Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Fragen zu den Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse auf Baden-Württemberg. Das Thema ist in aller Munde; wir werden in diesem Haus dazu morgen ja auch eine Aktuelle Debatte führen. (Zuruf: Genau!) Das Thema beschäftigt auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder. Ich möchte aus aktuellem Anlass den Herrn Finanzminister entschuldigen, der heute und morgen bei der Finanzministerkonferenz bzw. beim Finanzausschuss des Bundesrats ist, wo dieses Thema ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Der Kern des Verfassungsgerichtsurteils zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes besteht aus folgenden Punkten: Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung war aus drei Gründen verfassungswidrig. Der erste Grund ist ein formaler Verstoß: Der Nachtrag zum Bundeshaushalt für das Jahr 2021 wurde erst nach Ablauf des Haushaltsjahrs beschlossen. Der zweite Grund ist der von Ihnen angesprochene fehlende sachliche Veranlassungszusammenhang. Die Begründung zur Umwidmung der Coronakredite in den Klima- und Transformationsfonds war für das Gericht zu wenig nachvollziehbar. Der dritte Grund ist ein zeitliches Auseinanderfallen von Kreditbewilligung und Nutzung der Kredite. Bezogen auf den Landeshaushalt kann ich sagen, dass dieses Urteil selbst keine materiellen Folgen hat. Wir haben keine Notlagenkredite umgewidmet oder für einen anderen Zweck verwendet. Wo wir allerdings indirekt betroffen sind, das sind die zugesagten Kofinanzierungen des Bundes. Die Mittel des Landes können nur abfließen, wenn der Bund seine Zusagen einhält; Sie kennen sicherlich die entsprechenden Haushaltsvermerke in unserem Haushaltsgesetz. Wir analysieren das Urteil weiterhin sehr genau und prüfen aktuell die Auswirkungen insbesondere auch für die zukünftigen Haushalte. Das tun, wie gesagt, gerade alle Bundesländer. Bei dieser Prüfung folgen wir dem Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium danken, die seit der Verkündung des Urteils mit hohem Engagement und der angebrachten Sorgfalt die Auswirkungen für Baden-Württemberg betrachten. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie haben nach einer Evaluation gefragt. Ich habe nun geantwortet: Wir haben die Kredite tatsächlich für das ausgegeben, wofür sie bewilligt waren, nämlich für die Bekämpfung und Bewältigung der Coronapandemie. Wir können Ihnen schon jetzt sagen, dass wir hierfür mehr Mittel ausgegeben haben, als in den Notkrediten bewilligt waren. Die Schlussabrechnung für Corona ist noch nicht fertig, und sie kann auch noch nicht fertig sein. Es gibt noch laufende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen, beispielsweise die Forschung zu Long Covid. Es gibt Maßnahmen, die noch nicht vollständig abgerechnet sind; denken Sie etwa an die Impfzentren, die mit dem Bund abzurechnen sind. Und es gibt das Thema Wirtschaftshilfen, das wir hier auch schon mehrfach diskutiert haben und bei dem auch noch Rückzahlungen im Raum stehen. Insoweit kann eine Schlussabrechnung, wie viel Corona uns in Baden-Württemberg gekostet hat, noch nicht gemacht werden. Wir sind aber sicher und können dies auch darlegen, dass wir die Notkredite zur Bewältigung der Coronapandemie eingesetzt haben. Insoweit hat das Urteil keine Auswirkungen auf uns.
