Hans-Peter Hörner
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das im Entwurf vorliegende Gesetz beinhaltet neben diskussionswürdigen Vorschlägen aus Sicht der alternativen Demokraten nicht wenige abzulehnende Vorschläge. Ich beginne jetzt in der zweiten Lesung mal mit der Bestellung von Schulleitern an einer Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule. (Unruhe) (Hans-Peter Hörner) Es wurde bereits darüber diskutiert. Ich fasse es so zusammen: Angesichts der desolaten Lage – unbesetzte Leitungen und kommissarische Besetzungen – sticht hier eindeutig heraus: Es geht um eine kosmetische Bearbeitung dieses Problems. Ob es da eine Verbesserung geben wird? Ich glaube es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass sich niemand, der an einer Hauptschule Erfahrung sammelt, Leistung bringt, dann an einer Realschule bewirbt – oder umgekehrt. Es ist wichtig, dass man die Schulleiter anhört. Herr Birnstock hat die Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag des VBE erwähnt. Diese hat auch ergeben: 57 % – manche Partei wäre froh über ein solches prozentuales Wahlergebnis – der befragten Schulleitungen geben dem Land Baden-Württemberg, was die Bildungspolitik betrifft, die Note 5 oder 6 – mangelhaft oder ungenügend. Die grün-schwarze Landesregierung mit einem ehemaligen Lehrer an der Spitze erhält die Note 4,5, eine Verschlechterung im Vergleich mit der 16. Legislaturperiode um 0,7 Notenpunkte – Versetzung gefährdet. Wenn es so weitergeht, ist es in zwei Jahren die Note 5,2 – Versetzung nicht möglich. (Beifall bei der AfD) Die Schulleiter beschweren sich hier sicher nicht nur über einen Erlass, ein Schreiben zum sogenannten Kuchenverkauf an Schulen im Umfang von 30 Seiten – es scheint ja sonst keine Probleme zu geben. Hierzu bemerkt der Vorsitzende des VBE: Wenn der Trend anhält, riskiert man seine Glaubwürdigkeit und – viel, viel entscheidender – dass Kolleginnen und Kollegen resignieren. Das ideologische Projekt einer verpflichtenden Ganztagsschule lehnen wir in Gänze vollkommen ab. Auch mit Blick auf die ständige Wiederholung des Mantras der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist diese flächendeckende Ausweitung eines verbindlichen Angebots eine Gefahr für die echte Wahlfreiheit der Eltern. Eltern müssen die Möglichkeit haben – Artikel 6 des Grundgesetzes –, sich ohne staatlichen Zwang zu entscheiden, ob sie ihr Kind in die Betreuung geben oder ob sie den Nachmittag mit ihren Kindern verbringen und frei von jeglicher Ideologie gestalten wollen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Nadyne Saint- Cast GRÜNE) Völlig indiskutabel ist der Ausschluss der Eltern – übrigens auch der Lehrer –, die ihre Vertreter in die Schulkonferenz wählen, von der örtlichen Einrichtung der Ganztagsschule. Das ist das Ende der Einbindung der Eltern in die Schule. Ich hoffe, die Eltern lassen sich das nicht gefallen. Wir fordern, dass die Schulkonferenz hier entscheidet und nicht nur das Recht der Anhörung zugestanden bekommt. Meine Damen und Herren, deutlicher kann man Ihre Planungen nicht mehr festschreiben. Ich zitiere nun etwas: Der Einsatz informationstechnisch gestützter Systeme ... wird für Lehrkräfte grundsätzlich verbindlich vorgeschrieben und steht ihnen somit nicht mehr im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens vollständig frei. Das pädagogische Ermessen der Lehrer wird hier negiert. Wie weit sind wir gekommen im Land Baden-Württemberg, wenn ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 die Lehrer in ihrem pädagogischen Ermessen so eingeschränkt werden? Es kann nicht sein, dass ausgebildete und erfahrene pädagogische Lehrkräfte vorgeschrieben bekommen, was sie pädagogisch für sinnvoll oder für sinnbefreit halten. Das ist schon reichlich selbstbewusst – man könnte auch sagen: Es ist reichlich inkompetent. (Beifall bei der AfD) Ich möchte auch noch einmal sagen: Es ist nicht nachvollziehbar, was hier zum Notenschutz formuliert wird. Das Kultusministerium als Teil des Exekutivorgans wird ermächtigt, in Schulen und Prüfungsordnungen Regelungen zu individuellen Abweichungen von Leistungsanforderungen bei vermindertem Teilleistungsvermögen zu treffen. Mag sein, dass es zunächst nur um Rechtschreib-, Lese- und Rechenschwäche geht. Aber wo ist da die Grenze? Was entwickelt sich da? Haben wir dann am Schluss, wie es in Artikel 11 der Landesverfassung vorgeschrieben ist, wirklich eine Förderung der Begabung des Kindes? Oder geht es hier letztendlich um eine Ideologie, die im Schulgesetz festgeschrieben wird? Neben den längst diskutierten Modellen der Quereinsteiger kommen nun auch sogenannte Experten ins Spiel. Die sollen angeblich – ich versuche, es kurz darzustellen – heikle und komplexe Themen in den Unterricht einbauen. MAPA-Aktivisten, Most Affected People and Areas, also Gruppen und Territorien, die überwiegend vom Klimawandel betroffen sind, sollen hier zum Klimawandel unterrichten.
