Dr. Gisela Splett
Vielen Dank auch für diese Nachfrage. – Ich möchte noch einmal die Zahlen nennen – sie sind zum Teil gerade genannt worden –: Wir haben im Ersten bis Dritten Nachtrag des Haushalts 2020/2021 Coronanotkredite von 8,14 Milliarden € bewilligt bekommen. Wir haben in der Zwischenzeit – das war im Jahr 2022 – bereits eine Sondertilgung durchgeführt; das waren 942 Millionen €. Das heißt, wir reden über round about 7,2 Milliarden € an Coronanotkrediten. Wir haben uns zu Beginn der Coronapandemie gefragt, wie wir die nicht unerheblichen Ausgaben, die allerdings damals nicht wirklich abschätzbar waren, schuldenbremsenkonform stemmen können. Es war und ist uns wichtig, als Land handlungsfähig zu sein und zu bleiben, und beides ist dann auch gelungen. Wir haben die Notkredite im Rahmen von drei Nachtragshaushalten aufgenommen und sie zweckentsprechend verwendet. Wir haben dabei die Regeln der Schuldenbremse eingehalten. Die Schuldenbremse hat sich in dieser Krisenzeit bewährt und einen ersten Stresstest überstanden. Uns war – ich habe schon darauf hingewiesen – die Transparenz gegenüber dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber wichtig. Deshalb haben wir wöchentlich den Finanzausschuss über die Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken informiert und die Mittelverwendung offengelegt. Die Abwicklung über die Rücklage für Haushaltsrisiken war flexibler und aus unserer Sicht auch haushaltskonformer, als dies ein Sondervermögen gewesen wäre. Niemand konnte vorhersehen, wie hoch der Mittelbedarf anlässlich der Coronamaßnahmen sein würde. Wir waren auch von Beginn an der Meinung, dass die Pandemie nicht nur mit zusätzlichen Mitteln bekämpft werden sollte, sondern wir waren von Anfang (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) an bereit, auch etatisierte Mittel dafür einzusetzen. Das waren die Hauptargumente gegen ein Sondervermögen und für den Weg, für den wir uns entschieden haben. Rückblickend sind wir froh, dass wir das so gemacht haben. Denn andere Länder haben das zum Teil anders gemacht und haben damit jetzt andere Auswirkungen auch des Urteils aus Karlsruhe. Das Land Hessen allerdings hat schon 2021 vom Hessischen Staatsgerichtshof bescheinigt bekommen, dass der dortige Umgang – da ging es um ein Sondervermögen – verfassungswidrig war. Da ging es darum, dass ein Sondervermögen gegen das Budgetrecht des Landtags verstößt, also zu intransparent ist. Auch Schleswig-Holstein muss jetzt mit einem Nachtragshaushalt agieren. Auch Bremen hat einen neuen Nachtragshaushalt angekündigt. Ebenfalls arbeitet man daran wohl in Sachsen-Anhalt. Insoweit kann ich als Zwischenfazit für uns festhalten, dass es gut war, dass wir uns an dieser Stelle vom Sondervermögen ferngehalten haben (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nicht nur an die- ser Stelle!) und unseren Haushalt so aufgestellt haben, wie wir das mit Ihnen gemeinsam gemacht haben.
