Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur landesrechtlichen Zuständigkeit bei der Umsetzung des SGB XIV haben sich meine beiden Vorredner ausreichend eingelassen und dargelegt, worum es hier geht. Ich freue mich auch, dass wir innerhalb der demokratischen Fraktionen einvernehmlich sind, was die Opferentschädigung anbelangt. Für heute und für diese Debatte – eigentlich sind wir hier in einer politischen Debatte – bleibt dies ein Politikum. Darauf möchte ich noch einmal eingehen; denn das ist der Gegenstand unseres Antrags. Ich möchte festhalten, dass meine beiden Vorredner argumentativ ziemlich weitreichend umschifft haben, worum es in dieser politischen Debatte eigentlich geht. Sie haben das Thema kurz gestreift, aber eigentlich haben Sie kein einziges Argument nennen können, warum Sie gegen unseren Antrag stimmen wollen. Deshalb muss ich diejenigen im Saal, die den Gesetzentwurf vielleicht nicht ausführlich gelesen haben – das halte ich für möglich –, kurz zu dem hinführen, was unser Punkt ist. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Wie Sie von meinen beiden Vorrednern gehört haben, wird es – da sind wir durchaus dabei – einen zusätzlichen Sitz in unseren Unikliniken im Land für einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Sozialministerium geben. Dafür spricht vor allem aus fachlicher Sicht natürlich sehr viel. Im Zuge dieser Veränderung gilt es, einen weiteren Sitz in den Aufsichtsräten zu implementieren. Nun stellt sich die Frage, wem dieser weitere Sitz zusteht. Darauf sind Sie aber nicht wirklich eingegangen. Herr Knopf, ich weiß wirklich nicht, was für ein Argument irgendwelche Patientenstromlenkungen sein sollen, um einer weiteren externen Person einen Sitz geben zu wollen – das wird hier vonseiten der Regierung vorgeschlagen. Unser Gegenvorschlag lautet, einem weiteren Mitglied vonseiten der Personalvertretung Raum zu geben. Wir müssen uns nämlich einmal anschauen, wie derzeit die Situation aussieht: Wir haben ein durchaus gutes Aufsichtsgremium, in dem wir derzeit eine einzige Vertretung vonseiten der Personalvertretung haben – im Übrigen ohne Stellvertretung. Das heißt, diese eine Person – das muss uns klar sein – vertritt aus ihrer Runde, je nach Klinikum, 10 000 oder 13 000 Beschäftigte allein in diesem Aufsichtsgremium, und sie hat keine Stellvertretung. Das heißt, wenn sie einmal krank ist – da wäre beispielsweise Heidelberg zu nennen, wo das über einen längeren Zeitraum der Fall war –, sitzt keine einzige Vertretung des Personals im Aufsichtsgremium. Jetzt haben Sie gesagt, das sei nicht sachdienlich, und wollen stattdessen ein weiteres externes Mitglied dort hineinsetzen und die Zahl um eine weitere Person erhöhen – wir haben derzeit schon mehrere externe Mitglieder –, wobei Sie sagen, es gehe nicht um das Verhältnis. Na ja, wir sind in Baden-Württemberg ohnehin meilenweit von einer Parität entfernt, aber durch Ihre Veränderung entfernen wir uns noch viel weiter. Das verändert noch einmal stärker die Gewichte innerhalb der Aufsichtsgremien. Dazu müssen Sie Rede und Antwort stehen. Er ist jetzt gerade nicht da, aber auch in der Debatte im Ausschuss war plötzlich von Klientelpolitik die Rede. Das ist keine Klientelpolitik, sondern ein sehr, sehr erfolgreiches Modell, wenn Vertreter der Personalvertretungen mit im Aufsichtsrat sitzen und Mitverantwortung für ihr Klinikum übernehmen. Das ist ein ganz großes Erfolgsmodell. Das sollten wir eigentlich alle miteinander stärken, daran sollten wir eigentlich alle ein großes Interesse haben. (Beifall bei der SPD) Dem verweigern Sie sich leider und haben bis heute kein wirklich stichhaltiges Argument ins Feld geführt. Ich muss sagen, der in der Debatte im Ausschuss aus meiner Sicht beste Beitrag war jener des Ministeriumsvertreters. Er hat erwähnt, dass das durchaus ein gangbares Modell wäre, für das man sich politisch entscheiden könnte. Also eigentlich alle, die sich damit beschäftigen, wissen, dass das eine Lösung wäre. Jetzt wissen wir schon: Es ist davon auszugehen, dass Sie unserem Wunsch nicht nachkommen werden. Wir bleiben dabei. Ich hätte an dieser Stelle aber die Bitte in Richtung Ministerium, dann, wenn es vielleicht noch einmal eine Veränderung ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 an dieser Stelle gibt, wenigstens – das ist wirklich pragmatisch und absoluter Minimalanspruch – eine Stellvertretung für unsere Personalvertretung in den Aufsichtsgremien unserer Unikliniken vorzusehen, also diese Möglichkeit zu gewähren. Denn die Personalvertretungen vertreten derzeit sehr, sehr viele Beschäftigte der Kliniken: Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal, bis hin zu Physios oder Handwerkerinnen und Handwerkern – sie alle werden durch eine einzige Person in unseren Kliniken vertreten. Das ist für uns kein guter Zustand. Wir würden das gern ändern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
