landtag-bw.de ↗

Dr. Gisela Splett

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zurück zum Thema dieses Tagesordnungspunkts. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Es geht um die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Es wurde schon einiges zu diesem Gesetzentwurf und den vorgesehenen Neuregelungen erläutert. Ich möchte seitens der Landesregierung auf einige Änderungen aber noch genauer eingehen. Der erste Baustein des Gesetzentwurfs betrifft den Unfallausgleich. Beamtinnen und Beamte erhalten einen Unfallausgleich, wenn sie aufgrund eines Dienstunfalls einen bleibenden Schaden erleiden. Bis jetzt ist die Höhe dieses Unfallausgleichs im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges geregelt. Zum Ende dieses Jahres wird das betreffende Gesetz, welches ursprünglich aus dem Jahr 1950 stammt, außer Kraft treten. Aus diesem Grund werden wir ab dem 1. Januar 2024 die Höhe des Unfallausgleichs in unser Landesbeamtenversorgungsgesetz übernehmen, damit unsere Beamtinnen und Beamten auch weiterhin einen Unfallausgleich in angemessener Höhe erhalten. Dies ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten. Der zweite Baustein des Gesetzentwurfs betrifft das Thema Pflege. In Deutschland werden vier von fünf Pflegebedürftigen ambulant, das heißt, zu Hause gepflegt. Wir alle wissen oder können uns vorstellen, was für eine Herausforderung das für die pflegenden Angehörigen bedeuten kann. Mit diesem Gesetzentwurf verbessern wir im Gleichklang zur sozialen Pflegeversicherung die Leistungen für beihilfeberechtigte Personen und deren Angehörige. Wir übertragen diese zeitgleich und systemkonform auf die Beihilfe. Auch zur Entbürokratisierung tragen wir mit unserem Gesetzentwurf bei. Es ist vorgesehen, dass die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst werden. Dieser kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber wird diese Forderung im Bereich der sozialen Pflegeversicherung erst zum 1. Juli 2025 umsetzen. Da wir in Baden-Württemberg auch bei guten Ideen zur Entbürokratisierung gern etwas schneller sind, wollen wir diese Regelung bereits zum 1. Januar 2024 umsetzen. Ich betone an dieser Stelle gern, dass diese Maßnahme für den Landeshaushalt kostenneutral ist. Kostenneutral und einfacher, das ist eine schöne Kombination. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Nicht nur die Entbürokratisierung, sondern auch die Digitalisierung haben wir in der Landesregierung im Blick. Wie in allen Lebensbereichen spielt die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen davon profitieren. Dies setzen wir nun mit digitalen Pflegeanwendungen im Bereich Pflege um. Digitale Pflegeanwendungen können Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, ihren pflegerischen Alltag besser zu bewältigen und zu organisieren. Anwendungsbeispiele sind Apps, welche an die Einnahme von Medikamenten erinnern, zur Sturzprävention beitragen oder die Zusammenarbeit zwischen Pflegediensten und pflegenden Angehörigen erleichtern. Der dritte Baustein des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Wie schon erwähnt, setzen wir mit dieser Änderung die Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 23. Juni 2023 um. Wir haben gegenüber unseren kommunalen Partnern Wort gehalten und zeitnah den auf Baden-Württemberg entfallenden Anteil von 130 Millionen € aus der vom Bund zugesagten Erhöhung der Geflüchtetenpauschale bis auf 5 Millionen €, die über den Landeshaushalt in die Digitalisierung der Ausländerbehörden fließen, bereits am 22. September 2023 an die Kommunen ausgezahlt. Im Ergebnis haben wir damit als eines von wenigen Ländern sämtliche Bundeshilfen für die Jahre 2022 und 2023 nahezu vollständig und zeitnah an die Kommunen weitergegeben. Damit setzen wir ein Ausrufezeichen für die Anerkennung und Wertschätzung der großen Leistungen der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Aufnahme der Geflüchteten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir schließen mit den vorgenannten Änderungen Versorgungslücken für unsere Beamtinnen und Beamten. Wir zeichnen Änderungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherungen für den Landesbereich nach und halten in der Beihilfe mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen Schritt. Zudem leiten wir vom Bund erhaltene Gelder für die Geflüchtetenaufnahme schnell und zielgerichtet zu den Kommunen weiter. Nachdem dem Gesetzentwurf im Ausschuss für Finanzen bereits einstimmig zugestimmt wurde, bitte ich Sie alle um Unterstützung und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Alle Reden von Dr. Gisela Splett Protokoll ↗