landtag-bw.de ↗

Stefan Teufel

CDU 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahr 2019 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts verabschiedet, welches das Ziel verfolgt, Opfer von Gewalttaten schneller, aber auch zielgerichteter zu unterstützen. Es wird im Wesentlichen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das auf diesem Weg neu eingeführte Sozialgesetzbuch XIV ist ein Gesetz, das sich allen Opfern zuwendet, den Kriegsopfern, den Gewaltopfern, den Terroropfern, aber auch den Opfern sexualisierter Gewalt, und dafür ein neues, modernes, angepasstes Opferentschädigungsrecht schafft, welches für alle Betroffenen verbesserte Leistungen bietet. Zwar kann auch das modernste Opferentschädigungsrecht Gewalttaten nicht ungeschehen machen, aber mit den Opferentschädigungsleistungen geben wir den Betroffenen auch wieder ein notwendiges Stück Würde zurück. Und vor allem zeigt dieser Staat, zeigen wir als Gesellschaft, wir als Parlament auf diese Weise auch Solidarität mit den Opfern. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 Ich glaube, das ist gerade in diesen Zeiten auch angebracht: Solidarität mit den Opfern. Das hat nicht nur finanziell, sondern auch ideell für die Opfer und für ihre Angehörigen eine große Bedeutung. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen dafür, dass dieses richtungweisende Gesetz in Baden-Württemberg umgesetzt, aber auch mit Leben erfüllt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir unterstützen auch den zweiten Teil der Gesetzesvorlage des Sozialministeriums. Dabei geht es darum, dass das Sozialministerium einen Sitz in den Aufsichtsräten der Universitätskliniken erhält. Nach neuerem Verständnis des Wissenschaftsrats soll der Universitätsmedizin zukünftig auch eine Schlüsselrolle bei der stärkeren Vernetzung und Koordinierung in der regionalen Versorgung einerseits und in der versorgungsrelevanten Gesundheitsforschung andererseits zukommen. Baden-Württemberg hat hier schon zahlreiche richtungweisende Strukturentscheidungen auf den Weg gebracht. Angesichts der im Zuge dessen zunehmenden Versorgungsaufgaben, die die Unikliniken übernehmen, ist es nicht nur folgerichtig, sondern ausdrücklich auch geboten, dass auch das für die medizinische Versorgung zuständige Ressort zukünftig in den Aufsichtsräten vertreten ist. Im Gegenzug wird das Sozialministerium – ebenso folgerichtig – das Wissenschaftsministerium bei der nächsten Änderung des Landeskrankenhausgesetzes als reguläres Mitglied in den Ausschuss mit aufnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir danken dem Sozialministerium für eine gute Gesetzesvorlage und den Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss für gleichermaßen konstruktive wie konzentrierte Beratungen. Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab; er ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall bei der CDU und den Grünen)

Alle Reden von Stefan Teufel Protokoll ↗