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Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das ist enttäuschend. Das ist zu wenig. Das gilt auch für das, was Sie gerade vorgetragen haben, Kollege Becker. Der Gesetzentwurf will im Bereich der Digitalisierung der Ganztagsschule datengestützte Qualitätsentwicklungen und Grundlagen für weitere, zum Teil längst überfällige Entwicklungsschritte schaffen, bleibt aber insgesamt hinter den Notwendigkeiten zurück. Für den Bereich der Ganztagsschule ist es richtig, der Nachfrage durch die Ausweitung von Zeitmodellen gerecht zu werden. Dass der Ausbau hinterherhinkt, ist unseres Erachtens auch darauf zurückzuführen, dass die Schulleitungen viel zu wenig entlastet werden, weil Sie sich bis heute weigern, an- (Dr. Stefan Fulst-Blei) zuerkennen, dass es doch ein Unterschied ist, ob jemand eine Ganztagsschule oder eine Halbtagsschule leitet. Noch immer scheint hier die Denke in der Landesregierung vorzuherrschen, dass man das doch irgendwie hinbekommt. Der Koordinationsaufwand ist bei einer Ganztagsschule aber deutlich größer. Das wissen Sie auch. Es gibt aber keine angemessene Entlastung. Das ist für uns ein ganz zentraler Kritikpunkt an der heutigen Vorlage. Zudem ist enttäuschend, dass Sie nicht die Möglichkeit nutzen, diesen Missstand zu korrigieren und unserem Antrag zuzustimmen. Schulleitungen brauchen eine viel höhere Entlastung. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Nadyne Saint- Cast GRÜNE) Nein, Ihr Gesetzesvorschlag atmet auch sonst an mehreren Stellen den Geist eines unzureichenden Mangelmanagements. Es ist richtig, dass Sie die von uns eingeführte Möglichkeit der Monetarisierung für den Ganztagsschulbetrieb weiter ausdehnen wollen. Sie war von uns aber nie als ein Reparaturinstrument für den Fachkräftemangel gedacht. Das Mangelmanagement geht weiter bei den formulierten Zielen der Digitalisierung. Auf unsere Kritik sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Sie wollen ausdrücklich regeln, dass Fernunterricht auch mit Lehrkräftemangel begründet werden soll. Damit wir uns nicht missverstehen: In einem Ausnahmefall kann man darüber vielleicht einmal reden. Kritiker, insbesondere die Gewerkschaften, teilen unsere Sorgen, dass hier möglicherweise die Tür zu einem Dauerzustand geöffnet wird. Ihnen fehlt die Glaubwürdigkeit, dass man Ihnen wirklich zutraut, den Fachkräftemangel an unseren Schulen in absehbarer Zeit in den Griff zu bekommen. Für uns ist der digitale Unterricht eine gute Erweiterung, aber er darf niemals die Priorität des Präsenzunterrichts ersetzen. Dies ist eine zentrale Lehre der Coronazeit. Für Ihr Handeln gilt allerdings – ich zitiere Seite 52 der Vorlage –: Der Hauptpersonalrat GHWRGS ist schlicht fassungslos über die offensichtliche Ratlosigkeit des Kultusministeriums, die Unterrichtsversorgung angemessen sicherzustellen. Die GEW spricht sogar von einer Bankrotterklärung Ihrer Politik. Das muss Ihnen doch zu denken geben. (Beifall bei der SPD) Dass Ihre Digitalisierungsbemühungen halbherzig sind, zeigt auch, dass Sie sich bei Lehrkräften immer gern auf den Fachkräftemangel zurückziehen. In den Bereichen, in denen Sie mit Investitionen eine Mangelsituation beseitigen könnten, nehmen Sie das Geld nicht in die Hand. Es ist wirklich ein schlechter Witz, dass wir im Jahr 2023 noch immer mit Ihnen über die Notwendigkeit von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte diskutieren müssen. Es ist längst überfällig, dass jede Lehrkraft in Baden-Württemberg von ihrem Dienstherrn, dem Land Baden-Württemberg, ein solches Endgerät dauerhaft zur Verfügung gestellt bekommt. Dies gebietet unseres Erachtens auch der Datenschutz. Fakt ist aber – das hat auch die Diskussion im Bildungsausschuss gezeigt –: 25 % aller Lehrerinnen und Lehrer sind noch immer ohne ein solches Gerät. ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Zudem wollen Sie mit diesem Gesetz einen Schritt zur Realisierung der breiten Anwendung der digitalen Bildungsplattform gehen – immerhin. Vor acht Jahren haben Sie das Projekt von uns übernommen, in der vergangenen Legislaturperiode zwei Mal voll an die Wand gefahren, aber noch immer sehen wir kein in der Breite anwendbares Endprodukt. Im Gegenteil, aus Fachkreisen gibt es kritische Hinweise auf eine unzureichende Benutzerfreundlichkeit der angedachten Lösung sowie auf Probleme bei der Skalierbarkeit der Plattform. Wir dürfen uns aber keine weitere Bauchlandung bei der Ausdehnung auf alle Schulen – ich betone: auf alle Schulen – wie in der vergangenen Legislaturperiode leisten. Es geht nämlich nicht um 100 oder 200, sondern um alle Schulen im Land, die wir mit einer Bildungsplattform endlich digital erreichen müssen. Darüber hinaus ignorieren Sie völlig die kommunalen Landesverbände, die auf die völlig unterschiedliche technische Ausstattung in den Schulen vor Ort hinweisen. Digitale Bildungsqualität darf aber nicht von der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängen. Sie verschließen weiterhin die Augen vor der Realität. Sie wollen weiterhin keine Vollerhebung der digitalen Ausstattung unserer Schulen durchführen, obwohl die letzte von 2006 ist. Wie wollen Sie aber steuern, wenn Sie keine Informationen haben? Wir halten eine Vollerhebung der digitalen Ausstattung an den Schulen für dringend notwendig und haben daher heute einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Fazit: Statt Aufbruchssignal schlechtes Mangelmanagement. Die SPD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)

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