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Christiane Staab

CDU 29.11.2023 Sitzungen 17/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Gesetzesänderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes zu beschließen, mit der wir versuchen, in Baden-Württemberg im Bereich der Kindertagespflege einen neuen Weg einzuschlagen. Als der Städtetag die Idee eines Zukunftsparagrafen – so hieß das ursprünglich – in den Raum stellte, um der angespannten Betreuungssituation im frühkindlichen Bereich entgegenzutreten, war allenthalben große Skepsis. Wenig konnte man sich darunter vorstellen, was der sogenannte Zukunftsparagraf sein sollte. Es hat lange gedauert, bis wir ihn schärfen konnten. Aber was ebenso lange gedauert hat, war, das Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass manche Dinge vielleicht gar nicht so sehr geschärft werden sollen, wie wir uns das immer alle wünschen. Ich schlage jetzt den Bogen zu einem Thema, das uns hier immer stark umtreibt und das eigentlich in jeder Plenarsitzung an irgendeiner Stelle angesprochen wird: Entbürokratisierung. Ich werde nachher auch noch mal auf die konkreten Regelungen Bezug nehmen, die sehr wichtig sind. Es ist auch wichtig, dass wir deutlich machen, worin die Änderungen im Rahmen des Erprobungsparagrafen bestehen. Aber es geht mir auch darum, mal zu versuchen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gefühl mit auf den Weg zu geben, wie schwer es tatsächlich ist, zu entbürokratisieren. Denn das Spannungsfeld zwischen einer maximalen Sicherheit, die wir alle haben wollen, insbesondere auch im frühkindlichen Bereich – – Es geht hier um unsere Jüngsten, es geht um Sicherheit, es geht um Gesetzesvorgaben, die wir brauchen, damit Kinder eine gute, qualitätsvolle und sichere Betreuung in den Einrichtungen bekommen. (Abg. Daniel Born SPD: Wir wollen halt auch Bil- dung!) Es geht aber eben auch genau darum, dass wir auf der anderen Seite merken, dass wir mit immer mehr Gesetzen, immer mehr Bindung und immer mehr Vorgaben den Akteuren vor Ort die Hände mittlerweile so zusammengeschnürt haben, dass die Handlungsfähigkeit vor Ort fast nicht mehr vorhanden ist. Ich glaube, der Erprobungsparagraf bietet eine ganz große Chance. Wir wollen nämlich die Verantwortungsgemeinschaft ode – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 vor Ort – die Eltern, die Träger, die Erzieherinnen und Erzieher, alle an der Kindertagespflege Beteiligten – wieder darin bestärken, vor Ort eigene Konzepte entwickeln zu können. Das wird nur funktionieren, wenn wir ein Stück weit Vertrauen – nicht nur ein Stück weit, sondern sehr viel Vertrauen – in die Kräfte der Akteure vor Ort haben und diesen Menschen vor Ort zutrauen, dass sie für die Kinder die allerbeste Lösung entwickeln wollen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Diesen Mut wünsche ich uns jetzt allen, wenn wir darüber beschließen, diesen Erprobungsparagrafen auf den Weg zu schicken, auch in anderen Bereichen: den Mut, wieder an die Basis zu geben, zu sagen: „Ihr wisst, was vor Ort gut für euch und in diesem Bereich für eure Kinder ist. Schaut, dass ihr Konzeptionen entwickelt.“ Genau diese Chance, Konzepte zu entwickeln, wird jetzt gegeben – zum einen natürlich, um der Not entgegenzutreten, die Thomas Poreski eben noch mal so deutlich vor Augen geführt hat. Aber zum anderen könnte es eine riesige Chance werden, aus dieser Not auch eine Tugend zu machen, neue Wege zu gehen und wirklich zu sagen, bei aller Qualitätssicherung – – Die wird auch bleiben, Kollege Born, da habe ich überhaupt keine Bedenken. Denn es geht um die Kinder, und niemand vor Ort sagt: „Es ist uns wurscht, was in den Kitas passiert.“ Vielmehr werden vor Ort alle schauen, dass es gute Konzepte werden. Aber diese sollen von den Beteiligten gemeinsam entwickelt werden. Genau das haben wir jetzt hineingeschrieben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir wissen hier im Landtag viel darüber, was gut ist in Baden-Württemberg, aber noch besser wissen es die Akteure vor Ort. Dahin wollen wir jetzt die Verantwortung wieder zurückgeben. Deswegen – ganz klar –: Das war uns allen sehr wichtig. Ich sage auch noch mal ein großes Dankeschön, dass wir nach dem Vortrag des Städtetags, von Herrn L., im Ausschuss die Gelegenheit hatten, noch einmal intensiv an den Paragrafen zu gehen und ihn nochmals zu schärfen. Ich denke, das war eine Chance, die wir bekommen haben, um noch mal klar deutlich zu machen, worum es geht. Es geht nicht darum, Standards über Bord zu werfen. Natürlich bleibt der Orientierungsplan in seinen Zielen in der Anwendung. Das klare Commitment auch unserer Koalition ist: Der Weg muss sein, den Orientierungsplan auch verpflichtend in alle Einrichtungen zu bringen. Wir müssen jetzt schauen, dass wir dafür Gelder bekommen – Thomas Poreski zieht da mit an einem Strang –; aber das muss natürlich das große Ziel sein. Eine Frage, die auch von vielen gekommen ist, war: Was passiert mit der Sicherheit? Kinderschutz ist ein ganz hohes Gut. Kinderschutzkonzepte müssen entwickelt werden. All dies ist im Bundesgesetz geregelt, im SGB VIII. Niemand hier auf Landesebene kann am Bundesgesetz rütteln. Das heißt, uns allen muss klar sein – das ist auch den Playern vor Ort klar –: Das SGB VIII steht im Rahmen des Kinderschutzes über allem. Aber unterhalb dieses Daches soll die Verantwortung nach unten abgegeben werden. (Christiane Staab) Ich will noch ganz kurz etwas zu dem Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung sagen, das heute auch beschlossen werden soll. Es ist ganz wichtig: Wenn wir mehr Plätze brauchen, brauchen wir auch zusätzliche Räume. Das wollen wir mit 105 Millionen € unterstützen. Dieses Geld geht sowohl an Kindertageseinrichtungen als auch in die Kindertagespflege, an Tagesmütter und Tagesväter, an Tageseltern, die Kinder in ihren Räumen beherbergen. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt. Die Änderung der §§ 2 und 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg betrifft die Förderung der Kinder im Inklusionsbereich, von Kindern mit Behinderung, mit besonderem Förderbedarf. Dort findet jetzt die Angleichung an die bundesgesetzlichen Regelungen im SGB VIII statt. Auch hier sage ich deutlich: Bundesgesetz schlägt immer Landesgesetz. Kein Mensch wird an die strengen bundesgesetzlichen Vorgaben gehen. Aber die Chance – –

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