Jonas Weber
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz des Eifers und vieler Fragen aus den Regierungsfraktionen wenden wir uns nun einer Landeskompetenz zu, nämlich dem sicheren Strafvollzug, und wollen hier doch ein bisschen für Transparenz und Aufklärung sorgen. Seit nunmehr 30 Tagen befindet sich ein verurteilter Mörder auf der Flucht. Eigentlich sollte er in der JVA Bruchsal einsitzen. Stattdessen veröffentlicht die Boulevardpresse ein Foto, auf dem ein lächelnder Herr P. in seinem Versteck zu sehen ist. Heute erfahren wir über die Presse, dass es möglicherweise Informationen über die Lage des Unterschlupfs gibt. Zudem gibt es neue Informationen zu der Ausführung, die stattgefunden hat: dass es eben nicht nur in ein Naherholungsgebiet ging, sondern auch in einen Baumarkt. Auf seiner Flucht – das haben Sie sicherlich alle gelesen – wurde ein Werkzeug zur Entfernung der Fußfessel verwendet. Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, tragen Verantwortung, tragen die politische Verantwortung für diesen Zustand. Deswegen haben wir folgende Fragen an Sie: Zunächst zum Thema Baumarktbesuch: Inwiefern besteht die Möglichkeit, dass Herr P. das benötigte Werkzeug im Baumarkt entwendet hat? Sie haben in der vergangenen Regierungsbefragung zur gleichen Thematik mehrfach darauf hingewiesen, dass Ausführungen nur zulässig sind, sofern kein Anhaltspunkt für Flucht oder Missbrauchsgedanken besteht. Daher die zweite Frage: Gibt oder gab es Hinweise, dass sich Herr P. mit Fluchtgedanken beschäftigt hat? Sie haben in dieser Regierungsbefragung ebenfalls gesagt, dass eine sichere Ausführung mit zwei Beamten ermöglicht werden kann. Wir haben inzwischen aber auch erfahren, dass es zeitweise offensichtlich dreier Beamter bedurft hat, um Herrn P. sicher auszuführen. Wie passen diese beiden Sachverhalte zueinander?
