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Peter Seimer

GRÜNE 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat es angekündigt: Wir reden jetzt über das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Nachdem wir in der ersten Lesung keine Aussprache benötigt haben und im Ausschuss – ebenfalls ohne Aussprache – dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt haben, werde ich es bei den wesentlichen Ausführungen belassen. Aber weil ich jetzt nun mal die Ehre habe, als Erster noch mal zu diesem wichtigen Gesetz reden zu dürfen, will ich zumindest mal kurz umreißen, was wir da machen und warum wir das machen. de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist schlicht und ergreifend die Tatsache, dass der Bund sein soziales Entschädigungsrecht neu regelt und das Bundesversorgungsgesetz abschafft und in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Zusätzlich werden wir im Rahmen dieser Gesetzesfassung das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in die beamtenrechtlichen Vorschriften mit einführen. Denn geregelt ist auch, dass Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten abschließend und eindeutig geregelt sein müssen. (Unruhe)

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