Ihre Aussage: Es muss eigentlich alles so bleiben, wie es ist. (Zuruf: Das sagt kein Mensch! – Abg. Andreas Schwarz und Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Falsch! – Gegen- ruf des Abg. Sascha Binder SPD: Warum macht ihr dann nichts?) Sie wollen ein bisschen mehr im Regierungspräsidium und eine zentrale Stelle einführen, aber sonst soll eigentlich alles bleiben, wie es ist. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Mehr Mittel für die Ministerien! Das habe ich ganz klar in meiner Rede gefordert: mehr Mittel! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Es läuft aber nichts! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Herr Knopf, wissen Sie, was vor allem in Bezug auf Sie ganz persönlich total witzig ist? In der ersten Lesung fanden Sie die Genehmigungsfiktion noch gut. Wir haben gar nichts verändert. Ich frage mich, was eigentlich im Laufe der Beratung bei Ihnen passiert ist, nachdem Sie gesagt hatten: Das ist ein adä quates Mittel, um Verfahren beschleunigen zu können. Das machen wir übrigens auch an anderen Stellen, wie Sie wissen. Dieses Mittel wählt man auch, um etwa bei der Errichtung von Windrädern schneller voranzukommen. Dieses Mittel greift nämlich dann, wenn die Behörden ihren Job nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen erledigen. Es ersetzt nicht Behördenhandeln, sondern es soll dazu führen, dass Sie endlich anfangen, die Regierungspräsidien anständig aufzustellen und weder die Beschäftigten in der Pflege noch die Beschäftigen in den RPs alleinzulassen. (Beifall bei der SPD – Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Auch in der ersten Lesung hatte ich die Fiktion abge- lehnt! – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Die Anhörung hat etwas ganz anderes gezeigt! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Schreien Sie doch nicht die ganze Zeit so. Nun zu dem, was der Minister vor fünf Monaten, im Sommer vorgelegt hat. Nachdem unser Gesetzentwurf kam, gab es schnell einen runden Tisch. Da hat man gesagt, man möchte diese zentrale Stelle, auf die Sie verwiesen haben, einführen. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ganz ehrlich: Da sind wir total dabei, das ist eine gute Sache, das kann man absolut machen. Aber bis auf diese Pressemitteilung ist bis jetzt überhaupt nichts passiert. Nichts ist passiert! (Beifall bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Richtig! Gar nichts passiert!) Wo ist der Kabinettsbeschluss? (Zuruf des Ministers Manfred Lucha) Wie soll das Ganze denn 2024 an den Start gehen, wenn Sie noch nicht mal einen Kabinettsbeschluss dazu haben? Oder gibt es diesen mittlerweile? Zur Ausschusssitzung in der letzten Woche lag er noch nicht vor. Wo ist die Einigung? Wo soll das Ganze angesiedelt sein? Der Minister hat im Ausschuss gesagt, das Ganze werde im ersten Quartal 2024 im üblichen Gang noch geklärt. Das heißt, bis jetzt wurde nichts getan. Sie werden unseren Gesetzentwurf heute ablehnen. Wir stehen dann bei diesem Thema wieder bei null, und es sind null Probleme gelöst. Wir haben Ihnen in der ersten Lesung angeboten: Lassen Sie uns gemeinsam einen Pakt der demokratischen Fraktionen schließen, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) um gemeinsam dieses Problem, das alle sehen, anzugehen. Dieses mit ausgestreckter Hand unterbreitete Angebot haben Sie ausgeschlagen. Wir haben es Ihnen im Ausschuss nochmals angeboten. Wir haben gesagt, sogar die heutige Verabschiedung würden wir verschieben, um einen Konsens hinzubekommen. Das ist abgelehnt worden. (Abg. Tim Bückner CDU: Wie kurzfristig war das?) – Sie werden ja wohl wissen, ob Sie etwas gemeinsam machen wollen oder nicht. Das ist Ihnen ja schon mehrmals gesagt worden. (Abg. Tim Bückner CDU: Nicht zu reparieren!) All das ist nicht passiert. Das heißt, Sie bunkern sich da ein, und nichts ist gelöst. Das ist sehr bedauerlich für Baden-Württemberg. Danke. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal ganz herzlichen Dank an die SPD-Landtagsfraktion, dass sie mit dem im Entwurf vorgelegten Willkommensgesetz ein ganz wichtiges Thema zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland für Gesundheits- und Pflegeberufe aufgegriffen hat. Ich glaube, jeder Abgeordnete – auf jeden Fall jedes Mitglied des (Jochen Haußmann) Sozialausschusses – hat Kontakte, hat Nachrichten, hat E-Mails hierzu bekommen. Ich erinnere mich an das letzte Jahr, an eine georgische Pflegefachkraft, die es schon seit über einem Jahr versucht hat: Sie hatte eine Arbeitsplatzzusage bzw. einen Arbeitsvertrag, aber es gab eben nicht die Genehmigung. Da spielen viele Themen mit hinein. Deswegen ist es wichtig, dass sich der Der Gesetzentwurf – das haben die schriftlichen Anhörungen, aber auch die Anhörungen der letzten Woche gezeigt – enthält einige Punkte, die man auch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion tatsächlich so nicht umsetzen kann: Das sind aus unserer Sicht die Genehmigungsfiktion, die verbindliche Vorgabe von Personalstellen, die verbindliche Beratung bzw. die gesetzlich vorgegebene Beratung und auch der Punkt – es wurde von Herrn Bückner angesprochen –, dass Berufsgruppen sagen: Wir finden uns dort überhaupt nicht wieder, weil wir die Schwierigkeit nicht haben. Trotzdem glaube ich, dass es wichtig ist, diese Thematik intensiv aufzugreifen. Dieses Thema betrifft Bund und Land, weil wir nicht isoliert handeln können. Deswegen bin ich froh, dass der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen hat. Ein Thema – das hat auch das Gespräch beim Regierungspräsidium gezeigt, Herr Kollege Wahl – war natürlich, dass wir bei der Gleichwertigkeitsprüfung Schwierigkeiten haben. Da freue ich mich, dass der Bund jetzt reagiert hat und diese Gleicherwertigkeitsprüfungen dahin gehend flexibilisiert, dass wir auch Anerkennungsverfahren und Kenntnisprüfungen durchführen können. Das ist ein Riesenschritt, weil es auch ein Punkt ist, den das Regierungspräsidium angesprochen hat. Die Bundesregierung hat bei diesem Thema mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz geliefert. Dabei ist es ein ganz wichtiges Element, die Gleichwertigkeitsprüfung so zu verändern, dass auch ein Regierungspräsidium zügig arbeiten kann. Dafür bin ich der Ampelregierung von Herzen dankbar. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Diese Dynamik und Geschwindigkeit würden wir uns natürlich auch von der Landesregierung wünschen. Es gab ja die Ankündigung des Justizministeriums und des Sozialministeriums, jetzt die Themen der Anerkennungsverfahren, des Arbeitsrechts, des Aufenthaltsrechts und der Arbeitserlaubnis sozusagen in einer One-Stop-Agency zu vereinen. Ich bin mal gespannt, wie diese aussieht, wo sie sich befindet und wie wir da unsere 137 Ausländerbehörden in Baden-Württemberg integrieren. Auf jeden Fall ist es ein richtiger Schritt, der jetzt aber wirklich wesentlich schneller gehen müsste. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Auch dazu haben wir die Zahlen vom Regierungspräsidium: Bis 2040 – das ist gar nicht mehr so lange – fehlen uns, je nach Entwicklung, zwischen 95 000 und 129 000 Fachkräfte in der Pflege. Rechnen wir es einmal runter, dann sind es 7 500 pro Jahr. Wir haben es ja in unserem letzten Antrag zur generalistischen Ausbildung abgefragt. Wenn Sie die Ausbildungszahl abzüglich der Abbrecher nehmen, dann sind das im Moment, im Jahr 2022, gerade einmal 58 % dessen, was wir in den nächsten 17 Jahren an Bedarf haben. Da müssen wir also Gas ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 geben. Herr Minister Lucha, da haben wir keine Zeit zu verlieren. Ich habe es schon mehrfach angesprochen: Es fehlt eine Strategie, wie wir in Baden-Württemberg ausländische Fachkräfte im Bereich Gesundheitswesen und Pflege gewinnen. In diesem Bereich müssen wir Gas geben. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden. Ich empfehle den Blick nach Hessen: Die Hessen haben sich da mit einer Agentur wirklich profiliert. Wenn man das aus dem Ausland liest, freut man sich darauf, sich zu bewerben; denn das ist eine Willkommenskultur, was die Hessen da entwickelt haben. Die laden ein und beraten und begleiten dieses Verfahren. Also, jetzt bitte nicht ewig überlegen, wie man es macht, sondern stattdessen den Blick nach Hessen richten und schauen, was wir von dort übernehmen können, um wirklich zügig in dieses Verfahren einsteigen zu können. Darüber hinaus haben wir natürlich noch andere Hausaufgaben, die wir immer wieder ansprechen, beispielsweise im Bereich der Pflegehelferausbildung, dass wir die in die Generalistik bringen, und – das war auch Gegenstand der Anhörung – das Thema, eine Willkommenskultur einzuführen, nicht nur im Job und in der Arbeit, sondern auch in der gesellschaftlichen Integration. Es war auch ein Thema in der letzten Woche, dass man sich wünschen würde, dass das Land auch hier begleitet. Es gibt also eine ganze Menge Hausaufgaben, die vor uns liegen. Wir dürfen nicht darauf setzen, dass alle Fachkräfte nur nach Baden-Württemberg wollen. Andere Länder sind da schon wesentlich aktiver. Insofern heißt es jetzt: Gas geben, auch in den Bereichen Gesundheitswesen und Pflege in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Bernhard Eisenhut. – Herr Abg. Eisenhut, Sie haben das Wort.

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Bernhard Eisenhut AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einwanderung hat den Fachkräftemangel in der Vergangenheit nicht behoben und wird ihn auch in Zukunft nicht beheben. (Abg. Anton Baron AfD: Ja! – Zurufe von den Grü- nen und der SPD) Die Zeiten, in denen man Lücken noch durch ausländische Fachkräfte hätte schließen können, sind längst vorbei. Deutschland – und das ist das alleinige Verdienst der Altparteien – ist längst kein attraktiver Arbeitsort mehr für Pflegekräfte aus dem Ausland. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das liegt auch an dem Hass und der Hetze!) Der Großteil derer, die sich auf das Abenteuer einlassen, hier tätig zu werden, bleiben – das haben wir auch im Rahmen der (Bernhard Eisenhut) Anhörung gehört – oftmals nicht lange hier. Menschen lassen sich nicht wahllos entwurzeln. Hinzu kommen Probleme bei der Sprache, bei der Integration und bei der Wohnungssuche – gerade bei der Wohnungssuche im Moment. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Wir reden auch realistisch davon, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland etwa 500 000 Pflegekräfte fehlen werden. Selbst wenn wir wollten, würden wir diese Lücke also kaum durch Einwanderung schließen können. Und: Wie asozial ist das denn, Pflegekräfte aus dem Ausland anzuwerben, die dort dann fehlen? (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Das gilt im Übrigen auch für Ärzte und anderes medizinisches Personal. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Moderner Kolonialismus! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Der hier vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verkennt die Realitäten. Das hat auch die Anhörung bestätigt. Auch Punkte wie die von der SPD vorgesehene Genehmigungsfiktion wurden abgelehnt, als Gefährdung der Patientensicherheit betrachtet und gar als unverantwortlich bezeichnet – ein Entwurf, dem wir also nicht zustimmen können. Was ist die Lösung? Wir haben in Deutschland 5,5 Millionen Empfänger von Bürgergeld. 3,9 Millionen dieser Menschen gelten als erwerbsfähig. Auch wenn wir diejenigen außer Landes schaffen, die hier ohnehin nichts verloren haben, bleibt noch ein enormes Potenzial an vor allem jungen Menschen, aus dem dieses Land schöpfen kann. Diese jungen Menschen können nicht nur qualifiziert werden, sie müssen auch qualifiziert werden; denn wir wollen wegkommen von dem Gedanken, dass es in diesem Land so etwas wie einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit gebe – zumindest nicht dann, wenn man staatliche Leistungen wie das Bürgergeld in Anspruch nimmt. Die AfD-Bundestagsfraktion hat jüngst eine aktivierende Grundsicherung gefordert, in der insbesondere eine wöchentliche 15-stündige Bürgerarbeitspflicht angesetzt wird, um Fairness zwischen Leistungsbeziehern und jenen herzustellen, die diese Leistungen täglich erwirtschaften. Wir brauchen ein breit angelegtes Angebot an Umschulungsund Weiterbildungsmöglichkeiten, damit das ausreichend große Arbeitskräftepotenzial in Deutschland ausgeschöpft und durch gezielte und professionelle Bildungsmaßnahmen aktiviert werden kann – bevor auch nur daran gedacht wird, weitere Arbeitsmigration ins Land zu lassen. Das wäre möglich. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hoffentlich werden Sie später alle mal mit einem kalten Waschlappen gewa- schen!) – Ja, passen Sie mal auf. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hoffentlich! Eiskalt!) Sie müssen nur Politik für das eigene Volk machen. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Und wir brauchen eine aktivierende Familienpolitik, die wieder zu einer ausgeglichenen Geburtenbilanz führt. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Ge- nau! – Vereinzelt Lachen – Zurufe, u. a.: Oh mein Gott!) Zusammen mit der Nutzung moderner Technologien (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) wäre eine solide Pflegelandschaft in Deutschland natürlich machbar. Soziale Politik für Deutschland ist also möglich, allerdings nur mit den alternativen Demokraten. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Können Sie mal „akti- vierende Familienpolitik“ beschreiben?) Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So weit der Abgeordnete Eisenhut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Sozialminister Lucha das Wort. Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! It’s always a little bit hard to get to this place before I heard such crazy things. (Vereinzelt Heiterkeit) Erlauben Sie mir nur einen einzigen, qualifizierten Satz: Jeder, der sich mal mit dem Bürgergeld modernen Typus, das im Bundesratsverfahren mit Ministerpräsident Kretschmann, mit den CDU-regierten Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Bundesminister Heil ausgearbeitet wurde, beschäftigt, weiß, dass der Hauptbestandteil dieses Bürgergelds Aktivierungsmaßnahmen, Begleitungsmaßnahmen, (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Stärkungsmaßnahmen für Menschen sind, die wir gemeinhin als strukturell arbeitsmarktfern und strukturell arbeitsmarktteilfähig bezeichnen. Dieses Menschenbild und, ja, mein Menschenbild ist nicht „Recht auf Alimentierung“, sondern „Recht auf Arbeit“, aber gleichzeitig kein Widerspruch zur Existenzsicherung, sondern auf der Basis einer minimal gesicherten Existenz Perspektiven zu bieten und als Gesellschaft, als Staat diesen Menschen zur Seite zu stehen. Das ist das Gesellschaftsbild, übrigens auch ein christliches Wertebild, und dazu bekennen wir uns. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie des Abg. Stefan Teufel CDU) Jetzt – – (Zurufe) Jetzt habe ich – – Sorry. (Zuruf: Fahren Sie fort! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie fort, Herr Minister. Sie haben das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das galt, glaube ich, nicht dir!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Das galt nicht mir. Gut. Ich leide ja nicht an Beziehungsideen – alles auf sich zu beziehen. Also, jetzt reden wir weiter. Entschuldigung. Ich möchte jetzt aber zu dem vorgelegten Entwurf kommen. Ich glaube, Kollege Bückner und Kollege Knopf haben das Richtige gesagt. Natürlich ist die Intention der Debatte eine richtige. Das stellt auch niemand außer Frage. Aber tatsächlich bauen Sie in vielen Punkten bürokratische Hürden auf. Das wurde ja alles schon gesagt. Ich habe es Ihnen sowohl in der ersten Lesung als auch in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf gesagt – und die Kollegen Knopf und Bückner haben das wirklich wiedergegeben –: Wir stellen in Baden-Württemberg – da bedanke ich mich noch einmal bei Ihnen als Haushaltsgesetzgeber – mit Unterstützung des ESF Plus und aus eigenen Mitteln insgesamt 7 Millionen € von 2023 bis 2025 für Beratung zur Verfügung. Das sind 12 000 qualifizierte Beratungen. Lieber Kollege Wahl, wir sind in allen Kategorien spitze, was die Anerkennungsberatung betrifft. Diesen Mails aus dem RP gehe ich sehr gern nach. Ich bekomme ja auch die Rückmeldung – ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt –: Die eigentlichen Bearbeitungszeiten sind in der Frist, aber in zwölf bis 18 Monaten schließen sich Praktika an, schließen sich andere Maßnahmen an, die wir beschleunigen und verbessern können. Ich wollte es mir sparen, aber ich kann es Ihnen jetzt nicht ersparen: Als ich 2016 dieses Ministerium übernommen hatte, (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist aber schon lange her!) sind – ja, jetzt passen Sie auf – aus diesem Haus unter Verantwortung meiner Vorgängerin die Akten unter der Tür durchgegangen, weil sich keiner um die Anerkennung gekümmert hat. (Abg. Sascha Binder SPD: Echt? War das so?) – Das war so. – Und die, die damals mit mir – – (Abg. Sascha Binder SPD: Unter dem Türspalt!) – Unter dem Türspalt. – Wir haben damals – wir haben keine nachgeordnete Behörde – Leute aus unserem Ministerium in diese Abteilung geschickt, um erst einmal die notwendigsten Akten abzuarbeiten, und wir haben Stellen dafür bereitgestellt. Wir haben eine umfassende Arbeitsorganisation im zuständigen Regierungspräsidium. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ich möchte an dieser Stelle diesen Leuten, allen voran der Regierungspräsidentin und der Abteilungsleiterin, ganz herzlich Danke sagen. Was diese seit den letzten zwei Jahren arbeiten, ist à la bonne heure! ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Ich möchte auch noch etwas zur qualifizierten Einwanderung sagen. Sie wissen, dass wir uns mit Ihrer Unterstützung am Triple-Win-Programm der Bundesagentur für Arbeit beteiligen. Wir, das Land Baden-Württemberg, finanzieren Sprachkurse zur Niveauerreichung im Herkunftsland. Selbstverständlich orientieren wir uns an der ILO-Liste für faire Migration. Wir werben nicht aus Ländern ab, bei denen die ILO sagt: Hier ist faire Abwanderung nicht möglich. Wir werben aus Ländern ab, die auf uns zukommen, die Interesse haben, weil sie junge Leute haben. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Sascha Binder: Das ist doch gar nicht das Problem!) – Herr Binder, Sie können doch einfach zuhören. Wenn Sie kein Problem haben, umso besser. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich will Ihnen nur sagen, dass wir auf die richtigen Pferde setzen, auch auf Sprachqualifikation. Das, was Sie mit der Fiktion vorgelegt haben, ist doch tatsächlich nicht nötig. Ich kann zusammenfassen: Das, was Sie im Kern vorgelegt haben, ist überbürokratisch, ist nicht zielführend. Vieles von dem, was Sie im Gesetz artikulieren, haben wir entweder schon umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Wir werden es jetzt mit der One-Stop-Agency veredeln. (Lachen bei der SPD) Dieser Kabinettsentwurf wird im ersten Quartal 2024 verabschiedet werden. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wir werden schnellstmöglich zur Umsetzung kommen. Lieber Herr Binder, von Ihnen muss ich mir nicht sagen lassen, (Abg. Sascha Binder SPD: Doch, müssen Sie!) was Geschwindigkeit ist. Wenn ich mich an SPD-Kollegen – Justizminister Stickelberger und andere – erinnere, dann hätten wir heute noch nicht einmal das Papier in der Hand. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr billig!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, in der Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5090. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration empfiehlt Ihnen auf Drucksache 17/5792, den Gesetzentwurf abzulehnen. Zunächst lasse ich aber über den zu § 4 von der SPD-Fraktion gestellten Änderungsantrag Drucksache 17/5889 abstimmen, mit dem im Nachgang der Anhörung ein Absatz 3 angefügt werden soll. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Sind Sie damit einverstanden, dass ich nun den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/5090 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 13:07 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:15 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort und treten nach der Mittagspause in den Nachmittagsteil unserer Sitzung ein. Ich rufe Punkt 4 der heutigen Tagesordnung auf: Regierungsbefragung Heute beginnt die CDU-Fraktion mit dem Thema: M u s i k - V i e l f a l t u n d E h r e n a m t i m g a n z e n L a n d m i t d e r n e u e n P r o b e n - p a u s c h a l e s t ä r k e n Ich darf den Vertreter der CDU-Fraktion ans Redepult bitten, um seine Fragen und Darstellungen vorzulesen. Bitte sehr.

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Dr. Alexander Becker CDU

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Ausweitung der Dirigenten- und Chorleiterpauschale von einer Vereins- zu einer Ensembleförderung ist im Grunde genommen ein uraltes Desiderat, eigentlich seit der Einführung der Chorleiterpauschale Mitte der Achtzigerjahre. Es geht darum, alle Ensembles in einem Verein zu fördern und damit insbesondere auch die Jugendarbeit und Jugendausbildung zu stärken; denn es geht auch verstärkt um Jugendensembles. Für das Jahr 2024 ist das im Haushalt auch so verankert und vorgesehen. Deshalb frage ich die Landesregierung heute nach dem Stand der Implementierung. Dies betrifft aus meiner Sicht drei Fragenkomplexe: Zuallererst, die erste Frage lautet: Welche Bereiche der Breitenkultur sollen durch ein solches Angebot gefördert werden? Es versteht sich von selbst, dass die Laienmusikverbände im engeren Sinn, also die, die im Landesmusikverband organisiert sind, davon umfasst sind. Aber es gibt auch die Überlegung, z. B. Musikgruppen in Trachtenvereinen einzubeziehen. Daher stellt sich für mich die Frage: Wie weit können wir das fassen? Das Interesse ist natürlich groß, möglichst weite Bereiche der Breitenkultur zu stärken und zu erreichen, gerade auch mit Blick auf die gesellschaftlichen Implikationen und den Wert für das Vereinswesen insgesamt. Die zweite Frage wäre, daran anschließend: Welche Kriterien gedenkt man anzulegen, um ein Ensemble als solches, als de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 stehende Institution, anzuerkennen? Bisher war die Definition einfach: Ein Verein ist ein Verein. (Zuruf) Aber die Frage ist natürlich: Muss ein Ensemble – ja – dauerhaft Proben und gegebenenfalls Auftritte haben? Dafür wird es Kriterien geben müssen, und zwar Kriterien, deren Überprüfung in irgendeiner Art, wenigstens auf Plausibilität, auch ansteht. Die dritte Frage lautet – diese interessiert wahrscheinlich diejenigen draußen im Feld; deswegen ist es auch gut, dass wir uns heute öffentlich hierüber austauschen –: Was ist hinsichtlich der Zeitschiene der Plan, um das im Jahr 2024 auszurollen? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung darf ich zur Beantwortung den Herrn Staatssekretär ans Redepult bitten.

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Arne Braun

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abg. Becker, danke für die Fragen. In der Tat – die gute Nachricht vorweg –: Es geht voran. In der Koalitionsvereinbarung stand, dass die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine weiter erhöht werden soll. Die Förderung soll sich an der Zahl der Ensembles orientieren; Sie haben es gerade in der Systematik angesprochen. Um das in die Tat umzusetzen, hat der Landtag ab dem kommenden Jahr 3,1 Millionen € jährlich in den Haushaltsplan hineingeschrieben. Diese Mittelerhöhung kommt jetzt, weil die Vereine der Amateurmusik während der Coronapandemie sehr zu leiden hatten. Sie hatten keine Möglichkeit, Veranstaltungen durchzuführen; das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Dadurch sind viele Einnahmen weggebrochen. Aber um die Mitglieder bei der Stange zu halten, haben sie während der Pandemie ihren Proben- und Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten, was sehr zu begrüßen war. Die Coronahilfen des Landes haben geholfen, die Kosten dafür zu tragen. Trotzdem mussten viele Vereine an die Rücklagen und Reserven – das, was wir überall im Kulturbereich hören –, haben Mitglieder und Mitgliedsbeiträge verloren und müssen jetzt aktiv werden, um neue Mitglieder zu gewinnen oder verloren gegangene Mitglieder zurückzugewinnen. Die Mittelerhöhung soll deshalb dem Ehrenamt helfen, zukunftsfähig zu bleiben, und hilft da, wo die Vereine die größte Last zu tragen haben, nämlich im Probenbetrieb. Das ist ja der eigentliche Punkt. Die Chorleiter- und Dirigentenpauschale ist das Förderinstrument, mit dem die Vereine beim Probenbetrieb schon immer unterstützt wurden. Jetzt gibt es aber eine Änderung: Die Chorleiter- und Dirigentenpauschale erhalten nämlich alle Vereine, die zum Landesmusikverband Baden-Württemberg gehören. Auch noch mal zur Systematik: Wer ist berechtigt? Im Landesmusikverband sind – jetzt kommen die Verbände – Blasmusikverbände, Chorverbände, der Harmonika-Verband, Zupf- (Staatssekretär Arne Braun) musikerinnen und -musiker und andere Musikverbände zusammengeschlossen. – Ich muss es ablesen; ich konnte mir das auch nicht alles merken. Der Landesmusikverband verwaltet die Fördermittel des Landes und gibt sie an insgesamt 6 000 Vereine der Amateurmusik weiter. Deshalb ist der Landesmusikverband der Ansprechpartner, mit dem die Mittelerhöhung und die neue Ausgestaltung der Förderung besprochen werden musste. Das haben wir auch gemacht – sehr erfolgreich. Jetzt gibt es eine Modernisierung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale. Diese hat nämlich einen weiteren Vorteil. Denn bisher war es so: Egal, ob ein Musikverein oder ein Chor mehrere Ensembles mit Probenbetrieb unterhält oder ob er nur aus einer Musikgruppe besteht oder einmal pro Woche probt: Die Pauschale war immer gleich. Da gibt es eine Unwucht. Damit haben wir uns beschäftigt. Das ist beim Sport anders. Im Breitensport können diese Pauschalen mehrfach ausbezahlt werden, wenn man mehrere Sportgruppen hat. Dieses Vorgehen wird jetzt auch auf die Amateurmusik übertragen. Das ist unser Ziel. Und so haben wir mit dem Landesmusikverband darüber verhandelt – denn das sind ja die Experten –, wie die Ausweitung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale so gestaltet werden kann, dass die aktiven Vereine mehrere Ensembles finanziell stärker unterstützen als bisher. Logischer Schluss daraus ist: Aus der Dirigenten- und Chorleiterpauschale wird eine Ensembleförderung. Und für diese Ensembleförderung haben wir zusammen mit dem Verband einen neuen Namen gefunden, nämlich Probenpauschale. Denn die Förderung – um die geht es – ist eine Förderung des Probenbetriebs und nicht die von Einzelpersonen. Die nächste Frage, die Sie gestellt haben, die sich aber auch uns gestellt hat: Trifft das nur auf die Amateurmusik zu oder vielleicht auch auf Trachten- und Volkstanzgruppen oder andere Kulturtreibende im Land? Denn sie haben den gleichen Probenbetrieb zu finanzieren wie die Vereine der Amateurmusik, und deren Dachverband wird mit Landesmitteln unterstützt und hat auch Verbesserungen angemahnt. Deshalb haben wir den Landesverband der Heimat- und Trachtenverbände mit in die Beratung einbezogen und wollen auch hier die Probenpauschale den rund 400 Vereinen und Ensembles in diesem Bereich zukommen lassen. Übrigens: Das steht auch im Koalitionsvertrag. Der nächste Punkt: Eine Erhöhung der Förderung für die Amateurtheater soll geprüft werden. Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag. – Hier haben wir auch für 2024 einen Spielraum. Der Landtag hat uns im aktuellen Haushalt rund 2 Millionen € zusätzlich für die Förderung der Kultur im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt, und davon sollen 200 000 € für die Aufstockung der Amateurtheaterförderung des Landes verwendet werden. Analog zum Landesmusikverband und zu den Heimat- und Trachtenverbänden haben wir also auch mit dem Verband der ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Amateurtheater Gespräche aufgenommen. Hier war es auch das Ziel, die Fördermaßnahmen zu modernisieren. Wir haben also über die Amateurmusik hinaus weitere Bereiche der Breitenkultur – Trachtenvereine, Amateurtheater – in den Blick genommen und mit den Verbänden erörtert. Und wir sind überall zu sehr guten Ergebnissen gekommen, die sich im Moment noch in der letzten Abstimmung befinden und die wir dann bald auch der Öffentlichkeit vorstellen wollen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Moment! Ich muss nach der Reihenfolge vorgehen. – Erst hat die Kollegin Seemann eine Frage, und dann kommt der Kollege Wolf von der CDU-Fraktion.

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Stefanie Seemann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich möchte das noch etwas ergänzen. Baden-Württemberg ist Kulturland. Das wird vor allem durch das starke ehrenamtliche Engagement in allen Bereichen der Breitenkultur deutlich. Zahlreiche Menschen engagieren sich in den Bereichen, die Sie gerade auch genannt haben. Deshalb meine Frage: Welche Bedeutung hat aus der Sicht des MWK die Breitenkultur für die kulturelle Teilhabe in Baden-Württemberg, und welche Stellschrauben sieht das MWK ansonsten noch, um ehrenamtliches Engagement im Bereich der Breitenkultur zu fördern und zu stärken? (Zuruf: In fünf Minuten!)

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Arne Braun

Das ist ein weites Feld. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich kann hier vorab vielleicht kurz über meine eigenen Erfahrungen berichten. Ich war viel im ländlichen Raum unterwegs und habe gemerkt, wie das Ehrenamt funktioniert, nämlich sehr gut. Das Ehrenamt und die Breitenkultur – ich habe auch Blasmusikensembles besucht und mit ihnen gesprochen – halten die Gesellschaft zusammen. Es ist wirklich interessant, zu beobachten, dass diese es schaffen, in dieser Gesellschaft, die gerade so disparat ist, einen gemeinsamen Nenner, ein Stück weit auch die Sprache zurückzugewinnen. Da spielt die Breitenkultur eine sehr wichtige Rolle. Da geht es auch um kulturelle Bildung. Es geht auch um Gemeinsamkeit, um gesellschaftliche Teilhabe und vor allem um Jugendarbeit. Herr Becker, Sie haben angesprochen, dass sich die Jugendarbeit vor allem im ländlichen Raum in einer Konkurrenzsituation befindet. Da gibt es die Blasmusik, es gibt die freiwillige Feuerwehr, es gibt den Sportverein. Diese stehen ein Stück weit in Konkurrenz zueinander. Dabei ist die Blasmusik etwas im Nachteil, weil man da Gebühren und die Instrumente bezahlen muss. Die Eltern müssen dafür sein usw. Da ist die Hemmschwelle schon niedriger, zur freiwilligen Feuerwehr zu gehen, wo man Schläuche aufhängen kann, oder zum Fußball zu gehen. Genau diese Debatte habe ich auch geführt. Ich habe gesagt: „Okay, liebe Blasmusikanten, dann lasst euch etwas einfallen. Werdet jünger, verjüngt euch.“ Tatsächlich ist das auch spürbar in ihren Programmen, in ihren Konzerten, in ihrem Auftreten. Da tut sich etwas. Deswegen begrüße ich sehr, dass sich im ländlichen Raum auch Angebote für junge Leute entwickeln, die bisher in dieser Form noch nicht da waren. (Staatssekretär Arne Braun) Das Thema Heimat wollte ich noch kurz ansprechen, Frau Seemann. Heimat und Zugehörigkeitsgefühl sind im ländlichen Raum sehr essenziell – es gibt auch die Abwanderung von jungen Leuten –, damit sich die jungen Leute beheimatet fühlen und wissen, dass, wie sie da leben, auch mit Beziehungen zu tun hat. Das Ehrenamt soll auch durch diese neue Systematik, die wir jetzt ins Leben gerufen haben, gestärkt werden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt ist Herr Kollege Wolf an der Reihe. Bitte sehr.

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Guido Wolf CDU

Herr Staatssekretär, anknüpfend an Ihre letzten Ausführungen: Ich sehe es ein bisschen anders. Ich glaube nicht, dass wir diese Chorleiter- und Dirigentenpauschale brauchen, um jetzt noch mehr Anreize zu schaffen, damit junge Menschen sich diesen musiktreibenden Vereinen anschließen. Die gibt es ja längst. Das große Plus ist, dass wir da seit langer Zeit generationenübergreifend unterwegs sind und dass es mit dieser Pauschale jetzt eigentlich darum geht, eine gewisse Ungerechtigkeit zu beseitigen, indem die Übungsleiterpauschale im Sport sozusagen jetzt auch auf den Bereich der Amateurmusik übertragen wird. Das war die eigentliche Motivation. Meine Frage: Inwieweit sind die Verbände – der Landesmusikverband und andere – in die Entwicklung dieser jetzigen Konzeption eingebunden worden? Das Zweite: Wenn so etwas neu entsteht, muss man immer gleich die Sorge haben, dass auch neue Bürokratie entsteht. Wie stellt man sich die Abwicklung vor? Welche Mechanismen an Nachweispflichten oder auch einer möglichen Kontrolle sind da geplant?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte, Herr Staatssekretär.

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Arne Braun

Vielen Dank für die Fragen. – Wir haben die Verbände sehr eng einbezogen. Wir haben mit den Playern vor Ort darüber gesprochen, was sinnvoll ist. Da gibt es auch Einvernehmen. Ich habe z. B. mit Herrn Palm länger und öfter darüber gesprochen. Das ist sehr positiv. Den Landesmusikverband hatte ich ja genannt, aber auch die anderen Bereiche wie Heimat- und Trachtenverbände sowie Landesamateurtheater sind mit einbezogen worden. Sie fragen nach der Bürokratie. Die Förderrichtlinien – vielleicht vorab – sollen am 1. Januar 2024 angepasst werden. Das ist nicht ganz unwichtig. Dann gilt diese neue Probenpauschale. Sie wird von den Mitgliedsverbänden beim Landesmusikverband oder beim Landesverband der Heimat- und Trachtenverbände beantragt. Diese Antragstellung soll früher erfolgen als bisher, nämlich schon zum 31. Januar; bisher galt immer: bis zum Ende des ersten Quartals. Deswegen soll das Antragsverfahren nach vorn verlegt werden. Aber wir sehen Übergangsfristen vor, um die Verbände nicht in Stress zu bringen. Die Abwicklung machen aber die Verbände. Diese Systematik kennen wir auch aus anderen Bereichen. Sie haben natürlich recht: Das ist analog zum Sport. So habe ich es auch ausgeführt. Diesen Vorteil wollen wir hier auch nutzen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die nächste Runde hat sich Herr Kollege Freiherr von Eyb gemeldet. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Herr Staatssekretär, zunächst herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. – Wie wichtig Jugendarbeit ist, wissen wir alle. Als Strafvollzugsbeauftragter meiner Fraktion sage ich immer: Wer sich in einem Verein engagiert, hat große Chancen, niemals einen Bewährungshelfer zu benötigen. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist das dritte Thema!) Ich würde konkret wissen wollen: Existieren, wenn ein Verein mehrere Ensembles hat, die gefördert werden können, im Hinblick auf die Anzahl der Mitglieder dieser einzelnen Ensembles bzw. die Dauerhaftigkeit irgendwelche Vorstellungen, die heute bereits dargestellt werden können? (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Eine wichtige Frage! Ganz wichtig!)

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Arne Braun

Entschuldigung, ich muss nachfragen: Das mit der Dauerhaftigkeit habe ich nicht verstanden. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Des Ensembles, also Probenfrequenz usw.!) – Wir haben es jetzt Probenpauschale genannt. Das heißt, es kommt auf die Anzahl der Proben an und nicht mehr auf die Anzahl der Vereine bzw. der Ensembles. Das ist analog zum Sport; das ist die neue Systematik. Davon profitieren ja alle. Diejenigen, die aktiv sind, viele Mitglieder haben und oft proben, oft auftreten oder eine entsprechende Wahrnehmbarkeit haben, werden begünstigt bzw. dafür belohnt. Das ist die neue Systematik. (Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Unabhängig von ihrer Größe?) – Ja. (Zuruf von der SPD: Keinen Dialog anfangen!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die nächste Runde habe ich abschließend noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Schütte. Ansonsten liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten und auch dafür, dass es jetzt gelingt, hier nicht nur eine gefühlte, sondern auch eine tatsächliche Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ich denke, wir sind sehr froh, dass uns das alles in dem Doppelhaushalt gelungen ist. Konkret würde mich zunächst interessieren – Sie haben den 31. Januar angesprochen; das wird jetzt wahrscheinlich etwas knapp –: Wie sieht es im Jahr 2024 mit den Zuschüssen aus? Unser Ziel ist ja – so ist es abgesprochen und so wird es auch funktionieren; die Frage ist nur, wie genau –, dass wir da schon den erhöhten oder häufigeren Zuschuss auszahlen. Dann eine Frage zu der Auszahlung – sie erfolgt über die Verbände, wie in anderen Bereichen auch –: Können Sie konkret formulieren, wo mein Liederkranz, mein Sängerbund hingeht, wenn es statt eines Chores zwei Chöre gibt, die diesen zusätzlichen Zuschuss beantragen wollen? (Dr. Albrecht Schütte) Was raten Sie den Chören, die vielleicht in keinem Verband sind, wenn sie solche Zuschüsse haben wollen? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Staatssekretär.

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Arne Braun

Das waren eine Menge Fragen auf einmal. – Die erste Frage war, ab wann das gilt. Das gilt ab Anfang 2024. Das heißt, wir haben vor, dass die Bewilligung am 31. Januar läuft. Da, wo wir etwas in Kalamitäten kommen, kann man, glaube ich, flexibel sein. (Unruhe bei der SPD) Aber es soll eigentlich sofort in Kraft treten – meinem Wissen nach. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Vorsichtig formuliert! – Zuruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Die zweite Frage betraf die, die nicht organisiert sind. Die Auszahlung läuft über die Verbände; das habe ich eben schon ausgeführt. An diese müssen sich die Vereine wenden. Das machen sie, denke ich. Im Detail sind wir da noch dran. Ich habe ja gesagt: Ganz zu Ende verhandelt haben wir das noch nicht. Es gibt auch zwei, drei Detailfragen; das gehört auch dazu; da sind wir gerade dabei. Diejenigen, die nicht organisiert sind, kommen auch nicht in den Genuss – ganz einfach. Aber sie haben die Möglichkeit, Projekte einzureichen, wenn sie beispielsweise Konzerte, Veranstaltungen oder wie auch immer geartete Kulturevents haben. Sie können sich beispielsweise an unser Haus oder an die Baden-Württemberg Stiftung wenden und Projektförderung beantragen. Ansonsten müssen sie sich leider organisieren; sonst ist es nicht zu machen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist das erste Thema erledigt. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum zweiten Thema, angemeldet seitens der AfD-Fraktion: A u s w i r k u n g e n d e s V e r f a s s u n g s g e - r i c h t s u r t e i l s z u r S c h u l d e n b r e m s e a u f B a d e n - W ü r t t e m b e r g Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Emil Sänze AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Staatssekretärin, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung als einen wesentlichen Grund für die Nichtigkeit des Gesetzes über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 ausgeführt, dass der Bundesgesetzgeber den sogenannten Veranlassungszusammenhang, das heißt, den Zusammenhang zwischen einer Notsituation und der konkret ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahme einer Kreditermächtigung des Haushaltsjahrs 2021 an den Klima- und Transformationsfonds, nicht hinreichend dargelegt hat. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Daraus ergeben sich an die Landesregierung zwei Fragen: Hat die Landesregierung zu den von ihr während der Coronakrise veranlassten haushaltspolitischen Notmaßnahmen eine detaillierte Gesamtevaluierung durchgeführt und, wenn ja, mit welchem Inhalt? Wie kann die Geeignetheit der Coronahaushaltspolitik des Landes aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung bzw. generell aus Ihrer Perspektive neu bewertet werden? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort für die Beantwortung der Fragen. (Abg. Anton Baron AfD: Da dürfen Sie auch gern länger ausführen, Frau Splett! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Fragen zu den Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse auf Baden-Württemberg. Das Thema ist in aller Munde; wir werden in diesem Haus dazu morgen ja auch eine Aktuelle Debatte führen. (Zuruf: Genau!) Das Thema beschäftigt auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder. Ich möchte aus aktuellem Anlass den Herrn Finanzminister entschuldigen, der heute und morgen bei der Finanzministerkonferenz bzw. beim Finanzausschuss des Bundesrats ist, wo dieses Thema ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Der Kern des Verfassungsgerichtsurteils zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes besteht aus folgenden Punkten: Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung war aus drei Gründen verfassungswidrig. Der erste Grund ist ein formaler Verstoß: Der Nachtrag zum Bundeshaushalt für das Jahr 2021 wurde erst nach Ablauf des Haushaltsjahrs beschlossen. Der zweite Grund ist der von Ihnen angesprochene fehlende sachliche Veranlassungszusammenhang. Die Begründung zur Umwidmung der Coronakredite in den Klima- und Transformationsfonds war für das Gericht zu wenig nachvollziehbar. Der dritte Grund ist ein zeitliches Auseinanderfallen von Kreditbewilligung und Nutzung der Kredite. Bezogen auf den Landeshaushalt kann ich sagen, dass dieses Urteil selbst keine materiellen Folgen hat. Wir haben keine Notlagenkredite umgewidmet oder für einen anderen Zweck verwendet. Wo wir allerdings indirekt betroffen sind, das sind die zugesagten Kofinanzierungen des Bundes. Die Mittel des Landes können nur abfließen, wenn der Bund seine Zusagen einhält; Sie kennen sicherlich die entsprechenden Haushaltsvermerke in unserem Haushaltsgesetz. Wir analysieren das Urteil weiterhin sehr genau und prüfen aktuell die Auswirkungen insbesondere auch für die zukünftigen Haushalte. Das tun, wie gesagt, gerade alle Bundesländer. Bei dieser Prüfung folgen wir dem Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium danken, die seit der Verkündung des Urteils mit hohem Engagement und der angebrachten Sorgfalt die Auswirkungen für Baden-Württemberg betrachten. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie haben nach einer Evaluation gefragt. Ich habe nun geantwortet: Wir haben die Kredite tatsächlich für das ausgegeben, wofür sie bewilligt waren, nämlich für die Bekämpfung und Bewältigung der Coronapandemie. Wir können Ihnen schon jetzt sagen, dass wir hierfür mehr Mittel ausgegeben haben, als in den Notkrediten bewilligt waren. Die Schlussabrechnung für Corona ist noch nicht fertig, und sie kann auch noch nicht fertig sein. Es gibt noch laufende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen, beispielsweise die Forschung zu Long Covid. Es gibt Maßnahmen, die noch nicht vollständig abgerechnet sind; denken Sie etwa an die Impfzentren, die mit dem Bund abzurechnen sind. Und es gibt das Thema Wirtschaftshilfen, das wir hier auch schon mehrfach diskutiert haben und bei dem auch noch Rückzahlungen im Raum stehen. Insoweit kann eine Schlussabrechnung, wie viel Corona uns in Baden-Württemberg gekostet hat, noch nicht gemacht werden. Wir sind aber sicher und können dies auch darlegen, dass wir die Notkredite zur Bewältigung der Coronapandemie eingesetzt haben. Insoweit hat das Urteil keine Auswirkungen auf uns.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Frage von Herrn Abg. Dr. Hellstern. Bitte sehr.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Ich bin Mitglied des Finanzausschusses. Ich will nicht konkret etwas dazu sagen; denn das darf ich nicht. Wir haben ja auch Landesprojekte gehabt, bei denen Bundesmittel mit im Spiel waren. Wir haben unter dem Stichwort „Gestärkt aus der Krise“ energiepolitische Maßnahmen bezuschusst. Das ist zur Coronazeit aufgelegt worden, ging aber auch in die Energiewirtschaft bzw. in Forschungsprojekte für die Energietransformation, was keine Coronafolge ist, wie es das Verfassungsgericht klargestellt hat. Wir haben – daran kann ich mich erinnern – auch Mittel bewilligt, die teilweise durch den Bund kofinanziert worden sind. Dort trifft das, was das Bundesverfassungsgericht bemängelt hat, meiner Ansicht nach zu. Was würde da jetzt passieren? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Frage ist so ge- stellt, dass man sie nicht beantworten kann!)

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Dr. Gisela Splett

Ich versuche es trotzdem. – Wir müssen unterscheiden. Die Schuldenbremse haben wir im Jahr 2020 in der Landesverfassung verankert. Die Schuldenbremse hat recht zeitnah nach ihrer Verankerung in der Landesverfassung ihre erste Bewährungsprobe bestehen müssen. In den Jahren 2020 und 2021 haben wir zum einen Kredite aufgenommen nach der Ausnahmeregelung, nachdem der Land tag eine Naturkatastrophe festgestellt hat; das sind die Coronanotkredite. Zum anderen haben wir noch andere Kredite aufgenommen bzw. Kreditermächtigungen erhalten, die de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 mit der konjunkturellen Komponente zu tun haben. Bei den Letztgenannten sind wir natürlich frei in der Verwendung. Insoweit müssen Sie das gut unterscheiden. Ich möchte betonen, dass wir sehr transparent verfahren sind. Auch das ist dem Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Anliegen. In diese Richtung haben auch schon andere Gerichte zuvor geurteilt. Haushaltstransparenz ist wichtig. Wir haben dem Finanzausschuss zum Teil wöchentlich und dann monatlich Berichte übersandt und genau aufgelistet, welche Maßnahmen mit Coronabezug bewilligt wurden und welche Gelder abgeflossen sind. Insoweit lässt sich das nachvollziehen. Vielleicht schauen Sie da noch einmal in Ihre alten Unterlagen hinein. Darüber hinaus gab und gibt es zahllose Landtagsanfragen und -anträge. Es sind noch einige bei uns in der Bearbeitung, mit denen Fragen in diese Richtung gestellt wurden und beantwortet werden. Erhellend ist ferner ein Blick in die aktuelle Denkschrift des Rechnungshofs. Dieser hat sich mit Fragen der Kreditermächtigung, der aufgeschobenen Kreditaufnahme usw. befasst und Erläuterungen dazu gegeben, die hier durchaus hilfreich sind.

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der dritten Runde habe ich zunächst eine Frage vom Kollegen Dr. Schütte, danach vom Kollegen Sänze und in der vierten Runde vom Kollegen Haser. Das ist die Reihenfolge. – Bitte sehr.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, vielen herzlichen Dank für die Antworten. – Der Frage meines Vorredners ist zu entnehmen, dass vielleicht auch bei Mitgliedern des Finanzausschusses Verwirrung darüber herrscht, was Coronafolgekosten und was andere Maßnahmen sind. Wir geben natürlich auch Geld außerhalb von Corona aus. Das ist logisch. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, wofür wir die ursprünglichen 8,2 Milliarden € aufgenommen haben – nach den Tilgungen 7,2 Milliarden € –, die wir für Zwecke im Zusammenhang mit Corona verwendet haben. Vielleicht können Sie ein paar Maßnahmen dazu nennen und dann kurz darauf eingehen, was es mit den weiteren Kreditermächtigungen, die aus der Konjunkturkomponente kommen, auf sich hat. Vielen Dank.

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Dr. Gisela Splett

Die Frage ist, wie ausführlich ich jetzt darauf eingehe. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Fünf Minuten!) Sie wissen, dass wir einen erheblichen Anteil der Gelder, auch der aufgenommenen Notkredite, an die Kommunen weitergegeben haben – das waren mehr als 2 Milliarden € – und dass wir ca. 5 Milliarden € für Dinge ausgegeben haben, die ganz direkt mit der Coronapandemie zu tun hatten: Impfzentren, Schutzausrüstungen, eben alles, was damals zu tun war, Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz; damit sind wir auch jetzt noch beschäftigt. Da gab es lange Listen. Ich könnte jetzt in meinen Unterlagen suchen, ob ich eine von denen finde. Dann könnte ich hier den Rest der Fragestunde wahrscheinlich mit dem Vortrag verbrin- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) gen. Die Frage ist, ob das gewünscht ist. Ich habe hier eine Liste, (Die Rednerin hält ein Dokument hoch.) über der steht: „Entnahmen und Einwilligungen in Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie und deren Folgen in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022 und 2023“. Da sind zum einen jeweils die Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken für die einzelnen Jahre zusammengefasst, die Landesmittel. Es ist aufgelistet, welche Bundesmittel eingesetzt wurden. Es ist separat die Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ aufgelistet. Da sind die einzelnen Maßnahmen tatsächlich über viele Seiten aufgelistet; sie betreffen auch verschiedene Ressorts. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Um was geht es denn da beispielsweise?) Beispielsweise: Themen der Wirtschaftsförderung, Weiterentwicklung eines Tests, Soforthilfe Corona für wirtschaftlich betroffene Soloselbstständige, Erstattung für pandemiebedingte Mindererlöse bei den Uniklinika, Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Nothilfefonds für Kunstund Kultureinrichtungen, Durchführung von Forschungsprojekten zur Bekämpfung der Coronaviruspandemie, Abwicklung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes, Schülerersatzverkehr im ÖPNV. Ich weiß gar nicht, ob man sich noch an alles erinnert, was uns im Jahr 2020 bewegt hat. Aber das waren viele, viele Maßnahmen, auch viele, über die wir hier im Haus gesprochen haben. Wie gesagt, das ist alles zumindest den Mitgliedern des Finanzausschusses bekannt, und es ist nachlesbar und auch nachprüfbar, dass diese Ausgaben in dieser Form getätigt wurden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt darf in der dritten Runde noch Herr Kollege Sänze sprechen. In der vierten Runde habe ich dann Herrn Abg. Dr. Rösler und Herrn Abg. Haser.

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Emil Sänze AfD

Frau Staatssekretärin, ich habe nur eine ganz simple Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass wir in der Zwischenzeit mehr für die Bewältigung der Pandemie ausgegeben haben, als tituliert war? (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Dr. Gisela Splett

Ich habe gesagt, dass wir für die Bewältigung der Coronapandemie mehr ausgegeben haben, als wir über die Nachtragshaushalte an Notkrediten im Zusammenhang mit der Ausnahmekomponente der Schuldenbremse aufgenommen haben. Wir haben also auch reguläre Haushaltsmittel für die Bewältigung der Coronapandemie eingesetzt. (Abg. Emil Sänze AfD: Vielen Dank!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt kommen wir zum Kollegen Dr. Rösler. (Abg. Raimund Haser CDU steht von seinem Platz auf, um sich zu einem Saalmikrofon zu begeben. –

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Raimund Haser CDU

Nein!) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 – Jetzt kommt die vierte Runde. Ich muss das Wort in jeder Runde immer entlang der Größe der Fraktionen separat erteilen. So steht es in den Richtlinien. Ich bitte um Nachsicht. Jetzt spricht zunächst Kollege Dr. Rösler, dann kommt Kollege Haser dran und dann Kollege Klauß.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Staatssekretärin, mich würde jetzt noch mal etwas interessieren, insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, was gerade besprochen wurde, dass bei uns mehr als diese über 8 Milliarden € für Coronamaßnahmen ausgegeben wurden, die wir hier im Parlament mit der Begründung „Naturkatastrophe“ aufgenommen und dann auch hart zweckgebunden für Coronamaßnahmen ausgegeben haben. Die Ausgaben, die wir getätigt haben, gingen ja zum Teil noch darüber hinaus, und es lag damit im freien Ermessen, wofür wir die Mittel einsetzen. Aber die Frage stellt sich schon, und sie hat ja für uns jetzt einen erfreulichen Hintergrund: Warum hat die Landesregierung denn in den Jahren 2020 ff. keine Sondervermögen eingerichtet, wie sie jetzt beim Bund vom Bundesverfassungsgericht kritisiert oder – um es etwas deutlicher zu sagen – einkassiert wurden? Was waren denn die Gründe dafür, dass wir diesen Weg glücklicherweise und richtigerweise nicht gegangen sind? (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank auch für diese Nachfrage. – Ich möchte noch einmal die Zahlen nennen – sie sind zum Teil gerade genannt worden –: Wir haben im Ersten bis Dritten Nachtrag des Haushalts 2020/2021 Coronanotkredite von 8,14 Milliarden € bewilligt bekommen. Wir haben in der Zwischenzeit – das war im Jahr 2022 – bereits eine Sondertilgung durchgeführt; das waren 942 Millionen €. Das heißt, wir reden über round about 7,2 Milliarden € an Coronanotkrediten. Wir haben uns zu Beginn der Coronapandemie gefragt, wie wir die nicht unerheblichen Ausgaben, die allerdings damals nicht wirklich abschätzbar waren, schuldenbremsenkonform stemmen können. Es war und ist uns wichtig, als Land handlungsfähig zu sein und zu bleiben, und beides ist dann auch gelungen. Wir haben die Notkredite im Rahmen von drei Nachtragshaushalten aufgenommen und sie zweckentsprechend verwendet. Wir haben dabei die Regeln der Schuldenbremse eingehalten. Die Schuldenbremse hat sich in dieser Krisenzeit bewährt und einen ersten Stresstest überstanden. Uns war – ich habe schon darauf hingewiesen – die Transparenz gegenüber dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber wichtig. Deshalb haben wir wöchentlich den Finanzausschuss über die Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken informiert und die Mittelverwendung offengelegt. Die Abwicklung über die Rücklage für Haushaltsrisiken war flexibler und aus unserer Sicht auch haushaltskonformer, als dies ein Sondervermögen gewesen wäre. Niemand konnte vorhersehen, wie hoch der Mittelbedarf anlässlich der Coronamaßnahmen sein würde. Wir waren auch von Beginn an der Meinung, dass die Pandemie nicht nur mit zusätzlichen Mitteln bekämpft werden sollte, sondern wir waren von Anfang (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) an bereit, auch etatisierte Mittel dafür einzusetzen. Das waren die Hauptargumente gegen ein Sondervermögen und für den Weg, für den wir uns entschieden haben. Rückblickend sind wir froh, dass wir das so gemacht haben. Denn andere Länder haben das zum Teil anders gemacht und haben damit jetzt andere Auswirkungen auch des Urteils aus Karlsruhe. Das Land Hessen allerdings hat schon 2021 vom Hessischen Staatsgerichtshof bescheinigt bekommen, dass der dortige Umgang – da ging es um ein Sondervermögen – verfassungswidrig war. Da ging es darum, dass ein Sondervermögen gegen das Budgetrecht des Landtags verstößt, also zu intransparent ist. Auch Schleswig-Holstein muss jetzt mit einem Nachtragshaushalt agieren. Auch Bremen hat einen neuen Nachtragshaushalt angekündigt. Ebenfalls arbeitet man daran wohl in Sachsen-Anhalt. Insoweit kann ich als Zwischenfazit für uns festhalten, dass es gut war, dass wir uns an dieser Stelle vom Sondervermögen ferngehalten haben (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nicht nur an die- ser Stelle!) und unseren Haushalt so aufgestellt haben, wie wir das mit Ihnen gemeinsam gemacht haben.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt ist Herr Kollege Haser dran.

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Raimund Haser CDU

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie natürlich noch nicht abschätzen können, wie dieses Urteil auf unseren Haushalt wirkt. Das ist auch, glaube ich, nachvollziehbar. Aber Sie haben auch gesagt, dass es keine materiellen Auswirkungen habe. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich habe jetzt mal kurz überlegt, welche Kofinanzierungen wir haben. Wir haben sie z. B. bei den überbetrieblichen Bildungsstätten, wo wir ja auch ins Obligo gehen. Wenn dann Bundesmittel wegfallen, muss das Geld irgendwoher kommen, denn die Bildungsstätten gibt es natürlich nach wie vor. Wir haben große GVFG-Finanzierungen, die ohne Bundesmittel nicht funktionieren, die wir dann entweder finanzieren müssten oder stoppen müssten. Der dritte Bereich, bei dem ich mich frage, ob wir da nicht auch ein Stück weit in eine Haftung mit hineinkommen würden, (Abg. Sascha Binder SPD: In eine Haftung? Was für eine Haftung?) sind die Breitbandausbaumittel, für die es ja immer zwei Förderbescheide gibt: Der eine kommt vom Land, der andere kommt vom Bund. Sie sind formal zwar getrennt, aber sie funktionieren nur gemeinsam, weil das Projekt nicht realisiert werden kann, wenn einer von beiden wegfällt. Deswegen die Frage: Wenn dort jetzt zum Teil auch schon Investitionen getätigt worden sind und die Bundesmittel wegfallen würden, was wäre denn dann in einem solchen Fall notwendig, und welche Konsequenzen hätte das für das Land? (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank, Herr Abg. Haser, für die Frage. – Ich glaube, Sie haben Verständnis dafür, wenn ich das jetzt nicht für jedes Förderprogramm beantworten kann. Das Urteil ist jetzt gerade mal zwei Wochen alt. Wir sind, was diese Fragen angeht, auch darauf angewiesen, zu erfahren, wie der Bund jetzt mit dem Urteil umgeht, wie er insbesondere den Haushalt für das kommende Jahr aufstellt. Wir haben u. a. auch die GAK-Mittel und die Regionalisierungsmittel im Blick und hoffen, dass die Auswirkungen – im negativen Sinn – für Baden-Württemberg nicht zu groß sein werden. Aber da liegt der Ball jetzt einfach erst einmal beim Bund, wo man unter Hochdruck daran ist, zu überlegen, wie man den Haushalt 2024 in trockene Tücher bekommt. Erst wenn dort die Weichenstellungen vorgenommen worden sind, können auch wir sagen, was sich tatsächlich an Auswirkungen für Baden-Württemberg ergibt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt hat der Kollege Klauß das Wort.

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich würde gern einmal auf die Bundesebene zu sprechen kommen. Seitens einiger Landesregierungen findet gerade die Diskussion statt, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auszusetzen. Da gibt es verschiedene Forderungen, z. B. dass die Klimahysterie, die manche Politiker haben, als Katastrophenszenario zur Aussetzung der Schuldenbremse führt, oder auch die Coronapandemie – jüngst hat es Ministerpräsident Haseloff gefordert. Es wird bestimmt auch ein Thema bei der Finanzministerkonferenz sein, die gerade stattfindet. Ganz konkret möchte ich fragen, wie die Landesregierung die mögliche Forderung zur Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse sieht.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Staatssekretärin.

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank. – Ich glaube, auch das werden wir morgen früh noch einmal diskutieren. Ich bin gespannt, was hier seitens der Fraktionen dazu gesagt werden wird. Festzuhalten ist zunächst: Die Schuldenbremse gilt. Wir haben sie im Grundgesetz, wir haben sie in der Landesverfassung. Ich sehe im Moment keine Zweidrittelmehrheit, die schnell eine Grundgesetzänderung in dieser Frage vornehmen würde. Insoweit nehmen wir hier im Land erst einmal das als gegeben hin, was auf Bundesebene geregelt ist. Was ich ganz klar zurückweisen will, ist der von Ihnen verwendete Begriff „Klimahysterie“. Wir wissen, dass die Klimakrise eine Bedrohung globalen Ausmaßes ist, (Zuruf von der AfD: Ach, global!) eines der größten Probleme – wahrscheinlich das größte Problem – für die Menschheit in den nächsten Jahrzehnten. Wir spüren draußen, dass der Klimawandel stattfindet und nicht nur theoretisch irgendwo da ist, sondern er findet statt, und er wird große Auswirkungen haben. Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir etwas gegen den Klimawandel tun und da handlungsfähig sind. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Vielleicht sollte man auch noch einmal daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur vor zwei Wochen ein wichtiges Urteil gesprochen hat, sondern auch im Jahr 2021: Darin hat es klargemacht, dass es nicht angeht, die Verantwortung für den Klimaschutz an die nächste Generation zu übergeben, sondern dass wir handeln müssen. Was ich deswegen auch noch einmal deutlich machen möchte, ist, dass ich das Narrativ nicht teile, nach dem das Urteil von vor zwei Wochen dazu führen würde, dass kein Klimaschutz mehr möglich sei. Klimaschutz muss eben im Zweifelsfall auch aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Da gibt es keinen Automatismus, dass ausgerechnet Klimaschutz kreditfinanziert sein muss. Insoweit – ich habe es schon gesagt – ist der Bund gefordert, sich Gedanken zu machen, wie er den Haushalt für 2024 aufsetzt. Da gibt es zum einen die Möglichkeit, an der Einnahmeseite etwas zu tun, zum anderen gibt es die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen der Ausgabenseite etwas zu tun. Die Frage von Kreditmöglichkeiten ist dabei sozusagen die dritte Säule, aber nicht die einzige, über die man an dieser Stelle nachdenken sollte.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe noch eine Wortmeldung vom Kollegen Dr. Hellstern. Ich weise auch darauf hin, dass – – (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett: Dass ich schon lange hier stehe?) – Ja. Die Obergrenze sind 30 Minuten; die haben Sie aber noch nicht ganz erreicht.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Angelehnt an die Originalfrage: Sehen Sie die Möglichkeit, dass eventuell Bewilligungen hier im Land erfolgt sind, die nicht direkt mit der Coronakrise zusammenhängen, also bei denen keine nachvollziehbar mit Corona zusammenhängenden Schäden aus diesem Fonds gefördert wurden, was eigentlich nach der jetzigen Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtmäßig wäre? Was würde das Land tun, was würden wir, der Finanzausschuss, tun, wenn solche Posten aufgefunden würden?

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Dr. Gisela Splett

Die Frage schließt an die Frage von vorhin an. Deswegen ziehe ich noch einmal die Liste, die Sie schon kennen, aus meinen Unterlagen. Ich habe vorhin einzelne, zufällig ausgewählte Inhalte dieser Liste benannt. Wenn Sie diese durchgehen, dann nehme ich an, dass auch Sie den Eindruck gewinnen, dass das alles etwas mit Corona zu tun hat, und zwar ziemlich eng und ziemlich gut nachvollziehbar. Wenn wir diese Liste anschauen, die mit der Bekämpfung der Coronapandemie zu tun hat, sehen wir, dass darin viele Maßnahmen stehen. Am Ende steht aktuell eine Gesamtsumme von 7,8 Milliarden €. Das entspricht dem, was ich vorhin gesagt habe: Wir sind überzeugt, dass wir insgesamt mehr für die Bekämpfung und Bewältigung der Coronapandemie ausgegeben haben, als es dem Umfang der Coronanotkredite entspricht. Im Übrigen hat auch der Rechnungshof – ich habe ihn vorhin erwähnt – natürlich ein Auge darauf; insoweit sind das nicht ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 nur wir im Finanzministerium und Sie im Finanzausschuss. Die Bewilligungen zur Entnahme aus der Rücklage sind ja über den Finanzausschuss gegangen, jedenfalls wenn sie eine bestimmte Grenze überschritten haben. Darauf hatten also viele Beteiligte ein Auge, dass wir mit den Krediten genau so umgehen, wie es sich gehört.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe ein Auge darauf, dass die Höchstzeit für die Beantwortung einer Frage jetzt überschritten ist. Deshalb kann ich zu diesem Thema jetzt nichts mehr zulassen. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

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Dr. Gisela Splett

Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich rufe damit den dritten Themenkomplex auf, den Fragenkomplex der SPD: V e r u r t e i l t e r M ö r d e r s e i t 3 0 T a g e n a u f d e r F l u c h t – V e r a n t w o r t u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g Bitte sehr.

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Jonas Weber SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz des Eifers und vieler Fragen aus den Regierungsfraktionen wenden wir uns nun einer Landeskompetenz zu, nämlich dem sicheren Strafvollzug, und wollen hier doch ein bisschen für Transparenz und Aufklärung sorgen. Seit nunmehr 30 Tagen befindet sich ein verurteilter Mörder auf der Flucht. Eigentlich sollte er in der JVA Bruchsal einsitzen. Stattdessen veröffentlicht die Boulevardpresse ein Foto, auf dem ein lächelnder Herr P. in seinem Versteck zu sehen ist. Heute erfahren wir über die Presse, dass es möglicherweise Informationen über die Lage des Unterschlupfs gibt. Zudem gibt es neue Informationen zu der Ausführung, die stattgefunden hat: dass es eben nicht nur in ein Naherholungsgebiet ging, sondern auch in einen Baumarkt. Auf seiner Flucht – das haben Sie sicherlich alle gelesen – wurde ein Werkzeug zur Entfernung der Fußfessel verwendet. Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, tragen Verantwortung, tragen die politische Verantwortung für diesen Zustand. Deswegen haben wir folgende Fragen an Sie: Zunächst zum Thema Baumarktbesuch: Inwiefern besteht die Möglichkeit, dass Herr P. das benötigte Werkzeug im Baumarkt entwendet hat? Sie haben in der vergangenen Regierungsbefragung zur gleichen Thematik mehrfach darauf hingewiesen, dass Ausführungen nur zulässig sind, sofern kein Anhaltspunkt für Flucht oder Missbrauchsgedanken besteht. Daher die zweite Frage: Gibt oder gab es Hinweise, dass sich Herr P. mit Fluchtgedanken beschäftigt hat? Sie haben in dieser Regierungsbefragung ebenfalls gesagt, dass eine sichere Ausführung mit zwei Beamten ermöglicht werden kann. Wir haben inzwischen aber auch erfahren, dass es zeitweise offensichtlich dreier Beamter bedurft hat, um Herrn P. sicher auszuführen. Wie passen diese beiden Sachverhalte zueinander?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile der Justizministerin das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gern zu den gestellten Fragen Stellung – nein, das ist kein gutes Deutsch. Ich äußere mich zu den gestellten Fragen. Ich werde aber an der einen oder anderen Stelle etwas ausholen müssen. Sie weisen zu Recht darauf hin: Der Gefangene P. ist am 30. Oktober bei einer Ausführung entwichen und ist inzwischen seit 30 Tagen auf freiem Fuß. Die erste Priorität gilt der Wiederergreifung des Geflohenen. Um diese Wiederergreifung zum Erfolg zu führen, laufen Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese Maßnahmen kann, darf und werde ich nicht durch Aussagen hier gefährden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass derzeit seitens des Landeskriminalamts die Fahndung etwa 80 bzw. über 80 Spuren und Hinweisen nachgeht. Weiter gehende Angaben zu den Fahndungsmaßnahmen oder auch Ermittlungsmaßnahmen kann ich jetzt nicht machen. – Ich möchte das nur voranstellen, weil man natürlich berechtigterweise auch daran Interesse haben könnte. Ich kann, darf und werde aber die Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen nicht gefährden. Der nächste Punkt betrifft die Frage nach den Fluchtursachen. Sie haben dazu konkrete Fragen gestellt. Nach den bisherigen Erkenntnissen, die mir insbesondere vonseiten der Vollzugsanstalt übermittelt wurden, hat der Gefangene in einem Naherholungsgebiet in Rheinland-Pfalz, wo er mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern die Ausführung durchgeführt hat, mit einem Flieger, mit einem Spielzeugflugzeug gespielt und hat diese Situation genutzt, um wegzulaufen. Die beiden Bediensteten, die ihn auf dieser Ausführung begleitet und bewacht haben und die verpflichtet sind, ihn ständig und unmittelbar zu bewachen, haben ihn auf der Nacheile nicht erreicht. Für mich persönlich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass die beiden Bediensteten – so sage ich mal – nicht nahe genug an dem Gefangenen dran waren, um ihn erreichen zu können. Das ist aber im Einzelnen Gegenstand laufender Disziplinarermittlungen, über die ich hier auch keine Angaben machen darf und die im Übrigen auch noch nicht abgeschlossen sind. Die elektronische Fußfessel wurde – das hatte ich bereits bei der vergangenen Regierungsbefragung erläutert – mittels eines Werkzeugs wenig später durchtrennt. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor dem Besuch dieses Naherholungsgebiets ein Baumarkt aufgesucht wurde, in dem es grundsätzlich auch Werkzeuge zu erwerben gibt, mit denen man Gegenstände durchschneiden kann. (Abg. Jonas Weber SPD: Möglicherweise!) Ich kann mich insoweit nur auf das beziehen, was mir vonseiten der Vollzugsanstalt als Informationen übermittelt wurde. Danach wurde in diesem Baumarkt zwar kurz etwas eingekauft; die beiden Bediensteten haben aber angegeben, tatsächlich ständig und unmittelbar an dem Gefangenen dran gewesen zu sein und deshalb ausschließen zu können, dass er ein entsprechendes Werkzeug in dem Baumarkt gekauft oder entde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 wendet hat. Deshalb schließt die JVA aus, dass bei diesem Baumarktbesuch tatsächlich ein entsprechendes Werkzeug irgendwie in den Besitz des Gefangenen P. gelangt sein kann. Aber auch hier laufen Ermittlungen, auch in disziplinarrechtlicher Hinsicht. Ich kann Ihnen hier nur wiedergeben, was mir die Vollzugsanstalt meldet. Die zweite Frage hat sich konkret darauf bezogen, ob es vor der Ausführung Hinweise gegeben habe, dass der Gefangene eine Flucht plant. Ich muss insoweit vorwegschicken, dass es sich bei der Ausführung am 30. Oktober nicht um die erste Ausführung des Gefangenen gehandelt hat. Dieser Ausführung waren sieben weitere vorausgegangen. Die erste Ausführung hat im Oktober 2019 stattgefunden, die nächste im Juli 2021. Im Oktober 2021 – so hat die Vollzugsanstalt in Bruchsal heute ergänzend berichtet – hat sich ein Mitgefangener des P. gemeldet und mitgeteilt, P. habe ihm gegenüber geäußert, dass es wohl am einfachsten sei, bei einer Ausführung zu flüchten. Am besten sei es, wenn eine weibliche Bedienstete als Begleitperson dabei wäre, weil diese gegebenenfalls einfacher überwältigt werden könne. Weiter solle ihn P. gebeten haben, ihm, wenn er die Möglichkeit dazu habe, bei der Beschaffung eines Ausweises behilflich zu sein, und ihm gesagt haben, er würde ihm zu diesem Zweck auch ein Bild von sich zur Verfügung stellen. Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben überprüft und auch auf Grundlage dieser Überprüfung dann bei weiteren Ausführungen entschieden, ob sie durchgeführt werden können. Denn sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn man keine Fluchtoder Missbrauchsgefahr annimmt. Auch die einzelnen Maßnahmen – was Bewachung angeht – hängen im Grunde von dieser Prognoseentscheidung der Vollzugsanstalt ab. Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben des Mitgefangenen aber nicht als glaubwürdig eingestuft und begründet dies mit der Persönlichkeit des Gefangenen, auch seines bisherigen Verhaltens im Vollzugsverlauf. Außerdem habe sich dieser bei seinen Angaben immer wieder in Widersprüche verwickelt. Trotzdem hat man als Vorsichtsmaßnahme bei künftigen Ausführungen – man hat also eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr seitens der Anstalt nicht angenommen – die vier folgenden Ausführungen in Begleitung von jeweils drei Vollzugsbediensteten durchführen lassen. Diese fanden im Mai 2022, im Juli 2022, im Oktober 2022 und im Februar 2023 statt. Eine weitere Ausführung im Mai 2023 wurde dann wieder durch zwei Bedienstete durchgeführt, nachdem es bei den vier vorangegangenen Ausführungen keine Beanstandungen gegeben habe. Damit ist auch Ihre dritte Frage, ob teilweise zu dritt begleitet wurde, beantwortet. Ich will eines noch anschließen. Wir sind – ich habe das schon wiederholt ausgeführt – zur Durchführung dieser Ausführungen verfassungsrechtlich verpflichtet, um die Lebenstüchtigkeit – wie es heißt – der Gefangenen aufrechtzuerhalten, und zwar auch dann, wenn es sich um Gefangene handelt, die lange, auch lebenslange Freiheitsstrafen verbüßen, und sich eine konkrete Entlassperspektive noch nicht abzeichnet. Jede die- (Ministerin Marion Gentges) ser Ausführungen – so ehrlich muss man sein – ist letztlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Es geht jetzt immer darum, dieses Risiko so gering wie möglich zu gestalten. Daran arbeiten wir auch unter Berücksichtigung dessen, was sich jetzt im Zuge der Ermittlungen zu dieser Entweichung an Erkenntnissen bietet. Ich habe deshalb gebeten, zunächst einmal mit Blick auf die elektronische Fußfessel zu prüfen, wie diese vielleicht anders ausgestattet werden kann, ob es möglicherweise andere technische Möglichkeiten gibt, um hier zu noch mehr Sicherheit zu kommen. Ich glaube, wir müssen auch die Gestaltung der Ausführungen prüfen, die Zielorte stärker in den Blick nehmen, weniger Hinwendungsorte – möglicherweise pro Ausführung – angehen, auch die bisher gesehene Notwendigkeit, Orte vorher abzustimmen, infrage stellen. Das wären Ansätze, die ich jetzt bereits zur Prüfung gegeben habe. Ansonsten, denke ich, ist ja unser gemeinsames Interesse, dieses – wie gesagt, nie ganz auszuschließende – Risiko so klein wie irgend möglich ausfallen zu lassen. Ich nehme auch das große Interesse von Ihnen allen als Ausdruck dafür, gemeinsam daran zu arbeiten, dass das hier noch sicherer wird. Nur, hundertprozentig ausschließen wird man ein solches Risiko nicht können, weil wir zwei wesentliche Risikofaktoren haben: Man muss eine Prognose treffen, ob ein Flucht- oder Missbrauchsrisiko besteht. Eine solche Prognose kann sich hinterher als unzutreffend erweisen. Und: Das wesentliche Sicherungselement sind die begleitenden Beamten. Auch hier können Fehler unterlaufen. Aber: Gemeinsam alles daranzusetzen, dieses Risiko nach Möglichkeit weiter zu verringern, ist, meine ich, das, was wir aus diesem Vorfall an Lehre zu ziehen haben.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir sind jetzt eigentlich am Ende der für die Regierungsbefragung zur Verfügung stehenden Stunde angelangt. Nachdem wir in der ersten Runde üblicherweise nur fünf Minuten für die Beantwortung durch die Regierungsmitglieder vorsehen, würde ich ausnahmsweise noch eine Frage zulassen. Der Größe der Fraktionen nach – Herr Abg. Haser hat zurückgezogen – würde zunächst die SPD-Fraktion und dann die FDP/DVP-Fraktion das Wort erhalten. – Herr Kollege Dr. Jung, ich kann nur noch eine Frage zulassen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Aber wir haben noch wichtige Fragen!) Herr Kollege Weber, wenn Sie Ihre Frage stellen wollen, dann dürfen Sie sie stellen. – Ich rufe in dieser Runde nach der Größe der Fraktionen auf. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Aber wir haben so viele Fragen! Die Justizministerin hat so lange ge- sprochen! Es wäre gut, wenn wir noch zehn Minuten hätten! – Gegenruf der Ministerin Marion Gentges: Sie haben die Fragen ja auch in einer Anfrage formuliert! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Ja, ist schon gut. Ich kann die zwei Fragen auch zusammenfassen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau auf die Zeiten ach- ten!) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Wenn Sie die Fragen in jeweils eineinhalb Minuten stellen, sodass die Fragen in maximal drei Minuten gestellt werden, dann lasse ich beide Fragen zu. – Bitte.

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Jonas Weber SPD

Ich fasse mich kurz, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich wüsste gern, da Sie gesagt haben, Sie hätten heute Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erhalten, in dem die Fluchtgedanken beschrieben worden sind – die Formulierung war: heute –, ... Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ja.

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Jonas Weber SPD

... und zumindest ich das im Vorfeld schon in der Zeitung gelesen habe, wieso Sie erst heute den Inhalt dieses Schreibens gekannt haben.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Okay, stopp! Herr Abg. Dr. Jung, stellen Sie jetzt bitte gleich im Anschluss Ihre Frage. Bitte in maximal eineinhalb Minuten.

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Dr. Christian Jung FDP

Frau Ministerin, die Entweichung war ja in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz wird die sogenannte Hamburger Fessel bei bewachten Ausführungen als zusätzliche Sicherungsmaßnahme genutzt. Dazu gibt es auch ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Warum gibt es diese Sicherungsmaßnahme nicht auch bei Ausführungen in Baden-Württemberg? Eine dieser Fesseln kostet, inklusive Versandkosten, 134,90 €. (Abg. Raimund Haser CDU: Woher wissen Sie denn das? – Abg. Anton Baron AfD: Nutzen Sie die auch privat? – Weitere Zu- und Gegenrufe, u. a. Abg. Anton Baron AfD: Mengenrabatt!) Die zweite Frage ist: Wie weit waren die Bediensteten von dem Gefangenen weg? Waren es eher 2 m oder eher 100 m? (Unruhe)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie können, was beantwortet werden kann, gern hier beantworten. Ansonsten können Antworten auch schriftlich nachgereicht werden. – Frau Ministerin, bitte in unter fünf Minuten. Bitte sehr. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ja. Ich bedanke mich. – Zunächst, Herr Kollege Weber: Was vorher vorgelegen hat – darüber habe ich auch in der vergangenen Woche im Ständigen Ausschuss berichtet –, war, dass es einen Hinweis eines Mitgefangenen gegeben habe, dass Herr P. geäußert habe, man könne am einfachsten bei einer Ausführung entweichen. Wir haben heute einen im Nachgang angeforderten, detaillierteren Bericht erhalten, aus dem ich Ihnen vorhin zitiert habe. Dann: Herr Jung, nach meinem Kenntnisstand gibt es aktuell zwei Länder, nämlich Hessen und Baden-Württemberg, die eine elektronische Fußfessel als weiter gehendes Sicherungselement einsetzen. Insofern muss ich Ihre Frage nach der Praxis in Rheinland-Pfalz im Nachgang beantworten. Sie haben aber auch Fragen schriftlich eingereicht. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Die hatten wir aber noch nicht gestellt, die ist neu, die Frage! Ham- burger Fessel: sehr effektiv!) – Die ist neu, ja. Das kann ich Ihnen nachliefern. (Ministerin Marion Gentges) (Glocke des Präsidenten) Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand gibt es nur zwei Länder, die zusätzlich elektronische Fußfesseln nutzen, und zwar Baden-Württemberg und Hessen. Die nächste Frage müssten Sie mir noch einmal kurz zurufen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Wie weit war der Abstand? 2 m oder 100 m?) – Ach ja. – Ich habe vorhin schon gesagt, dass nach meiner persönlichen Einschätzung die beschriebene Fluchtsituation dafür spricht, dass der Abstand zu groß gewesen ist. Das ist aber im Einzelnen Gegenstand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen, (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ja, aber: 2 m oder 100 m?) die erstens noch nicht abgeschlossen sind und über die zweitens öffentlich nicht berichtet werden darf. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut. Vielen Dank, Frau Ministerin. (Beifall bei der CDU) Ich beende, nachdem wir überzogen haben, hiermit die Regierungsbefragung und bedanke mich sehr. Damit ist auch Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe jetzt bereits Punkt 5 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Drucksache 17/5550 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/5797 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Peter Seimer. – Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat es angekündigt: Wir reden jetzt über das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Nachdem wir in der ersten Lesung keine Aussprache benötigt haben und im Ausschuss – ebenfalls ohne Aussprache – dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt haben, werde ich es bei den wesentlichen Ausführungen belassen. Aber weil ich jetzt nun mal die Ehre habe, als Erster noch mal zu diesem wichtigen Gesetz reden zu dürfen, will ich zumindest mal kurz umreißen, was wir da machen und warum wir das machen. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist schlicht und ergreifend die Tatsache, dass der Bund sein soziales Entschädigungsrecht neu regelt und das Bundesversorgungsgesetz abschafft und in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Zusätzlich werden wir im Rahmen dieser Gesetzesfassung das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in die beamtenrechtlichen Vorschriften mit einführen. Denn geregelt ist auch, dass Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten abschließend und eindeutig geregelt sein müssen. (Unruhe)

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Daniel Born

Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter. – Ich darf wirklich um mehr Ruhe bitten. Und wenn es außerhalb dieses Tagesordnungspunkts Gesprächsbedarf gibt, bitte ich, diese Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen. Danke schön.

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Peter Seimer GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Allerdings war es das dann, glaube ich, auch schon, was den politischen Gestaltungswillen bezüglich dieses Gesetzes betrifft. Man kann sich jetzt vielleicht noch die eine oder andere Anekdote anschauen. So haben wir es tatsächlich geschafft, aus ursprünglich zwei Wörtern – der „anatomischen Brillenfassung“ – neun Zeilen zu machen, weil das eben bei dem entsprechenden Optikerverband ein nicht gebräuchlicher Begriff ist. Das ist aber, glaube ich, eher eine Sache für das Kuriositätenkabinett. Nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, ein wichtiges Gesetz, das hier der Anpassung bedarf. Es regelt eine wichtige Angelegenheit. Allerdings, wie gesagt: Der Geist, der dem innewohnt, ist nicht unbedingt politischem Gestaltungswillen entsprungen. Vielmehr handelt es sich eher um eine technische Änderung. Jetzt freue ich mich auf das Feuerwerk von Reden der mir nachfolgenden Rednerinnen und Redner. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir werden dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ein wichtiger Zu- satz!)

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Daniel Born

Jetzt haben Sie die Latte aber hoch gelegt. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulli Hockenberger. (Zuruf: Jetzt kommt der Richtige dafür! – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Feuerwerk! – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Ulli, wir sind gespannt! – Weitere Zurufe)

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Ulli Hockenberger CDU

Zunächst einmal hat mein Vorredner das Redepult nach oben gefahren. (Vereinzelt Heiterkeit – Der Redner fährt das Rede- pult herunter.) (Ulli Hockenberger) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat – der Kollege Seimer hat den Anlass des Gesetzentwurfs ausgeführt –: Es handelt sich um eine Folgeregelung, die wir im Land schaffen müssen, weil der Bund das Entschädigungsrecht regelt. Das zieht einige Regelungen in anderen Rechtskreisen nach sich, die im Gesetzentwurf ausreichend und hinreichend beschrieben sind. Es geht um das Landesbesoldungsgesetz, um beihilferechtliche Vorschriften, um die Landesnebentätigkeitsverordnung, die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Es geht auch um eine klarstellende Anpassung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Anwärterauflagenverordnung nach § 79 Absatz 4 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes – eine Vorschrift, von der Ihnen und mir bis heute unklar war, dass es sie überhaupt gibt. Aber da sehen Sie mal, mit welcher Tiefe diese Dinge geregelt werden. Der wesentliche Punkt spielt sich im Bereich der sozialen Pflegeaufwendungen ab. Dort liegt auch der Schwerpunkt der finanziellen Aufwendungen. Der Gesetzentwurf befasst sich unter Buchstabe C der Begründung mit den eingegangenen Stellungnahmen der Berufsverbände und der Gewerkschaften. Interessant zu lesen; man kann alles nachvollziehen. Ich räume ein: Ich hatte etwas Schwierigkeiten damit, dass dem Wunsch des Beamtenbunds nicht entsprochen wurde. Wir haben ja beim Landesreisekostengesetz für die Zulassung von privaten Fahrzeugen im Dienstreiseverkehr auf das Vorgeben eines triftigen Grunds verzichtet, Bürokratie sozusagen vereinfacht. Jetzt, beim Entschädigungsrecht, verlangen wir wieder den Nachweis eines triftigen Grunds. Die Begründung dafür ist für mich allerdings nachvollziehbar: Reisekostenabrechnungen sind ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Davon gibt es viele; Sachschadensersatzfälle gibt es wenige. Das hat mich noch nicht so überzeugt. Überzeugt hat mich allerdings, dass alle Bundesländer und der Bund diese Regelung, also die Einführung eines triftigen Grunds, verlangen und dass wir dem auch folgen. Schade für die Mitarbeiter, die im einen Fall einen triftigen Grund nachweisen müssen; im anderen Fall müssen sie ihn nicht nachweisen. Das habe ich hier nur unter dem Gesichtspunkt der Anekdote des Kollegen Seimer vorgebracht, um zu beweisen, dass ich das Ganze auch gelesen habe. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vorzüglich! – Zuruf von der CDU: Bravo!) Die finanziellen Aufwendungen sind beschrieben. Der Landesanteil – im Wesentlichen ist das Land betroffen; der Kollege Brauer hat im Finanzausschuss die entsprechenden Fragen auch gestellt – beträgt 6,6 Millionen € insgesamt, und für die Kommunalbeamten belaufen sich die Kosten auf 1,2 Millionen €. Wir können die Aufwendungen, die im Doppelhaushalt entstehen, noch unter dem Personal-Global-Titel nach dem Staatshaushaltsgesetz aus Kapitel 1212 Titel 461 01 bezahlen. Das andere machen wir dann im Doppelhaushalt. Ich glaube, wir haben hier einen Gesetzentwurf, der Sie jetzt nicht noch mehr unter Spannung setzen muss. Deshalb komme ich auch schon zum Höhepunkt meiner Rede, nämlich zum Schluss. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 (Heiterkeit) Ich zitiere den Nachhaltigkeitscheck auf Seite 2 des Gesetzentwurfs: Durch das Gesetz entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf die ökologische Tragfähigkeit und die anderen Leitfragen des Nachhaltigkeitschecks nach Nummer 4.4.4 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen. (Abg. Raimund Haser CDU: Gott sei Dank!) Vor diesem Hintergrund stimmt die CDU diesem Gesetzentwurf begeistert zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bravo!)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Nicolas Fink.

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Nicolas Fink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hockenberger, Sie haben etwas vergessen. (Der Redner hält eine Büroklammer hoch. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Oh!) – Bleiben Sie sitzen, ich bringe es Ihnen nachher mit. „CDU, wir denken neu“, steht darauf. (Heiterkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Die Klam- mer ist alt! – Abg. Andreas Stoch SPD: „Wir denken. Neu“!) Nein, nein, kommen wir erst einmal zur Beamtenversorgung. Sie haben völlig recht mit dem, was Sie gesagt haben, werte Kollegen. Wir setzen heute eigentlich einen sehr technischen Vorgang um. Um es gleich vorweg zu sagen: Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf einstimmig und mit Freude zustimmen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Einstimmig und mit Freude“!) Für den öffentlichen Dienst und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind aber zwei Dinge noch wichtiger als die Beamtenversorgung. Das Erste ist Verlässlichkeit, und das Zweite ist Respekt. Zum Thema Verlässlichkeit – von wegen „neu denken“ und so –: Ihr Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel hat gemeinsam mit dem Innenminister vor genau einem Jahr beim Beamtenbund versprochen, dass es im Jahr 2023 eine Lösung und einen Vorschlag für das Thema Lebensarbeitszeitkonto geben wird. Das Jahr 2023 neigt sich nun dem Ende zu. Es kam bisher aber null Komma null. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit, und das gehört sich so nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Noch fünf Wochen!) (Nicolas Fink) Zum Thema Respekt: Ich bin ja ein sehr fürsorglicher Kollege, insbesondere für meine Wahlkreiskollegen, lieber Kollege Deuschle. Ich habe mit Freude vernommen, dass Sie nicht nur für das schöne Esslingen zuständig sind – was zugegebenermaßen für uns alle ein Privileg ist –, sondern dass Sie auch für Stuttgart-Vaihingen zuständig sind. Das behauptet zumindest die CDU Stuttgart-Vaihingen auf ihrer Homepage. Nun lese ich nicht nur die Gesetzestexte, die uns vorgelegt werden, mit großer Begeisterung, sondern ich lese tatsächlich und sehr aufmerksam auch Veröffentlichungen von diversen CDU-Gliederungen (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) mit großer Freude, z. B. was die CDU Bietigheim-Bissingen über die Grundsteuer veröffentlicht – Sie erinnern sich vielleicht. Die CDU Stuttgart-Vaihingen schreibt in ihrem Newsletter, den sie am 1. November versendet hat, Folgendes: Populismus baut auf vereinfachende Parolen und Fake News und führt damit direkt in Diktaturen, wie wir das gerade am rechten Rand Europas sehen. Aktuelles Beispiel solch populistischer Manipulationen ist die Forderung von 10 % mehr Gehalt im öffentlichen Dienst. Hier wird die Gehaltsforderung im öffentlichen Dienst mit Fake News und mit Populismus vom rechten Rand gleichgesetzt. Das ist das Gegenteil von Respekt, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Deshalb: nicht nur neu denken, sondern auch respektvoll und verantwortungsbewusst handeln, auch und insbesondere für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Stephen Brauer. (Unruhe)

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lesen bildet bekanntlich. Aber ob hiermit CDU-Homepages gemeint sind, bezweifle ich. (Abg. Andreas Stoch SPD: Meist nicht!) Zum Thema: Anlass des Gesetzes sind der Wegfall des Bundesversorgungsgesetzes zum 1. Januar 2024 und die Einführung eines neuen SGB XIV; das haben wir bereits gehört. Hierfür müssen Anpassungen im Bereich des Versorgungs-, Besoldungs-, Beihilfe- und Nebentätigkeitsrechts vorgenommen werden. Diesen Anpassungen stimmen wir heute natürlich zu. Das neue SGB XIV entwickelt das bisherige Kriegsopferentschädigungsrecht weiter zu einem Entschädigungsrecht, welches z. B. auch Terroropfer umfasst. In einer Welt, in welcher internationale Konflikte zunehmend in asymmetrischen Kräfde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 teverhältnissen stattfinden und die vermeintlich unterlegene Seite mit Terrorakten agiert, ist diese Ausdehnung der Entschädigungsleistung sachlogisch und leider notwendig. Die Neuregelung umfasst alle Berufsgruppen, also auch Beamte. Wenn allerdings Beamte in Ausübung ihres Dienstes Unfälle erleiden, tritt in der Regel die Unfallfürsorge ein. Die entstehenden Ansprüche müssen dann entsprechend miteinander verrechnet werden. Bei Unfällen außerhalb des Dienstes gibt es für Beamte den Unfallausgleich, der typisiert Mehraufwendungen nach Unfällen ausgleichen soll und neben die Ansprüche aus Besoldung und Versorgung tritt. Dies ist laut Gesetzentwurf keine soziale Entschädigung, wird daher aus dem entsprechenden Recht herausgelöst und ins Landesbeamtenrecht überführt. Bislang gab es eine dynamische Verweisung auf die Grundrente nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes. Dies muss künftig im Landesrecht Berücksichtigung finden, wobei die Beträge beibehalten werden. Beamtenbund und DGB kritisieren allerdings in ihren Stellungnahmen die Höhe derselben, da im neuen SGB XIV ja eine Erhöhung erfolgte. Das Argument der Landesregierung, die Beträge seien deshalb sachgerecht, da sie an zukünftige Steigerungen der Versorgungsbezüge gebunden seien, trifft daher nicht zu, weil sie im Bundesrecht stets mit den Rentensteigerungen angepasst wurden, die für Beamte gar nicht gelten. Neben den redaktionellen Änderungen bei der Landesnebentätigkeitsverordnung, dem Landesbeamtengesetz und dem Landesumzugsgesetz möchte ich noch auf zwei weitere Änderungen eingehen. Zum einen ist die Beihilfefähigkeit digitaler Pflegeaufwendungen zu nennen, wobei bislang nur 50 € beihilfefähig sind. Aufgrund des niedrigen Betrags verzichtet man hier auf eine Prüfung. Die Pflegekasse entscheidet das in Zukunft in eigener Verantwortung. Das ist zugegebenermaßen nicht der ganz große Schritt hin zu weniger Bürokratie – aber immerhin. Zum anderen ist die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zu nennen. Diese erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Gemeinsamen Finanzkommission vom 23. Juni dieses Jahres. 30 Millionen € der 130 Millionen € vom Bund für Flüchtlingsmehrkosten bereitgestellten Mittel fließen in die Finanzausgleichsmasse. Um eine sofortige Verteilung der Mittel zu ermöglichen, geht das Land hier in Vorleistung. Im Jahr 2024 werden diese Mittel im Wege des Vorwegabzugs des Finanzausgleichsgesetzes berücksichtigt. Insgesamt werden Land und Kommunen durch die Neuregelung des Versorgungsrechts mit Zusatzkosten von 8 Millionen € belastet, denn einen Ausgleich auf Bundesebene gab es nicht und wird es auch nicht geben. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Emil Sänze.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegen haben schon sehr viel ausgeführt. Auch die Zustimmung der AfD wird erfolgen. In der Tat sind die jährlichen Mehrausgaben, die von der Landesregierung ab dem Haushaltsjahr 2024 im Landesbereich auf 6,6 Millionen € und auf kommunaler Ebene auf 1,2 Millionen € angesetzt sind, überschaubar. Aber wie wir alle wissen, liegen die wirklichen Probleme gar nicht in den Details dieser Regelung des Unfallausgleichs, sondern in den aus der Versorgung von Beamten insgesamt resultierenden Belastungen. Werfen wir einen Blick auf die Vermögensrechnung 2021, in der die Vermögenswerte und die Schulden des Landes stichtagsbezogen zum 31. Dezember abgebildet werden: Innerhalb der Rückstellungen bilden die Rückstellungen für Pensionen mit 169 Milliarden € die mit Abstand größte Position. Die laufenden Versorgungsausgaben, die jedes Jahr aus dem Landeshaushalt für aktuelle Versorgungsempfänger aufzuwenden sind, stiegen von 2020 bis 2021 auf 5,828 Milliarden € an. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Zuwachs von 168 Millionen €. Zum Jahresende 2021 machten die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen mit insgesamt 202,6 Milliarden € 74,8 % der Passiva der Vermögensrechnung des Landes aus. Wie wir sehen, schultert Baden-Württemberg hier auf Jahrzehnte hinaus eine gigantische Kostenlast. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtkostenentwicklung muss erstaunen, welche Argumente in den derzeitigen Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes vorgetragen werden. Nachdem die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Beamtenbunds dbb erst im vergangenen Jahr erklärt hatten, dass im öffentlichen Dienst 360 000 Mitarbeiter fehlen würden, um sicherzustellen, dass der Staat seine Aufgaben vollständig erledigen kann, erklärte der dbb-Vorsitzende Silberbach erst in diesen Tagen in einem Interview, man gehe mittlerweile von 550 000 fehlenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus. – In der FAZ am 6. November 2023 so berichtet. Um diesen rasanten Zuwachs in den eigenen Schätzungen plausibel zu machen, wurde dann aber lediglich nebulös erklärt, man habe weitere Berufsgruppen in entsprechende Erhebungen integriert; darüber hinaus kämen auf den Staat ständige Sonderbelastungen zu. Letzteres ist zwar grundsätzlich zutreffend, doch liegt es auf der Hand, dass allein schon im Hinblick auf zukünftige Belastungen des Landeshaushalts aufgrund der Pensionsrückstellungen ein weiteres Anwachsen des öffentlichen Dienstes auf jeden Fall verhindert werden muss. Wenn der dbb-Vorsitzende dann aber in Bezug auf Einsparungen lediglich pauschal auf die Notwendigkeit einer weiteren Digitalisierung und den Bürokratieabbau verweist, hat er den Ernst der Lage nicht erkannt und versündigt sich an den nachfolgenden Generationen. (Beifall bei der AfD) Auch im Rahmen der heutigen Beratung über die Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes muss daher betont werden, dass wir in Zukunft um die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verkleinerung des öffentlichen Dienstes nicht herumkommen werden. Die dargestellten langfristigen Belasode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 tungen des Landeshaushalts lassen uns dazu keine Alternative. Das setzt, auch mit Blick auf die vorangegangene Regierungsbefragung, voraus: Die Luftschlösser mancher Regierungen müssen endlich beendet werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zurück zum Thema dieses Tagesordnungspunkts. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Es geht um die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Es wurde schon einiges zu diesem Gesetzentwurf und den vorgesehenen Neuregelungen erläutert. Ich möchte seitens der Landesregierung auf einige Änderungen aber noch genauer eingehen. Der erste Baustein des Gesetzentwurfs betrifft den Unfallausgleich. Beamtinnen und Beamte erhalten einen Unfallausgleich, wenn sie aufgrund eines Dienstunfalls einen bleibenden Schaden erleiden. Bis jetzt ist die Höhe dieses Unfallausgleichs im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges geregelt. Zum Ende dieses Jahres wird das betreffende Gesetz, welches ursprünglich aus dem Jahr 1950 stammt, außer Kraft treten. Aus diesem Grund werden wir ab dem 1. Januar 2024 die Höhe des Unfallausgleichs in unser Landesbeamtenversorgungsgesetz übernehmen, damit unsere Beamtinnen und Beamten auch weiterhin einen Unfallausgleich in angemessener Höhe erhalten. Dies ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Der zweite Baustein des Gesetzentwurfs betrifft das Thema Pflege. In Deutschland werden vier von fünf Pflegebedürftigen ambulant, das heißt, zu Hause gepflegt. Wir alle wissen oder können uns vorstellen, was für eine Herausforderung das für die pflegenden Angehörigen bedeuten kann. Mit diesem Gesetzentwurf verbessern wir im Gleichklang zur sozialen Pflegeversicherung die Leistungen für beihilfeberechtigte Personen und deren Angehörige. Wir übertragen diese zeitgleich und systemkonform auf die Beihilfe. Auch zur Entbürokratisierung tragen wir mit unserem Gesetzentwurf bei. Es ist vorgesehen, dass die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst werden. Dieser kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber wird diese Forderung im Bereich der sozialen Pflegeversicherung erst zum 1. Juli 2025 umsetzen. Da wir in Baden-Württemberg auch bei guten Ideen zur Entbürokratisierung gern etwas schneller sind, wollen wir diese Regelung bereits zum 1. Januar 2024 umsetzen. Ich betone an dieser Stelle gern, dass diese Maßnahme für den Landeshaushalt kostenneutral ist. Kostenneutral und einfacher, das ist eine schöne Kombination. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Nicht nur die Entbürokratisierung, sondern auch die Digitalisierung haben wir in der Landesregierung im Blick. Wie in allen Lebensbereichen spielt die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen davon profitieren. Dies setzen wir nun mit digitalen Pflegeanwendungen im Bereich Pflege um. Digitale Pflegeanwendungen können Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, ihren pflegerischen Alltag besser zu bewältigen und zu organisieren. Anwendungsbeispiele sind Apps, welche an die Einnahme von Medikamenten erinnern, zur Sturzprävention beitragen oder die Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten und pflegenden Angehörigen erleichtern. Der dritte Baustein des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Wie schon erwähnt, setzen wir mit dieser Änderung die Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 23. Juni 2023 um. Wir haben gegenüber unseren kommunalen Partnern Wort gehalten und zeitnah den auf Baden-Württemberg entfallenden Anteil von 130 Millionen € aus der vom Bund zugesagten Erhöhung der Geflüchtetenpauschale bis auf 5 Millionen €, die über den Landeshaushalt in die Digitalisierung der Ausländerbehörden fließen, bereits am 22. September 2023 an die Kommunen ausgezahlt. Im Ergebnis haben wir damit als eines von wenigen Ländern sämtliche Bundeshilfen für die Jahre 2022 und 2023 nahezu vollständig und zeitnah an die Kommunen weitergegeben. Damit setzen wir ein Ausrufezeichen für die Anerkennung und Wertschätzung der großen Leistungen der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Aufnahme der Geflüchteten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir schließen mit den vorgenannten Änderungen Versorgungslücken für unsere Beamtinnen und Beamten. Wir zeichnen Änderungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherungen für den Landesbereich nach und halten in der Beihilfe mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen Schritt. Zudem leiten wir vom Bund erhaltene Gelder für die Geflüchtetenaufnahme schnell und zielgerichtet zu den Kommunen weiter. Nachdem dem Gesetzentwurf im Ausschuss für Finanzen bereits einstimmig zugestimmt wurde, bitte ich Sie alle um Unterstützung und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5550. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/5797. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 mit den Nummern 1 bis 5. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landesbeamtengesetzes Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landesumzugskostengesetzes mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Herr Kollege Waldbüßer, irgendwann müssen Sie die Hand runternehmen. Wie ist das denn zu werten? Haben Sie zugestimmt? – Okay. Danke. Dann ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Wer stimmt Artikel 5 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 5 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung der Beihilfeverordnung mit den Nummern 1 bis 10. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Weitere Änderung der Beihilfeverordnung Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung (Stellv. Präsident Daniel Born) mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 8 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 9 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch Artikel 9 ist einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/5607 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/5793 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort dem Kollegen Norbert Knopf für die Fraktion GRÜNE. (Unruhe) – Ich darf um etwas Ruhe bitten.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 1950 wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs geregelt. Fast eine Million Menschen bezogen damals entsprechende Leistungen. Das Gesetz war also eine wichtige Stütze des sozialen Zusammenhalts. Aber die Zeiten haben sich geändert. Ende 2020 waren es nur noch knapp 45 000 Leistungsempfänger. Daher ist es nur konode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 sequent, auf diese Entwicklung zu reagieren und das Recht der sozialen Entschädigung neu zu organisieren. Zum 1. Januar 2024 wird das Bundesversorgungsgesetz zusammen mit dem Opferentschädigungsgesetz aufgehoben und in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch, das soziale Entschädigungsrecht, eingeordnet. Auch die Regelung zur Entschädigung von Zivildienstgeschädigten und die Entschädigung bei Impfschäden werden in das neue Recht integriert. Wer eben aufgepasst hat, hat gelernt, dass auch die Unfallversorgung der Beamten in Baden-Württemberg auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist, weil auch hier das Bundesversorgungsgesetz als Richtschnur wegfällt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) – Danke, Kollege. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses neue Bundesrecht auf Landesebene umgesetzt, und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Die Trennung in Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge fällt weg, sodass die zuständigen Stellen bei den Landratsämtern gebündelt werden können. Die Stellen bei den kreisfreien Städten entfallen komplett. Damit werden Leistungen aus einer Hand ermöglicht, wie es in den Zielen des Gesetzesvorhabens formuliert ist. Weniger Fälle und mehr Themen sind aber auch eine Herausforderung für die Beschäftigten. Ich halte daher eine kreisübergreifende Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch der Ämter für notwendig. Neu ist im Gesetz außerdem, dass die Aufsichtsräte in den Universitätskliniken erweitert werden. Zukünftig wird neben den Vertretern des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums auch jeweils ein Vertreter des Sozialministeriums berufen. Das begrüße ich im Sinne einer Verbesserung der Zusammenarbeit der Ministerien sehr. In einem weiteren Schritt soll dann auch noch ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums in den Landeskrankenhausausschuss berufen werden, um auch hier eine bessere Verschränkung zu erreichen. Um das Gleichgewicht interner und externer Personen zu wahren, werden die Aufsichtsräte gleichzeitig um einen Sachverständigen erweitert. So erhalten die Aufsichtsräte wieder eine ungerade Zahl von Mitgliedern, sodass bei Abstimmungen ein Stimmenpatt verhindert wird. Die im Ausschuss geäußerte Kritik, dass die Arbeitnehmer bei dieser Neuregelung zu kurz kämen, teile ich nicht. Es geht vielmehr darum, neue Aufgaben der Universitätskliniken zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Steuerung der Patientenströme in einer Region, und nicht, das Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern zu verändern. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das tun Sie aber!) Daher lehnen wir Ziffer 2 des Änderungsantrags der SPD ab. Sie ist nicht sachgerecht. Eine weitere gesellschaftliche Entwicklung greift der vorliegende Gesetzentwurf auf: Das Integrationsamt wird in Inklusionsamt umbenannt. Inklusion statt Integration, das sollte uns nicht nur durch die UN-Behindertenrechtskonvention vorge- (Norbert Knopf) geben werden, sondern Teil unseres täglichen Zusammenlebens sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf eine zeitgemäße Anpassung der Verwaltungsstrukturen dar, und er ist eine gute Reaktion auf die Veränderungen unserer Zeit. (Unruhe)

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Daniel Born

Entschuldigung, Herr Abgeordneter. – Ich darf wirklich um etwas mehr Ruhe bitten (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr gut!) und nochmals darauf aufmerksam machen, dass man, wenn es Gesprächsbedarf außerhalb des Tagesordnungspunkts gibt, diesen wirklich außerhalb des Plenarsaals klären sollte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Es ist nicht okay, wenn die Redner hier vorn gegen eine derartige Schallmauer anreden müssen. Herr Abgeordneter, bitte.

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Norbert Knopf GRÜNE

Danke, Herr Präsident. – Mit dem neuen Gesetz werden auch zwei Gesetze und drei Verordnungen aufgehoben. Wir tragen somit zum Bürokratieabbau bei und beweisen, dass wir nicht nur neue Gesetze beschließen, sondern auch alte Gesetze aufheben können. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Stefan Teufel. (Abg. Raimund Haser CDU: Guter Mann!)

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Stefan Teufel CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahr 2019 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts verabschiedet, welches das Ziel verfolgt, Opfer von Gewalttaten schneller, aber auch zielgerichteter zu unterstützen. Es wird im Wesentlichen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das auf diesem Weg neu eingeführte Sozialgesetzbuch XIV ist ein Gesetz, das sich allen Opfern zuwendet, den Kriegsopfern, den Gewaltopfern, den Terroropfern, aber auch den Opfern sexualisierter Gewalt, und dafür ein neues, modernes, angepasstes Opferentschädigungsrecht schafft, welches für alle Betroffenen verbesserte Leistungen bietet. Zwar kann auch das modernste Opferentschädigungsrecht Gewalttaten nicht ungeschehen machen, aber mit den Opferentschädigungsleistungen geben wir den Betroffenen auch wieder ein notwendiges Stück Würde zurück. Und vor allem zeigt dieser Staat, zeigen wir als Gesellschaft, wir als Parlament auf diese Weise auch Solidarität mit den Opfern. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ich glaube, das ist gerade in diesen Zeiten auch angebracht: Solidarität mit den Opfern. Das hat nicht nur finanziell, sondern auch ideell für die Opfer und für ihre Angehörigen eine große Bedeutung. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen dafür, dass dieses richtungweisende Gesetz in Baden-Württemberg umgesetzt, aber auch mit Leben erfüllt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir unterstützen auch den zweiten Teil der Gesetzesvorlage des Sozialministeriums. Dabei geht es darum, dass das Sozialministerium einen Sitz in den Aufsichtsräten der Universitätskliniken erhält. Nach neuerem Verständnis des Wissenschaftsrats soll der Universitätsmedizin zukünftig auch eine Schlüsselrolle bei der stärkeren Vernetzung und Koordinierung in der regionalen Versorgung einerseits und in der versorgungsrelevanten Gesundheitsforschung andererseits zukommen. Baden-Württemberg hat hier schon zahlreiche richtungweisende Strukturentscheidungen auf den Weg gebracht. Angesichts der im Zuge dessen zunehmenden Versorgungsaufgaben, die die Unikliniken übernehmen, ist es nicht nur folgerichtig, sondern ausdrücklich auch geboten, dass auch das für die medizinische Versorgung zuständige Ressort zukünftig in den Aufsichtsräten vertreten ist. Im Gegenzug wird das Sozialministerium – ebenso folgerichtig – das Wissenschaftsministerium bei der nächsten Änderung des Landeskrankenhausgesetzes als reguläres Mitglied in den Ausschuss mit aufnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir danken dem Sozialministerium für eine gute Gesetzesvorlage und den Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss für gleichermaßen konstruktive wie konzentrierte Beratungen. Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab; er ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur landesrechtlichen Zuständigkeit bei der Umsetzung des SGB XIV haben sich meine beiden Vorredner ausreichend eingelassen und dargelegt, worum es hier geht. Ich freue mich auch, dass wir innerhalb der demokratischen Fraktionen einvernehmlich sind, was die Opferentschädigung anbelangt. Für heute und für diese Debatte – eigentlich sind wir hier in einer politischen Debatte – bleibt dies ein Politikum. Darauf möchte ich noch einmal eingehen; denn das ist der Gegenstand unseres Antrags. Ich möchte festhalten, dass meine beiden Vorredner argumentativ ziemlich weitreichend umschifft haben, worum es in dieser politischen Debatte eigentlich geht. Sie haben das Thema kurz gestreift, aber eigentlich haben Sie kein einziges Argument nennen können, warum Sie gegen unseren Antrag stimmen wollen. Deshalb muss ich diejenigen im Saal, die den Gesetzentwurf vielleicht nicht ausführlich gelesen haben – das halte ich für möglich –, kurz zu dem hinführen, was unser Punkt ist. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Wie Sie von meinen beiden Vorrednern gehört haben, wird es – da sind wir durchaus dabei – einen zusätzlichen Sitz in unseren Unikliniken im Land für einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Sozialministerium geben. Dafür spricht vor allem aus fachlicher Sicht natürlich sehr viel. Im Zuge dieser Veränderung gilt es, einen weiteren Sitz in den Aufsichtsräten zu implementieren. Nun stellt sich die Frage, wem dieser weitere Sitz zusteht. Darauf sind Sie aber nicht wirklich eingegangen. Herr Knopf, ich weiß wirklich nicht, was für ein Argument irgendwelche Patientenstromlenkungen sein sollen, um einer weiteren externen Person einen Sitz geben zu wollen – das wird hier vonseiten der Regierung vorgeschlagen. Unser Gegenvorschlag lautet, einem weiteren Mitglied vonseiten der Personalvertretung Raum zu geben. Wir müssen uns nämlich einmal anschauen, wie derzeit die Situation aussieht: Wir haben ein durchaus gutes Aufsichtsgremium, in dem wir derzeit eine einzige Vertretung vonseiten der Personalvertretung haben – im Übrigen ohne Stellvertretung. Das heißt, diese eine Person – das muss uns klar sein – vertritt aus ihrer Runde, je nach Klinikum, 10 000 oder 13 000 Beschäftigte allein in diesem Aufsichtsgremium, und sie hat keine Stellvertretung. Das heißt, wenn sie einmal krank ist – da wäre beispielsweise Heidelberg zu nennen, wo das über einen längeren Zeitraum der Fall war –, sitzt keine einzige Vertretung des Personals im Aufsichtsgremium. Jetzt haben Sie gesagt, das sei nicht sachdienlich, und wollen stattdessen ein weiteres externes Mitglied dort hineinsetzen und die Zahl um eine weitere Person erhöhen – wir haben derzeit schon mehrere externe Mitglieder –, wobei Sie sagen, es gehe nicht um das Verhältnis. Na ja, wir sind in Baden-Württemberg ohnehin meilenweit von einer Parität entfernt, aber durch Ihre Veränderung entfernen wir uns noch viel weiter. Das verändert noch einmal stärker die Gewichte innerhalb der Aufsichtsgremien. Dazu müssen Sie Rede und Antwort stehen. Er ist jetzt gerade nicht da, aber auch in der Debatte im Ausschuss war plötzlich von Klientelpolitik die Rede. Das ist keine Klientelpolitik, sondern ein sehr, sehr erfolgreiches Modell, wenn Vertreter der Personalvertretungen mit im Aufsichtsrat sitzen und Mitverantwortung für ihr Klinikum übernehmen. Das ist ein ganz großes Erfolgsmodell. Das sollten wir eigentlich alle miteinander stärken, daran sollten wir eigentlich alle ein großes Interesse haben. (Beifall bei der SPD) Dem verweigern Sie sich leider und haben bis heute kein wirklich stichhaltiges Argument ins Feld geführt. Ich muss sagen, der in der Debatte im Ausschuss aus meiner Sicht beste Beitrag war jener des Ministeriumsvertreters. Er hat erwähnt, dass das durchaus ein gangbares Modell wäre, für das man sich politisch entscheiden könnte. Also eigentlich alle, die sich damit beschäftigen, wissen, dass das eine Lösung wäre. Jetzt wissen wir schon: Es ist davon auszugehen, dass Sie unserem Wunsch nicht nachkommen werden. Wir bleiben dabei. Ich hätte an dieser Stelle aber die Bitte in Richtung Ministerium, dann, wenn es vielleicht noch einmal eine Veränderung ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 an dieser Stelle gibt, wenigstens – das ist wirklich pragmatisch und absoluter Minimalanspruch – eine Stellvertretung für unsere Personalvertretung in den Aufsichtsgremien unserer Unikliniken vorzusehen, also diese Möglichkeit zu gewähren. Denn die Personalvertretungen vertreten derzeit sehr, sehr viele Beschäftigte der Kliniken: Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal, bis hin zu Physios oder Handwerkerinnen und Handwerkern – sie alle werden durch eine einzige Person in unseren Kliniken vertreten. Das ist für uns kein guter Zustand. Wir würden das gern ändern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nikolai Reith.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf über die Versorgungsverwaltung zentralisiert die Zuständigkeit für die Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Das bedeutet, dass zukünftig alle Aufgaben im SGB XIV – die Kriegsopferfürsorge und -versorgung etc. – in die Zuständigkeit der Landratsämter kommen. Leistungen aus einer Hand – das erhöht die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, und es reduziert zusätzlich Bürokratie. Wann haben wir schon mal die Möglichkeit, ein Gesetz zu verabschieden, das zwei alte Gesetze abschafft, drei Vorschriften beinhaltet? Wir sind also gern mit dabei. Wir begrüßen das ausdrücklich. Allerdings stellt das für unsere Landkreise als untere Verwaltungsbehörden auch eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar. In Zeiten, in denen auch die Landratsämter zunehmend Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, wird die Übertragung weiterer Aufgaben die zeitnahe Umsetzung vor Ort nicht beschleunigen. Hier fordere ich Sie auf, Herr Minister Lucha, eng im Austausch mit den Landkreisen zu bleiben und weitere Prozessverbesserungen zu erzielen, um die Mehrarbeit wirklich leisten zu können. Digitalisierung ist hier ein Stichwort, das für mich entscheidend ist. Es darf nicht bei diesem Stichwort bleiben. Mit der Aufgabenübertragung müssen wir die Chance nutzen, von Anfang an digitale Arbeitsabläufe zu etablieren. Wir müssen endlich den Bummelzug, mit dem wir momentan das Onlinezugangsgesetz umsetzen, verlassen und in den virtuellen ICE umsteigen, um bei der Verwaltungsdigitalisierung wirklich und richtig Tempo aufzunehmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Gleichzeitig wird diese Aufgabenübertragung die Landkreise auch finanziell belasten. Sie selbst beziffern die zusätzlichen Kosten im Jahr 2024 auf stattliche 749 100 €, ab dem Jahr 2025 sind es 631 700 €. Hier wird es wichtig sein, dass wir die dargestellte Kompensation durch den demografiebedingten Fallzahlenrückgang bei den Rentenberechtigten und durch das Bundesversorgungsgesetz im Blick behalten. (Nikolai Reith) Es wäre nicht das erste Mal, dass unser Sozialministerium bei Aufgabenübertragungen an die Kommunen Mehrkosten ignoriert oder nicht ausreichend kompensiert. Das müssen wir verhindern. Dies würde sonst einmal mehr zulasten der Landkreise gehen. Das dürfen wir nicht zulassen. Herr Minister Lucha, ich habe Sie auf diesen Punkt bereits im Ausschuss hingewiesen. Sie haben uns versichert, dass sich Ihr Haus darüber im Klaren sei, und haben bestätigt, dass den Landkreisen dabei kein Nachteil entstehe. Vielen Dank für diese Zusage. Mir ist es wichtig, das auch hier im Plenum noch einmal zu betonen. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich versichere Ihnen, dass unsere Fraktion dies ebenfalls im Auge behalten wird. Erlauben Sie mir, Herr Minister Lucha, nun noch eine Frage zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs – es ist schon angesprochen worden –: Hier verschafft sich das Sozialministerium einen Sitz im Aufsichtsrat der Unikliniken. Für uns ist der Vorteil nicht offensichtlich, und auch die Ausführungen des Kollegen Knopf haben uns jetzt nicht überzeugt. Ich bin gespannt auf Ihre plausible Erklärung. Zum Schluss komme ich an den Anfang meiner Rede zurück: Dieses Gesetz leistet einen echten Beitrag zur Bürokratieentlastung. Deshalb stimmen wir, die FDP/DVP-Fraktion, diesem Gesetz zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Bernhard Eisenhut.

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Bernhard Eisenhut AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist scheinbar nur die obligatorische Umsetzung eines Bundesgesetzes in Baden-Württemberg. Ihre Gesetzesbegründung enthält alle üblichen Schlagworte, die in Gesetzentwürfen immer vorkommen. Da ist die Rede von Bündelung und Modernisierung bisheriger Rechtsvorschriften – „bürgernah“, „einfach“ und „effizient“ –, und wie immer wird ein Abbau der Bürokratie behauptet. Speziell für die Opfer von Gewalt seien positive Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit zu erwarten sowie eine schnelle Gewährung der Leistungen des Entschädigungsrechts aus einer Hand. Wir, die AfD-Fraktion, halten diese Zielsetzung für richtig. Weil aber der Gesetzentwurf kaum glaubwürdige Ansätze für die Realisierung dieser Zielsetzung bietet, lehnen wir diesen ab. (Beifall bei der AfD) Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden immerhin 26 Einrichtungen, Behörden und Organisationen gehört. Die Einwände beispielsweise des Weißen Rings fußen auf dem „#OEGreport“ von 2022. Darin werden große Missstände bei der Umsetzung des OEG in Deutschland offengelegt. Die wichtigsten Erkenntnisse: Das OEG ist kaum bekannt; nur wenige Opfer stellen einen OEG-Antrag, und nur ein Bruchteil de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 der Anträge kommt durch. Die Verfahren sind eine massive Belastung für Betroffene. Zu diesen elementaren Einwänden finden sich im Gesetzentwurf keinerlei Lösungen. Wenn es mit diesem Gesetz tatsächlich gelingen sollte, Gewaltopfern einen zentralen Ansprechpartner, einen Fallmanager an die Seite zu stellen, bleibt noch immer einer der schwerwiegendsten Vorwürfe unbeantwortet: Gewaltopfer fühlen sich von ihren Ansprechpartnern nicht ernst genommen; denen fehlt es oft an einem Mindestmaß an Takt und Feingefühl. Wo findet sich im Gesetzentwurf ein konkretes Wort zur psychologischen Qualifizierung der Beratungspersonen? Leider nirgendwo. Zahlreiche Gewaltopfer haben kaum Kenntnis über Entschädigungsleistungen. Manche verzichten aus Scham auf ihren Entschädigungsanspruch. Wo aber findet sich im Gesetzentwurf die Forderung nach einer Aufklärung von Gewaltopfern über ihre Entschädigungsmöglichkeiten? Leider auch Fehlanzeige. Die im Gesetzentwurf über die Versorgungsverwaltung beabsichtigte Zentralisierung der Abläufe nach der Formel „bürgernah, einfach und effizient“ setzt eine funktionierende IT voraus. Dazu hat sich der Landkreistag im Anhörungsverfahren sehr deutlich geäußert: Aufgrund des Entwicklungsverzugs des IT-Fachverfahrens zur Bearbeitung des SGB XIV könne der Übergang auf das neue Recht kaum geschafft werden. Noch ein Wort zum behaupteten Bürokratieabbau: Die strukturelle Mehrbelastung durch die Umsetzung des SGB XIV in Baden-Württemberg wird mit ca. 750 000 € im Jahr 2024 und danach mit etwa 632 000 € pro Jahr beziffert. Wir von der AfD haben bisher angenommen, dass Bürokratieabbau mittelfristig zur Kostensenkung beitragen würde. Leider auch hier Fehlanzeige. Selbst die Regierungssendung „Tagesschau“ urteilt am 27. September des Jahres über die Novelle des Sozialgesetzbuchs als Nichtlösung – ich zitiere –: Alles in allem sehen Experten aber vor allem formale Fortschritte. Was die Länge der Verfahren, die Kompetenz der ... Sachbearbeiter angeht, bestehen die Probleme laut Experten weiter. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Soziale Entschädigungsrecht, SER, bislang im Bundesversorgungsgesetz mit seinen Nebengesetzen geregelt, wurde im Jahr 2019 mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV umfassend reformiert. Opfer von Gewalttaten, Kriegsversehrte des Zweiten Weltkriegs und anerkannte Impfgeschä- (Minister Manfred Lucha) digte erhalten künftig bessere Leistungen, z. B. höhere Renten. Menschen mit Gewalterlebnissen sollen über ein Fallmanagement besser über ihre Rechte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beraten werden. Das neue Entschädigungsrecht tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Wir beraten heute den Gesetzentwurf über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften, mit denen die Zuständigkeiten in der Verwaltung in Baden-Württemberg an dieses neue SGB XIV angepasst werden. Die Versorgungsämter in den Landratsämtern werden als staatliche untere Verwaltungsbehörden sowohl für Bestandsfälle wie auch für Neufälle die ersten Ansprechstellen sein. Damit werden langjährig bestehende Kompetenzen und Erfahrungen in den Landratsämtern weiterhin genutzt. Die bisher in kommunaler Zuständigkeit liegende Kriegsopferfürsorge wird als neue Teilhabeleistung künftig durch die Versorgungsverwaltung gewährt. Damit haben die Versorgungsberechtigten mit dem Versorgungsamt – ich würde sagen: endlich – eine einheitliche Ansprechstelle. Das Landesversorgungsamt im Regierungspräsidium Stuttgart bleibt wie schon bislang Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde. (Unruhe) Herr Präsident, es ist irgendwie wie in einer Schulklasse.

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Daniel Born

Ja, aber es ist ja keine Schulklasse hier. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich muss den Minister wirklich kurz unterbrechen. Es hat ein bisschen mit Physik zu tun. (Abg. Anton Baron AfD: Gut, dass er keinen Schlüs- selbund hat!) Wenn Sie alle in Zweiergruppen miteinander reden, dann ist es in dem Moment in der Zweiergruppe sicherlich nicht so laut. Aber hier vorn kommt dann insgesamt ein Lärm an, sodass die Rednerin oder der Redner wirklich gegen eine ganze Lärm wand sprechen muss. Jetzt noch einmal das Angebot: Wer außerhalb dieses Tagesordnungspunkts etwas zu klären hat, ist herzlich willkommen, diese Debatte außerhalb des Plenarsaals zu führen. Hier reden wir ausschließlich über Punkt 6 unserer Tagesordnung und hören dem Minister zu. Vielen Dank dafür. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sind Sie Physiklehrer?

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Daniel Born

Ich bin das krasse Gegenteil eines Physiklehrers, und ich glaube, alle Physiklehrerinnen und -lehrer haben meine Erklärung nicht gut gefunden. Aber sie hat gewirkt. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich fand es sehr charmant, Herr Präsident. Vielen Dank. Es ist tatsächlich so. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Zudem werden Statistik- und Abrechnungsaufgaben aus dem Sozialgesetzbuch XIV zentral beim Landesversorgungsamt angesiedelt, weil hier eine enge Zusammenarbeit mit der neuen Bundesstelle für Soziale Entschädigungen notwendig sein wird. Das Sozialministerium hat die Einführung des Sozialgesetzbuchs XIV frühzeitig eng mit Landkreistag und Städtetag abgestimmt. Kollege Reith, die Kosten zur Aufgabenerfüllung nach dem SGB XIV – ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt – werden kommunal getragen und im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Haushaltsaufstellung 2025/2026 unter Federführung des Finanzministeriums berücksichtigt werden. Der demografisch bedingte Fallzahlenrückgang im SER in den vergangenen Jahren bedingt einerseits einen geringeren Aufwand bei den Personal- und Sachkosten der Landkreise. Die andererseits durch das SGB XIV verursachten Personal- und Sachkosten in den Landratsämtern werden sowohl vom Land als auch vom Landkreistag beobachtet, im FAG verhandelt und ausgeglichen werden. Das ist eine große Leistung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Stefan Teufel CDU) Ich würde Sie, sehr geehrter Herr Reith, tatsächlich bitten, mir im Nachgang zu dieser Sitzung alle Fälle in Bezug auf die Behauptung, wir hätten Kosten nicht an die jeweilige kommunale Stelle erstattet, zu nennen. Denn ich sehe, was wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, was es vorher in der Kommune gar nicht gab. Also: Wenn Sie solche pauschalen Behauptungen aufstellen, erwarte ich von Ihnen eine Nachweisführung; und dann diskutieren wir in der nächsten oder übernächsten Ausschusssitzung über dieses Thema. Herzlichen Dank. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Anpassung der bewährten Strukturen an das neue Recht für Opfer von Gewalttaten, für Kriegsversehrte und Impfgeschädigte eine ortsnahe und kompetente Verwaltung schaffen, die den Menschen tatsächlich bestmöglich gerecht wird. Das gilt auch – Sie haben es schon erwähnt; dafür bedanke ich mich – für die Umbenennung des Integrationsamts. Um künftig sprachliche Missverständnisse bei der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu vermeiden, wird das Integrationsamt im Kommunalverband für Jugend und Soziales in „Inklusionsamt“ umbenannt. Diese Umbenennung folgt folgerichtig dem Verständnis von Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Weitere Änderungen: die Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes. Die Universitätskliniken sind verbindlich – Kollege Reith – in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen und stellen als Krankenhäuser der Maximalversorgung die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration – nur, damit Sie sehen, wo es Nahtstellen gibt. Vor allem während der Pandemie haben wir festgestellt, dass die Zusammenarbeit mit den Universitäten, mit den medizinischen Fakultäten, die Verbindung von Forschung und Lehre in der Krankenversorgung unglaublich gewinnbringend ist. Wir haben, denke ich, in dieser Zeit bewiesen, wie wichtig Krankenhausplanung ist. (Minister Manfred Lucha) Das stelle ich auch in meiner Funktion als Vorsitzender der GMK bei der Debatte um die neue Finanzstruktur mit dem Bund fest. Denn der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Expertenkommission, war eigentlich ein Universitätsklinikastärkungsgesetz. Wir haben daraus zwar noch kein allumfassendes Versorgungsgesetz gemacht, aber ein solches auf den Weg gebracht. Deswegen ist auch die Beteiligung des für die Gesundheitsversorgung zuständigen Ministeriums unabdingbar, das die Belange angemessen vertritt und das in den Aufsichtsräten vertreten ist. Kollegen aus anderen Ländern fragen: Wieso ist das bei euch nicht grundsätzlich der Fall? Das holen wir jetzt nach, da bei uns Wissenschaft und Versorgung gut zusammenarbeiten. Erinnern Sie sich auch an die ganzen Debatten, die wir mit Ihrer Unterstützung zu Post-Covid und ME/CFS geführt haben, in denen einerseits Versorgung von der Wissenschaft profitiert und andererseits die Wissenschaft auch von der Versorgung her zu denken ist. Ich glaube, da sind wir in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Deswegen ist der Sitz sehr gut. Erlauben Sie mir in Stellvertretung des MWK, noch mal auf das Ansinnen der SPD hinzuweisen. Meines Erachtens wurde Herr Dr. Dose von Ihnen nicht ganz richtig wiedergegeben. Er hat in seiner ihm eigenen großen, liberalen Abgewogenheit beide Seiten dargestellt, aber ganz deutlich gesagt, was er präferiert. Er weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit den jetzigen Personalvertretungen in den Gremien an allen Standorten seit Jahren gewinnbringend und förderlich ist. Besonders ins Gewicht fällt, dass sich die Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts derzeit extrem großen Herausforderungen im Krankenhaussektor ausgesetzt sehen, sodass mehr denn je externe Expertise gefragt ist, z. B. in Bezug auf die Anwendung von künstlicher Intelligenz, die Dimension der Digitalisierung und natürlich – das wissen wir hier am allerbesten – die anstehenden rasanten Veränderungen in den Versorgungslandschaften bzw. in der Versorgungslandschaft. Hinzu kommt, dass mit drei Vertretern von Ministerien, zwei universitären Vertretern und der bisherigen Personalvertretung schon sechs nicht externe Positionen festgelegt wurden. Wenn wir jetzt noch eine Personalvertretung dazunähmen, wäre das Interne zu stark und die externe, gesellschaftspolitisch ausgerichtete Position zu schwach. Deswegen hat das MWK auch im Ausschuss sehr klar und deutlich gemacht, meine ich, weshalb es dieser Änderung nicht bedarf. Ich kann nur zusichern, Frau Wissenschaftsministerin, dass wir Ihren Wunsch, Ihren Vorschlag, eine Stellvertretung zu nominieren – weil das offensichtlich nicht gegeben ist –, mitnehmen. Ich würde jetzt mal mit meinem gesunden Menschenverstand sagen: Es sollte pragmatisch erwogen werden, wie das ist. Rechtsformen sind manchmal natürlich personengebunden. Das müssen wir uns genau anschauen. Aber wir nehmen Ihren Vorschlag mit. Ich glaube, dass es überhaupt keinen Grund gibt, nicht ernsthaft darüber nachzudenken. Ansonsten bedanke ich mich ganz herzlich für das große Einvernehmen, dass wir das SGB XIV in Baden-Württemberg auch mit dem Fallmanagement, mit der Nähe zu den Menschen, die unsere Unterstützung benötigen, besser, unbürokrade – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 tischer, direkter machen. Noch einmal herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Darum kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5607. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/5793. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg (Versorgungsverwaltungsgesetz – VersVG) mit den §§ 1 bis 7. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes mit den Nummern 1 bis 4. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes mit den Nummern 1 und 2. Hierzu liegt der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/5890, vor, der in Ziffer 1 eine Änderung der Nummer 2 und in Ziffer 2 die Anfügung einer Nummer 3 fordert. Ich lasse über diesen Änderungsantrag insgesamt abstimmen. Es gibt einen Antrag des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Herrn Abg. Binder.

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Sascha Binder SPD

Wir beantragen namentliche Abstimmung über diesen Antrag.

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Daniel Born

Über den gesamten Änderungsantrag? (Abg. Sascha Binder SPD nickt.) Wird der Antrag auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung durch fünf Abgeordnete des Hauses unterstützt? – Das sind mehr als fünf. Dann darf ich Sie bitten, dass wir zur namentlichen Abstimmung kommen. Wir machen das wie immer. Die Abgeordneten der Fraktion GRÜNE und der SPD-Fraktion gehen mit ihren Stimmkarten durch die von mir aus gesehen linke Tür zu den Urnen, wo die Kolleginnen und Kollegen der Schriftfüh- (Stellv. Präsident Daniel Born) rung bereits Platz genommen haben. Und die Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion gehen durch die von mir aus gesehen rechte Tür zu den Urnen und geben bei den Schriftführerinnen und Schriftführern ihre mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Stimmkarte ab. Ich eröffne hiermit die Abstimmung. (Abgabe der Stimmkarten) Ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das sehe ich nicht. Ich sehe auch keine Schlangen mehr an den Abstimmungsurnen. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Das Abstimmungsergebnis wird jetzt festgestellt. Wir setzen unsere Beratungen fort. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf können wir aber nicht fortführen, weil wir zunächst das Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion brauchen. Ich darf Sie nochmals bitten, Platz zu nehmen, damit wir mit der Tagesordnung fortfahren können. (Unruhe) – Diejenigen, die der Debatte hier folgen wollen, nehmen bitte Platz. (Zuruf des Ministers Manfred Lucha – Gegenruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD – Gegenruf des Ministers Manfred Lucha: Wir sind einer Meinung! – Gegenruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Einmal!) – Das ist aber keine Mehrheit hier im Parlament. (Heiterkeit) Da das Ergebnis in der Regel durch die Maschine recht schnell festgestellt werden kann und es tatsächlich, denke ich, sinnvoller ist, das Gesetz zuerst fertig abzustimmen, unterbreche ich die Sitzung für ein, zwei Minuten, bis wir dann das Ergebnis haben, um die Abstimmung über das Gesetz abzuschließen. Ich unterbreche hiermit die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 16:29 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:36 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Sitzung fort. Wir befinden uns noch immer bei Punkt 6 der Tagesordnung, und ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/5890, bekannt: An der Abstimmung haben sich 128 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 32 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 96 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 * Mit J a haben gestimmt: SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Daniel Lindenschmid, Ruben Rupp, Emil Sänze, Joachim Steyer. * Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 3. Die Fraktion der SPD hat darum gebeten, über die beiden Nummern getrennt abzustimmen. Wer stimmt Nummer 1 von Artikel 3 zu? – Vielen Dank. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 1 von Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt. Wer stimmt Nummer 2 von Artikel 3 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Nummer 2 von Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten des Landratsamts Böblingen für die Bezirke der Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis im Bereich der Versorgungsverwaltung (Stellv. Präsident Daniel Born) Wer stimmt Artikel 4 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer stimmt Artikel 5 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Zweite Beratung der Gesetzentwürfe der Landesregierung a) Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – Drucksache 17/5608 b) Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung – Drucksache 17/5609 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/5782 Berichterstattung: Abg. Daniel Born Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache zu den Buchstaben a und b eine Redezeit von insgesamt fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erhält zunächst für die Fraktion GRÜNE der Kollege Thomas Poreski das Wort. (Präsidentin Muhterem Aras übernimmt die Sitzungs- leitung.)

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Thomas Poreski GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede hier für unsere Kollegin Dorothea Wehinger, die leider kurzfristig erkrankt ist. Von dieser Stelle aus gute Besserung und schnelle Genesung! Warum beraten wir heute über die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, konkret über § 11, den sogenannten Erprobungsparagrafen? Weil in Baden-Württemberg laut Berde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 telsmann Stiftung rund 60 000 Betreuungsplätze im frühkindlichen Bereich fehlen, weil zum vorhandenen Personal weitere 16 800 Fachkräfte eingestellt werden müssten, die wir aber auch nicht haben, weil die Belastung der Fachkräfte in den Kitas zu groß geworden ist, weil wir seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben, weil wir es uns gesellschaftlich und volkswirtschaftlich nicht leisten können, auf Fachkräfte, wie es Mütter und Väter ja häufig auch sind, zu verzichten, nur weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind haben, weil wir unbedingt und dringend dafür einstehen müssen, dass die Kita eine qualitativ hochwertige Bildungseinrichtung bleibt, die auch weiterhin zu Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit beiträgt, weil Kitas eine existenzielle Bildungsgrundlage auf hohem Niveau für alle Kinder und deren Zukunft schaffen – denn jedes Kind hat nach dem SGB VIII ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit –, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) weil Teilhabe und Inklusion Rechte von Kindern sind und deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen; Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam gefördert werden. Wir sind uns bewusst, vor welchen Herausforderungen die Kommunen und die freien Träger und vor allem die Fachkräfte stehen. Wir müssen die Personalsituation bewältigen, dürfen keine Fachkräfte verlieren und müssen gleichzeitig neue Fachkräfte gewinnen. Deshalb soll es mit dem neuen § 11 des Kindertagesbetreuungsgesetzes, dem sogenannten Erprobungsparagrafen, den Trägern ermöglicht werden, selbst neue Konzepte zu entwickeln und zu erproben. Damit können wir Kitaplätze erhalten und neue schaffen. Damit sollen wieder familienfreundliche Betreuungszeiten angeboten und die Zufriedenheit des Personals erhöht werden, bei hoher Qualität. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dies liegt in der Verantwortung des Trägers und bedarf der Einbindung aller am Kitaprozess Beteiligten. Der Beteiligungsprozess muss mit Fachkräften und Elternvertretungen und allen am Kitageschehen Beteiligten stattfinden, um passgenaue Konzepte zu erarbeiten. Diese werden dann vom KVJS für längstens drei Jahre genehmigt. Daraus wollen wir Erkenntnisse für die Kita der Zukunft generieren. Ja, der Erprobungsparagraf ist eine Chance, neue und kreative Ansätze zu finden, wie der Kitabetrieb wieder besser zum Laufen kommt – zum Wohle der Kinder, der Fachkräfte, die mit hohem Einsatz trotz schwieriger Anforderungen auch weiterhin diese wertvolle Arbeit leisten, und der Eltern, die eine verlässliche Kita brauchen. Darüber hinaus beschließen wir heute den Gesetzentwurf über die Förderung des investiven Ausbaus der Kindertagesbetreuung. Mit diesem einmaligen Investitionsprogramm des Landes Baden-Württemberg werden 105 Millionen € zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen zur Verfügung gestellt. Das betrifft neben Kindertagesstätten neuerdings auch die Kindertagespflege. (Thomas Poreski) Gut aufgestellte Kitas ermöglichen es Eltern, berufstätig zu sein, wirken Familienarmut entgegen und tragen somit zur Stärkung unserer Wirtschaft bei. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Investitionen in die frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft und schaffen somit die Grundlage für eine gebildete, innovative und starke Gesellschaft. Ich danke Ihnen auch im Namen meiner Kollegin für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Staab das Wort.

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Christiane Staab CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Gesetzesänderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes zu beschließen, mit der wir versuchen, in Baden-Württemberg im Bereich der Kindertagespflege einen neuen Weg einzuschlagen. Als der Städtetag die Idee eines Zukunftsparagrafen – so hieß das ursprünglich – in den Raum stellte, um der angespannten Betreuungssituation im frühkindlichen Bereich entgegenzutreten, war allenthalben große Skepsis. Wenig konnte man sich darunter vorstellen, was der sogenannte Zukunftsparagraf sein sollte. Es hat lange gedauert, bis wir ihn schärfen konnten. Aber was ebenso lange gedauert hat, war, das Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass manche Dinge vielleicht gar nicht so sehr geschärft werden sollen, wie wir uns das immer alle wünschen. Ich schlage jetzt den Bogen zu einem Thema, das uns hier immer stark umtreibt und das eigentlich in jeder Plenarsitzung an irgendeiner Stelle angesprochen wird: Entbürokratisierung. Ich werde nachher auch noch mal auf die konkreten Regelungen Bezug nehmen, die sehr wichtig sind. Es ist auch wichtig, dass wir deutlich machen, worin die Änderungen im Rahmen des Erprobungsparagrafen bestehen. Aber es geht mir auch darum, mal zu versuchen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gefühl mit auf den Weg zu geben, wie schwer es tatsächlich ist, zu entbürokratisieren. Denn das Spannungsfeld zwischen einer maximalen Sicherheit, die wir alle haben wollen, insbesondere auch im frühkindlichen Bereich – – Es geht hier um unsere Jüngsten, es geht um Sicherheit, es geht um Gesetzesvorgaben, die wir brauchen, damit Kinder eine gute, qualitätsvolle und sichere Betreuung in den Einrichtungen bekommen. (Abg. Daniel Born SPD: Wir wollen halt auch Bil- dung!) Es geht aber eben auch genau darum, dass wir auf der anderen Seite merken, dass wir mit immer mehr Gesetzen, immer mehr Bindung und immer mehr Vorgaben den Akteuren vor Ort die Hände mittlerweile so zusammengeschnürt haben, dass die Handlungsfähigkeit vor Ort fast nicht mehr vorhanden ist. Ich glaube, der Erprobungsparagraf bietet eine ganz große Chance. Wir wollen nämlich die Verantwortungsgemeinschaft ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 vor Ort – die Eltern, die Träger, die Erzieherinnen und Erzieher, alle an der Kindertagespflege Beteiligten – wieder darin bestärken, vor Ort eigene Konzepte entwickeln zu können. Das wird nur funktionieren, wenn wir ein Stück weit Vertrauen – nicht nur ein Stück weit, sondern sehr viel Vertrauen – in die Kräfte der Akteure vor Ort haben und diesen Menschen vor Ort zutrauen, dass sie für die Kinder die allerbeste Lösung entwickeln wollen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Diesen Mut wünsche ich uns jetzt allen, wenn wir darüber beschließen, diesen Erprobungsparagrafen auf den Weg zu schicken, auch in anderen Bereichen: den Mut, wieder an die Basis zu geben, zu sagen: „Ihr wisst, was vor Ort gut für euch und in diesem Bereich für eure Kinder ist. Schaut, dass ihr Konzeptionen entwickelt.“ Genau diese Chance, Konzepte zu entwickeln, wird jetzt gegeben – zum einen natürlich, um der Not entgegenzutreten, die Thomas Poreski eben noch mal so deutlich vor Augen geführt hat. Aber zum anderen könnte es eine riesige Chance werden, aus dieser Not auch eine Tugend zu machen, neue Wege zu gehen und wirklich zu sagen, bei aller Qualitätssicherung – – Die wird auch bleiben, Kollege Born, da habe ich überhaupt keine Bedenken. Denn es geht um die Kinder, und niemand vor Ort sagt: „Es ist uns wurscht, was in den Kitas passiert.“ Vielmehr werden vor Ort alle schauen, dass es gute Konzepte werden. Aber diese sollen von den Beteiligten gemeinsam entwickelt werden. Genau das haben wir jetzt hineingeschrieben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wissen hier im Landtag viel darüber, was gut ist in Baden-Württemberg, aber noch besser wissen es die Akteure vor Ort. Dahin wollen wir jetzt die Verantwortung wieder zurückgeben. Deswegen – ganz klar –: Das war uns allen sehr wichtig. Ich sage auch noch mal ein großes Dankeschön, dass wir nach dem Vortrag des Städtetags, von Herrn L., im Ausschuss die Gelegenheit hatten, noch einmal intensiv an den Paragrafen zu gehen und ihn nochmals zu schärfen. Ich denke, das war eine Chance, die wir bekommen haben, um noch mal klar deutlich zu machen, worum es geht. Es geht nicht darum, Standards über Bord zu werfen. Natürlich bleibt der Orientierungsplan in seinen Zielen in der Anwendung. Das klare Commitment auch unserer Koalition ist: Der Weg muss sein, den Orientierungsplan auch verpflichtend in alle Einrichtungen zu bringen. Wir müssen jetzt schauen, dass wir dafür Gelder bekommen – Thomas Poreski zieht da mit an einem Strang –; aber das muss natürlich das große Ziel sein. Eine Frage, die auch von vielen gekommen ist, war: Was passiert mit der Sicherheit? Kinderschutz ist ein ganz hohes Gut. Kinderschutzkonzepte müssen entwickelt werden. All dies ist im Bundesgesetz geregelt, im SGB VIII. Niemand hier auf Landesebene kann am Bundesgesetz rütteln. Das heißt, uns allen muss klar sein – das ist auch den Playern vor Ort klar –: Das SGB VIII steht im Rahmen des Kinderschutzes über allem. Aber unterhalb dieses Daches soll die Verantwortung nach unten abgegeben werden. (Christiane Staab) Ich will noch ganz kurz etwas zu dem Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung sagen, das heute auch beschlossen werden soll. Es ist ganz wichtig: Wenn wir mehr Plätze brauchen, brauchen wir auch zusätzliche Räume. Das wollen wir mit 105 Millionen € unterstützen. Dieses Geld geht sowohl an Kindertageseinrichtungen als auch in die Kindertagespflege, an Tagesmütter und Tagesväter, an Tageseltern, die Kinder in ihren Räumen beherbergen. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt. Die Änderung der §§ 2 und 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg betrifft die Förderung der Kinder im Inklusionsbereich, von Kindern mit Behinderung, mit besonderem Förderbedarf. Dort findet jetzt die Angleichung an die bundesgesetzlichen Regelungen im SGB VIII statt. Auch hier sage ich deutlich: Bundesgesetz schlägt immer Landesgesetz. Kein Mensch wird an die strengen bundesgesetzlichen Vorgaben gehen. Aber die Chance – –

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Muhterem Aras

Frau Abg. Staab, schauen Sie bitte auf die Uhr.

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Christiane Staab CDU

Oh mein Gott! (Heiterkeit) Entschuldigung, Frau Präsidentin. Ich komme zum Ende. Ich bitte Sie alle um Unterstützung, dass wir Vertrauen nach unten, vor Ort, in die Kommunen und an die Träger geben. Ich wünsche mir Zustimmung für dieses wirkliche – bleiben wir bei diesem Namen; das ist der bessere Name – Zukunftsgesetz. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Born das Wort.

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Daniel Born SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe von Erziehung ist es nicht, das Kind zu formen, sondern ihm die Chance zu geben, sich der Welt zu offenbaren. Dieser kluge Satz von Maria Montessori begleitet viele junge Eltern, er begleitet viele Kitas, er begleitet viele, die vor Ort Verantwortung für eine gute frühkindliche Bildung übernehmen, und er ist für viele Erzieherinnen und Erzieher in unserem Land so etwas wie ein Leuchtsignal über ihrer wertvollen und wichtigen Arbeit. Er zeigt, mit welcher professionellen Haltung, mit welcher Fachkunde, aber auch mit welchen Werten hier diese wichtige Arbeit gemacht wird. Zu diesen Werten gehört auch, dass man, wenn man mit Erzieherinnen und Erziehern vor Ort spricht, immer die Rückmeldung bekommt: Ja, obwohl es so viele Schwierigkeiten gibt, ist es doch der schönste Job der Welt. Was für eine gute Nachricht für unser Land: Diejenigen, die für die Jüngsten Verantwortung übernehmen, sagen: „Das ist der schönste Job der Welt.“ Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Trotzdem gehört zur Wahrheit dazu, dass 7 % des pädagogischen Fachpersonals in einer ver.di-Umfrage gesagt haben, für sie stehe ein Ausstieg aus der Kita bevor, weil sie mit dem Druck nicht mehr zurechtkämen. 27 % haben gesagt, sie wollten die Arbeitszeit reduzieren, weil sie sonst nicht mehr zurechtkämen. Ein Drittel der Befragten sagen, sie seien nicht mehr oder sie seien weniger in der Kita. Alles, was wir hier tun, muss unter dem Aspekt erfolgen: Wie können wir Menschen in der Kita halten, und wie können wir Menschen für den Beruf in der Kita gewinnen? Diesen Nachhaltigkeitscheck erfüllt das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, nicht. (Beifall bei der SPD) Wir haben nach Corona in der gesundheitlichen Untersuchung erfahren: Es gibt massiven Förderbedarf bei den Kindern sowohl in motorischer Hinsicht als auch in sprachlicher Hinsicht als auch in sozial-emotionaler Hinsicht. Die Antwort, die uns die Coronaberichte geben, heißt: Wir müssen das System Kita fachlich stärken. Auch diesen Nachhaltigkeitscheck erfüllt das von Ihnen vorgelegte Gesetz nicht. (Beifall bei der SPD) 60 000 Kitaplätze fehlen im Land. Gerade das macht doch auch noch mal deutlich: Wir brauchen mehr Menschen, die bereit sind, in Erzieherberufe zu gehen. Auch diesen Nachhaltigkeitscheck erfüllt das von Ihnen vorgelegte Gesetz nicht. Wenn ein Gesetz diese Nachhaltigkeitschecks nicht erfüllt, dann können wir nicht ein Bürokratieabbauexperiment ausgerechnet bei unseren Jüngsten durchführen, sondern dann müssen wir weiter auf die Qualitätsstandards und darauf setzen, dass das System schon jetzt Möglichkeiten schafft, flexible Modelle zu erarbeiten. Wir haben hier in diesem Raum einen hochkarätig besetzten Kitafachgipfel durchgeführt, bei dem genau solche Modelle erarbeitet wurden, zu denen uns auch von Eltern gespiegelt wurde, dass diese das sind, was sie wollen, nämlich ein transparentes System, bei dem sich am Schluss nicht alles miteinander vermischt, sondern weiter klar ist: Wo ist die fachlichqualitativ gute Kitaarbeit? Wo sind zusätzliche Betreuungseinrichtungen? Genau diese Modelle werden schon gefahren. Anstatt mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit solche Modelle im Sinne der Kinder weiterentwickelt werden können, sagen Sie jetzt: Wir gehen in einen Qualitätsdumpingprozess; wir kündigen die wichtigen Strukturen auf. Das ist unserer Meinung nach ein großer Fehler auf dem Rücken der Kinder; den machen wir nicht mit. (Beifall bei der SPD) Zu den Investitionsmaßnahmen, die Sie hier feiern: Natürlich sind wir dafür, dass mehr Geld in die Kitas fließt. Aber wir müssen sagen: Heute werden Förderlücken geschlossen, die Sie selbst aufgerissen haben. Mit dem Gesetz zum Erprobungsparagrafen werden Sie vor allem die Nerven derjenigen auf die Probe stellen, die dann das Ganze vor Ort durchsetzen müssen. Sie haben sich nämlich darum gedrückt, zu erklären, wie es konkret finanziert werden soll. Sie haben sich darum gedrückt, zu erklären, wer am Schluss die Beteiligten sind, (Daniel Born) die gehört werden sollen. Sie haben sich darum gedrückt, zu erklären, wie im KVJS am Schluss dieser Beteiligungsprozess überwacht werden kann. Sie haben sich auch davor gedrückt, zu erklären, wie das zusätzliche Personal für den KVJS bereitgestellt werden soll. Was Sie heute hier machen, ist eine Mogelpackung. (Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Es hat nichts damit zu tun, dass Sie den Kommunen mehr Freiraum schaffen. Es ist eine Mogelpackung. Sie drücken sich darum, konkret vor Ort zu helfen; Sie machen eine Teppichflucht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Nein! – Abg. Chris- tiane Staab CDU: Das hat mit dem Vertrauen in die Menschen vor Ort zu tun!) Auch die Kommunen sind nicht mehr glücklich über das, was Sie heute hier bereitstellen. Fachverbände sagen: „Das ist nicht unseres.“ Was Sie hier machen, ist kein Zukunftsparagraf. Zukunft bedeutet, in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu gehen, es bedeutet, in die Fachkräftegewinnung zu gehen. Was Sie heute machen, ist das Gegenteil davon. Darum bekommt es auch nicht unsere Zustimmung. Wenn Sie sich dann noch einmal vor Augen führen, was die Rückmeldungen der letzten Monate angeht, dann sehen Sie: Diese sind doch so ausgefallen, dass Eltern ein System wollen, auf das sie sich verlassen können, bei dem sie wissen, was sie vor Ort vorfinden, und bei dem sie in einem guten System – gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, mit den Trägerinnen und Trägern – die Kita weiterentwickeln können. Stattdessen fordern Sie jetzt dazu auf, dass man vor Ort darüber redet, wie man die Standards möglichst nach unten setzen kann. Sie blasen zu einem Wettrennen um Standardabsenkung. Das aber ist nicht unsere Haltung gegenüber den Eltern, gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern und gegenüber den Kindern. (Abg. Christiane Staab CDU: Die Verantwortungs- gemeinschaft zu stärken, das ist das Ziel!) Sie tun so, als würden die Kommunen von Ihnen eine Carte blanche bekommen – dabei ist es nichts anderes als ein Schwarzer Peter, und ein Schwarzer-Peter-Spiel auf dem Rücken der Kinder macht die SPD nicht mit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das sehen die Betroffenen anders!)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Auch wenn wir, die FDP/DVP-Fraktion, aus der Opposition heraus oftmals – eigentlich müsste ich sagen: immer – gute Ideen einbringen, werden diese leider sehr selten von der Landesregierung aufgenommen. Ausnahmen bestätigen natürlich auch diese Regel, und eine solche Ausnahme haben wir heute glücklicherweise mit dem ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 vorliegenden Gesetzentwurf zum Erprobungsparagrafen; denn bereits Anfang des Jahres haben wir Freien Demokraten eine Kreativklausel in unserem Positionspapier zur frühkindlichen Bildung gefordert. Natürlich findet man als Landesregierung dann einen anderen Namen, damit es sich mehr nach einer eigenen Idee anhört – aber geschenkt. Uns freut es, dass unsere Idee aufgenommen wurde. (Beifall bei der FDP/DVP) Dabei war vor allem auch der Vorstoß des Städtetags mit seinem Zukunftsparagrafen eine große Hilfe. Deshalb an dieser Stelle vielen Dank an die Kommunalen für den gemeinsamen und erfolgreichen Einsatz. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) – Ja, da darf man auch klatschen. – Wichtig ist uns aber, zu betonen, dass wir im Erprobungsparagrafen kein Werkzeug sehen, um alle geltenden Vorgaben auszuhebeln und damit den Mangel an pädagogischen Fachkräften zu kaschieren, wie es der Kollege Born gerade eben an die Wand gemalt hat. Uns geht es darum, vor Ort auf unbürokratische Weise kreative Lösungsansätze, wie verlässliche Bildung und Betreuung stattfinden kann, zu ermöglichen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Po- reski GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dabei soll aus unserer Sicht die Beteiligung verschiedener Bildungsakteure in der Gemeinde, wie etwa Vereine, Kunstund Musikschulen, möglich werden oder auch mal komplett out of the box gedacht werden können. Diese Beteiligung muss sich insbesondere auch bei der Konzepterstellung widerspiegeln, indem mindestens die Fachkräfte und die Eltern beteiligt werden müssen. Unser dementsprechender Änderungsantrag wurde im Ausschuss zwar nicht angenommen, aber die Idee fanden die Regierungsfraktionen wohl so gut, dass sie eine Beteiligung Betroffener immerhin kurz nach Beginn der Ausschusssitzung als eigenen Änderungsantrag einbrachten. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Hier bleibt allerdings zu hoffen, dass mit dieser Formulierung künftig nicht auch Milchlieferanten und Elektriker eingebunden werden müssen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Entscheidung der Träger!) Bei aller Erprobung muss aber immer klar sein, dass das SGB VIII mit seinen Vorgaben – und damit der Kinderschutz und die Frühförderung – nicht zur Diskussion steht. Durch den neuen Paragrafen soll vielmehr aus den verschiedenen erprobten Lösungsansätzen gelernt und dabei auch voneinander gelernt werden. Außerdem lassen sich vielleicht auch generelle Ableitungen treffen, wie das Kindertagesbetreuungsgesetz und die Kitaverordnung künftig mehr Spielräume bieten können. Klar ist auch, dass der Erprobungsparagraf nicht der Heilige Gral und damit nicht die Lösung aller Herausforderungen im frühkindlichen Bereich ist. Deshalb braucht es eine Vielzahl (Dennis Birnstock) weiterer Maßnahmen, etwa die Entlastung der Fachkräfte von nicht pädagogischen Aufgaben oder beispielsweise ein Matchingsystem. Dieses könnte Kindertageseinrichtungen und mögliche Akteure für die zuvor beschriebenen kreativen Lösungen zusammenbringen. Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Staatssekretär, schauen Sie also gern noch einmal in unser Positionspapier, in dem unsere weiteren Vorschläge aufgeführt sind. (Beifall bei der FDP/DVP) Den weiteren Gesetzentwurf bezüglich der Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung heißen wir generell auch gut; denn angesichts der Vielzahl von fehlenden Kinderbetreuungsplätzen brauchen wir nicht nur Personal, sondern nach wie vor auch die Räumlichkeiten. Es ist daher erfreulich, dass das Land die Träger hierbei nun plötzlich unterstützt. Interessieren würde uns allerdings, woher Sie auf einmal 105 Millionen € nehmen. Denn in den letzten Debatten, als es beispielsweise um die Weiterfinanzierung der Sprachkitas oder eine Landesförderung zur Erhöhung der Leitungszeit ging, hieß es, dass dafür kein Geld vorhanden sei. Wenn Sie, Frau Ministerin, also nicht Ihr eigenes Sparschwein geplündert haben, würde uns, den Haushaltsgesetzgeber, schon interessieren, wo sich die Schatulle im Einzelplan 04 befindet. (Beifall bei der FDP/DVP) Nachdem der Landesregierung Bürokratieabbau angeblich so wichtig ist, würde uns auch interessieren, warum erneut Anträge gestellt werden müssen, auch wenn diese aus der Vergangenheit schon vollständig vorliegen. Wenn Sie Bürokratieabbau wirklich ernst nähmen, dann müssten Sie auch den Vorschlag der kommunalen Landesverbände ernst nehmen, auf dieses Erfordernis zu verzichten. Für unseren entsprechenden Änderungsantrag haben wir im Ausschuss jedenfalls keine Mehrheit bekommen. Auch wenn man die Investitionskostenförderung in der Ausgestaltung noch besser hätte machen können, so ist es dennoch richtig, beim Ausbau der Plätze zu unterstützen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, ebenso dem Erprobungsparagrafen, da die Landesregierung hier ausnahmsweise einmal nicht beratungsresistent war. Das macht auf jeden Fall Mut, die Landesregierung auch weiterhin konstruktiv zu kritisieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Alexan- der Becker CDU)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort. (Zuruf von der AfD: Guter Mann!)

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte auf den tatsächlichen Kern der Gesetzentwürfe eingehen. In puncto Inklusion folgen wir dem Verstand und der realen Lernfäde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 higkeit der Kinder. Wir wollen Inklusion mit Augenmaß und keine Ideologie in diesem Bereich. Deswegen: In Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention ist zu lesen: Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten ... Dem ist nichts hinzuzufügen, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Doch, die weiteren Artikel der Konvention sind dem hinzuzufügen!) das ist zu befürworten. Und § 2 Absatz 2 des Kindertagesstättengesetzes ist Folgendes zu entnehmen (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – hören Sie ruhig zu –: Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ja, klar!) Zum Mitschreiben: sofern der Hilfebedarf dies zulässt. – Diese Formulierung entspricht dem Sinn, dem Gedanken und dem Geist der Behindertenrechtskonvention. Ihr Vorschlag hingegen ist nichts anderes als eine Verletzung des Rechts aller Kinder, die Sie so gern als normale, als „Normalos“ bezeichnen. Und das, meine Damen und Herren, ist unmenschlich. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Übrigens sagt das auch Ihr Lieblingspolitiker Björn Höcke, der seines Zeichens Lehrer ist. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Unruhe) Jeder junge Mensch – jedes Kind! – hat ... das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Das steht in Artikel 11 unserer Landesverfassung. Typisch für Ihre arrogante Ideologie ist die Behauptung, die Neufassung des Abschnitts, über den wir heute abstimmen sollen, sei lediglich eine Anpassung an das Bundesrecht. Sie missbrauchen hingegen die hohen, edlen Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (Abg. Thomas Poreski GRÜNE schüttelt den Kopf.) für Ihre ideologischen Zwecke. Ich frage Sie: Was muss noch passieren, damit Sie verstehen, dass dieses völlig undifferenzierte Verständnis eines integrativen Bildungssystems fatal (Dr. Rainer Balzer) ist? – Und das auch für die, wie Sie sagen, normalen Kinder, die Individuen sind, die ungleich sind. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Jedes ist gleich, jedes ist individuell und sehr persönlich, und diese Kinder haben die Folgen eines integrativen Bildungssystems zu tragen, und diese Folgen werden wir dann auch im gesamten Bildungssystem erleben, und das wiederum hat Folgen für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand. – Jetzt dürfen Sie sich selbst die Frage stellen: Worauf basiert unser Wohlstand? Apropos Bildungsniveau: Die Schülerinnen und Schüler – was Sie ja gern hören – sagen, wenn sie in den USA zum Austausch waren, selbst, dass unser Bildungsniveau inzwischen zu schlecht ist. Das können Sie auch messen, und zwar relativ leicht an der Zahl der Forschungsergebnisse, der Nobelpreisträger, der gemeldeten Erfindungen usw. usf. Herr Staatssekretär Schebesta, wir haben gemeinsam ein Interview im SWR gehabt; das ist als Film gekommen. Sie sind dabei gewesen. (Zuruf des Staatssekretärs Volker Schebesta) – Nicht gemeinsam, aber in einem Filmausschnitt war es zu sehen. Von mir ein Satz und von Ihnen relativ viel dazu. – Da saß eine Erzieherin, eine engagierte Mitarbeiterin mit einem Kind, das am Downsyndrom leidet. Es war fünf oder fünfeinhalb Jahre alt und auf dem Niveau eines Dreijährigen. In dieser Gruppe war es auch untergebracht. Daneben – das ist das Wichtige; das sieht man, wenn man sich diese Nachricht im SWR einmal mit klarem Kopf und klaren Augen anschaut; lachen Sie ruhig – saß das, was Sie unter einem gesunden, normalen Kind verstehen, da wie ein Teddybär; es hat sich überhaupt nicht geregt, überhaupt nicht beteiligt, und es hat sich auch niemand darum gekümmert. Genau das ist das Problem. Und dieser neu eingeführte Artikel 11 – Erprobungsparagraf – geht genau in diese Richtung, und deshalb kritisieren die Verbände. Ich zitiere den Verein der Evangelischen Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik, der sogar nachdrücklich darum bittet, genau das, worüber wir heute abstimmen wollen, nicht umzusetzen. (Beifall bei der AfD) Und ver.di sagt – Zitat –: Das Qualitätsniveau wird durch die neuen Möglichkeiten ... erheblich aufgeweicht und unterlaufen. Es dürfen und sollen ausschließlich pädagogische Fachkräfte bei Kindern mit besonderem Förderbedarf und bei den sogenannten Normalos, wie Sie immer sagen, zum Einsatz kommen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wir sagen das nicht!) Und die Fachkraft-Kind-Relation muss fachlichen Anforderungen entsprechen. Sonst ist das Kindeswohl gefährdet. – Herr Poreski, ich habe heute in den Reden das Wort „Normalo“/„normale“ mindestens fünf Mal gehört. Vielleicht machen Sie mal das Ohr auf; dann hören Sie es auch. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben es offen- sichtlich nicht verstanden!) Der Verband Kitafachkräfte teilt das Gleiche mit, dass nämlich die Kitas zu Erprobungsstätten weiter reduzierter Bildungsqualität werden. – Punkt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich sage an dieser Stelle abschließend: Differenzieren heißt nicht diskriminieren. Das wird offensichtlich nicht verstanden. Meine Damen und Herren, zum Schluss: Wir lehnen beide Vorschläge ab. Den Ersteren lehnen wir ab, weil er extrem egalitaristisch und bildungsfeindlich gestrickt ist (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) und im Namen der Gleichheit die Komplexität, die Diversität und die Pluralität der Kinder und der menschlichen Gesellschaft auf den Müllhaufen wirft respektive verachtet. Stattdessen wird einem absolut undifferenzierten Ansatz in unserem Bildungssystem gefrönt. Den zweiten Vorschlag muss man ablehnen, weil er ein Appendix des ersten ist. Beide bilden einen üblen Wildwuchs einer verfehlten Politik. Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.

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Volker Schebesta

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Erprobungsparagraf steht im Mittelpunkt der Gesetzesberatung. Trotzdem möchte ich vorweg auf die weiteren Punkte der Gesetzentwürfe eingehen, die ebenfalls heute zu beraten sind. Der Punkt, dass wir in § 2 Absatz 2 des KiTa-Gesetzes eine Regelung des SGB VIII für die Frage von gemeinsamer Förderung von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung übernehmen, hat soeben bei Ihnen, Herr Dr. Balzer, eine größere Rolle gespielt. Ich möchte ganz klar sagen, dass Ihre Einordnung von „normalen“ Kindern oder dann auch „unnormalen“ Kindern – – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Kinder mit besonde- rem Förderbedarf!) – Sie haben „normal“ gesagt und dabei auf dem Begriff „normal“ herumgehackt. Diese Einordnung teile ich nicht, teilt die Landesregierung nicht (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) und teilt das Haus – vielen Dank für die Unterstützung – in seiner übergroßen Mehrheit nicht. Wir sind inhaltlich anderer Meinung gegenüber dem, was Sie gesagt haben. Aber es ist vor allem – deshalb kann man darüber auch ganz ruhig diskutieren – ein Nachvollziehen dessen, was im SGB VIII steht. Die Regelung, die bisher im (Staatssekretär Volker Schebesta) KiTaG formuliert worden ist, kann heute schon nicht mehr angewendet werden, weil sie vom SGB VIII als bundesrechtliche Regelung überlagert wird. Die Einschränkung „sofern der Hilfebedarf es zulässt“ ist nicht mehr konform mit dem SGB VIII. Deshalb passen wir unser Landesrecht an das an, was das SGB VIII beinhaltet. Wir sehen das auch als richtig an. Aber selbst dann, wenn man es nicht als richtig ansieht, müssen wir es nachvollziehen, weil es über die bundesgesetzliche Regelung ohnehin schon geltendes Recht ist. (Beifall des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Im Unterschied zu Ihnen, Herr Kollege Dr. Balzer, war ich in der Kita „Hochwiesenstraße“ in Bondorf. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) Die Landes-Behindertenbeauftragte Fischer und ich haben übrigens nicht nur mit dem Kind mit Downsyndrom gesprochen und gespielt, sondern auch mit anderen Kindern, so wie es auch die Erzieherinnen und Erzieher in dieser Kindertageseinrichtung und in vielen anderen Kindertageseinrichtungen machen, wo man sich um eine gemeinsame Förderung von Kindern mit und Kindern ohne Beeinträchtigung kümmert. Wir haben das genauso gemacht. (Beifall der Abg. Thomas Poreski GRÜNE und Chris- tiane Staab CDU) Das Bemühen der Erzieherinnen und Erzieher ist, den beiden Gruppen gerecht zu werden und allen Kindern gerecht zu werden. Das möchte ich hier für die Erzieherinnen und Erzieher festhalten: dass sie sich große Mühe geben, kein Kind in irgendeiner Weise weniger zu fördern. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Wir passen außerdem den Fachkräftekatalog an, in dem bisher nur die Bezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ aufgeführt ist. Die Berufsbezeichnung lautet inzwischen „Staat lich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ oder „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“, zu denen die jungen Menschen jetzt ausgebildet werden. Wir passen das im Fachkräftekatalog an. Mit dem zweiten Gesetzentwurf bringen wir die Förderung von investiven Maßnahmen mit dem Haushaltsansatz, den wir mit 105 Millionen € zur Verfügung haben, in die Umsetzung. Wir brauchen dafür eine gesetzliche Regelung, weil wir an das anknüpfen wollen, was im 5. Bundesinvestitionsprogramm für die Jahre 2020/2021 auf den Weg gebracht worden ist, für das es in Baden-Württemberg eine deutliche Überzeichnung gegeben hat. Weil wir auch Maßnahmen davon profitieren lassen wollen, die dort auf der Warteliste stehen, aber bisher nicht in den Genuss von Bundesmitteln gekommen sind, möglicherweise aber weit fortgeschritten oder gar abgeschlossen sind, brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Deshalb müssen wir das mit diesem Gesetz so aufnehmen. Herr Birnstock, Sie haben gefragt, warum es das Erfordernis einer Antragstellung bei dieser Förderung gibt. Dabei müssen wir klären, was es jetzt alles noch an Vorverständigung braucht. Es gibt nämlich nicht nur diejenigen, die mit vollde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 ständigen Unterlagen auf der Warteliste stehen, sondern auch diejenigen, die davon abgesehen haben, einen Antrag zu vervollständigen, da die Überzeichnung schon bekannt gewesen ist. Und damit klar ist, wer in den Vorrang bzw. Nachrang, den das Gesetz vorsieht, fällt, braucht es die Antragstellung. In den Unterlagen gibt es inzwischen schon Veränderungen, weil es schon eine ganze Zeit her ist, dass die Anträge gestellt worden sind. Aber selbstverständlich greifen wir mit der Anzeige, dass der Antrag auch für dieses Landesprogramm vorgelegt wird, dass der Antrag gestellt wird und dass man auch auf Unterlagen verweisen kann, auf das zurück, was in den Behörden schon vorliegt, sofern es nach wie vor der aktuellen Situation entspricht. Ich will hier aber als Sachwalter der Haushaltsmittel, die wir im Land haben, auch darauf hinweisen: Wir treten damit in eine Lücke, die der Bund lässt. Es ist immer Gegenstand der Diskussionen um den Rechtsanspruch gewesen, dass der Rechtsanspruch mit einer investiven Unterstützung für die Bereitstellung von Plätzen verbunden sein muss. Dafür gab es, wie gesagt, fünf Bundesprogramme. In der Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition in Berlin steht, dass es ein weiteres Investitionsprogramm gibt. Es zeichnet sich nicht ab, dass es das in dieser Legislaturperiode tatsächlich geben wird. Deshalb springen wir mit den 105 Millionen € aus Landesmitteln ein. Die Forderung ist immer so gewesen, dass der Rechtsanspruch durch investive Mittel von demjenigen, der den Rechtsanspruch begründet, begleitet sein muss. Wir treten damit jetzt mit Landesmitteln in eine Lücke ein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Genau so ist es! Genau so!) Der Hauptpunkt der Gesetzesänderungen ist die Regelung des Erprobungsparagrafen. Dieser ist verschiedentlich angesprochen worden. Ich will deutlich machen, dass es nicht eine einzige Maßnahme ist, mit der wir der Situation, den Herausforderungen begegnen wollen. Von einigen ist das anders dargestellt worden. Herr Birnstock, Sie haben gestern in einer Pressemitteilung noch einmal davon gesprochen, dass die Landesregierung das anscheinend für „die Lösung aller Probleme“ hält. Das ist beileibe nicht so. Wir gehen nach wie vor in den Ausbau der Ausbildungsplätze und der Ausbildungssituation. Zum Glück ist es so, wie Sie, Herr Born, es gesagt haben: dass viele das als den schönsten Job ansehen und deswegen diesen Beruf wählen. Nur so ist es den Trägern und uns gelungen – den Trägern dadurch, die praktischen Ausbildungsplätze zu besetzen, und uns, indem die Schulplätze, die wir zur Verfügung stellen, besetzt sind –, dass gegenüber der Zeit vor elf Jahren mehr als doppelt so viele Personen in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sind. Trotzdem brauchen wir weitere Bemühungen, weil der Bedarf stärker anwächst, als es der Zuwachs an Auszubildenden bisher abdeckt. Deshalb haben wir auch – es wird ja auch gern gefragt, ob genügend Geld zur Verfügung gestellt wird bzw. ob man deshalb keine Plätze zur Verfügung stellt, weil das zusätzliches Geld kosten würde – zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt. Nur so war es möglich, 600 Personen, die in den (Staatssekretär Volker Schebesta) Direkteinstieg gegangen sind, ab dem 1. September mit Schulplätzen auszustatten. Das Geld für zusätzliche Plätze für die schulische Ausbildung wird zur Verfügung gestellt. Damit handeln wir in dem Feld, wo es vor allem darauf ankommt, Fachkräfte dafür zu gewinnen, damit wir in Baden-Württemberg auch weiterhin so gut aufgestellt sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist auch gestern zum Ausdruck gekommen. Natürlich habe ich gesagt, dass wir noch mehr brauchen. Wir brauchen weitere Anstrengungen. Aber wir haben von der Bertelsmann Stiftung gestern eben auch festgehalten bekommen, dass wir mit dem Personalschlüssel, den wir in Baden-Württemberg bei den Kitas mit einer Fachkraft für 6,4 Kinder haben, erstens über der Empfehlung liegen, die 1 : 7,5 lautet, und bundesweit mit diesem Personalschlüssel auf Platz 1 stehen, und dass wir zweitens mit dem Schlüssel bei den Krippen mit einer Fachkraft für 2,9 Kinder besser als die Empfehlung mit 3,0 Kindern dastehen und bundesweit auch in diesem Bereich auf Platz 1 stehen. Die Bertelsmann Stiftung sagt, wir bräuchten weitere Angebote für den Quereinstieg. Diese müssten allerdings mit einer Qualifizierung verbunden sein, die mindestens auf das Niveau der Sozialassistenz führt. Das machen wir mit dem Direkteinstieg Kita. Wir geben denjenigen, die wir im Direkteinstieg für das Berufsfeld gewinnen wollen, eine Qualifizierungsmöglichkeit. Dafür haben wir den Direkteinstieg geschaffen. Dazu sind wir auf einem guten Weg, und diese Maßnahmen ergreifen wir auch. Zum Erprobungsparagrafen: Woran merkt man, dass eine Regelung gut ist? Wenn darüber gestritten wird, wer der Urheber ist. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist aber eine interessante These!) Ich finde, manchmal kann man es so beobachten. Herr Birnstock, es ist nett, dass Sie sagen, Sie waren im Januar schon dran, haben das „Kreativklausel“ genannt, und wir würden jetzt eben „Erprobungsparagraf“ draufschreiben. (Vereinzelt Heiterkeit) Sie wissen auch, dass schon im Sommer letzten Jahres der Städtetag mit vielen darüber gesprochen hat und alle von der Idee überzeugen wollte, dass der Städtetag da etwas auf den Weg bringt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aber es ist doch gut, wenn er zustimmt!) Er hat es dann „Zukunftsparagraf“ genannt. Aber ich finde es am Ende auch egal, wie das Ding heißt, Hauptsache, es ist eine gute Regelung. Wir laden die Kommunen und die Träger dazu ein, kreativ zu sein. Sie können dann etwas erproben, was gut für die Zukunft ist. Wir wollten nur nicht signalisieren, dass wir uns in den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg nicht schon jetzt für die Zukunft gut aufstellen und es dafür erst einer Regelung bedarf. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ich finde, wir machen vieles, was für die Zukunft gut ist, vor allem für die Erzieherinnen und Erzieher vor Ort. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir geben jetzt einen rechtlichen Rahmen für Lösungen vor Ort. Und Selbstverantwortung heißt auch, dass diese wahrgenommen werden muss. Morgen debattieren wir über das Thema Entlastungsallianz. Wenn wir über Entlastungsallianz reden, hier ein Freiraum geschaffen wird und Sie von der SPD als Erstes aber einwenden: „Oh, ob die vor Ort der Selbstverantwortung gerecht werden?“, dann werden wir das Thema „Entlastung von Vorgaben und Regelungen“ nicht in den Griff bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Deshalb gehen wir in diesem Bereich diesen Weg. Und die Option, die dafür gegeben wird, ist nicht schrankenlos, sondern ist durch das SGB VIII und den Kinderschutz klar begrenzt. Deshalb haben wir auch nicht dem Vorschlag Rechnung getragen, der in der Anhörung gemacht worden ist: dass man nur eine Selbstverpflichtung unterschreiben muss. Zu etwas, was rechtlich geboten ist, muss man sich ohnehin nicht erst verpflichten. Aber es soll nicht ausreichen, nur zu erklären, man halte sich an das SGB VIII und den Kinderschutz. Das SGB VIII macht notwendig, auch den Förderauftrag zu erfüllen, wo der Orientierungsplan in Baden-Württemberg eine Umsetzung ist. Bildung ist uns nämlich auch wichtig. Es reicht nicht aus, dass nur die Einhaltung erklärt wird, sondern es muss eine Aufsicht geben. Deshalb bleibt es bei einer Prüfpflicht – auch in der Sollvorschrift, die der Bildungsausschuss in der letzten Woche als weiter klärende Änderung in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hat. Sie von der SPD müssen sich schon im Klaren sein, ob Sie das mit dem Freiraum, der dafür gewünscht ist, mittragen. Ich kenne auch einige Oberbürgermeister Ihrer Couleur, die genau das wollen und die genau an dem Punkt sagen: „Macht das.“ Wir machen es. Es ist nicht die einzige Lösung für die Situation, in der wir sind, von der wir glauben, dass sie notwendig ist. Aber es ist eine der Maßnahmen, mit denen wir weiterkommen können, und es ist eine der Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Balance zu halten zwischen dem Bildungsanspruch der Kinder, dem Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen und der Belastungssituation der Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb bitten wir Sie um die Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. (Präsidentin Muhterem Aras) Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 17/5608 und 17/5609. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 17/5782. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 17/5608 mit einer Änderung in Artikel 1 und dem Gesetzentwurf Drucksache 17/5609 mit einer Änderung in § 3 zuzustimmen. Ich rufe den Gesetzentwurf Drucksache 17/5608 und hier Artikel 1 in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung Drucksache 17/5782 auf. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Vielen Dank. Artikel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Vielen Dank. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5609. Zunächst rufe ich auf § 1 Finanzhilfen des Landes Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Zweck der Finanzhilfen Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 2 ist mehrheitlich zugestimmt. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ich rufe auf § 3 Empfänger der Finanzhilfen in der Fassung von Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 4 Fristen, zuständige Behörden Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 5 Ermächtigung zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift Wer § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 5 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 6 Inkrafttreten Wer § 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 6 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Damit ist Punkt 7 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württem berg und des Landespflegegesetzes – Drucksache 17/5610 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/5781 Berichterstattung: Abg. Alena Fink-Trauschel (Präsidentin Muhterem Aras) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Saint-Cast. (Stellv. Präsident Daniel Born übernimmt die Sit- zungsleitung.)

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Jetzt kann ich die richtige Person ansprechen. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mit der heutigen zweiten Lesung der Gesetzesnovelle zum Schulgesetz kommen wir unserem Ziel, gute Schulen, gute Bildung für alle Kinder im Land voranzubringen, näher. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen – das haben wir schon in der ersten Lesung und dann auch in der Beratung im Fachausschuss ausgeführt – drei Bausteine: erstens, das digitale Lernen und Arbeiten an unseren Schulen voranbringen, zweitens, die datengestützte Unterrichts- und Schulentwicklung deutlich voranbringen, und drittens, den Ganztagsausbau deutlich ausweiten und attraktiver machen. Ich möchte mich vor allem auf den dritten Teil konzentrieren, der auch Bestandteil der Ergänzungs- und Änderungsanträge aus den Oppositionsfraktionen der SPD und FDP/DVP ist. Darüber haben wir auch im Ausschuss schon vertiefend diskutiert. Was machen wir, um die Ganztagsgrundschulen im Land attraktiver zu machen? Wir weiten die Zeitmodelle aus. Bislang ist es so, dass Ganztagsgrundschulen an drei oder vier Tagen à sieben bis acht Stunden angeboten werden können. Den Rechtsanspruch für das Schuljahr 2026/2027 haben wir, alle Bundesländer gemeinsam, wie ich sagen würde, mit einer breiten politischen Mehrheit auf den Weg gebracht. Wir alle wissen: Der Rechtsanspruch ist für viele Kommunen natürlich eine Herausforderung. Deswegen ist es unser Ziel, den Kommunen mit der heute vorliegenden Gesetzesnovelle weitere Instrumente an die Hand zu geben und diesen Rechtsanspruch gemeinsam – das Land gemeinsam mit den Schulen – zu erfüllen. Wichtig ist uns: Hier war teilweise von einer Entmachtung der Schulkonferenzen die Rede; das ist mitnichten so. Vielmehr ist im Qualitätsrahmen der Ganztagsgrundschulen, aber auch in dem Genehmigungsprozess festgehalten, wie eine Ganztagsgrundschule tatsächlich umgesetzt wird. Damit machen wir deutlich, dass die Schulgemeinschaften selbstverständlich ein ganz wichtiger Akteur sind. Denn das pädagogische Konzept wird in den Schulen entwickelt. Der Bedarf mit Blick auf die Ganztagsgrundschülerinnen und Ganztagsgrundschüler wird in den Schulen entwickelt. Klar ist, dass diese Weiterentwicklung nur in Partnerschaft zwischen dem Land, den Schulen und den Kommunen funktionieren kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Klar ist aber auch, dass wir den Kommunen – diese sind in Verantwortung; das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss – natürlich auch Instrumenode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 te an die Hand geben müssen. Deswegen war es vor allem von den kommunalen Landesverbänden, von den Kommunen der Wunsch, dass wir ihnen hier mehr Handlungsspielraum geben, indem zukünftig die Kommunen entscheiden können, welche Grundschule sie, wenn sie beispielsweise fünf Grundschulen haben, perspektivisch für ein gut rhythmisiertes ganztägiges Lernen weiterentwickeln wollen. Denn die Kommunen sind diejenigen, die für den Schulbau zuständig sind. Sie sind diejenigen, die Betreuungskräfte sozusagen über das Mittagsband und das Abendband bereitstellen müssen. Das heißt, wir brauchen hier ein gutes Miteinander. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir den Kommunen in diesem Schulentwicklungsprozess auch erstmalig eine wichtige Position. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wichtig ist uns Grünen, dass wir nicht nur den Rechtsanspruch erfüllen und sozusagen Klagen an die Kommunen abwenden, sondern auch, dass wir Qualität in unsere Grundschulen bringen, (Abg. Martin Grath GRÜNE: Genau! Richtig!) dass wir rhythmisiertes ganztägiges Lernen flächendeckend anbieten. Das heißt: Unterricht, individuelle Förderung, Bewegung, Sport, aber auch Entspannung und Freizeit. Das soll in den Grundschulen tagsüber sinnvoll miteinander verzahnt sein. Wir wissen von PISA-Gewinnerländern: Überall dort, wo Schule Qualität hat, liegt ein gutes flächendeckendes Ganztagsangebot vor. Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, dass wir Herkunft und Bildungserfolg deutlich entkoppeln wollen. Deswegen ist der Schritt, unsere Grundschulen zu rhythmisierten Ganztagsgrundschulen weiterzuentwickeln, ein ganz wichtiger Baustein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ganz kurz noch zu den Änderungsanträgen. (Der Rednerin wird das Ende ihrer Redezeit ange- zeigt.) – Ich sehe die Zeit. – Wir werden sie ablehnen. Ich habe es schon ausgeführt: Wir machen den Ausbau der Ganztagsgrundschulen selbstverständlich in Partnerschaft mit den Kommunen und den Schulgemeinschaften. Die kommunalen Betreuungsangebote haben wir bereits im letzten Jahr unter Schulaufsicht gestellt. Das war – das wissen Sie auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen – die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt auf die Bundesfördermittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz zugreifen können.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie jetzt zum Schluss.

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Ich komme zum Schluss. – Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das das noch nicht hat. Die anderen Bundesländer sind diesen Schritt (Nadyne Saint-Cast) bereits gegangen. Deswegen werden wir die Änderungsanträge von FDP/DVP und SPD ablehnen.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete!

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Ich bitte Sie, der Gesetzesnovelle zuzustimmen, weil sie deutlich mehr Qualität in unseren Bildungsstandort Baden-Württemberg bringt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Alexander Becker.

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Dr. Alexander Becker CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes umfasst ganz verschiedene Bereiche. Kontrovers diskutiert werden die Regelungen zum Ganztag; die Kollegin ist schon darauf eingegangen. Manchmal liegen die Dinge sehr einfach: Dem Rechtsanspruch des Bundes auf Ganztagsbetreuung müssen wir natürlich in den einzelnen Regelungen gerecht werden, mit dem definierten Angebot. Dem – und zunächst nur dem – dienen die Anpassungen im Schulgesetz. Unser Ziel ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Gesamtkulisse von rhythmisiertem Ganztag, flexibler kommunaler Betreuung sowie Hortangeboten. Wir legen Wert auf ein qualitätsvolles und von vielen Akteuren getragenes Angebot, das sowohl im ländlichen Raum wie auch in Ballungsräumen funktioniert. Das bedeutet, dass die außerschulischen Partner ein ganz zentraler Akteur für uns sind – als Bildungspartner, nicht als Betreuungspartner. Das gilt gleichermaßen für den Ganztag nach § 4a des Schulgesetzes sowie auch für alle anderen Angebote. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das ist der nächste Schritt, der ansteht, das heißt, die Flexibilisierung des Ganztags nach § 4a des Schulgesetzes. Daran arbeitet das Kultusministerium ja auch. Wir plädieren daneben – ich habe es in der ersten Lesung bereits gesagt – auch für die Umsetzung der erprobten Koordinierungsstelle „Ganztagsschule und Betreuung“, um Schulleitungen zu entlasten und um die Einbindung sehr vieler Partner zu ermöglichen. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Nun liegen uns Änderungsanträge der FDP/DVP und der SPD sowie ein Entschließungsantrag der SPD vor. Hierauf möchte ich kurz eingehen. Bisher hatte die Schulkonferenz die Möglichkeit eines Vetos bei der Beantragung eines Ganztags. Die neue Regelung wandelt diese Zustimmungspflicht in ein Anhörungsrecht um. Das ist aus unserer Sicht in der Abwägung zwischen Mitbestimmungsrechten und der Umsetzung des Rechtsanspruchs sachlich auch angemessen. Denn zuständig sind schon jetzt die Schulträger, also in der Regel die kommunale Seite. Ich selbst war 18 Jahre lang Gemeinderat, und ich vertraue darauf, dass Gemeinderäte und Kommunen nun nicht wahllos anfangen, de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Angebote umzuwandeln, die gut funktionieren, sondern vor Ort sinnvolle Entscheidungen treffen. Dafür müssen wir ihnen aber auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Ich nenne als Beispiel eine Stadt mit mehreren Grundschulen, die ein Modell plant, das über die Stadt verteilt verschiedene Angebote machen soll. Sie berücksichtigt dabei Schülerströme, sie schaut auf die jeweilige bauliche Substanz und auf die Möglichkeiten für Veränderungen, sie schaut auf didaktische Vorerfahrungen und natürlich auch auf die Kosten. Und dann muss klar sein: Wer liefern soll, der muss letztlich auch bestellen dürfen – um nichts anderes geht es. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Der zweite Teil des FDP/DVP-Antrags zielt darauf ab, die Aufsicht über die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger beim Sozialministerium zu belassen. Auch hier folgt die geplante Änderung aber der inneren Logik im neuen System. Denn wenn wir die außerschulischen Angebote als integralen Teil des Bildungsangebots an einer Grundschule sehen – ich habe das beschrieben –, macht die Zusammenführung der Zuständigkeiten auch Sinn. Wir werden also auch diesen Änderungsantrag ablehnen. Ich komme nun noch zum Entschließungsantrag der SPD. Auch diesem werden wir nicht folgen. Wir plädieren, wie erwähnt, für die landesweite Einrichtung von Koordinierungsstellen „Ganztagsschule und Betreuung“, was eine Entlastung der Schulleitungen darstellt. Wir setzen natürlich auch das Konzept der Entlastung der Schulleitungen aus der 16. Legislaturperiode fort. Wenn sich Räume auftun, werden wir über die Rückgabe des allgemeinen Entlastungskontingents reden, das in der 15. Legislaturperiode gekürzt wurde. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Die digitalen Elemente habe ich jetzt nicht erwähnt; diese sind wichtig, um Schulverwaltung, Unterricht und Diagnostik in der Zukunft effizient betreiben zu können. Mit der Novelle des Schulgesetzes machen wir nun die ersten wichtigen Schritte zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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Daniel Born

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Dr. Stefan Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das ist enttäuschend. Das ist zu wenig. Das gilt auch für das, was Sie gerade vorgetragen haben, Kollege Becker. Der Gesetzentwurf will im Bereich der Digitalisierung der Ganztagsschule datengestützte Qualitätsentwicklungen und Grundlagen für weitere, zum Teil längst überfällige Entwicklungsschritte schaffen, bleibt aber insgesamt hinter den Notwendigkeiten zurück. Für den Bereich der Ganztagsschule ist es richtig, der Nachfrage durch die Ausweitung von Zeitmodellen gerecht zu werden. Dass der Ausbau hinterherhinkt, ist unseres Erachtens auch darauf zurückzuführen, dass die Schulleitungen viel zu wenig entlastet werden, weil Sie sich bis heute weigern, an- (Dr. Stefan Fulst-Blei) zuerkennen, dass es doch ein Unterschied ist, ob jemand eine Ganztagsschule oder eine Halbtagsschule leitet. Noch immer scheint hier die Denke in der Landesregierung vorzuherrschen, dass man das doch irgendwie hinbekommt. Der Koordinationsaufwand ist bei einer Ganztagsschule aber deutlich größer. Das wissen Sie auch. Es gibt aber keine angemessene Entlastung. Das ist für uns ein ganz zentraler Kritikpunkt an der heutigen Vorlage. Zudem ist enttäuschend, dass Sie nicht die Möglichkeit nutzen, diesen Missstand zu korrigieren und unserem Antrag zuzustimmen. Schulleitungen brauchen eine viel höhere Entlastung. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Nadyne Saint- Cast GRÜNE) Nein, Ihr Gesetzesvorschlag atmet auch sonst an mehreren Stellen den Geist eines unzureichenden Mangelmanagements. Es ist richtig, dass Sie die von uns eingeführte Möglichkeit der Monetarisierung für den Ganztagsschulbetrieb weiter ausdehnen wollen. Sie war von uns aber nie als ein Reparaturinstrument für den Fachkräftemangel gedacht. Das Mangelmanagement geht weiter bei den formulierten Zielen der Digitalisierung. Auf unsere Kritik sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Sie wollen ausdrücklich regeln, dass Fernunterricht auch mit Lehrkräftemangel begründet werden soll. Damit wir uns nicht missverstehen: In einem Ausnahmefall kann man darüber vielleicht einmal reden. Kritiker, insbesondere die Gewerkschaften, teilen unsere Sorgen, dass hier möglicherweise die Tür zu einem Dauerzustand geöffnet wird. Ihnen fehlt die Glaubwürdigkeit, dass man Ihnen wirklich zutraut, den Fachkräftemangel an unseren Schulen in absehbarer Zeit in den Griff zu bekommen. Für uns ist der digitale Unterricht eine gute Erweiterung, aber er darf niemals die Priorität des Präsenzunterrichts ersetzen. Dies ist eine zentrale Lehre der Coronazeit. Für Ihr Handeln gilt allerdings – ich zitiere Seite 52 der Vorlage –: Der Hauptpersonalrat GHWRGS ist schlicht fassungslos über die offensichtliche Ratlosigkeit des Kultusministeriums, die Unterrichtsversorgung angemessen sicherzustellen. Die GEW spricht sogar von einer Bankrotterklärung Ihrer Politik. Das muss Ihnen doch zu denken geben. (Beifall bei der SPD) Dass Ihre Digitalisierungsbemühungen halbherzig sind, zeigt auch, dass Sie sich bei Lehrkräften immer gern auf den Fachkräftemangel zurückziehen. In den Bereichen, in denen Sie mit Investitionen eine Mangelsituation beseitigen könnten, nehmen Sie das Geld nicht in die Hand. Es ist wirklich ein schlechter Witz, dass wir im Jahr 2023 noch immer mit Ihnen über die Notwendigkeit von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte diskutieren müssen. Es ist längst überfällig, dass jede Lehrkraft in Baden-Württemberg von ihrem Dienstherrn, dem Land Baden-Württemberg, ein solches Endgerät dauerhaft zur Verfügung gestellt bekommt. Dies gebietet unseres Erachtens auch der Datenschutz. Fakt ist aber – das hat auch die Diskussion im Bildungsausschuss gezeigt –: 25 % aller Lehrerinnen und Lehrer sind noch immer ohne ein solches Gerät. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Zudem wollen Sie mit diesem Gesetz einen Schritt zur Realisierung der breiten Anwendung der digitalen Bildungsplattform gehen – immerhin. Vor acht Jahren haben Sie das Projekt von uns übernommen, in der vergangenen Legislaturperiode zwei Mal voll an die Wand gefahren, aber noch immer sehen wir kein in der Breite anwendbares Endprodukt. Im Gegenteil, aus Fachkreisen gibt es kritische Hinweise auf eine unzureichende Benutzerfreundlichkeit der angedachten Lösung sowie auf Probleme bei der Skalierbarkeit der Plattform. Wir dürfen uns aber keine weitere Bauchlandung bei der Ausdehnung auf alle Schulen – ich betone: auf alle Schulen – wie in der vergangenen Legislaturperiode leisten. Es geht nämlich nicht um 100 oder 200, sondern um alle Schulen im Land, die wir mit einer Bildungsplattform endlich digital erreichen müssen. Darüber hinaus ignorieren Sie völlig die kommunalen Landesverbände, die auf die völlig unterschiedliche technische Ausstattung in den Schulen vor Ort hinweisen. Digitale Bildungsqualität darf aber nicht von der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängen. Sie verschließen weiterhin die Augen vor der Realität. Sie wollen weiterhin keine Vollerhebung der digitalen Ausstattung unserer Schulen durchführen, obwohl die letzte von 2006 ist. Wie wollen Sie aber steuern, wenn Sie keine Informationen haben? Wir halten eine Vollerhebung der digitalen Ausstattung an den Schulen für dringend notwendig und haben daher heute einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Fazit: Statt Aufbruchssignal schlechtes Mangelmanagement. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dennis Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits in der ersten Lesung gesagt, kann ich es auch heute bei den Änderungen des Landespflegegesetzes und den Schulgesetzänderungen zum Vorantreiben der Digitalisierung in unseren Schulen kurz machen: Diese Änderungen begrüßen wir ausdrücklich. Bei den Änderungen bezüglich der Ganztagsschulen sieht es jedoch etwas anders aus. Denn Sie versuchen nicht nur völlig fachfremd, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich über das Achte Buch Sozialgesetzbuch begründet, komplett schulisch abzudecken. Hier müssten aus unserer Sicht die Federführung beim Sozialministerium liegen und die Kompetenzen und Strukturen des KVJS genutzt werden. Nein, Sie scheinen auf dem von Ihnen begangenen Holzweg auch völlig überfordert zu sein. Allein die Beteiligung der wichtigen außerschulischen Akteure scheint Ihnen ja nicht so leichtzufallen, wenn nicht einmal mehr drei Jahre vor dem Rechtsanspruch erst zwei runde Tische zu diesem Thema stattgefunden haben. Dabei waren beim ersten dieser runden Tische nicht einmal alle relevanten Akteure eingeladen. Unsere Ankündigung eines eigenen Ganztags- (Dennis Birnstock) gipfels am 2. März scheint zumindest den Druck etwas erhöht zu haben, sodass jetzt immerhin mal eine von mehreren geplanten Regionalkonferenzen stattgefunden hat. Aber nicht nur die Beteiligung könnte besser laufen, auch der Versuch selbst, den Rechtsanspruch hauptsächlich über die Ausweitung der Ganztagsgrundschulen erfüllen zu können, scheint zum Scheitern verurteilt zu sein. Das macht auch eine kürzlich veröffentlichte forsa-Umfrage im Auftrag des VBE deutlich. Darin sagen 29 % der Schulleitungen an baden-württembergischen Grundschulen, dass sie nicht davon ausgehen, dass der Bedarf an Ganztagsbetreuung bis zum Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden kann. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Nun geben Sie, Frau Ministerin, auf diese Zahlen wahrscheinlich eh nicht allzu viel, da Sie die Schulgemeinschaft ja auch nicht mal mehr mitentscheiden lassen wollen, wenn es darum geht, eine Ganztagsschule einzurichten. Aber andere Zahlen können Sie da nicht so einfach wegwischen, und zwar die Zielsetzung der Landesregierung im Jahr 2014, die Quote der Ganztagsgrundschulen von damals unter 20 % bis ins Jahr 2023 – das haben wir gerade noch – auf 70 % zu steigern. Jetzt dürfen Sie raten, bei wie viel Prozent wir heute stehen: bei gerade mal 20 %. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ah!) Da klaffen Wunsch und Realität fast so weit auseinander wie bei Ihren Ausbauzielen bei der Windkraft. (Beifall bei der FDP/DVP) Aber das wollen Sie ja jetzt ändern, indem Sie einfach die Schulkonferenzen entmachten und Ganztagsschulen mit der Brechstange durchdrücken. Liebe Kollegin Saint-Cast, da muss ich Ihnen widersprechen. Wenn man sich anschaut, dass jetzt im Gesetz steht, dass der Antrag der Zustimmung der Schulkonferenzen bedarf, und in der geänderten Fassung heißt es nur noch, dass sie angehört werden sollen, dann frage ich Sie: Wenn sie hier jetzt nicht mehr mitbestimmen dürfen, sondern von der Landesregierung nur noch angehört werden, sind sie dann vielleicht nicht entmachtet? Ich denke schon. Deshalb ist es de facto eine Entmachtung der Schulkonferenzen, die da stattfindet, und das sicherlich nicht mit uns. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Zuhören heißt nicht erhören! – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Fraglich ist zudem auch, mit welchen Lehrkräften Sie den Rechtsanspruch bewerkstelligen wollen, wenn Sie nur auf die Ganztagsschulen setzen. Dankenswerterweise haben Sie uns auf Nachfrage im Ausschuss die Berechnungsgrundlage für den im Gesetz genannten Bedarf von 960 Deputaten für die Grundschulen und 117 Deputaten für die SBBZ dargelegt. Aber zum einen ist uns nach wie vor schleierhaft, warum für die Deckung dieses Bedarfs kein weiterer Ausbau der Studienkapazitäten erfolgen muss, und das, obwohl wir schon heute zu wenig Grundschul- und SBBZ-Lehrkräfte haben. Zum anderen – das ist noch viel schlimmer – fußen Ihre Berechnungen einzig auf der Annahme, dass die heute schon vorhandenen Ganztagsgruppen durch das zusätzliche Zeitangede – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 bot von beispielsweise fünfmal acht Stunden teilweise mehr Zeit und damit mehr Lehrerstellen benötigen. Dass bei einem bedarfsdeckenden Angebot voraussichtlich etliche Ganztagsgruppen hinzukommen, ignorieren Sie vollkommen. So sieht also faktenbasierte Bildungspolitik in Baden-Württemberg aus. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn aber schon die eigene Organisation nicht funktioniert, wäre es doch nur angebracht, die Unterstützung von anderer Seite anzunehmen. Damit meine ich die rund 3 Milliarden € vom Bund für den Ausbau des Ganztagsangebots. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist bereits im Mai in Kraft getreten. Auf meine Nachfrage hin haben Sie, Frau Ministerin, mir im Juni geschrieben, dass es nun einer Verwaltungsvorschrift des Landes bedürfe. Diese hätte man zwar vielleicht, wie andere Bundesländer, schon mal vorbereiten können, aber im Juni konnten Sie mir ja noch nicht einmal einen Zeitplan nennen. Nachdem wir jetzt fast Dezember haben, frage ich Sie nun erneut: Wann ist mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zu rechnen? Denn es wäre mehr als wünschenswert, wenn den Trägern der Zugang zu den bereitliegenden Mitteln endlich ermöglicht würde. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dennis Birnstock FDP

Ja. – Mit unseren Anträgen können wir natürlich nur in unserem direkten Wirkungsbereich agieren. Daher bringen wir heute erneut unseren Änderungsantrag zum Erhalt der Mitbestimmung der Schulkonferenzen ein. Auch sehen wir die Aufgabe, wie schon erwähnt, sachgemäß beim Sozialministerium angesiedelt, weshalb wir die Aufsicht über die Schulaufsichtsbehörden nach § 32 Absatz 6 ablehnen. Sollten die Änderungsanträge ganz überraschend abgelehnt werden, können wir den Schulgesetzänderungen ganz überraschend nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Sie sind also gegen Digitalisierung an den Schulen? Das ist ja interessant! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU)

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Hans-Peter Hörner für die AfD-Fraktion.

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Hans-Peter Hörner AfD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das im Entwurf vorliegende Gesetz beinhaltet neben diskussionswürdigen Vorschlägen aus Sicht der alternativen Demokraten nicht wenige abzulehnende Vorschläge. Ich beginne jetzt in der zweiten Lesung mal mit der Bestellung von Schulleitern an einer Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule. (Unruhe) (Hans-Peter Hörner) Es wurde bereits darüber diskutiert. Ich fasse es so zusammen: Angesichts der desolaten Lage – unbesetzte Leitungen und kommissarische Besetzungen – sticht hier eindeutig heraus: Es geht um eine kosmetische Bearbeitung dieses Problems. Ob es da eine Verbesserung geben wird? Ich glaube es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass sich niemand, der an einer Hauptschule Erfahrung sammelt, Leistung bringt, dann an einer Realschule bewirbt – oder umgekehrt. Es ist wichtig, dass man die Schulleiter anhört. Herr Birnstock hat die Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag des VBE erwähnt. Diese hat auch ergeben: 57 % – manche Partei wäre froh über ein solches prozentuales Wahlergebnis – der befragten Schulleitungen geben dem Land Baden-Württemberg, was die Bildungspolitik betrifft, die Note 5 oder 6 – mangelhaft oder ungenügend. Die grün-schwarze Landesregierung mit einem ehemaligen Lehrer an der Spitze erhält die Note 4,5, eine Verschlechterung im Vergleich mit der 16. Legislaturperiode um 0,7 Notenpunkte – Versetzung gefährdet. Wenn es so weitergeht, ist es in zwei Jahren die Note 5,2 – Versetzung nicht möglich. (Beifall bei der AfD) Die Schulleiter beschweren sich hier sicher nicht nur über einen Erlass, ein Schreiben zum sogenannten Kuchenverkauf an Schulen im Umfang von 30 Seiten – es scheint ja sonst keine Probleme zu geben. Hierzu bemerkt der Vorsitzende des VBE: Wenn der Trend anhält, riskiert man seine Glaubwürdigkeit und – viel, viel entscheidender – dass Kolleginnen und Kollegen resignieren. Das ideologische Projekt einer verpflichtenden Ganztagsschule lehnen wir in Gänze vollkommen ab. Auch mit Blick auf die ständige Wiederholung des Mantras der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist diese flächendeckende Ausweitung eines verbindlichen Angebots eine Gefahr für die echte Wahlfreiheit der Eltern. Eltern müssen die Möglichkeit haben – Artikel 6 des Grundgesetzes –, sich ohne staatlichen Zwang zu entscheiden, ob sie ihr Kind in die Betreuung geben oder ob sie den Nachmittag mit ihren Kindern verbringen und frei von jeglicher Ideologie gestalten wollen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Nadyne Saint- Cast GRÜNE) Völlig indiskutabel ist der Ausschluss der Eltern – übrigens auch der Lehrer –, die ihre Vertreter in die Schulkonferenz wählen, von der örtlichen Einrichtung der Ganztagsschule. Das ist das Ende der Einbindung der Eltern in die Schule. Ich hoffe, die Eltern lassen sich das nicht gefallen. Wir fordern, dass die Schulkonferenz hier entscheidet und nicht nur das Recht der Anhörung zugestanden bekommt. Meine Damen und Herren, deutlicher kann man Ihre Planungen nicht mehr festschreiben. Ich zitiere nun etwas: Der Einsatz informationstechnisch gestützter Systeme ... wird für Lehrkräfte grundsätzlich verbindlich vorgeschrieben und steht ihnen somit nicht mehr im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens vollständig frei. Das pädagogische Ermessen der Lehrer wird hier negiert. Wie weit sind wir gekommen im Land Baden-Württemberg, wenn ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 die Lehrer in ihrem pädagogischen Ermessen so eingeschränkt werden? Es kann nicht sein, dass ausgebildete und erfahrene pädagogische Lehrkräfte vorgeschrieben bekommen, was sie pädagogisch für sinnvoll oder für sinnbefreit halten. Das ist schon reichlich selbstbewusst – man könnte auch sagen: Es ist reichlich inkompetent. (Beifall bei der AfD) Ich möchte auch noch einmal sagen: Es ist nicht nachvollziehbar, was hier zum Notenschutz formuliert wird. Das Kultusministerium als Teil des Exekutivorgans wird ermächtigt, in Schulen und Prüfungsordnungen Regelungen zu individuellen Abweichungen von Leistungsanforderungen bei vermindertem Teilleistungsvermögen zu treffen. Mag sein, dass es zunächst nur um Rechtschreib-, Lese- und Rechenschwäche geht. Aber wo ist da die Grenze? Was entwickelt sich da? Haben wir dann am Schluss, wie es in Artikel 11 der Landesverfassung vorgeschrieben ist, wirklich eine Förderung der Begabung des Kindes? Oder geht es hier letztendlich um eine Ideologie, die im Schulgesetz festgeschrieben wird? Neben den längst diskutierten Modellen der Quereinsteiger kommen nun auch sogenannte Experten ins Spiel. Die sollen angeblich – ich versuche, es kurz darzustellen – heikle und komplexe Themen in den Unterricht einbauen. MAPA-Aktivisten, Most Affected People and Areas, also Gruppen und Territorien, die überwiegend vom Klimawandel betroffen sind, sollen hier zum Klimawandel unterrichten.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Hans-Peter Hörner AfD

Noch ein Satz. – Dem Thema Sexualkunde würden sich Vertreter von der F/A/Q Health Foundation widmen. Wenn Sie meinen, dass das tatsächlich zu einer guten Organisation an unseren Schulen führt, dann sind die Leute, die das meinen, entweder naiv oder schiefgewickelt. Da muss ich wieder sagen: Wenn hier Eltern und Großeltern drinsitzen – wie kann man einer solchen Situation zustimmen? In welche Situation wird hier unser Land gebracht?

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Daniel Born

Herr Abgeordneter!

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Hans-Peter Hörner AfD

Das kann nicht sein, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor drei Wochen hatten wir die erste Lesung, und ich glaube, auch die Ausschussdiskussion hat noch einiges an Klarheit gebracht, auch wenn es heute in den Reden mitunter in alte Blöcke gegossen ist. Wir haben zwei große Blöcke innerhalb dieses Schulgesetzes – zum einen die Digitalisierung, zum anderen den Ganztag –, und ich will noch ein bisschen was zur Digitalisierung sagen, weil dieser Punkt in der ersten Lesung aufgrund der Redezeit deutlich zu kurz kam. (Ministerin Theresa Schopper) Es ist wichtig, dass wir unsere Schulen für die Digitalisierung rüsten und das digitale Zeitalter in den Schulen wie auch in den schulgesetzlichen Änderungen nachvollziehen und entsprechend auf rechtssichere Beine stellen. Deswegen ist das im Schulgesetz auch der Bereich, der dort viel in Anspruch nimmt, weil wir den Bereich des analogen Schutzraums übertragen wollen, den wir im Klassenzimmer haben – weil dort die Tür zu ist und das, was an Gesprächen stattfindet, was Schülerinnen und Schüler dort mitteilen, was dort unterrichtet wird, im Klassenzimmer bleibt. Natürlich erzählen Kinder zu Hause auch etwas, aber es ist sozusagen der Schutzraum geboten. Diesen Schutzraum, den wir im analogen Klassenzimmer haben, wollen wir jetzt in den digitalen Raum übertragen. Das ist die große Überschrift an dieser Stelle. Da sind einerseits natürlich die Pandemieerfahrungen, die wir hatten. Im Zuge des Fernunterrichts kamen Fragen auf wie: Wer kann da noch zuhören? Steht da ein Elternteil hintendran? Wer bewertet das? Das ist genau der Punkt, den wir jetzt entsprechend mit regeln wollen. Aber eines will ich schon noch klarmachen: Wir regeln das jetzt, aber wir wissen sehr wohl, dass der Präsenzunterricht nach wie vor das ist, was den Kern der Schule ausmacht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Es ist auch nicht so, dass wir die Regelungen jetzt dazu nutzen wollten, um Lehrermangel plötzlich flächig auszugleichen. Sie wissen, für Fernunterricht gibt es drei Gründe, die sehr pragmatisch sind. Beispielsweise hatten wir einen Bahnstreik, und die Kinder kamen nicht mehr in die Schulen. Dann sollte es die Möglichkeit geben, auf Fernunterricht umzustellen, wenn wir entsprechende Regelungen haben. Auch Unwetter sind ein Beispiel. Oder wenn in einer Schule länger kein Unterricht gehalten werden kann – wie es im Ahrtal zum Teil der Fall war, weil die Schulgebäude bauliche Mängel hatten etc. –, dann sollte man ausweichen können. Natürlich kann es auch einmal sein, dass man z. B. eine Klasse, in der gerade kein Lehrer ist, in eine andere Klasse mit zuschaltet. Aber Sie wissen sehr wohl, dass wir im Präsenzunterricht nach wie vor die Grundlage sehen; das ist unser Ziel. Diesbezüglich stehen wir mit unserer Versorgungsquote bei den Lehrkräften nicht so schlecht da, wie Sie es zum Teil schwarzmalen und den Teufel an die Wand malen. Wir haben 106 % bei den Gymnasien, wir haben an die 100 % bei den Gemeinschaftsschulen, bei den Realschulen und bei den Werkrealschulen. Wir haben uns bei den Grundschulen stark verbessert. Ich sage selbst – da bin ich offen und habe nie einen Hehl daraus gemacht –, dass mir die Versorgungslage in den sonderpädagogischen Einrichtungen sehr wehtut, weil wir dort die Kinder haben, die Unterstützung brauchen. Aber wir arbeiten daran: mit einem Ausbau der Studienplätze etc. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir schaffen natürlich Leitplanken, damit wir im Schulbereich datenschutzkonform sind. Mit den neuesten Entwicklungen und Innovationen wollen wir im Schulbereich nachvollziehen, de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 dass der Lernraum Schule auch in die digitale Welt ausgeweitet werden kann. Ich glaube, da sind wir mittendrin. Schulunterricht wird sich ändern, er wird sich mit KI noch einmal mehr ändern. Da werden wir zum Teil wirklich große Änderungen im schulischen, auch im unterrichtlichen Bereich haben – für die Lehrkräfte wie auch für die Schülerinnen und Schüler. Dass wir das hier im Schulgesetz mit vollziehen, ist, glaube ich, ein notwendiger und richtiger Punkt. An dieser Stelle sind wir uns wohl alle einig. Ich meine, da haben wir sozusagen ein bisschen den Galopp in der Blase. Aber ansonsten sind wir da ja durchaus einer Meinung. Zur digitalen Bildungsplattform, die Sie jetzt kritisiert haben: Wenn die Gesamtlehrerkonferenz sagt: „Wir benutzen diese digitale Plattform“, dann ist es so, dass das natürlich auch für die Lehrkräfte gelten muss, die an dieser Stelle tatsächlich Schwierigkeiten haben. Natürlich müssen wir schauen, dass man sich innerhalb einer Schule auf ein gemeinsames System verständigt. Das halte ich für unabdingbar. Das ist auch so, wenn man sich z. B. in einem Ministerium – ich schätze mal, das gilt auch in allen Fraktionen – auf eine bestimmte Software einigt, auf eine entsprechende Hardware verständigt: Dann wird die auch benutzt. Wenn dann jemand lieber alles noch per Post machen möchte, werden Sie sagen: „Na ja, lieber Gott, dann muss er sich vielleicht doch etwas anderes suchen.“ Da sollten wir uns, denke ich, schon ein Stück weit in die Realität begeben, was die Arbeitsbedingungen anbetrifft. Digitale Medien sollen auch pädagogisch entsprechend benutzt und hinterlegt werden. Das ist doch eine Sache, die selbstredend ist. Daran, dass wir die Verbindlichkeit zum Einsatz dieser Techniken bei den Lehrkräften erhöhen, kann ich nichts Schlechtes finden; das muss ich ganz ehrlich sagen. Wir unterstützen ja auch Lehrkräfte, die diesbezüglich noch nicht so affin sind. Da hat man natürlich unterschiedliche Wissensstände. Aber genau dafür gibt es Fortbildungen und die Angebote des ZSL: damit man digitale Entwicklungen und deren pädagogischen Einsatz kennenlernen kann. Wir geben den Lehrkräften entsprechende Möglichkeiten dazu. Und trotzdem – ich sage es noch einmal, damit das ja nicht noch einmal aufkommt –: Es ist auch in § 1 hinterlegt, dass der Präsenzunterricht bei uns nach wie vor das Maß der Dinge ist, weil wir wissen: Vom Präsenzunterricht haben die Kinder und Jugendlichen in der Schule den absolut größten Nutzen, sowohl im Lebensraum als auch im Lernraum Schule. Deshalb ist das der Dreh- und Angelpunkt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der zweite Schwerpunkt dieser Gesetzesänderung ist der Ganztag. Darum hat sich auch der Großteil der Debatte gedreht. Ich will es auch noch einmal sagen: Natürlich müssen wir dort noch einmal mehr ausbauen. Bei den Zahlen, die Sie, Herr Birnstock, genannt haben, wo wir gern hingewollt hätten, was den Ganztag anlangt – das ist § 4a –, sind wir jetzt bei 20 %, aber insgesamt liegen die Betreuungsangebote, wo Kinder ganztags betreut werden, bei 57 %. Das muss man schon einmal der Form halber sagen. (Ministerin Theresa Schopper) Den Kommunen an die Hand zu geben, dass sie nach § 4a einen Antrag bei der Landesregierung stellen können, da gehen wir in der Tat den Schritt, dass wir auch auf Wunsch der kommunalen Familie sagen: Wir sind verpflichtet, diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Wir sind diejenigen, die im Schulträgerausbau, -umbau etc. nachvollziehen müssen. Und wir sind dann auch diejenigen, wenn der Bedarf festgestellt ist – – Die Feststellung des Bedarfs ist die Grundlage. Wenn niemand einen Ganztag will, dann baut doch kein Schulträger einen Ganztag aus. Also, ich meine, so gescheit sind doch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in jedem Fall, um genau das zu tun. Aber wenn der Bedarf da ist, hat die Schulkonferenz nicht mehr ein Vetorecht, sondern wird angehört. Das ist, finde ich, richtig; denn der Bedarf ist das Maßgebende, um das dann tatsächlich entsprechend zu machen. Das ist ein Wunsch, und dem sind wir nachgekommen, ähnlich zum Tagesordnungspunkt vorher, bei dem wir den kommunalen Wünschen ebenfalls nachgekommen sind. Denn das gute Miteinander, das wir haben – gerade in Zeiten, in denen wir wirklich schauen müssen, wie wir das schaffen; Stichwort Fachkräftemangel –, hängt doch auch davon ab, dass wir uns dort nicht noch einmal die Stöcke in die Speichen stellen, sondern gemeinsam an einem Strang ziehen, um das hinzubekommen. Deswegen ist das gemacht, und da steht nichts davon, dass wir sagen: Alle Kinder müssen in den Ganztag. Herr Hörner, ich weiß nicht: Das ist das, was ich mit dem Galopp in der Blase meine. Es kann jede Familie und jeder für sich entscheiden, ob das Kind in eine Ganztagsbetreuung soll oder nicht. Wenn es eine Ganztagsschule gibt, dann kann man dort – weil wir ja in den Grundschulen normalerweise eigentlich eine Sprengelzuweisung haben – sagen: „Ich möchte, dass mein Kind in den Ganztag geht“, und einen Antrag stellen, dass man dann in dieser Schule einen Platz bekommt. Soll das Kind nicht in den Ganztag, dann geht es eben nicht in diese Schule, sondern wird in einer der anderen Schulen beschult. Da müssen Sie jetzt nicht noch einmal aufbauen, dass wir da „Zwangsganztagisierungen“ – oder wie sich das dann auch nennen würde – anlegen würden. Überhaupt nicht! Eines finde ich ja auch nett – das bewundere ich schon fast bei Ihnen, Herr Birnstock –: dass Sie da mit einem doch sehr ausgeprägten Selbstbewusstsein sagen: „Die FDP/DVP sagt, das müssen wir machen, und dann erst ist die Landesregierung auf der Spur.“ Wir warten also sozusagen auf unseren Spindoktor, den Herrn Birnstock, damit wir da endlich zu Potte kommen. Sie wissen, ich schätze Sie, aber wir kommen schon allein auf die Ideen. (Abg. Sascha Binder SPD: Vielleicht deshalb!) Es ist schon so: Natürlich machen wir gemeinsame Runden – der runde Tisch, die Regionalkonferenzen –, aber natürlich arbeiten wir auch im Städtetag, im Bildungsausschuss an der Fortentwicklung. Überall haben wir Gespräche, damit wir das zu einem gemeinsamen Gelingen bekommen. Denn natürlich ist der ab 2026 aufwachsende Rechtsanspruch jetzt nicht einfach etwas, was wir den Kommunen auf den Nabel drücken. Natürlich unterstützen wir sie. Wir unterstützen sie finanziell, und wir unterstützen sie auch mit Regelungen, indem wir z. B. bei Einrichtungen nach § 4a das Vetorecht der Schulkonferenz in ein Anhörungsrecht umwandeln. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Dass das Kultusministerium die Betreuungsangebote unter Schulaufsicht stellt – das wissen Sie ja auch –, war schon unter dem Aspekt, dass wir überhaupt die Gelder aus Berlin bekommen, eine mehr oder weniger nachvollziehende Anforderung, weil das in den anderen Bundesländern alles unter schulaufsichtlicher Regelung steht. Also haben wir das auch nachvollzogen. Denn wie hätten Sie Zeter und Mordio geschrien, wenn wir die Schulaufsicht dort nicht gesetzlich geregelt hätten und diese 386 Millionen € in den Wind geschrieben hätten. Das war ja die letzte Schulgesetzänderung. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir schreien nie Zeter und Mordio! Wir haben sachliche Kritik!) Wir wollen aber diese Gelder natürlich für unsere Kommunen haben, damit wir dort den Ausbau auch gut voranbringen. Das ist der Grund, weshalb wir die Schulaufsicht bei uns im KM haben, eben deshalb, damit wir diesen Bereich in Abstimmung mit dem Bund so regeln, wie das in allen anderen Bundesländern der Fall ist. Daher glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wir regeln sowohl für den Ganztag wie auch für den digitalen Bereich die entsprechend notwendigen Maßnahmen im schulgesetzlichen Bereich. Darüber hinaus – Frau Saint-Cast hat es ja gesagt – haben wir noch im Rahmen der datengestützten Qualitätsentwicklung Maßnahmen im Gesetz, auch die Ermöglichung digitaler Schulanmeldungen und die Schaffung der Grundlage dafür, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit für Schulabgänger ohne Abschluss und ohne konkrete berufliche Perspektive Maßnahmen entwickeln zu können, wie diese Kinder – nein, das sind dann ja schon junge Leute – noch einmal erreicht werden können. Das sind die entscheidenden Schritte. Dafür wollen wir den Rechtsrahmen darstellen, und dafür bedanke ich mich heute für Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5610. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 14. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/5891-1, abstimmen. Der Antrag fordert, die Nummern 2 und 4 neu zu fassen. Die Fraktion der SPD hat darum gebeten, über die beiden Ziffern des Änderungsantrags getrennt abzustimmen. Wer stimmt Ziffer 1 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 2 ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Nun kommen wir zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/5891-2, mit dem die Nummern 4 und 13 geändert werden sollen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wer nun Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt wir! – Heiter- keit) – Zustimmung zu Artikel 1. Genau. – Jetzt die Gegenstimmen? – (Abg. Miguel Klauß AfD: Klare Mehrheit!) Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. (Unruhe) Wer – – (Zuruf: Herr Katzenstein hat sich geirrt!) – Okay. Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landespflegegesetzes mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Schluss: 18 de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Wer stimmt Artikel 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 29. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landespflegegesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt und damit auch das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/5891-3, abzustimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet bereits morgen, 30. November 2023, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 8:15 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Staatlichen Funktion scheidet aus Mitglied Dr. Aschhoff 28.11.2023 Andreas Schwarz und Fraktion ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Anlage Toto-Lotto GmbH zur Wahl vorgeschlagen Köhler

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