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Nadyne Saint-Cast

GRÜNE 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Jetzt kann ich die richtige Person ansprechen. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mit der heutigen zweiten Lesung der Gesetzesnovelle zum Schulgesetz kommen wir unserem Ziel, gute Schulen, gute Bildung für alle Kinder im Land voranzubringen, näher. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen – das haben wir schon in der ersten Lesung und dann auch in der Beratung im Fachausschuss ausgeführt – drei Bausteine: erstens, das digitale Lernen und Arbeiten an unseren Schulen voranbringen, zweitens, die datengestützte Unterrichts- und Schulentwicklung deutlich voranbringen, und drittens, den Ganztagsausbau deutlich ausweiten und attraktiver machen. Ich möchte mich vor allem auf den dritten Teil konzentrieren, der auch Bestandteil der Ergänzungs- und Änderungsanträge aus den Oppositionsfraktionen der SPD und FDP/DVP ist. Darüber haben wir auch im Ausschuss schon vertiefend diskutiert. Was machen wir, um die Ganztagsgrundschulen im Land attraktiver zu machen? Wir weiten die Zeitmodelle aus. Bislang ist es so, dass Ganztagsgrundschulen an drei oder vier Tagen à sieben bis acht Stunden angeboten werden können. Den Rechtsanspruch für das Schuljahr 2026/2027 haben wir, alle Bundesländer gemeinsam, wie ich sagen würde, mit einer breiten politischen Mehrheit auf den Weg gebracht. Wir alle wissen: Der Rechtsanspruch ist für viele Kommunen natürlich eine Herausforderung. Deswegen ist es unser Ziel, den Kommunen mit der heute vorliegenden Gesetzesnovelle weitere Instrumente an die Hand zu geben und diesen Rechtsanspruch gemeinsam – das Land gemeinsam mit den Schulen – zu erfüllen. Wichtig ist uns: Hier war teilweise von einer Entmachtung der Schulkonferenzen die Rede; das ist mitnichten so. Vielmehr ist im Qualitätsrahmen der Ganztagsgrundschulen, aber auch in dem Genehmigungsprozess festgehalten, wie eine Ganztagsgrundschule tatsächlich umgesetzt wird. Damit machen wir deutlich, dass die Schulgemeinschaften selbstverständlich ein ganz wichtiger Akteur sind. Denn das pädagogische Konzept wird in den Schulen entwickelt. Der Bedarf mit Blick auf die Ganztagsgrundschülerinnen und Ganztagsgrundschüler wird in den Schulen entwickelt. Klar ist, dass diese Weiterentwicklung nur in Partnerschaft zwischen dem Land, den Schulen und den Kommunen funktionieren kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Klar ist aber auch, dass wir den Kommunen – diese sind in Verantwortung; das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Bildungsausschuss – natürlich auch Instrumenode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 te an die Hand geben müssen. Deswegen war es vor allem von den kommunalen Landesverbänden, von den Kommunen der Wunsch, dass wir ihnen hier mehr Handlungsspielraum geben, indem zukünftig die Kommunen entscheiden können, welche Grundschule sie, wenn sie beispielsweise fünf Grundschulen haben, perspektivisch für ein gut rhythmisiertes ganztägiges Lernen weiterentwickeln wollen. Denn die Kommunen sind diejenigen, die für den Schulbau zuständig sind. Sie sind diejenigen, die Betreuungskräfte sozusagen über das Mittagsband und das Abendband bereitstellen müssen. Das heißt, wir brauchen hier ein gutes Miteinander. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir den Kommunen in diesem Schulentwicklungsprozess auch erstmalig eine wichtige Position. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wichtig ist uns Grünen, dass wir nicht nur den Rechtsanspruch erfüllen und sozusagen Klagen an die Kommunen abwenden, sondern auch, dass wir Qualität in unsere Grundschulen bringen, (Abg. Martin Grath GRÜNE: Genau! Richtig!) dass wir rhythmisiertes ganztägiges Lernen flächendeckend anbieten. Das heißt: Unterricht, individuelle Förderung, Bewegung, Sport, aber auch Entspannung und Freizeit. Das soll in den Grundschulen tagsüber sinnvoll miteinander verzahnt sein. Wir wissen von PISA-Gewinnerländern: Überall dort, wo Schule Qualität hat, liegt ein gutes flächendeckendes Ganztagsangebot vor. Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, dass wir Herkunft und Bildungserfolg deutlich entkoppeln wollen. Deswegen ist der Schritt, unsere Grundschulen zu rhythmisierten Ganztagsgrundschulen weiterzuentwickeln, ein ganz wichtiger Baustein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ganz kurz noch zu den Änderungsanträgen. (Der Rednerin wird das Ende ihrer Redezeit ange- zeigt.) – Ich sehe die Zeit. – Wir werden sie ablehnen. Ich habe es schon ausgeführt: Wir machen den Ausbau der Ganztagsgrundschulen selbstverständlich in Partnerschaft mit den Kommunen und den Schulgemeinschaften. Die kommunalen Betreuungsangebote haben wir bereits im letzten Jahr unter Schulaufsicht gestellt. Das war – das wissen Sie auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen – die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt auf die Bundesfördermittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz zugreifen können.

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