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Dr. Wolfgang Reinhart

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sie können, was beantwortet werden kann, gern hier beantworten. Ansonsten können Antworten auch schriftlich nachgereicht werden. – Frau Ministerin, bitte in unter fünf Minuten. Bitte sehr. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ja. Ich bedanke mich. – Zunächst, Herr Kollege Weber: Was vorher vorgelegen hat – darüber habe ich auch in der vergangenen Woche im Ständigen Ausschuss berichtet –, war, dass es einen Hinweis eines Mitgefangenen gegeben habe, dass Herr P. geäußert habe, man könne am einfachsten bei einer Ausführung entweichen. Wir haben heute einen im Nachgang angeforderten, detaillierteren Bericht erhalten, aus dem ich Ihnen vorhin zitiert habe. Dann: Herr Jung, nach meinem Kenntnisstand gibt es aktuell zwei Länder, nämlich Hessen und Baden-Württemberg, die eine elektronische Fußfessel als weiter gehendes Sicherungselement einsetzen. Insofern muss ich Ihre Frage nach der Praxis in Rheinland-Pfalz im Nachgang beantworten. Sie haben aber auch Fragen schriftlich eingereicht. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Die hatten wir aber noch nicht gestellt, die ist neu, die Frage! Ham- burger Fessel: sehr effektiv!) – Die ist neu, ja. Das kann ich Ihnen nachliefern. (Ministerin Marion Gentges) (Glocke des Präsidenten) Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand gibt es nur zwei Länder, die zusätzlich elektronische Fußfesseln nutzen, und zwar Baden-Württemberg und Hessen. Die nächste Frage müssten Sie mir noch einmal kurz zurufen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Wie weit war der Abstand? 2 m oder 100 m?) – Ach ja. – Ich habe vorhin schon gesagt, dass nach meiner persönlichen Einschätzung die beschriebene Fluchtsituation dafür spricht, dass der Abstand zu groß gewesen ist. Das ist aber im Einzelnen Gegenstand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen, (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ja, aber: 2 m oder 100 m?) die erstens noch nicht abgeschlossen sind und über die zweitens öffentlich nicht berichtet werden darf. (Glocke des Präsidenten)

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