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Dr. Gisela Splett

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Vielen Dank. – Ich glaube, auch das werden wir morgen früh noch einmal diskutieren. Ich bin gespannt, was hier seitens der Fraktionen dazu gesagt werden wird. Festzuhalten ist zunächst: Die Schuldenbremse gilt. Wir haben sie im Grundgesetz, wir haben sie in der Landesverfassung. Ich sehe im Moment keine Zweidrittelmehrheit, die schnell eine Grundgesetzänderung in dieser Frage vornehmen würde. Insoweit nehmen wir hier im Land erst einmal das als gegeben hin, was auf Bundesebene geregelt ist. Was ich ganz klar zurückweisen will, ist der von Ihnen verwendete Begriff „Klimahysterie“. Wir wissen, dass die Klimakrise eine Bedrohung globalen Ausmaßes ist, (Zuruf von der AfD: Ach, global!) eines der größten Probleme – wahrscheinlich das größte Problem – für die Menschheit in den nächsten Jahrzehnten. Wir spüren draußen, dass der Klimawandel stattfindet und nicht nur theoretisch irgendwo da ist, sondern er findet statt, und er wird große Auswirkungen haben. Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir etwas gegen den Klimawandel tun und da handlungsfähig sind. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Vielleicht sollte man auch noch einmal daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur vor zwei Wochen ein wichtiges Urteil gesprochen hat, sondern auch im Jahr 2021: Darin hat es klargemacht, dass es nicht angeht, die Verantwortung für den Klimaschutz an die nächste Generation zu übergeben, sondern dass wir handeln müssen. Was ich deswegen auch noch einmal deutlich machen möchte, ist, dass ich das Narrativ nicht teile, nach dem das Urteil von vor zwei Wochen dazu führen würde, dass kein Klimaschutz mehr möglich sei. Klimaschutz muss eben im Zweifelsfall auch aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Da gibt es keinen Automatismus, dass ausgerechnet Klimaschutz kreditfinanziert sein muss. Insoweit – ich habe es schon gesagt – ist der Bund gefordert, sich Gedanken zu machen, wie er den Haushalt für 2024 aufsetzt. Da gibt es zum einen die Möglichkeit, an der Einnahmeseite etwas zu tun, zum anderen gibt es die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen der Ausgabenseite etwas zu tun. Die Frage von Kreditmöglichkeiten ist dabei sozusagen die dritte Säule, aber nicht die einzige, über die man an dieser Stelle nachdenken sollte.

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