Dennis Birnstock
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Auch wenn wir, die FDP/DVP-Fraktion, aus der Opposition heraus oftmals – eigentlich müsste ich sagen: immer – gute Ideen einbringen, werden diese leider sehr selten von der Landesregierung aufgenommen. Ausnahmen bestätigen natürlich auch diese Regel, und eine solche Ausnahme haben wir heute glücklicherweise mit dem ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 vorliegenden Gesetzentwurf zum Erprobungsparagrafen; denn bereits Anfang des Jahres haben wir Freien Demokraten eine Kreativklausel in unserem Positionspapier zur frühkindlichen Bildung gefordert. Natürlich findet man als Landesregierung dann einen anderen Namen, damit es sich mehr nach einer eigenen Idee anhört – aber geschenkt. Uns freut es, dass unsere Idee aufgenommen wurde. (Beifall bei der FDP/DVP) Dabei war vor allem auch der Vorstoß des Städtetags mit seinem Zukunftsparagrafen eine große Hilfe. Deshalb an dieser Stelle vielen Dank an die Kommunalen für den gemeinsamen und erfolgreichen Einsatz. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) – Ja, da darf man auch klatschen. – Wichtig ist uns aber, zu betonen, dass wir im Erprobungsparagrafen kein Werkzeug sehen, um alle geltenden Vorgaben auszuhebeln und damit den Mangel an pädagogischen Fachkräften zu kaschieren, wie es der Kollege Born gerade eben an die Wand gemalt hat. Uns geht es darum, vor Ort auf unbürokratische Weise kreative Lösungsansätze, wie verlässliche Bildung und Betreuung stattfinden kann, zu ermöglichen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Po- reski GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dabei soll aus unserer Sicht die Beteiligung verschiedener Bildungsakteure in der Gemeinde, wie etwa Vereine, Kunstund Musikschulen, möglich werden oder auch mal komplett out of the box gedacht werden können. Diese Beteiligung muss sich insbesondere auch bei der Konzepterstellung widerspiegeln, indem mindestens die Fachkräfte und die Eltern beteiligt werden müssen. Unser dementsprechender Änderungsantrag wurde im Ausschuss zwar nicht angenommen, aber die Idee fanden die Regierungsfraktionen wohl so gut, dass sie eine Beteiligung Betroffener immerhin kurz nach Beginn der Ausschusssitzung als eigenen Änderungsantrag einbrachten. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Hier bleibt allerdings zu hoffen, dass mit dieser Formulierung künftig nicht auch Milchlieferanten und Elektriker eingebunden werden müssen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Entscheidung der Träger!) Bei aller Erprobung muss aber immer klar sein, dass das SGB VIII mit seinen Vorgaben – und damit der Kinderschutz und die Frühförderung – nicht zur Diskussion steht. Durch den neuen Paragrafen soll vielmehr aus den verschiedenen erprobten Lösungsansätzen gelernt und dabei auch voneinander gelernt werden. Außerdem lassen sich vielleicht auch generelle Ableitungen treffen, wie das Kindertagesbetreuungsgesetz und die Kitaverordnung künftig mehr Spielräume bieten können. Klar ist auch, dass der Erprobungsparagraf nicht der Heilige Gral und damit nicht die Lösung aller Herausforderungen im frühkindlichen Bereich ist. Deshalb braucht es eine Vielzahl (Dennis Birnstock) weiterer Maßnahmen, etwa die Entlastung der Fachkräfte von nicht pädagogischen Aufgaben oder beispielsweise ein Matchingsystem. Dieses könnte Kindertageseinrichtungen und mögliche Akteure für die zuvor beschriebenen kreativen Lösungen zusammenbringen. Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Staatssekretär, schauen Sie also gern noch einmal in unser Positionspapier, in dem unsere weiteren Vorschläge aufgeführt sind. (Beifall bei der FDP/DVP) Den weiteren Gesetzentwurf bezüglich der Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung heißen wir generell auch gut; denn angesichts der Vielzahl von fehlenden Kinderbetreuungsplätzen brauchen wir nicht nur Personal, sondern nach wie vor auch die Räumlichkeiten. Es ist daher erfreulich, dass das Land die Träger hierbei nun plötzlich unterstützt. Interessieren würde uns allerdings, woher Sie auf einmal 105 Millionen € nehmen. Denn in den letzten Debatten, als es beispielsweise um die Weiterfinanzierung der Sprachkitas oder eine Landesförderung zur Erhöhung der Leitungszeit ging, hieß es, dass dafür kein Geld vorhanden sei. Wenn Sie, Frau Ministerin, also nicht Ihr eigenes Sparschwein geplündert haben, würde uns, den Haushaltsgesetzgeber, schon interessieren, wo sich die Schatulle im Einzelplan 04 befindet. (Beifall bei der FDP/DVP) Nachdem der Landesregierung Bürokratieabbau angeblich so wichtig ist, würde uns auch interessieren, warum erneut Anträge gestellt werden müssen, auch wenn diese aus der Vergangenheit schon vollständig vorliegen. Wenn Sie Bürokratieabbau wirklich ernst nähmen, dann müssten Sie auch den Vorschlag der kommunalen Landesverbände ernst nehmen, auf dieses Erfordernis zu verzichten. Für unseren entsprechenden Änderungsantrag haben wir im Ausschuss jedenfalls keine Mehrheit bekommen. Auch wenn man die Investitionskostenförderung in der Ausgestaltung noch besser hätte machen können, so ist es dennoch richtig, beim Ausbau der Plätze zu unterstützen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, ebenso dem Erprobungsparagrafen, da die Landesregierung hier ausnahmsweise einmal nicht beratungsresistent war. Das macht auf jeden Fall Mut, die Landesregierung auch weiterhin konstruktiv zu kritisieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Alexan- der Becker CDU)
