Raimund Haser
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie natürlich noch nicht abschätzen können, wie dieses Urteil auf unseren Haushalt wirkt. Das ist auch, glaube ich, nachvollziehbar. Aber Sie haben auch gesagt, dass es keine materiellen Auswirkungen habe. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich habe jetzt mal kurz überlegt, welche Kofinanzierungen wir haben. Wir haben sie z. B. bei den überbetrieblichen Bildungsstätten, wo wir ja auch ins Obligo gehen. Wenn dann Bundesmittel wegfallen, muss das Geld irgendwoher kommen, denn die Bildungsstätten gibt es natürlich nach wie vor. Wir haben große GVFG-Finanzierungen, die ohne Bundesmittel nicht funktionieren, die wir dann entweder finanzieren müssten oder stoppen müssten. Der dritte Bereich, bei dem ich mich frage, ob wir da nicht auch ein Stück weit in eine Haftung mit hineinkommen würden, (Abg. Sascha Binder SPD: In eine Haftung? Was für eine Haftung?) sind die Breitbandausbaumittel, für die es ja immer zwei Förderbescheide gibt: Der eine kommt vom Land, der andere kommt vom Bund. Sie sind formal zwar getrennt, aber sie funktionieren nur gemeinsam, weil das Projekt nicht realisiert werden kann, wenn einer von beiden wegfällt. Deswegen die Frage: Wenn dort jetzt zum Teil auch schon Investitionen getätigt worden sind und die Bundesmittel wegfallen würden, was wäre denn dann in einem solchen Fall notwendig, und welche Konsequenzen hätte das für das Land? (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
