Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile der Justizministerin das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gern zu den gestellten Fragen Stellung – nein, das ist kein gutes Deutsch. Ich äußere mich zu den gestellten Fragen. Ich werde aber an der einen oder anderen Stelle etwas ausholen müssen. Sie weisen zu Recht darauf hin: Der Gefangene P. ist am 30. Oktober bei einer Ausführung entwichen und ist inzwischen seit 30 Tagen auf freiem Fuß. Die erste Priorität gilt der Wiederergreifung des Geflohenen. Um diese Wiederergreifung zum Erfolg zu führen, laufen Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese Maßnahmen kann, darf und werde ich nicht durch Aussagen hier gefährden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass derzeit seitens des Landeskriminalamts die Fahndung etwa 80 bzw. über 80 Spuren und Hinweisen nachgeht. Weiter gehende Angaben zu den Fahndungsmaßnahmen oder auch Ermittlungsmaßnahmen kann ich jetzt nicht machen. – Ich möchte das nur voranstellen, weil man natürlich berechtigterweise auch daran Interesse haben könnte. Ich kann, darf und werde aber die Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen nicht gefährden. Der nächste Punkt betrifft die Frage nach den Fluchtursachen. Sie haben dazu konkrete Fragen gestellt. Nach den bisherigen Erkenntnissen, die mir insbesondere vonseiten der Vollzugsanstalt übermittelt wurden, hat der Gefangene in einem Naherholungsgebiet in Rheinland-Pfalz, wo er mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern die Ausführung durchgeführt hat, mit einem Flieger, mit einem Spielzeugflugzeug gespielt und hat diese Situation genutzt, um wegzulaufen. Die beiden Bediensteten, die ihn auf dieser Ausführung begleitet und bewacht haben und die verpflichtet sind, ihn ständig und unmittelbar zu bewachen, haben ihn auf der Nacheile nicht erreicht. Für mich persönlich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass die beiden Bediensteten – so sage ich mal – nicht nahe genug an dem Gefangenen dran waren, um ihn erreichen zu können. Das ist aber im Einzelnen Gegenstand laufender Disziplinarermittlungen, über die ich hier auch keine Angaben machen darf und die im Übrigen auch noch nicht abgeschlossen sind. Die elektronische Fußfessel wurde – das hatte ich bereits bei der vergangenen Regierungsbefragung erläutert – mittels eines Werkzeugs wenig später durchtrennt. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor dem Besuch dieses Naherholungsgebiets ein Baumarkt aufgesucht wurde, in dem es grundsätzlich auch Werkzeuge zu erwerben gibt, mit denen man Gegenstände durchschneiden kann. (Abg. Jonas Weber SPD: Möglicherweise!) Ich kann mich insoweit nur auf das beziehen, was mir vonseiten der Vollzugsanstalt als Informationen übermittelt wurde. Danach wurde in diesem Baumarkt zwar kurz etwas eingekauft; die beiden Bediensteten haben aber angegeben, tatsächlich ständig und unmittelbar an dem Gefangenen dran gewesen zu sein und deshalb ausschließen zu können, dass er ein entsprechendes Werkzeug in dem Baumarkt gekauft oder entde – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 wendet hat. Deshalb schließt die JVA aus, dass bei diesem Baumarktbesuch tatsächlich ein entsprechendes Werkzeug irgendwie in den Besitz des Gefangenen P. gelangt sein kann. Aber auch hier laufen Ermittlungen, auch in disziplinarrechtlicher Hinsicht. Ich kann Ihnen hier nur wiedergeben, was mir die Vollzugsanstalt meldet. Die zweite Frage hat sich konkret darauf bezogen, ob es vor der Ausführung Hinweise gegeben habe, dass der Gefangene eine Flucht plant. Ich muss insoweit vorwegschicken, dass es sich bei der Ausführung am 30. Oktober nicht um die erste Ausführung des Gefangenen gehandelt hat. Dieser Ausführung waren sieben weitere vorausgegangen. Die erste Ausführung hat im Oktober 2019 stattgefunden, die nächste im Juli 2021. Im Oktober 2021 – so hat die Vollzugsanstalt in Bruchsal heute ergänzend berichtet – hat sich ein Mitgefangener des P. gemeldet und mitgeteilt, P. habe ihm gegenüber geäußert, dass es wohl am einfachsten sei, bei einer Ausführung zu flüchten. Am besten sei es, wenn eine weibliche Bedienstete als Begleitperson dabei wäre, weil diese gegebenenfalls einfacher überwältigt werden könne. Weiter solle ihn P. gebeten haben, ihm, wenn er die Möglichkeit dazu habe, bei der Beschaffung eines Ausweises behilflich zu sein, und ihm gesagt haben, er würde ihm zu diesem Zweck auch ein Bild von sich zur Verfügung stellen. Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben überprüft und auch auf Grundlage dieser Überprüfung dann bei weiteren Ausführungen entschieden, ob sie durchgeführt werden können. Denn sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn man keine Fluchtoder Missbrauchsgefahr annimmt. Auch die einzelnen Maßnahmen – was Bewachung angeht – hängen im Grunde von dieser Prognoseentscheidung der Vollzugsanstalt ab. Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben des Mitgefangenen aber nicht als glaubwürdig eingestuft und begründet dies mit der Persönlichkeit des Gefangenen, auch seines bisherigen Verhaltens im Vollzugsverlauf. Außerdem habe sich dieser bei seinen Angaben immer wieder in Widersprüche verwickelt. Trotzdem hat man als Vorsichtsmaßnahme bei künftigen Ausführungen – man hat also eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr seitens der Anstalt nicht angenommen – die vier folgenden Ausführungen in Begleitung von jeweils drei Vollzugsbediensteten durchführen lassen. Diese fanden im Mai 2022, im Juli 2022, im Oktober 2022 und im Februar 2023 statt. Eine weitere Ausführung im Mai 2023 wurde dann wieder durch zwei Bedienstete durchgeführt, nachdem es bei den vier vorangegangenen Ausführungen keine Beanstandungen gegeben habe. Damit ist auch Ihre dritte Frage, ob teilweise zu dritt begleitet wurde, beantwortet. Ich will eines noch anschließen. Wir sind – ich habe das schon wiederholt ausgeführt – zur Durchführung dieser Ausführungen verfassungsrechtlich verpflichtet, um die Lebenstüchtigkeit – wie es heißt – der Gefangenen aufrechtzuerhalten, und zwar auch dann, wenn es sich um Gefangene handelt, die lange, auch lebenslange Freiheitsstrafen verbüßen, und sich eine konkrete Entlassperspektive noch nicht abzeichnet. Jede die- (Ministerin Marion Gentges) ser Ausführungen – so ehrlich muss man sein – ist letztlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Es geht jetzt immer darum, dieses Risiko so gering wie möglich zu gestalten. Daran arbeiten wir auch unter Berücksichtigung dessen, was sich jetzt im Zuge der Ermittlungen zu dieser Entweichung an Erkenntnissen bietet. Ich habe deshalb gebeten, zunächst einmal mit Blick auf die elektronische Fußfessel zu prüfen, wie diese vielleicht anders ausgestattet werden kann, ob es möglicherweise andere technische Möglichkeiten gibt, um hier zu noch mehr Sicherheit zu kommen. Ich glaube, wir müssen auch die Gestaltung der Ausführungen prüfen, die Zielorte stärker in den Blick nehmen, weniger Hinwendungsorte – möglicherweise pro Ausführung – angehen, auch die bisher gesehene Notwendigkeit, Orte vorher abzustimmen, infrage stellen. Das wären Ansätze, die ich jetzt bereits zur Prüfung gegeben habe. Ansonsten, denke ich, ist ja unser gemeinsames Interesse, dieses – wie gesagt, nie ganz auszuschließende – Risiko so klein wie irgend möglich ausfallen zu lassen. Ich nehme auch das große Interesse von Ihnen allen als Ausdruck dafür, gemeinsam daran zu arbeiten, dass das hier noch sicherer wird. Nur, hundertprozentig ausschließen wird man ein solches Risiko nicht können, weil wir zwei wesentliche Risikofaktoren haben: Man muss eine Prognose treffen, ob ein Flucht- oder Missbrauchsrisiko besteht. Eine solche Prognose kann sich hinterher als unzutreffend erweisen. Und: Das wesentliche Sicherungselement sind die begleitenden Beamten. Auch hier können Fehler unterlaufen. Aber: Gemeinsam alles daranzusetzen, dieses Risiko nach Möglichkeit weiter zu verringern, ist, meine ich, das, was wir aus diesem Vorfall an Lehre zu ziehen haben.
