Bernhard Eisenhut
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist scheinbar nur die obligatorische Umsetzung eines Bundesgesetzes in Baden-Württemberg. Ihre Gesetzesbegründung enthält alle üblichen Schlagworte, die in Gesetzentwürfen immer vorkommen. Da ist die Rede von Bündelung und Modernisierung bisheriger Rechtsvorschriften – „bürgernah“, „einfach“ und „effizient“ –, und wie immer wird ein Abbau der Bürokratie behauptet. Speziell für die Opfer von Gewalt seien positive Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit zu erwarten sowie eine schnelle Gewährung der Leistungen des Entschädigungsrechts aus einer Hand. Wir, die AfD-Fraktion, halten diese Zielsetzung für richtig. Weil aber der Gesetzentwurf kaum glaubwürdige Ansätze für die Realisierung dieser Zielsetzung bietet, lehnen wir diesen ab. (Beifall bei der AfD) Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden immerhin 26 Einrichtungen, Behörden und Organisationen gehört. Die Einwände beispielsweise des Weißen Rings fußen auf dem „#OEGreport“ von 2022. Darin werden große Missstände bei der Umsetzung des OEG in Deutschland offengelegt. Die wichtigsten Erkenntnisse: Das OEG ist kaum bekannt; nur wenige Opfer stellen einen OEG-Antrag, und nur ein Bruchteil de – 80. Sitzung – Mittwoch, 29. November 2023 der Anträge kommt durch. Die Verfahren sind eine massive Belastung für Betroffene. Zu diesen elementaren Einwänden finden sich im Gesetzentwurf keinerlei Lösungen. Wenn es mit diesem Gesetz tatsächlich gelingen sollte, Gewaltopfern einen zentralen Ansprechpartner, einen Fallmanager an die Seite zu stellen, bleibt noch immer einer der schwerwiegendsten Vorwürfe unbeantwortet: Gewaltopfer fühlen sich von ihren Ansprechpartnern nicht ernst genommen; denen fehlt es oft an einem Mindestmaß an Takt und Feingefühl. Wo findet sich im Gesetzentwurf ein konkretes Wort zur psychologischen Qualifizierung der Beratungspersonen? Leider nirgendwo. Zahlreiche Gewaltopfer haben kaum Kenntnis über Entschädigungsleistungen. Manche verzichten aus Scham auf ihren Entschädigungsanspruch. Wo aber findet sich im Gesetzentwurf die Forderung nach einer Aufklärung von Gewaltopfern über ihre Entschädigungsmöglichkeiten? Leider auch Fehlanzeige. Die im Gesetzentwurf über die Versorgungsverwaltung beabsichtigte Zentralisierung der Abläufe nach der Formel „bürgernah, einfach und effizient“ setzt eine funktionierende IT voraus. Dazu hat sich der Landkreistag im Anhörungsverfahren sehr deutlich geäußert: Aufgrund des Entwicklungsverzugs des IT-Fachverfahrens zur Bearbeitung des SGB XIV könne der Übergang auf das neue Recht kaum geschafft werden. Noch ein Wort zum behaupteten Bürokratieabbau: Die strukturelle Mehrbelastung durch die Umsetzung des SGB XIV in Baden-Württemberg wird mit ca. 750 000 € im Jahr 2024 und danach mit etwa 632 000 € pro Jahr beziffert. Wir von der AfD haben bisher angenommen, dass Bürokratieabbau mittelfristig zur Kostensenkung beitragen würde. Leider auch hier Fehlanzeige. Selbst die Regierungssendung „Tagesschau“ urteilt am 27. September des Jahres über die Novelle des Sozialgesetzbuchs als Nichtlösung – ich zitiere –: Alles in allem sehen Experten aber vor allem formale Fortschritte. Was die Länge der Verfahren, die Kompetenz der ... Sachbearbeiter angeht, bestehen die Probleme laut Experten weiter. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
