Dr. Gisela Splett
Ich versuche es trotzdem. – Wir müssen unterscheiden. Die Schuldenbremse haben wir im Jahr 2020 in der Landesverfassung verankert. Die Schuldenbremse hat recht zeitnah nach ihrer Verankerung in der Landesverfassung ihre erste Bewährungsprobe bestehen müssen. In den Jahren 2020 und 2021 haben wir zum einen Kredite aufgenommen nach der Ausnahmeregelung, nachdem der Land tag eine Naturkatastrophe festgestellt hat; das sind die Coronanotkredite. Zum anderen haben wir noch andere Kredite aufgenommen bzw. Kreditermächtigungen erhalten, die de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 mit der konjunkturellen Komponente zu tun haben. Bei den Letztgenannten sind wir natürlich frei in der Verwendung. Insoweit müssen Sie das gut unterscheiden. Ich möchte betonen, dass wir sehr transparent verfahren sind. Auch das ist dem Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Anliegen. In diese Richtung haben auch schon andere Gerichte zuvor geurteilt. Haushaltstransparenz ist wichtig. Wir haben dem Finanzausschuss zum Teil wöchentlich und dann monatlich Berichte übersandt und genau aufgelistet, welche Maßnahmen mit Coronabezug bewilligt wurden und welche Gelder abgeflossen sind. Insoweit lässt sich das nachvollziehen. Vielleicht schauen Sie da noch einmal in Ihre alten Unterlagen hinein. Darüber hinaus gab und gibt es zahllose Landtagsanfragen und -anträge. Es sind noch einige bei uns in der Bearbeitung, mit denen Fragen in diese Richtung gestellt wurden und beantwortet werden. Erhellend ist ferner ein Blick in die aktuelle Denkschrift des Rechnungshofs. Dieser hat sich mit Fragen der Kreditermächtigung, der aufgeschobenen Kreditaufnahme usw. befasst und Erläuterungen dazu gegeben, die hier durchaus hilfreich sind.
