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Arne Braun

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Das waren eine Menge Fragen auf einmal. – Die erste Frage war, ab wann das gilt. Das gilt ab Anfang 2024. Das heißt, wir haben vor, dass die Bewilligung am 31. Januar läuft. Da, wo wir etwas in Kalamitäten kommen, kann man, glaube ich, flexibel sein. (Unruhe bei der SPD) Aber es soll eigentlich sofort in Kraft treten – meinem Wissen nach. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Vorsichtig formuliert! – Zuruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Die zweite Frage betraf die, die nicht organisiert sind. Die Auszahlung läuft über die Verbände; das habe ich eben schon ausgeführt. An diese müssen sich die Vereine wenden. Das machen sie, denke ich. Im Detail sind wir da noch dran. Ich habe ja gesagt: Ganz zu Ende verhandelt haben wir das noch nicht. Es gibt auch zwei, drei Detailfragen; das gehört auch dazu; da sind wir gerade dabei. Diejenigen, die nicht organisiert sind, kommen auch nicht in den Genuss – ganz einfach. Aber sie haben die Möglichkeit, Projekte einzureichen, wenn sie beispielsweise Konzerte, Veranstaltungen oder wie auch immer geartete Kulturevents haben. Sie können sich beispielsweise an unser Haus oder an die Baden-Württemberg Stiftung wenden und Projektförderung beantragen. Ansonsten müssen sie sich leider organisieren; sonst ist es nicht zu machen.

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