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Arne Braun

29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abg. Becker, danke für die Fragen. In der Tat – die gute Nachricht vorweg –: Es geht voran. In der Koalitionsvereinbarung stand, dass die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine weiter erhöht werden soll. Die Förderung soll sich an der Zahl der Ensembles orientieren; Sie haben es gerade in der Systematik angesprochen. Um das in die Tat umzusetzen, hat der Landtag ab dem kommenden Jahr 3,1 Millionen € jährlich in den Haushaltsplan hineingeschrieben. Diese Mittelerhöhung kommt jetzt, weil die Vereine der Amateurmusik während der Coronapandemie sehr zu leiden hatten. Sie hatten keine Möglichkeit, Veranstaltungen durchzuführen; das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Dadurch sind viele Einnahmen weggebrochen. Aber um die Mitglieder bei der Stange zu halten, haben sie während der Pandemie ihren Proben- und Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten, was sehr zu begrüßen war. Die Coronahilfen des Landes haben geholfen, die Kosten dafür zu tragen. Trotzdem mussten viele Vereine an die Rücklagen und Reserven – das, was wir überall im Kulturbereich hören –, haben Mitglieder und Mitgliedsbeiträge verloren und müssen jetzt aktiv werden, um neue Mitglieder zu gewinnen oder verloren gegangene Mitglieder zurückzugewinnen. Die Mittelerhöhung soll deshalb dem Ehrenamt helfen, zukunftsfähig zu bleiben, und hilft da, wo die Vereine die größte Last zu tragen haben, nämlich im Probenbetrieb. Das ist ja der eigentliche Punkt. Die Chorleiter- und Dirigentenpauschale ist das Förderinstrument, mit dem die Vereine beim Probenbetrieb schon immer unterstützt wurden. Jetzt gibt es aber eine Änderung: Die Chorleiter- und Dirigentenpauschale erhalten nämlich alle Vereine, die zum Landesmusikverband Baden-Württemberg gehören. Auch noch mal zur Systematik: Wer ist berechtigt? Im Landesmusikverband sind – jetzt kommen die Verbände – Blasmusikverbände, Chorverbände, der Harmonika-Verband, Zupf- (Staatssekretär Arne Braun) musikerinnen und -musiker und andere Musikverbände zusammengeschlossen. – Ich muss es ablesen; ich konnte mir das auch nicht alles merken. Der Landesmusikverband verwaltet die Fördermittel des Landes und gibt sie an insgesamt 6 000 Vereine der Amateurmusik weiter. Deshalb ist der Landesmusikverband der Ansprechpartner, mit dem die Mittelerhöhung und die neue Ausgestaltung der Förderung besprochen werden musste. Das haben wir auch gemacht – sehr erfolgreich. Jetzt gibt es eine Modernisierung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale. Diese hat nämlich einen weiteren Vorteil. Denn bisher war es so: Egal, ob ein Musikverein oder ein Chor mehrere Ensembles mit Probenbetrieb unterhält oder ob er nur aus einer Musikgruppe besteht oder einmal pro Woche probt: Die Pauschale war immer gleich. Da gibt es eine Unwucht. Damit haben wir uns beschäftigt. Das ist beim Sport anders. Im Breitensport können diese Pauschalen mehrfach ausbezahlt werden, wenn man mehrere Sportgruppen hat. Dieses Vorgehen wird jetzt auch auf die Amateurmusik übertragen. Das ist unser Ziel. Und so haben wir mit dem Landesmusikverband darüber verhandelt – denn das sind ja die Experten –, wie die Ausweitung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale so gestaltet werden kann, dass die aktiven Vereine mehrere Ensembles finanziell stärker unterstützen als bisher. Logischer Schluss daraus ist: Aus der Dirigenten- und Chorleiterpauschale wird eine Ensembleförderung. Und für diese Ensembleförderung haben wir zusammen mit dem Verband einen neuen Namen gefunden, nämlich Probenpauschale. Denn die Förderung – um die geht es – ist eine Förderung des Probenbetriebs und nicht die von Einzelpersonen. Die nächste Frage, die Sie gestellt haben, die sich aber auch uns gestellt hat: Trifft das nur auf die Amateurmusik zu oder vielleicht auch auf Trachten- und Volkstanzgruppen oder andere Kulturtreibende im Land? Denn sie haben den gleichen Probenbetrieb zu finanzieren wie die Vereine der Amateurmusik, und deren Dachverband wird mit Landesmitteln unterstützt und hat auch Verbesserungen angemahnt. Deshalb haben wir den Landesverband der Heimat- und Trachtenverbände mit in die Beratung einbezogen und wollen auch hier die Probenpauschale den rund 400 Vereinen und Ensembles in diesem Bereich zukommen lassen. Übrigens: Das steht auch im Koalitionsvertrag. Der nächste Punkt: Eine Erhöhung der Förderung für die Amateurtheater soll geprüft werden. Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag. – Hier haben wir auch für 2024 einen Spielraum. Der Landtag hat uns im aktuellen Haushalt rund 2 Millionen € zusätzlich für die Förderung der Kultur im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt, und davon sollen 200 000 € für die Aufstockung der Amateurtheaterförderung des Landes verwendet werden. Analog zum Landesmusikverband und zu den Heimat- und Trachtenverbänden haben wir also auch mit dem Verband der ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Amateurtheater Gespräche aufgenommen. Hier war es auch das Ziel, die Fördermaßnahmen zu modernisieren. Wir haben also über die Amateurmusik hinaus weitere Bereiche der Breitenkultur – Trachtenvereine, Amateurtheater – in den Blick genommen und mit den Verbänden erörtert. Und wir sind überall zu sehr guten Ergebnissen gekommen, die sich im Moment noch in der letzten Abstimmung befinden und die wir dann bald auch der Öffentlichkeit vorstellen wollen.

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