Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits in der ersten Lesung gesagt, kann ich es auch heute bei den Änderungen des Landespflegegesetzes und den Schulgesetzänderungen zum Vorantreiben der Digitalisierung in unseren Schulen kurz machen: Diese Änderungen begrüßen wir ausdrücklich. Bei den Änderungen bezüglich der Ganztagsschulen sieht es jedoch etwas anders aus. Denn Sie versuchen nicht nur völlig fachfremd, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich über das Achte Buch Sozialgesetzbuch begründet, komplett schulisch abzudecken. Hier müssten aus unserer Sicht die Federführung beim Sozialministerium liegen und die Kompetenzen und Strukturen des KVJS genutzt werden. Nein, Sie scheinen auf dem von Ihnen begangenen Holzweg auch völlig überfordert zu sein. Allein die Beteiligung der wichtigen außerschulischen Akteure scheint Ihnen ja nicht so leichtzufallen, wenn nicht einmal mehr drei Jahre vor dem Rechtsanspruch erst zwei runde Tische zu diesem Thema stattgefunden haben. Dabei waren beim ersten dieser runden Tische nicht einmal alle relevanten Akteure eingeladen. Unsere Ankündigung eines eigenen Ganztags- (Dennis Birnstock) gipfels am 2. März scheint zumindest den Druck etwas erhöht zu haben, sodass jetzt immerhin mal eine von mehreren geplanten Regionalkonferenzen stattgefunden hat. Aber nicht nur die Beteiligung könnte besser laufen, auch der Versuch selbst, den Rechtsanspruch hauptsächlich über die Ausweitung der Ganztagsgrundschulen erfüllen zu können, scheint zum Scheitern verurteilt zu sein. Das macht auch eine kürzlich veröffentlichte forsa-Umfrage im Auftrag des VBE deutlich. Darin sagen 29 % der Schulleitungen an baden-württembergischen Grundschulen, dass sie nicht davon ausgehen, dass der Bedarf an Ganztagsbetreuung bis zum Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden kann. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Nun geben Sie, Frau Ministerin, auf diese Zahlen wahrscheinlich eh nicht allzu viel, da Sie die Schulgemeinschaft ja auch nicht mal mehr mitentscheiden lassen wollen, wenn es darum geht, eine Ganztagsschule einzurichten. Aber andere Zahlen können Sie da nicht so einfach wegwischen, und zwar die Zielsetzung der Landesregierung im Jahr 2014, die Quote der Ganztagsgrundschulen von damals unter 20 % bis ins Jahr 2023 – das haben wir gerade noch – auf 70 % zu steigern. Jetzt dürfen Sie raten, bei wie viel Prozent wir heute stehen: bei gerade mal 20 %. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ah!) Da klaffen Wunsch und Realität fast so weit auseinander wie bei Ihren Ausbauzielen bei der Windkraft. (Beifall bei der FDP/DVP) Aber das wollen Sie ja jetzt ändern, indem Sie einfach die Schulkonferenzen entmachten und Ganztagsschulen mit der Brechstange durchdrücken. Liebe Kollegin Saint-Cast, da muss ich Ihnen widersprechen. Wenn man sich anschaut, dass jetzt im Gesetz steht, dass der Antrag der Zustimmung der Schulkonferenzen bedarf, und in der geänderten Fassung heißt es nur noch, dass sie angehört werden sollen, dann frage ich Sie: Wenn sie hier jetzt nicht mehr mitbestimmen dürfen, sondern von der Landesregierung nur noch angehört werden, sind sie dann vielleicht nicht entmachtet? Ich denke schon. Deshalb ist es de facto eine Entmachtung der Schulkonferenzen, die da stattfindet, und das sicherlich nicht mit uns. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Zuhören heißt nicht erhören! – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Fraglich ist zudem auch, mit welchen Lehrkräften Sie den Rechtsanspruch bewerkstelligen wollen, wenn Sie nur auf die Ganztagsschulen setzen. Dankenswerterweise haben Sie uns auf Nachfrage im Ausschuss die Berechnungsgrundlage für den im Gesetz genannten Bedarf von 960 Deputaten für die Grundschulen und 117 Deputaten für die SBBZ dargelegt. Aber zum einen ist uns nach wie vor schleierhaft, warum für die Deckung dieses Bedarfs kein weiterer Ausbau der Studienkapazitäten erfolgen muss, und das, obwohl wir schon heute zu wenig Grundschul- und SBBZ-Lehrkräfte haben. Zum anderen – das ist noch viel schlimmer – fußen Ihre Berechnungen einzig auf der Annahme, dass die heute schon vorhandenen Ganztagsgruppen durch das zusätzliche Zeitangede – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 bot von beispielsweise fünfmal acht Stunden teilweise mehr Zeit und damit mehr Lehrerstellen benötigen. Dass bei einem bedarfsdeckenden Angebot voraussichtlich etliche Ganztagsgruppen hinzukommen, ignorieren Sie vollkommen. So sieht also faktenbasierte Bildungspolitik in Baden-Württemberg aus. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn aber schon die eigene Organisation nicht funktioniert, wäre es doch nur angebracht, die Unterstützung von anderer Seite anzunehmen. Damit meine ich die rund 3 Milliarden € vom Bund für den Ausbau des Ganztagsangebots. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist bereits im Mai in Kraft getreten. Auf meine Nachfrage hin haben Sie, Frau Ministerin, mir im Juni geschrieben, dass es nun einer Verwaltungsvorschrift des Landes bedürfe. Diese hätte man zwar vielleicht, wie andere Bundesländer, schon mal vorbereiten können, aber im Juni konnten Sie mir ja noch nicht einmal einen Zeitplan nennen. Nachdem wir jetzt fast Dezember haben, frage ich Sie nun erneut: Wann ist mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zu rechnen? Denn es wäre mehr als wünschenswert, wenn den Trägern der Zugang zu den bereitliegenden Mitteln endlich ermöglicht würde. (Beifall bei der FDP/DVP)
