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Dr. Alexander Becker

CDU 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes umfasst ganz verschiedene Bereiche. Kontrovers diskutiert werden die Regelungen zum Ganztag; die Kollegin ist schon darauf eingegangen. Manchmal liegen die Dinge sehr einfach: Dem Rechtsanspruch des Bundes auf Ganztagsbetreuung müssen wir natürlich in den einzelnen Regelungen gerecht werden, mit dem definierten Angebot. Dem – und zunächst nur dem – dienen die Anpassungen im Schulgesetz. Unser Ziel ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Gesamtkulisse von rhythmisiertem Ganztag, flexibler kommunaler Betreuung sowie Hortangeboten. Wir legen Wert auf ein qualitätsvolles und von vielen Akteuren getragenes Angebot, das sowohl im ländlichen Raum wie auch in Ballungsräumen funktioniert. Das bedeutet, dass die außerschulischen Partner ein ganz zentraler Akteur für uns sind – als Bildungspartner, nicht als Betreuungspartner. Das gilt gleichermaßen für den Ganztag nach § 4a des Schulgesetzes sowie auch für alle anderen Angebote. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das ist der nächste Schritt, der ansteht, das heißt, die Flexibilisierung des Ganztags nach § 4a des Schulgesetzes. Daran arbeitet das Kultusministerium ja auch. Wir plädieren daneben – ich habe es in der ersten Lesung bereits gesagt – auch für die Umsetzung der erprobten Koordinierungsstelle „Ganztagsschule und Betreuung“, um Schulleitungen zu entlasten und um die Einbindung sehr vieler Partner zu ermöglichen. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Nun liegen uns Änderungsanträge der FDP/DVP und der SPD sowie ein Entschließungsantrag der SPD vor. Hierauf möchte ich kurz eingehen. Bisher hatte die Schulkonferenz die Möglichkeit eines Vetos bei der Beantragung eines Ganztags. Die neue Regelung wandelt diese Zustimmungspflicht in ein Anhörungsrecht um. Das ist aus unserer Sicht in der Abwägung zwischen Mitbestimmungsrechten und der Umsetzung des Rechtsanspruchs sachlich auch angemessen. Denn zuständig sind schon jetzt die Schulträger, also in der Regel die kommunale Seite. Ich selbst war 18 Jahre lang Gemeinderat, und ich vertraue darauf, dass Gemeinderäte und Kommunen nun nicht wahllos anfangen, de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Angebote umzuwandeln, die gut funktionieren, sondern vor Ort sinnvolle Entscheidungen treffen. Dafür müssen wir ihnen aber auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Ich nenne als Beispiel eine Stadt mit mehreren Grundschulen, die ein Modell plant, das über die Stadt verteilt verschiedene Angebote machen soll. Sie berücksichtigt dabei Schülerströme, sie schaut auf die jeweilige bauliche Substanz und auf die Möglichkeiten für Veränderungen, sie schaut auf didaktische Vorerfahrungen und natürlich auch auf die Kosten. Und dann muss klar sein: Wer liefern soll, der muss letztlich auch bestellen dürfen – um nichts anderes geht es. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Der zweite Teil des FDP/DVP-Antrags zielt darauf ab, die Aufsicht über die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger beim Sozialministerium zu belassen. Auch hier folgt die geplante Änderung aber der inneren Logik im neuen System. Denn wenn wir die außerschulischen Angebote als integralen Teil des Bildungsangebots an einer Grundschule sehen – ich habe das beschrieben –, macht die Zusammenführung der Zuständigkeiten auch Sinn. Wir werden also auch diesen Änderungsantrag ablehnen. Ich komme nun noch zum Entschließungsantrag der SPD. Auch diesem werden wir nicht folgen. Wir plädieren, wie erwähnt, für die landesweite Einrichtung von Koordinierungsstellen „Ganztagsschule und Betreuung“, was eine Entlastung der Schulleitungen darstellt. Wir setzen natürlich auch das Konzept der Entlastung der Schulleitungen aus der 16. Legislaturperiode fort. Wenn sich Räume auftun, werden wir über die Rückgabe des allgemeinen Entlastungskontingents reden, das in der 15. Legislaturperiode gekürzt wurde. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Die digitalen Elemente habe ich jetzt nicht erwähnt; diese sind wichtig, um Schulverwaltung, Unterricht und Diagnostik in der Zukunft effizient betreiben zu können. Mit der Novelle des Schulgesetzes machen wir nun die ersten wichtigen Schritte zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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