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Norbert Knopf

GRÜNE 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 1950 wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs geregelt. Fast eine Million Menschen bezogen damals entsprechende Leistungen. Das Gesetz war also eine wichtige Stütze des sozialen Zusammenhalts. Aber die Zeiten haben sich geändert. Ende 2020 waren es nur noch knapp 45 000 Leistungsempfänger. Daher ist es nur konode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 sequent, auf diese Entwicklung zu reagieren und das Recht der sozialen Entschädigung neu zu organisieren. Zum 1. Januar 2024 wird das Bundesversorgungsgesetz zusammen mit dem Opferentschädigungsgesetz aufgehoben und in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch, das soziale Entschädigungsrecht, eingeordnet. Auch die Regelung zur Entschädigung von Zivildienstgeschädigten und die Entschädigung bei Impfschäden werden in das neue Recht integriert. Wer eben aufgepasst hat, hat gelernt, dass auch die Unfallversorgung der Beamten in Baden-Württemberg auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist, weil auch hier das Bundesversorgungsgesetz als Richtschnur wegfällt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) – Danke, Kollege. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses neue Bundesrecht auf Landesebene umgesetzt, und die Zuständigkeiten werden festgelegt. Die Trennung in Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge fällt weg, sodass die zuständigen Stellen bei den Landratsämtern gebündelt werden können. Die Stellen bei den kreisfreien Städten entfallen komplett. Damit werden Leistungen aus einer Hand ermöglicht, wie es in den Zielen des Gesetzesvorhabens formuliert ist. Weniger Fälle und mehr Themen sind aber auch eine Herausforderung für die Beschäftigten. Ich halte daher eine kreisübergreifende Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch der Ämter für notwendig. Neu ist im Gesetz außerdem, dass die Aufsichtsräte in den Universitätskliniken erweitert werden. Zukünftig wird neben den Vertretern des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums auch jeweils ein Vertreter des Sozialministeriums berufen. Das begrüße ich im Sinne einer Verbesserung der Zusammenarbeit der Ministerien sehr. In einem weiteren Schritt soll dann auch noch ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums in den Landeskrankenhausausschuss berufen werden, um auch hier eine bessere Verschränkung zu erreichen. Um das Gleichgewicht interner und externer Personen zu wahren, werden die Aufsichtsräte gleichzeitig um einen Sachverständigen erweitert. So erhalten die Aufsichtsräte wieder eine ungerade Zahl von Mitgliedern, sodass bei Abstimmungen ein Stimmenpatt verhindert wird. Die im Ausschuss geäußerte Kritik, dass die Arbeitnehmer bei dieser Neuregelung zu kurz kämen, teile ich nicht. Es geht vielmehr darum, neue Aufgaben der Universitätskliniken zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Steuerung der Patientenströme in einer Region, und nicht, das Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern zu verändern. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das tun Sie aber!) Daher lehnen wir Ziffer 2 des Änderungsantrags der SPD ab. Sie ist nicht sachgerecht. Eine weitere gesellschaftliche Entwicklung greift der vorliegende Gesetzentwurf auf: Das Integrationsamt wird in Inklusionsamt umbenannt. Inklusion statt Integration, das sollte uns nicht nur durch die UN-Behindertenrechtskonvention vorge- (Norbert Knopf) geben werden, sondern Teil unseres täglichen Zusammenlebens sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Insgesamt stellt der vorliegende Gesetzentwurf eine zeitgemäße Anpassung der Verwaltungsstrukturen dar, und er ist eine gute Reaktion auf die Veränderungen unserer Zeit. (Unruhe)

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