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Volker Schebesta

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Erprobungsparagraf steht im Mittelpunkt der Gesetzesberatung. Trotzdem möchte ich vorweg auf die weiteren Punkte der Gesetzentwürfe eingehen, die ebenfalls heute zu beraten sind. Der Punkt, dass wir in § 2 Absatz 2 des KiTa-Gesetzes eine Regelung des SGB VIII für die Frage von gemeinsamer Förderung von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung übernehmen, hat soeben bei Ihnen, Herr Dr. Balzer, eine größere Rolle gespielt. Ich möchte ganz klar sagen, dass Ihre Einordnung von „normalen“ Kindern oder dann auch „unnormalen“ Kindern – – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Kinder mit besonde- rem Förderbedarf!) – Sie haben „normal“ gesagt und dabei auf dem Begriff „normal“ herumgehackt. Diese Einordnung teile ich nicht, teilt die Landesregierung nicht (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) und teilt das Haus – vielen Dank für die Unterstützung – in seiner übergroßen Mehrheit nicht. Wir sind inhaltlich anderer Meinung gegenüber dem, was Sie gesagt haben. Aber es ist vor allem – deshalb kann man darüber auch ganz ruhig diskutieren – ein Nachvollziehen dessen, was im SGB VIII steht. Die Regelung, die bisher im (Staatssekretär Volker Schebesta) KiTaG formuliert worden ist, kann heute schon nicht mehr angewendet werden, weil sie vom SGB VIII als bundesrechtliche Regelung überlagert wird. Die Einschränkung „sofern der Hilfebedarf es zulässt“ ist nicht mehr konform mit dem SGB VIII. Deshalb passen wir unser Landesrecht an das an, was das SGB VIII beinhaltet. Wir sehen das auch als richtig an. Aber selbst dann, wenn man es nicht als richtig ansieht, müssen wir es nachvollziehen, weil es über die bundesgesetzliche Regelung ohnehin schon geltendes Recht ist. (Beifall des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Im Unterschied zu Ihnen, Herr Kollege Dr. Balzer, war ich in der Kita „Hochwiesenstraße“ in Bondorf. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) Die Landes-Behindertenbeauftragte Fischer und ich haben übrigens nicht nur mit dem Kind mit Downsyndrom gesprochen und gespielt, sondern auch mit anderen Kindern, so wie es auch die Erzieherinnen und Erzieher in dieser Kindertageseinrichtung und in vielen anderen Kindertageseinrichtungen machen, wo man sich um eine gemeinsame Förderung von Kindern mit und Kindern ohne Beeinträchtigung kümmert. Wir haben das genauso gemacht. (Beifall der Abg. Thomas Poreski GRÜNE und Chris- tiane Staab CDU) Das Bemühen der Erzieherinnen und Erzieher ist, den beiden Gruppen gerecht zu werden und allen Kindern gerecht zu werden. Das möchte ich hier für die Erzieherinnen und Erzieher festhalten: dass sie sich große Mühe geben, kein Kind in irgendeiner Weise weniger zu fördern. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Wir passen außerdem den Fachkräftekatalog an, in dem bisher nur die Bezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger“ aufgeführt ist. Die Berufsbezeichnung lautet inzwischen „Staat lich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ oder „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“, zu denen die jungen Menschen jetzt ausgebildet werden. Wir passen das im Fachkräftekatalog an. Mit dem zweiten Gesetzentwurf bringen wir die Förderung von investiven Maßnahmen mit dem Haushaltsansatz, den wir mit 105 Millionen € zur Verfügung haben, in die Umsetzung. Wir brauchen dafür eine gesetzliche Regelung, weil wir an das anknüpfen wollen, was im 5. Bundesinvestitionsprogramm für die Jahre 2020/2021 auf den Weg gebracht worden ist, für das es in Baden-Württemberg eine deutliche Überzeichnung gegeben hat. Weil wir auch Maßnahmen davon profitieren lassen wollen, die dort auf der Warteliste stehen, aber bisher nicht in den Genuss von Bundesmitteln gekommen sind, möglicherweise aber weit fortgeschritten oder gar abgeschlossen sind, brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Deshalb müssen wir das mit diesem Gesetz so aufnehmen. Herr Birnstock, Sie haben gefragt, warum es das Erfordernis einer Antragstellung bei dieser Förderung gibt. Dabei müssen wir klären, was es jetzt alles noch an Vorverständigung braucht. Es gibt nämlich nicht nur diejenigen, die mit vollde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 ständigen Unterlagen auf der Warteliste stehen, sondern auch diejenigen, die davon abgesehen haben, einen Antrag zu vervollständigen, da die Überzeichnung schon bekannt gewesen ist. Und damit klar ist, wer in den Vorrang bzw. Nachrang, den das Gesetz vorsieht, fällt, braucht es die Antragstellung. In den Unterlagen gibt es inzwischen schon Veränderungen, weil es schon eine ganze Zeit her ist, dass die Anträge gestellt worden sind. Aber selbstverständlich greifen wir mit der Anzeige, dass der Antrag auch für dieses Landesprogramm vorgelegt wird, dass der Antrag gestellt wird und dass man auch auf Unterlagen verweisen kann, auf das zurück, was in den Behörden schon vorliegt, sofern es nach wie vor der aktuellen Situation entspricht. Ich will hier aber als Sachwalter der Haushaltsmittel, die wir im Land haben, auch darauf hinweisen: Wir treten damit in eine Lücke, die der Bund lässt. Es ist immer Gegenstand der Diskussionen um den Rechtsanspruch gewesen, dass der Rechtsanspruch mit einer investiven Unterstützung für die Bereitstellung von Plätzen verbunden sein muss. Dafür gab es, wie gesagt, fünf Bundesprogramme. In der Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition in Berlin steht, dass es ein weiteres Investitionsprogramm gibt. Es zeichnet sich nicht ab, dass es das in dieser Legislaturperiode tatsächlich geben wird. Deshalb springen wir mit den 105 Millionen € aus Landesmitteln ein. Die Forderung ist immer so gewesen, dass der Rechtsanspruch durch investive Mittel von demjenigen, der den Rechtsanspruch begründet, begleitet sein muss. Wir treten damit jetzt mit Landesmitteln in eine Lücke ein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Genau so ist es! Genau so!) Der Hauptpunkt der Gesetzesänderungen ist die Regelung des Erprobungsparagrafen. Dieser ist verschiedentlich angesprochen worden. Ich will deutlich machen, dass es nicht eine einzige Maßnahme ist, mit der wir der Situation, den Herausforderungen begegnen wollen. Von einigen ist das anders dargestellt worden. Herr Birnstock, Sie haben gestern in einer Pressemitteilung noch einmal davon gesprochen, dass die Landesregierung das anscheinend für „die Lösung aller Probleme“ hält. Das ist beileibe nicht so. Wir gehen nach wie vor in den Ausbau der Ausbildungsplätze und der Ausbildungssituation. Zum Glück ist es so, wie Sie, Herr Born, es gesagt haben: dass viele das als den schönsten Job ansehen und deswegen diesen Beruf wählen. Nur so ist es den Trägern und uns gelungen – den Trägern dadurch, die praktischen Ausbildungsplätze zu besetzen, und uns, indem die Schulplätze, die wir zur Verfügung stellen, besetzt sind –, dass gegenüber der Zeit vor elf Jahren mehr als doppelt so viele Personen in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sind. Trotzdem brauchen wir weitere Bemühungen, weil der Bedarf stärker anwächst, als es der Zuwachs an Auszubildenden bisher abdeckt. Deshalb haben wir auch – es wird ja auch gern gefragt, ob genügend Geld zur Verfügung gestellt wird bzw. ob man deshalb keine Plätze zur Verfügung stellt, weil das zusätzliches Geld kosten würde – zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt. Nur so war es möglich, 600 Personen, die in den (Staatssekretär Volker Schebesta) Direkteinstieg gegangen sind, ab dem 1. September mit Schulplätzen auszustatten. Das Geld für zusätzliche Plätze für die schulische Ausbildung wird zur Verfügung gestellt. Damit handeln wir in dem Feld, wo es vor allem darauf ankommt, Fachkräfte dafür zu gewinnen, damit wir in Baden-Württemberg auch weiterhin so gut aufgestellt sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist auch gestern zum Ausdruck gekommen. Natürlich habe ich gesagt, dass wir noch mehr brauchen. Wir brauchen weitere Anstrengungen. Aber wir haben von der Bertelsmann Stiftung gestern eben auch festgehalten bekommen, dass wir mit dem Personalschlüssel, den wir in Baden-Württemberg bei den Kitas mit einer Fachkraft für 6,4 Kinder haben, erstens über der Empfehlung liegen, die 1 : 7,5 lautet, und bundesweit mit diesem Personalschlüssel auf Platz 1 stehen, und dass wir zweitens mit dem Schlüssel bei den Krippen mit einer Fachkraft für 2,9 Kinder besser als die Empfehlung mit 3,0 Kindern dastehen und bundesweit auch in diesem Bereich auf Platz 1 stehen. Die Bertelsmann Stiftung sagt, wir bräuchten weitere Angebote für den Quereinstieg. Diese müssten allerdings mit einer Qualifizierung verbunden sein, die mindestens auf das Niveau der Sozialassistenz führt. Das machen wir mit dem Direkteinstieg Kita. Wir geben denjenigen, die wir im Direkteinstieg für das Berufsfeld gewinnen wollen, eine Qualifizierungsmöglichkeit. Dafür haben wir den Direkteinstieg geschaffen. Dazu sind wir auf einem guten Weg, und diese Maßnahmen ergreifen wir auch. Zum Erprobungsparagrafen: Woran merkt man, dass eine Regelung gut ist? Wenn darüber gestritten wird, wer der Urheber ist. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist aber eine interessante These!) Ich finde, manchmal kann man es so beobachten. Herr Birnstock, es ist nett, dass Sie sagen, Sie waren im Januar schon dran, haben das „Kreativklausel“ genannt, und wir würden jetzt eben „Erprobungsparagraf“ draufschreiben. (Vereinzelt Heiterkeit) Sie wissen auch, dass schon im Sommer letzten Jahres der Städtetag mit vielen darüber gesprochen hat und alle von der Idee überzeugen wollte, dass der Städtetag da etwas auf den Weg bringt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aber es ist doch gut, wenn er zustimmt!) Er hat es dann „Zukunftsparagraf“ genannt. Aber ich finde es am Ende auch egal, wie das Ding heißt, Hauptsache, es ist eine gute Regelung. Wir laden die Kommunen und die Träger dazu ein, kreativ zu sein. Sie können dann etwas erproben, was gut für die Zukunft ist. Wir wollten nur nicht signalisieren, dass wir uns in den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg nicht schon jetzt für die Zukunft gut aufstellen und es dafür erst einer Regelung bedarf. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ich finde, wir machen vieles, was für die Zukunft gut ist, vor allem für die Erzieherinnen und Erzieher vor Ort. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir geben jetzt einen rechtlichen Rahmen für Lösungen vor Ort. Und Selbstverantwortung heißt auch, dass diese wahrgenommen werden muss. Morgen debattieren wir über das Thema Entlastungsallianz. Wenn wir über Entlastungsallianz reden, hier ein Freiraum geschaffen wird und Sie von der SPD als Erstes aber einwenden: „Oh, ob die vor Ort der Selbstverantwortung gerecht werden?“, dann werden wir das Thema „Entlastung von Vorgaben und Regelungen“ nicht in den Griff bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Deshalb gehen wir in diesem Bereich diesen Weg. Und die Option, die dafür gegeben wird, ist nicht schrankenlos, sondern ist durch das SGB VIII und den Kinderschutz klar begrenzt. Deshalb haben wir auch nicht dem Vorschlag Rechnung getragen, der in der Anhörung gemacht worden ist: dass man nur eine Selbstverpflichtung unterschreiben muss. Zu etwas, was rechtlich geboten ist, muss man sich ohnehin nicht erst verpflichten. Aber es soll nicht ausreichen, nur zu erklären, man halte sich an das SGB VIII und den Kinderschutz. Das SGB VIII macht notwendig, auch den Förderauftrag zu erfüllen, wo der Orientierungsplan in Baden-Württemberg eine Umsetzung ist. Bildung ist uns nämlich auch wichtig. Es reicht nicht aus, dass nur die Einhaltung erklärt wird, sondern es muss eine Aufsicht geben. Deshalb bleibt es bei einer Prüfpflicht – auch in der Sollvorschrift, die der Bildungsausschuss in der letzten Woche als weiter klärende Änderung in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hat. Sie von der SPD müssen sich schon im Klaren sein, ob Sie das mit dem Freiraum, der dafür gewünscht ist, mittragen. Ich kenne auch einige Oberbürgermeister Ihrer Couleur, die genau das wollen und die genau an dem Punkt sagen: „Macht das.“ Wir machen es. Es ist nicht die einzige Lösung für die Situation, in der wir sind, von der wir glauben, dass sie notwendig ist. Aber es ist eine der Maßnahmen, mit denen wir weiterkommen können, und es ist eine der Maßnahmen, die wir ergreifen, um die Balance zu halten zwischen dem Bildungsanspruch der Kinder, dem Bedarf der Eltern an Betreuungsplätzen und der Belastungssituation der Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb bitten wir Sie um die Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

Alle Reden von Volker Schebesta Protokoll ↗