Thomas Poreski
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede hier für unsere Kollegin Dorothea Wehinger, die leider kurzfristig erkrankt ist. Von dieser Stelle aus gute Besserung und schnelle Genesung! Warum beraten wir heute über die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, konkret über § 11, den sogenannten Erprobungsparagrafen? Weil in Baden-Württemberg laut Berde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 telsmann Stiftung rund 60 000 Betreuungsplätze im frühkindlichen Bereich fehlen, weil zum vorhandenen Personal weitere 16 800 Fachkräfte eingestellt werden müssten, die wir aber auch nicht haben, weil die Belastung der Fachkräfte in den Kitas zu groß geworden ist, weil wir seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben, weil wir es uns gesellschaftlich und volkswirtschaftlich nicht leisten können, auf Fachkräfte, wie es Mütter und Väter ja häufig auch sind, zu verzichten, nur weil sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind haben, weil wir unbedingt und dringend dafür einstehen müssen, dass die Kita eine qualitativ hochwertige Bildungseinrichtung bleibt, die auch weiterhin zu Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit beiträgt, weil Kitas eine existenzielle Bildungsgrundlage auf hohem Niveau für alle Kinder und deren Zukunft schaffen – denn jedes Kind hat nach dem SGB VIII ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit –, (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) weil Teilhabe und Inklusion Rechte von Kindern sind und deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen; Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam gefördert werden. Wir sind uns bewusst, vor welchen Herausforderungen die Kommunen und die freien Träger und vor allem die Fachkräfte stehen. Wir müssen die Personalsituation bewältigen, dürfen keine Fachkräfte verlieren und müssen gleichzeitig neue Fachkräfte gewinnen. Deshalb soll es mit dem neuen § 11 des Kindertagesbetreuungsgesetzes, dem sogenannten Erprobungsparagrafen, den Trägern ermöglicht werden, selbst neue Konzepte zu entwickeln und zu erproben. Damit können wir Kitaplätze erhalten und neue schaffen. Damit sollen wieder familienfreundliche Betreuungszeiten angeboten und die Zufriedenheit des Personals erhöht werden, bei hoher Qualität. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dies liegt in der Verantwortung des Trägers und bedarf der Einbindung aller am Kitaprozess Beteiligten. Der Beteiligungsprozess muss mit Fachkräften und Elternvertretungen und allen am Kitageschehen Beteiligten stattfinden, um passgenaue Konzepte zu erarbeiten. Diese werden dann vom KVJS für längstens drei Jahre genehmigt. Daraus wollen wir Erkenntnisse für die Kita der Zukunft generieren. Ja, der Erprobungsparagraf ist eine Chance, neue und kreative Ansätze zu finden, wie der Kitabetrieb wieder besser zum Laufen kommt – zum Wohle der Kinder, der Fachkräfte, die mit hohem Einsatz trotz schwieriger Anforderungen auch weiterhin diese wertvolle Arbeit leisten, und der Eltern, die eine verlässliche Kita brauchen. Darüber hinaus beschließen wir heute den Gesetzentwurf über die Förderung des investiven Ausbaus der Kindertagesbetreuung. Mit diesem einmaligen Investitionsprogramm des Landes Baden-Württemberg werden 105 Millionen € zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen zur Verfügung gestellt. Das betrifft neben Kindertagesstätten neuerdings auch die Kindertagespflege. (Thomas Poreski) Gut aufgestellte Kitas ermöglichen es Eltern, berufstätig zu sein, wirken Familienarmut entgegen und tragen somit zur Stärkung unserer Wirtschaft bei. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Investitionen in die frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft und schaffen somit die Grundlage für eine gebildete, innovative und starke Gesellschaft. Ich danke Ihnen auch im Namen meiner Kollegin für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
