Daniel Born
Ich bin das krasse Gegenteil eines Physiklehrers, und ich glaube, alle Physiklehrerinnen und -lehrer haben meine Erklärung nicht gut gefunden. Aber sie hat gewirkt. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich fand es sehr charmant, Herr Präsident. Vielen Dank. Es ist tatsächlich so. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Zudem werden Statistik- und Abrechnungsaufgaben aus dem Sozialgesetzbuch XIV zentral beim Landesversorgungsamt angesiedelt, weil hier eine enge Zusammenarbeit mit der neuen Bundesstelle für Soziale Entschädigungen notwendig sein wird. Das Sozialministerium hat die Einführung des Sozialgesetzbuchs XIV frühzeitig eng mit Landkreistag und Städtetag abgestimmt. Kollege Reith, die Kosten zur Aufgabenerfüllung nach dem SGB XIV – ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt – werden kommunal getragen und im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Haushaltsaufstellung 2025/2026 unter Federführung des Finanzministeriums berücksichtigt werden. Der demografisch bedingte Fallzahlenrückgang im SER in den vergangenen Jahren bedingt einerseits einen geringeren Aufwand bei den Personal- und Sachkosten der Landkreise. Die andererseits durch das SGB XIV verursachten Personal- und Sachkosten in den Landratsämtern werden sowohl vom Land als auch vom Landkreistag beobachtet, im FAG verhandelt und ausgeglichen werden. Das ist eine große Leistung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Stefan Teufel CDU) Ich würde Sie, sehr geehrter Herr Reith, tatsächlich bitten, mir im Nachgang zu dieser Sitzung alle Fälle in Bezug auf die Behauptung, wir hätten Kosten nicht an die jeweilige kommunale Stelle erstattet, zu nennen. Denn ich sehe, was wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, was es vorher in der Kommune gar nicht gab. Also: Wenn Sie solche pauschalen Behauptungen aufstellen, erwarte ich von Ihnen eine Nachweisführung; und dann diskutieren wir in der nächsten oder übernächsten Ausschusssitzung über dieses Thema. Herzlichen Dank. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Anpassung der bewährten Strukturen an das neue Recht für Opfer von Gewalttaten, für Kriegsversehrte und Impfgeschädigte eine ortsnahe und kompetente Verwaltung schaffen, die den Menschen tatsächlich bestmöglich gerecht wird. Das gilt auch – Sie haben es schon erwähnt; dafür bedanke ich mich – für die Umbenennung des Integrationsamts. Um künftig sprachliche Missverständnisse bei der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu vermeiden, wird das Integrationsamt im Kommunalverband für Jugend und Soziales in „Inklusionsamt“ umbenannt. Diese Umbenennung folgt folgerichtig dem Verständnis von Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Weitere Änderungen: die Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes. Die Universitätskliniken sind verbindlich – Kollege Reith – in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen und stellen als Krankenhäuser der Maximalversorgung die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration – nur, damit Sie sehen, wo es Nahtstellen gibt. Vor allem während der Pandemie haben wir festgestellt, dass die Zusammenarbeit mit den Universitäten, mit den medizinischen Fakultäten, die Verbindung von Forschung und Lehre in der Krankenversorgung unglaublich gewinnbringend ist. Wir haben, denke ich, in dieser Zeit bewiesen, wie wichtig Krankenhausplanung ist. (Minister Manfred Lucha) Das stelle ich auch in meiner Funktion als Vorsitzender der GMK bei der Debatte um die neue Finanzstruktur mit dem Bund fest. Denn der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Expertenkommission, war eigentlich ein Universitätsklinikastärkungsgesetz. Wir haben daraus zwar noch kein allumfassendes Versorgungsgesetz gemacht, aber ein solches auf den Weg gebracht. Deswegen ist auch die Beteiligung des für die Gesundheitsversorgung zuständigen Ministeriums unabdingbar, das die Belange angemessen vertritt und das in den Aufsichtsräten vertreten ist. Kollegen aus anderen Ländern fragen: Wieso ist das bei euch nicht grundsätzlich der Fall? Das holen wir jetzt nach, da bei uns Wissenschaft und Versorgung gut zusammenarbeiten. Erinnern Sie sich auch an die ganzen Debatten, die wir mit Ihrer Unterstützung zu Post-Covid und ME/CFS geführt haben, in denen einerseits Versorgung von der Wissenschaft profitiert und andererseits die Wissenschaft auch von der Versorgung her zu denken ist. Ich glaube, da sind wir in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Deswegen ist der Sitz sehr gut. Erlauben Sie mir in Stellvertretung des MWK, noch mal auf das Ansinnen der SPD hinzuweisen. Meines Erachtens wurde Herr Dr. Dose von Ihnen nicht ganz richtig wiedergegeben. Er hat in seiner ihm eigenen großen, liberalen Abgewogenheit beide Seiten dargestellt, aber ganz deutlich gesagt, was er präferiert. Er weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit den jetzigen Personalvertretungen in den Gremien an allen Standorten seit Jahren gewinnbringend und förderlich ist. Besonders ins Gewicht fällt, dass sich die Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts derzeit extrem großen Herausforderungen im Krankenhaussektor ausgesetzt sehen, sodass mehr denn je externe Expertise gefragt ist, z. B. in Bezug auf die Anwendung von künstlicher Intelligenz, die Dimension der Digitalisierung und natürlich – das wissen wir hier am allerbesten – die anstehenden rasanten Veränderungen in den Versorgungslandschaften bzw. in der Versorgungslandschaft. Hinzu kommt, dass mit drei Vertretern von Ministerien, zwei universitären Vertretern und der bisherigen Personalvertretung schon sechs nicht externe Positionen festgelegt wurden. Wenn wir jetzt noch eine Personalvertretung dazunähmen, wäre das Interne zu stark und die externe, gesellschaftspolitisch ausgerichtete Position zu schwach. Deswegen hat das MWK auch im Ausschuss sehr klar und deutlich gemacht, meine ich, weshalb es dieser Änderung nicht bedarf. Ich kann nur zusichern, Frau Wissenschaftsministerin, dass wir Ihren Wunsch, Ihren Vorschlag, eine Stellvertretung zu nominieren – weil das offensichtlich nicht gegeben ist –, mitnehmen. Ich würde jetzt mal mit meinem gesunden Menschenverstand sagen: Es sollte pragmatisch erwogen werden, wie das ist. Rechtsformen sind manchmal natürlich personengebunden. Das müssen wir uns genau anschauen. Aber wir nehmen Ihren Vorschlag mit. Ich glaube, dass es überhaupt keinen Grund gibt, nicht ernsthaft darüber nachzudenken. Ansonsten bedanke ich mich ganz herzlich für das große Einvernehmen, dass wir das SGB XIV in Baden-Württemberg auch mit dem Fallmanagement, mit der Nähe zu den Menschen, die unsere Unterstützung benötigen, besser, unbürokrade – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 tischer, direkter machen. Noch einmal herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
