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Tim Bückner

CDU 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Lesung, der öffentlichen Anhörung und der Ausschussberatung befassen wir uns heute zum vierten Mal mit diesem Gesetzentwurf der SPD. In der mündlichen Anhörung in der vergangenen Woche wurde nochmals unterstrichen, was auch aus den schriftlichen Stellungnahmen hervorging. Das mit diesem Gesetzentwurf aufgegriffene Thema ist wichtig und aktuell. Der Gesetzentwurf insgesamt hingegen ist ungeeignet und schießt an entscheidenden Stellen weit über das Ziel hinaus. Ich möchte hier stellvertretend den DBfK nennen, aus dessen schriftlicher Stellungnahme im Anhörungsverfahren ich mit Erlaubnis des Präsidenten zwei Passagen zitiere. Eingangs heißt es: Grundsätzlich können wir den Gedanken, die Prozesse im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, nachvollziehen und unterstützen. Eine Seite weiter heißt es: Wir lehnen den Gesetzentwurf aufgrund der Schaffung von Doppelstrukturen und einer eher anmutenden Deprofessionalisierung ab. Diese Stellungnahme ist exemplarisch für viele Stellungnahmen sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Anhörung in der vergangenen Woche. Dass niemand mit gesundem Menschenverstand etwas gegen eine Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren haben kann, versteht sich von selbst. Das betrifft nicht nur die sozialen Berufe, sondern das betrifft jegliches Verwaltungshandeln. Die beiden zuständigen Ministerien arbeiten mit Hoch- (Tim Bückner) druck daran, hier Abhilfe zu schaffen. Der Kollege Knopf hat die One-Stop-Agency bereits genannt, mit der man mit Sicherheit auf dem richtigen Pfad ist. Dass Beschleunigungen und Vereinfachungen aber nicht um jeden Preis erfolgen dürfen und der Zweck hier nicht die Mittel heiligt, sollte sich ebenso von selbst erklären. Die meisten Verbände haben das auch erkannt und so artikuliert. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich möchte drei Punkte in diesem Gesetzentwurf konkret ansprechen, die in vielen Stellungnahmen, auch in der mündlichen Anhörung, auf teils massive Kritik gestoßen sind. Das ist erstens die Beratungspflicht, die das Gegenteil dessen bewirken könnte, was beabsichtigt ist, nämlich eine Verzögerung, Ausbremsung und einen Bürokratieaufbau. Und wenn man nachdenkt, könnte man den Konjunktiv eigentlich auch streichen: Sie wird genau das Gegenteil bewirken, weil sich ein beträchtlicher Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Unterlagen vollständig und korrekt sind, erst noch wird beraten lassen müssen, während die Unterlagen längst in Bearbeitung sein könnten. Die Landeszahnärztekammer befürchtet in ihrer Stellungnahme in diesem Zusammenhang – ich zitiere noch mal – „groteske Fälle“. Zweitens: Eine Absenkung des geforderten Sprachniveaus auf B1 wird äußerst kritisch bis ablehnend betrachtet. Genauso höre ich es auch bei jedem Besuch vor Ort, wo dringend davor gewarnt wird. Gesundheits-, Pflege- und Heilberufe sind mehr von Kommunikation abhängig und darauf angewiesen als alle anderen Berufsstände. Kleine Missverständnisse können hier besonders große Folgen zeitigen. Der Patientenschutz muss hier genauso an erster Stelle stehen wie bei meinem dritten Punkt, zu dem ich nun komme: die Genehmigungsfiktion, die sich von selbst verbietet. Die Quantität der Antragsberatungen und der Antragsbearbeitungen darf doch um Himmels willen nicht zulasten der Qualität gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Es stellt sich hier zusätzlich und grundsätzlich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ob Ihr Adressatenkreis für dieses Gesetz überhaupt richtig gewählt ist. Sie haben hier Berufsgruppen mit eingeschlossen, die gar nicht verstehen, warum. Exemplarisch zu nennen sind die Zahnärzte, die in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass sie überhaupt keinen Mangel haben, und die inständig bitten, aus dieser Katalogaufzählung wieder herausgenommen zu werden. In einer anderen Stellungnahme wird darum gebeten, die akademischen Heilberufe komplett herauszunehmen. Jetzt hat uns gestern Abend noch ein Änderungsantrag erreicht, der uns dann doch überrascht hat – nicht dass er kam, sondern was da kam: ein kleiner kosmetischer Änderungsantrag, der ein schlechtes Gesetz kein bisschen besser macht. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, schon einen Änderungsantrag machen, warum haben Sie dann nicht beantragt, § 14 einfach ersatzlos zu streichen, wie das in fast allen Stellungnahmen ausnahmslos gefordert wird? Weshalb haben Sie nicht die Beratungspflicht ersatzlos gestrichen, wie es fast überall gefordert wird? (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Sie hätten ja zumindest die Berufsgruppen, die sich darin gar nicht wiederfinden wollen, herausnehmen können. Man muss sich tatsächlich bei diesen Punkten die Frage stellen, ob Sie diese Stellungnahmen überhaupt gelesen haben. Ist es Ihnen egal, dass in jeder Stellungnahme darauf hingewiesen wird, dass eine Genehmigungsfiktion eklatant gegen den Patientenschutz verstößt? Jetzt haben wir uns zum vierten Mal mit diesem Gesetzentwurf befasst. Der Worte sind genug gewechselt, die Argumente sind ausgetauscht. Die CDU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Er mag gut gemeint sein, das gestehen wir ein, er ist jedoch übers Knie gebrochen, und er schießt in bedeutenden Teilen weit über das Ziel hinaus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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